Keine Gefährdungsbeurteilung 5.000 €
Wer keine Gefährdungsbeurteilung durchführt, riskiert ein Bußgeld – bei Vorsatz sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§§ 25, 26 ArbSchG).
Unzureichende Unterweisungen 5.000 €
Das § 12 ArbSchG verpflichtet zur Unterweisung aller Mitarbeitenden. Bei Unterlassung kann ein Bußgeld pro Verstoß verhängt werden (§ 25 Abs. 2 ArbSchG).
Fehlende Dokumentation 3.000 €
Ohne Nachweise gilt Arbeitsschutz als nicht erbracht – auch wenn Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 6 ArbSchG).
Hohe Bußgelder oder sogar eine Gewerbeuntersagung vermeiden.
Ein Mängelbericht oder eine Betriebsbesichtigung kann schnell teuer werden – der Gesetzgeber kennt beim Thema Arbeitssicherheit kaum Spielraum. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Keine Sorge: Wir stehen Ihnen zur Seite.
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – schriftlich bestellt
- Rechtskonforme Sicherheitsbewertungen und Unterweisungen
- Unterstützung im Umgang mit Behörden und Berufsgenossenschaften
- Persönliche Beratung durch erfahrene Expert*innen
Gesetzlich vorgeschrieben nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Fachkraft für Arbeitssicherheit
29,99 € / Monat
Keine unnötigen Fixkosten: Abrechnung von optionalen Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand
- Fachkraft für Arbeitssicherheit als externer Beauftragter
- Schriftliche Bestellung gemäß § 13 ArbSchG i. V. m. § 2 Abs. 2 und §19 ASiG
- Bestellzertifikat zur Vorlage bei Berufsgenossenschaften und Behörden
- Optional: Vor-Ort- oder Remote-Unterstützung z. B. bei ASA-Sitzungen, Unfällen oder Betriebsbegehungen
- Jetzt Anfragen
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Warum wird mein Unternehmen von der Berufsgenossenschaft überprüft?
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Bestellung von Fachkräften und die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (§1). Die Berufsgenossenschaften überprüfen, ob Sie diesen Pflichten nachkommen.
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Ich habe eine Prüfung durch die Berufsgenossenschaft angekündigt bekommen. Was soll ich tun?
Bleiben Sie ruhig. Sie sollten sich gut vorbereiten und alle relevanten Unterlagen bereithalten. Dazu gehören insbesondere sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Nachweise sowie der BuS-Nachweisbogen. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden oder unvollständig sind, können Sie uns kontaktieren, um sie rechtssicher zu erstellen oder zu vervollständigen.
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Was ist ein Mängelbericht, und was passiert, wenn ich einen erhalte?
Ein Mängelbericht ist ein Dokument, das festgestellte Sicherheitsmängel in Ihrem Betrieb auflistet. Sie sollten schnell handeln, um Bußgelder oder eine mögliche Betriebsschließung zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, die Gefahrenpunkte zu beseitigen und die ordnungsgemäße Benennung von Sicherheitspersonal zu zertifizieren.
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Ich habe eine Fristsetzung mit Bußgeldandrohung erhalten. Kann ich das Bußgeld noch verhindern?
Ja, das ist oft möglich. Wir können die gesetzlich geforderten Sicherheitsmaßnahmen schnell umsetzen, um die Vollstreckung des Bußgeldes zu verhindern. Da der Gesetzgeber wenig Spielraum lässt, ist schnelles Handeln entscheidend.
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Was mache ich, wenn mein Betrieb bereits geschlossen oder versiegelt wurde?
Auch in diesem Fall können wir helfen. Unsere leitenden Sicherheitsingenieure sind berechtigt, die amtliche Versiegelung zu öffnen. Wir setzen dann umgehend alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen um, damit Ihr Betrieb schnellstmöglich wiedereröffnet werden kann.