Definition Arbeitssicherheit Was du über Arbeitssicherheit und die Arbeitsschutzbetreuung wissen musst
Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, den Arbeitsschutz für deine Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört, dass du Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ergreifen musst. Bei uns erfährst du mehr darüber.
- 31.03.2020
- Katharina Bonn
Ohne Arbeitsschutz geht gar nichts. Um deine Mitarbeiter vor gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu schützen, bist du dazu verpflichtet, den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 2 Folge zu leisten. Umgekehrt zahlt sich ein effektiver Arbeitsschutz aber nicht nur für deine Mitarbeiter, sondern auch für dich als Unternehmer aus. Warum das so ist und wie der Arbeitsschutz in der Praxis aussieht, sehen wir uns in diesem Beitrag genauer an.
Was hat es mit der Arbeitsschutzbetreuung auf sich?
Viele Arbeitgeber sind sich der Tatsache nicht bewusst, dass sie die Sicherheit und arbeitsmedizinische Vorsorge ihrer Mitarbeiter durch umfassende Maßnahmen gewährleisten müssen. Das Arbeitssicherheitsgesetz, in der Kurzform ASiG genannt, besagt nämlich, dass ein jedes Unternehmen über einen Betriebsarzt und über eine Fachkraft für Sicherheit verfügen muss. Dabei hast du als Arbeitgeber die Pflicht, die beiden Positionen besetzen zu lassen. Alleine bist du mit der Aufgabe aber trotzdem nicht. Wir von der Deutschen Mittelstandsschutz unterstützen dich gerne dabei, deinen Mitarbeitern und auch dir selbst ein sicher Arbeitsumfeld zu schaffen, denn genau das ist das Ziel einer gelungenen Arbeitsschutzbetreuung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du als Kölner, Hamburger, Berliner oder Münchner Unternehmer tätig bist. Genauso wenig hat die Anzahl deiner Beschäftigten Einfluss auf die gesetzlichen Gegebenheiten. Das heißt im Klartext, dass ein jedes Unternehmen einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Sicherheit beschäftigen muss, auch wenn du nur einen einzigen Angestellten hast. Apropos: Welche Aufgaben haben der Betriebsarzt und die Fachkraft für Sicherheit eigentlich genau?
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Darum ist der Betriebsarzt so wichtig für die Arbeitssicherheit
Der Betriebsarzt übernimmt in deinem Unternehmen eine Reihe an wichtigen Aufgaben. Laut Paragraf 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes nimmt er zunächst einmal eine beratende Funktion ein. Dies gilt sowohl für dich als auch für deine Mitarbeiter. Dich unterstützt der Betriebsarzt, wenn du eine Frage zu den psychischen, physischen oder auch hygienischen Aspekten in deinem Unternehmen hast. Auch wenn es um die Etablierung von Erste-Hilfe-Maßnahmen oder der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters geht, der krankheitsbedingt lange ausgefallen ist, steht dir der Betriebsarzt zur Seite.
Wie unterstützt der Betriebsarzt dich bei einer Gefährdungsbeurteilung?
Unabdingbar ist die Beratung des Betriebsarztes ebenfalls, wenn es um etwaige Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz geht. Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass du eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte sowie für jeden einzelnen Arbeitsplatz erstellen musst. Auch wenn die Verantwortung dafür letztendlich bei dir liegt, profitierst du in jedem Fall von der Expertise des Betriebsarztes.
Folgende Faktoren fließen in die Gefährdungsbeurteilung mit ein:
- biologische Arbeitsstoffe
- Gefahrenstoffe, die allergische, toxische, kanzerogene und in manchen Fällen sogar ergutverändernde Konsequenzen haben.
- atemwegs- und hautschädigende Tätigkeiten
- Vibrationen und Lärm
- manuelle Tätigkeitkeiten, das Heben von Lasten sowie Haltungsschäden aufgrund einer bestimmten Tätigkeit
- psychische Belastungen
- Schutzkleidung
- berufsbedingte Reisen ins Ausland
- Gefährdungen, denen Mitarbeiter mit einem hohen Schutzbedürfnis ausgesetzt sind, darunter Schwangere und Jugendliche.
Ein wichtiger Ansprechpartner für deine Mitarbeiter
Der Betriebsarzt ist jedoch nicht nur dafür zuständig, dich in allen arbeitsmedizinischen Fragen zu beraten. Auch für deine Mitarbeiter ist er ein wichtiger Ansprechpartner. Dadurch dass der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, ist er eine Vertrauensperson für deine Mitarbeiter. Sie können sich ihm anvertrauen, wenn sie sich psychisch oder körperlich belastet fühlen. Gemeinsam können der Betriebsarzt und die Mitarbeiter dann Wege finden, um die Belastung im Arbeitsalltag zu verringern beziehungsweise eine dauerhafte Lösung zu finden.
Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Schutzimpfungen
Außerdem führt der Betriebsarzt auch die Vorsorgeuntersuchungen bei deinen Mitarbeitern durch. Dadurch können Erkrankungen frühzeitig ausgemacht und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ebenso kann der Betriebsarzt Schutzimpfungen durchführen. Das kann besonders vor der jährlichen Grippesaison sinnvoll sein. Mit einer freiwilligen Impfmaßnahme schützen die Mitarbeiter ihre Gesundheit und du brauchst dir keine Sorge um langwierige personelle Ausfälle zu machen.
Und was macht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine wichtige Position im Bereich des Arbeitsschutzes nimmt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, ein. Das Bestellen einer Sifa ist in der DGUV Vorschrift 2 festgehalten. Er oder sie hat die Aufgabe, dich als Arbeitgeber bei der Aufrechterhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheits berät dich zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung und dem Ablauf der Tätigkeiten. Außerdem hilft dir die Sifa zu überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen sicher sind. Selbiges gilt auch für die Arbeitsmittel.
Welche Aufgabe hat der oder die Sicherheitsbeauftragte?
Außer dem Betriebsarzt und der Sifa gibt es auch noch einen Sicherheitsbeauftragten. Dieses Amt kann einer deiner Mitarbeiter übernehmen, der dafür keine spezielle Ausbildung absolviert haben muss. Der Sicherheitsbeauftragte soll dich und die anderen Fachkräfte darin unterstützen, Arbeitssicherheit zu praktizieren und an die anderen Mitarbeiter heranzutragen. Bei Fragen zum Bereich der Arbeitssicherheit soll der Beauftragte als erster Ansprechpartner für deine anderen Mitarbeiter fungieren.
Gibt es unterschiedliche Formen der Arbeitsschutzbetreuung?
Ja, die gibt es tatsächlich. Jedes Unternehmen braucht zwar einen Arbeitsmediziner, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Sicherheitsbeauftragten, aber trotzdem kann das Ausmaß der Arbeitsschutzbetreuung variieren. Das hängt vor allem mit der Größe deines Unternehmens zusammen. Bei einem Unternehmen mit zehn Mitarbeitern gibt es andere sicherheitstechnische Bedürfnisse als bei einem, in dem 50 Mitarbeiter beschäftigt werden. Insgesamt wird zwischen drei verschiedenen Betreuungsmodellen unterschieden, die wir dir im Folgenden gerne vorstellen möchten.
Was bedeutet Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung?
Die Grundbetreuung in Kombination mit einer anlassbezogenen Betreuung kommt für Unternehmen in Frage, bei denen es bis zu 10 Mitarbeiter gibt. Die Grundbetreuung besteht aus der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, falls dies noch nicht geschehen ist. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, falls sich die Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, ein Gesetz oder ein anderer entscheidender Faktor, der ein neues potenzielles Risiko birgt, geändert haben. Die Grundbetreuung führt der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit aus. In jedem Fall muss die Grundbetreuung mindestens alle fünf Jahre einmal durchgeführt werden.
Darüber hinaus gibt es noch die anlassbezogene Betreuung durch den Betriebsarzt oder die Sifa. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist diese notwendig, wenn ein besonderer Anlass anliegt. Diese Art der Betreuung kann durch folgende Faktoren notwendig sein:
- Betriebsanlagen/Betriebsstätten und deren Planung, Instandhaltung oder Anpassung
- neue Arbeitsmittel/-stoffe beziehungsweise Änderungen bei bestehenden Mitteln, durch die ein erhöhtes Risiko besteht
- die Gestaltung/Abänderung von Arbeitsplätzen und -abläufen
- Einführen von neuer Schutzausrüstung
- Aufklärung/Beratung der Mitarbeiter über gesundheitliche Risiken und Unfallgefahren
- Analyse von Unfällen und berufsbedingten Krankheiten
- Aufsetzen von Notfallplänen
- Fahrzeugbeschaffung
- Kooperation mit Fremdunternehmen
Und woraus besteht die Regelbetreuung?
Die Regelbetreuung ist für Unternehmen vorgesehen, die 11 Beschäftigte und mehr haben. Diese Form besteht zum einen aus der Grundbetreuung und zum anderen aus der sogenannten betriebsspezifischen Betreuung. Die DGUV Vorschrift 2 sieht dabei feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vor. Abhängig von dem individuellen Gefährdungsrisiko in deinem Unternehmen wirst du bestimmten Gruppen zugeteilt. In der Gefährdungsgruppe I beträgt die Einsatzzeit 2,5 Stunden pro Jahr und pro Mitarbeiter. In der zweiten Gruppe wird die Einsatzzeit auf 1,5 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter festgelegt. In Gruppe III ist es eine halbe Stunde im Jahr und je Beschäftigtem.
Die betriebsspezifische Betreuung wird gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgestellt. Als Basis für die Bedarfsermittlung dient der Leistungskatalog auf Basis der DGUV V2. Die zentrale Frage hierbei ist, welche Aufgaben anfallen, die mit der Grundbetreuung noch nicht abgedeckt sind.
Das Unternehmermodell als alternative Betreuungsform
Neben den beiden bereits genannten Betreuungsformen gibt es auch noch eine dritte, und zwar das sogenannte Unternehmermodell. Um dieses Modell wählen zu können, musst du mindestens einen Mitarbeiter und höchstens 50 in deinem Unternehmen beschäftigen. Wenn du dich für diese alternative Betreuungsform entscheidest, ist es jedoch wichtig, dass du bereit bist, dich aktiv für das Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einzusetzen. Um eine hohe Fachkompetenz zu erlangen, musst du dich mit diesen Themen gründlich auseinandersetzen. Es ist schließlich mit einer großen Verantwortung verbunden, Gefährdungen richtig zu erkennen und auf dieser Basis Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Bei Bedarf kannst du aber auch jederzeit die Expertise einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes anfordern. Wenn du noch mehr über das Thema betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung lesen möchtest, können wir dir diesen Beitrag empfehlen.
Wir bieten dir eine individuelle Arbeitsschutzbetreuung
Wir von der Deutschen Mittelstandsschutz stehen dir bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsschutzbetreuung, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zur Verfügung. Auch wenn sich die Berufsgenossenschaft für eine Betriebsbegehung angekündigt hat, sind wir gerne für dich da. Du kannst uns an jedem Tag der Woche rund um die Uhr kontaktieren.
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