Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft Soforthilfe bei Betriebskontrollen

Hat sich bei Ihnen die Berufsgenossenschaft angekündigt, um Ihren Betrieb zu kontrollieren oder haben Sie bereits einen Mängelbericht erhalten? Wir helfen Ihnen weiter!

  • Hilfe bei der Umsetzung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung aller notwendigen Nachweise und Dokumentationen
  • Schutz vor Bußgeldern und Abwendung einer vorläufiger Betriebsschließung

Warum wird Ihr Unternehmen überprüft?

Als Unternehmer haften Sie persönlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Daher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die für jedes Unternehmen in Deutschland geltenden und im Arbeitssicherheitsgesetz §1 vorgeschriebenen Fachkräfte zu bestellen und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten! Die Berufsgenossenschaften überprüfen, ob Sie diesen unternehmerischen Pflichten der Arbeitssicherheit nachkommen:

Keine Gefährdungsbeurteilung 5.000 €

Wer keine Gefährdungsbeurteilung durchführt, riskiert ein Bußgeld – bei Vorsatz sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§§ 25, 26 ArbSchG).

Unzureichende Unterweisungen 5.000 €

Das § 12 ArbSchG verpflichtet zur Unterweisung aller Mitarbeitenden. Bei Unterlassung kann ein Bußgeld pro Verstoß verhängt werden (§ 25 Abs. 2 ArbSchG).

Fehlende Dokumentation 3.000 €

Ohne Nachweise gilt Arbeitsschutz als nicht erbracht – auch wenn Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 6 ArbSchG).

Arbeitsschutz ohne Nachweise? Ein Risiko für Ihr Unternehmen.

Kommt die Berufsgenossenschaft ins Haus, zählt nur eines: Sind Ihre Pflichten erfüllt? Liegt eine aktuelle Sicherheitsbewertung vor? Wurden Mitarbeitende unterwiesen und die Maßnahmen dokumentiert? Fehlt auch nur ein Nachweis, drohen hohe Bußgelder – und im Ernstfall haften Sie als Geschäftsführung persönlich. Arbeitsschutz ist keine Kür, sondern Ihre Pflicht – und die Absicherung für Ihr Unternehmen.

In Zukunft einfach sicher Die passende Lösung für jedes Unternehmen

Über 500 Kunden vertrauen auf unsere Lösungen

Bewertung über TrustPilot Dentalpraxis im Johanniscontor

Wir wurden freundlich und kompetent beraten und die gesamte Abwicklung ist perfekt. Die Mitarbeiterunterweisungen funktionieren einwandfrei, bieten einen echten Mehrwert und machen sogar Spaß. Durch die Mittelstandsschutz sparen wir jetzt Zeit und Geld beim Arbeitsschutz und das auch noch mit besserer Qualität. Top!

Bewertung über TrustPilot Katerina Papaderakis

Auf das Team vom Deutschen Mittelstandsschutz ist immer absoluter Verlass. Probleme und/oder Fragen werden direkt behoben und beantwortet. Dieser Dienstleister ist absolut zu empfehlen! Vielen Dank für diese sehr gelungene Zusammenarbeit.

Bewertung über TrustPilot Anja Dohnt

Dieses Unternehmen ist über die Maßen kulant! Details würden den Rahmen sprengen aber der Satz ist ja aussagekräftig genug. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm!

Häufige Fragen

  • Warum wird mein Unternehmen von der Berufsgenossenschaft überprüft?

    Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Bestellung von Fachkräften und die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (§1). Die Berufsgenossenschaften überprüfen, ob Sie diesen Pflichten nachkommen.

  • Ich habe eine Prüfung durch die Berufsgenossenschaft angekündigt bekommen. Was soll ich tun?

    Bleiben Sie ruhig. Sie sollten sich gut vorbereiten und alle relevanten Unterlagen bereithalten. Dazu gehören insbesondere sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Nachweise sowie der BuS-Nachweisbogen. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden oder unvollständig sind, können Sie uns kontaktieren, um sie rechtssicher zu erstellen oder zu vervollständigen.

  • Was ist ein Mängelbericht, und was passiert, wenn ich einen erhalte?

    Ein Mängelbericht ist ein Dokument, das festgestellte Sicherheitsmängel in Ihrem Betrieb auflistet. Sie sollten schnell handeln, um Bußgelder oder eine mögliche Betriebsschließung zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, die Gefahrenpunkte zu beseitigen und die ordnungsgemäße Benennung von Sicherheitspersonal zu zertifizieren.

  • Ich habe eine Fristsetzung mit Bußgeldandrohung erhalten. Kann ich das Bußgeld noch verhindern?

    Ja, das ist oft möglich. Wir können die gesetzlich geforderten Sicherheitsmaßnahmen schnell umsetzen, um die Vollstreckung des Bußgeldes zu verhindern. Da der Gesetzgeber wenig Spielraum lässt, ist schnelles Handeln entscheidend.

  • Was mache ich, wenn mein Betrieb bereits geschlossen oder versiegelt wurde?

    Auch in diesem Fall können wir helfen. Unsere leitenden Sicherheitsingenieure sind berechtigt, die amtliche Versiegelung zu öffnen. Wir setzen dann umgehend alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen um, damit Ihr Betrieb schnellstmöglich wiedereröffnet werden kann.