Verständlich erklärt Arbeitsschutz und das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland
Arbeitsschutz und Arbeitsleben basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die für dich als Arbeitgeber und deine Mitarbeiter gleichermaßen wichtig sind. Eines dieser Gesetze ist das Arbeitsschutzgesetz. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du darüber wissen musst.
- 20.06.2020
- Katharina Bonn
Als Unternehmer trägst du jede Menge Verantwortung. Dazu gehört zum einen, die Wirtschaftlichkeit deines Unternehmens zu gewährleisten und das Tagesgeschäft mit all seinen unterschiedlichen Aufgaben zu lenken. Genauso wichtig und darüber hinaus gesetzlich verpflichtend ist, dass du eine Arbeitsumgebung schaffst, die weder die Sicherheit noch die Gesundheit deiner Mitarbeiter gefährdet. Wir sagen dir, welche Bedeutung dem Arbeitsschutzgesetz dabei zukommt und was es im Detail besagt.
Das erfährst du in diesem Beitrag
Was wird im Arbeitsschutzgesetz geregelt?
Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, die Arbeitssicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei gilt das Gesetz für fast alle Tätigkeitsbereiche, in denen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Paragraph 1 des Arbeitsschutzgesetzes, das in der Kurzform ArbSchGes genannt wird, müssen die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden, und zwar nicht nur durch eine technische Ausrichtung, sondern eine „menschengerechte Gestaltung“ der Arbeit. Ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes ist dabei die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, die wir uns später noch einmal genauer ansehen werden.
Zahlen und Fakten: Wann trat das Gesetz zum Arbeitsschutz in Kraft?
Das Arbeitsschutzgesetz wurde am 07. August 1996 erlassen und trat am 21. August desselben Jahres in Kraft. So lange gibt es das Arbeitsschutzgesetz also noch gar nicht. Der Hintergrund für die Erlassung des Gesetzes war übrigens die Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391 EWG, die in die deutsche Rechtsprechung integriert werden musste. Etwas länger besteht übrigens das Arbeitssicherheitsgesetz, und zwar seit 1973. Dieses beschreibt unter anderem deine Pflicht als Arbeitgeber, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Beide Positionen unterstützen dich darin, die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin in deinem Unternehmen zu gewährleisten.
Welche Verordnungen basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für eine Reihe weiterer Verordnungen, die je nach der Branche, in der du tätig bist, auch für dich eine elementare Rolle spielen. Dazu gehören die:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Als Dreh- und Angelpunkt des Arbeitsschutzgesetzes kann die Gefährdungsbeurteilung bezeichnet werden, die wir eingangs bereits einmal erwähnt haben. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau?
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Bei einer Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um eine präzise und zielgerichtete Analyse der Gefahren, die von einem Arbeitsplatz ausgehen. Die potenziellen Gesundheitsrisiken können von Unternehmen zu Unternehmen variieren, je nachdem, in welchem Tätigkeitsfeld dieses angesiedelt ist. In jedem Fall gilt, dass sowohl die Risiken in der Arbeitsstätte als Ganzes als auch die am individuellen Arbeitsplatz analysiert werden müssen, und das bevor im Unternehmen mit der Arbeit begonnen wird.
Zu den Faktoren, die ein Risiko darstellen können, gehört erst einmal die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dieser muss so eingerichtet sein, dass die Gesundheit und Sicherheit deiner Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Außerdem werden physikalische, biologische und chemische Einflüsse in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen. Darüber hinaus gilt es, Arbeitsstoffe, Werkzeuge, den Ablauf von Arbeitsprozessen sowie die Qualifizierung und Unterweisung der Mitarbeiter zu untersuchen. Schließlich ist es auch wichtig, psychische Belastungsfaktoren zu evaluieren. Sind all diese Risiken ausgewertet, können entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz deiner Mitarbeiter ergriffen werden.
Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?
Soweit zur Theorie, aber wie wird die Gefährdungsbeurteilung tatsächlich durchgeführt? Zunächst einmal können wir dich beruhigen, denn du stehst nicht ganz alleine vor der Aufgabe, die Gefährdungen in deinem Unternehmen festzustellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt können dich mit ihrer Expertise und durch die Kommunikation mit deinen Mitarbeitern darin unterstützen, Gefahren zu erkennen und zuverlässig vorzubeugen.
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung solltest du am besten in sieben Schritten vorgehen:
- Lege die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten fest
- Ermittle die Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Beurteile die Gefährdungen
- Lege Schutzmaßnahmen fest
- Führe die Schutzmaßnahmen durch
- Prüfe diese auf ihre Wirksamkeit
- Schreibe die Gefährdungsbeurteilung fort
Seit dem 21. August 1997 gilt übrigens auch eine Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen. Das bedeutet, dass du die oben beschriebenen Arbeitsschritte schriftlich festgehalten werden müssen.
Für welche Mitarbeiter ist die Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig?
Natürlich darf keiner deiner Mitarbeiter durch ihre oder seine Arbeit gefährdet werden. Trotzdem gibt es Personen, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen. Dazu gehören zum einen jugendliche Arbeitnehmer. Wenn du Auszubildende hast, die noch keine 18 Jahre alt sind, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, wodurch du als Arbeitgeber wiederum einige Dinge beachten musst. Neben jugendlichen Arbeitnehmern gilt es auch, schwangere Mitarbeiterinnen zu schützen. Deshalb musst du sicherstellen, dass es eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen für Schwangere gibt.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Gefährdungsbeurteilung?
In der gegenwärtigen Corona-Pandemie haben die Themen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz noch einmal eine ganz neue Bedeutung bekommen. Gerade weil nicht in allen Branchen im Home Office gearbeitet werden kann, müssen gut durchdachte Hygienekonzepte erstellt werden, mit Hilfe derer das Arbeiten möglich ist, ohne eine Ansteckung mit dem Virus zu befürchten. Neben den allseits bekannten Abstand- und Hygieneregeln gibt es noch eine Reihe weiterer technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen, die im Zuge des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard am 16. April veröffentlicht wurden.
Welche Bedeutung haben Unterweisungen für den Arbeitsschutz?
Nach Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes musst du deine Mitarbeiter als Arbeitgeber unterweisen, sodass sie Gesundheitsrisiken und Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und angemessen auf diese reagieren können. Dabei informierst du deine Mitarbeiter im Rahmen der Erstunterweisung über die Grundregeln des Arbeitsschutzes. Die Erstunterweisung muss bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters beziehungsweise bei einer Änderung des Aufgabenbereiches oder vor dem Gebrauch von neuen Arbeitsmitteln stattfinden. Je nach den individuellen und branchenabhängigen Gegebenheiten in deinem Betrieb ist es notwendig, die Unterweisungen regelmäßig zu wiederholen. Eine Frist zur Wiederholung wird im Arbeitsschutzgesetz jedoch nicht vorgegeben.
Neben der Vermittlung von arbeitssicherheitstechnischen Informationen solltest du deine Mitarbeiter auch dazu motivieren, sich so zu verhalten, dass Arbeitsunfälle vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Ziel der Unterweisung besteht darin, den Mitarbeitern Arbeitstätigkeiten zuzuordnen, die ihrer Ausbildung, Arbeitserfahrung, körperlichen Verfassung und Expertise entsprechen, um Unfälle vermeiden zu können.
Welche Formen der Mitarbeiterunterweisungen gibt es?
Wie wir bereits erwähnt haben, sind die Gefährdungen am Arbeitsplatz branchenabhängig und bestimmen damit auch eine Unterweisungspflicht und deren Form. Folgende Paragraphen und Verordnungen kommen dabei zum Tragen:
- Unterweisung Baustelle, § 8 ArbSchG
- § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
- § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung
- § 4 Lasthandhabungsverordnung
- § 3 PSA-Benutzungsverordnung
- § 14 Gefahrstoffverordnung
- § 6 Störfallverordnung
In der Regel werden Mitarbeiter mündlich über die Arbeitssicherheit unterrichtet. Außerdem werden die Informationen zu Gefahren am Arbeitsplatz durch Arbeits- und Betriebsanweisungen vermittelt. Neben dir als Arbeitgeber können auch betriebliche Aufsichtsorgane die Aufgabe der Unterweisung übernehmen. Bei fachspezifischen Fragen kann außerdem die Expertise des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beansprucht werden. Auch wenn das Arbeitsschutzgesetz selbst keine Angaben zu einer Dokumentation der Unterweisung angibt, ist dies in verschiedenen Spezialvorschriften so festgehalten. Der Inhalt, die Teilnehmer, die Dauer und das Datum der Unterweisung müssen erfasst und durch eine Unterschrift dokumentiert werden.
Wer überprüft, ob das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird?
Da das Arbeitsschutzgesetz viele wichtige Regelungen zum Schutz deiner Mitarbeiter enthält, wird deren Einhaltung auch entsprechend streng kontrolliert. Dies geschieht im Rahmen einer Betriebsbegehung, die von der Berufsgenossenschaft durchgeführt wird. Eine solche Begehung besteht aus einem Vorgespräch, der Begehung selbst sowie einem Nachgespräch. Für den Besuch, aber auch für die Vorbereitung, gilt es einiges zu beachten und vorzubereiten. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich in diesem Beitrag zusammengestellt.
Wir sind beim Thema Arbeitsschutz an deiner Seite
Wenn du dir jetzt denkst, dass das Thema Arbeitsschutz ganz schön umfangreich klingt, können wir dich beruhigen. Wir übernehmen gerne die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für dich. Wir können dich bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen und die Begehung durch die Berufsgenossenschaft mit dir vorbereiten. Ebenfalls spannend: Mit unserem Online Basisschutz kannst du die Gefährdungsbeurteilung ganz bequem online erstellen und deine Mitarbeiter im Bereich des Arbeitsschutzes schulen lassen. Wenn du Fragen hast, zögere nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.
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