Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz ist immer Chef*innensache
Als Arbeitgeber*in musst du für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Bei uns erfährst du, was die Gefährdungsbeurteilung damit zu tun hat und was es hierbei zu beachten gilt.
- 25.05.2022
- Katharina Bonn
Die Gesundheit und Sicherheit deiner Mitarbeiter*innen hat am Arbeitsplatz oberste Priorität. Was viele gar nicht wissen: Die Basis für ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement stellt die sogenannte Gefährdungsbeurteilung dar. Dabei handelt es sich um eine gezielte Analyse der potenziellen Gefahren, die von der Arbeitsstätte als Ganzes, aber auch von jedem einzelnen Arbeitsplatz ausgehen. Um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, ist es deshalb wichtig, die Risiken benennen zu können. Wir beleuchten alle Aspekte, über die du im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung Bescheid wissen musst.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
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- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
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Ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtend?
Ja, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist für dich als Arbeitgeber*in tatsächlich verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das im Jahr 1996 erlassen wurde. Das Gesetz besagt, dass die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmer*innen durch Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden müssen. Diese können allerdings nur getroffen werden, wenn im Vorfeld eine Analyse der Risiken stattgefunden hat. Für dich als Arbeitgeber*in ist es außerdem wichtig zu wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt sein muss, bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen werden kann.
Welche Risikofaktoren gibt es am Arbeitsplatz?
Die Gefahren am Arbeitsplatz variieren natürlich je nach der Branche, in der du tätig bist. Einen allgemeinen Leitfaden für bestehende Risikofaktoren gibt es aber dennoch. Bei der Gefährdungsbeurteilung wird ein ganz besonderes Augenmerk auf folgende Kriterien gelegt:
- die Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Gefahrenstoffe
- Arbeitsmittel wie Maschinen und Werkzeuge
- Arbeitsprozesse
- mangelhafte Anweisungen
- psychische Belastungen
Was versteht man unter psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz?
Während die Risikofaktoren, die die physische Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen betreffen, von Beginn an ein Teil der Gefährdungsbeurteilung waren, sieht das bei den psychischen Belastungsfaktoren etwas anders aus. Diese werden bei der Gefährdungsbeurteilung erst seit 2013 mit berücksichtigt. Dabei ist es wichtig, dass es nicht darum geht, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu analysieren. Vielmehr ist es so, dass die Arbeitsbedingungen dahingehend untersucht werden, ob sie zu einer psychischen Belastung führen können.
Und welche Faktoren und Bereiche werden dafür analysiert? Zum einen musst du dir im Rahmen der Untersuchung ansehen, wie es sich mit den Arbeitsaufgaben deiner Mitarbeiter*innen verhält. Dabei solltest du dir die Frage stellen, ob das Pensum angemessen ist und deine Mitarbeiter*innen gegebenenfalls unter- oder überfordert sind. Auch die Organisation der Arbeit sowie das zwischenmenschliche Miteinander können zu einer Belastung führen.
Schließlich muss auch die Arbeitsumgebung so gestaltet werden, dass sich deine Mitarbeiter*innen wohlfühlen. In diesem Beitrag erfährst du mehr über psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz und darüber, wie du die mentale Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen schützen kannst.
Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?
Es reicht nicht nur über die Gefahren am Arbeitsplatz zu sprechen, du musst diese als Arbeitgeber*in ganz konkret und vor allem schriftlich benennen. Bevor du beginnst, ist es wichtig, dass du zwischen Gefährdungsbeurteilungen differenzierst, die tätigkeits- und arbeitsbereichbezogen sind. Zu diesem Zweck gruppierst du vergleichbare Tätigkeiten und Arbeitsbereiche. Im Allgemeinen bewährt es sich, wenn du in sieben Schritten vorgehst, die wie folgt lauten:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen durchführen
- Wirksamkeit prüfen
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
In diesem Beitrag stellen wir dir Vorlagen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung und informieren dich im Detail über jeden einzelnen Schritt, der für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung notwendig ist. Darüber hinaus erhältst du wichtige Hinweise und Informationen in Gefahrstoffverzeichnissen sowie Dokumentationen über das Qualitätsmanagement, das für dein Unternehmen greift.
Besteht eine Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen?
Für eine erfolgreiche Durchführung der Schutzmaßnahmen ist es nicht nur wichtig, die Schritte der Gefährdungsbeurteilung schriftlich festzuhalten, sondern auch verpflichtend. Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und besteht seit 1997. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, den Ist- mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen so überprüfen zu können.
Wie du siehst, spielt die Dokumentation eine wichtige Rolle bei der beständigen Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Auch für das Verfassen von Betriebsanweisungen bildet die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung die Basis. Wofür diese noch genutzt wird und in welcher Form sie vorgelegt werden muss, verraten wir dir in diesem Beitrag.
Reicht es, eine Gefährdungsbeurteilung einmal zu erstellen?
Es ist wichtig, dass du die arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen kontinuierlich überprüfst. Einmal im Jahr muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden. Auch wenn sich Gegebenheiten in deinem Unternehmen ändern, ist dies notwendig. Dazu zählen die folgenden Fälle:
- Wenn es Änderungen in den Arbeitsverfahren oder -prozessen gibt.
- Wenn neue Arbeitswerkzeuge oder Stoffe verwendet werden.
- Für den Fall, dass Vorschriften oder Gesetze geändert werden.
- Wenn es einen Arbeitsunfall gegeben hat bzw. eine Berufskrankheit auftritt.
- Bei arbeitsplatzbedingten Beeinträchtigungen, die zu langen Fehlzeiten führen.
Wie sieht es mit der Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeiterinnen im Mutterschutz aus?
Schwangere Mitarbeiterinnen gehören zu einer Gruppe von Arbeitnehmer*innen, die am Arbeitsplatz besonders geschützt werden müssen. Dies ist im Mutterschutzgesetz verankert, in dem es seit 2018 einige neue Regelungen gibt. So wird unter anderem ausdrücklich besagt, dass die Arbeitstätigkeit einer Schwangeren weder ihre noch die Gesundheit des Kindes gefährden darf.
Auch in diesem Fall stellt die Gefährdungsbeurteilung die Basis für die Schutzmaßnahmen dar, die zum Wohl der werdenden Mutter getroffenen werden müssen. Wenn die Maßnahmen nicht ausreichen, kann es gegebenenfalls notwendig sein, dass die schwangere Mitarbeiterin den Arbeitsplatz wechselt und eine alternative Tätigkeit ausführt.
Wichtig zu wissen: Wenn eine Mitarbeiterin dir mitteilt, dass sie schwanger ist, ist es für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für deren Arbeitsplatz schon zu spät. Eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen für Schwangere muss von Anfang an bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für Arbeitsplätze, die gegenwärtig von einem Mitarbeiter besetzt werden. Schließlich kannst du nicht ausschließen, dass hier nicht irgendwann auch einmal eine Frau arbeiten wird. Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, greift ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für deine Mitarbeiterin. Außerdem musst du damit rechnen, eine Bußgeldstrafe bezahlen zu müssen.
Welche Bedeutung hat die Gefährdungsbeurteilung für Jugendliche?
Jugendliche Arbeitnehmer*innen gehören, genau wie schwangere und stillende Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter*innen mit chronischen Erkrankungen, Allergien oder Behinderungen, zu den Personen, die bei ihrer Arbeitstätigkeit besonders geschützt werden müssen. Der Grund hierfür ist, dass sich Auszubildende, die keine 18 Jahre alt sind, noch in der Entwicklung befinden. Ein Umstand, der im Zuge der sogenannten personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung besonders berücksichtigt werden muss. Jugendliche Mitarbeiter*innen dürfen in der Folge weder zu lang noch zu hart arbeiten.
Neben der Gefährdungsbeurteilung ist in diesem Fall besonders das Jugendarbeitsschutzgesetz zu nennen. Dieses gibt dir als Arbeitgeber*in Aufschluss darüber, wie viele Wochenstunden ein Azubi arbeiten darf und welche Besonderheiten es sonst noch zu beachten gilt. Hier erfährst du mehr über das Thema.
Was muss ich bei der Gefährdungsbeurteilung für Menschen mit Behinderung beachten?
Mitarbeiter*innen mit Behinderungen sind im Berufsalltag oft Risiken ausgesetzt, welche für Menschen ohne Behinderung keine Gefahr darstellen. Da jede Einschränkung individuell ist, unterscheiden sich auch die Gefährdungsbeurteilungen für Angestellte mit Behinderung je nach Art der Einschränkung und Branche, in der sie tätig sind. Die Maßnahmen zum Arbeitsschutz fallen hier also meist individuell aus.
Abhängig von der Beeinträchtigung des jeweiligen Mitarbeitenden kann es beispielsweise sein, dass du für die Beseitigung bestimmter Barrieren am Arbeitsplatz sorgen musst. Mehr zur Gefährdungsbeurteilung für Menschen mit Behinderung erfährst du in diesem Beitrag.
Wer ist dir bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung behilflich?
Die Verantwortung für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt im Endeffekt ganz alleine bei dir als Arbeitgeber*in. Trotzdem bist du mit dieser Aufgabe nicht alleine. Der Betriebsarzt, der für dein Unternehmen zuständig ist, sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützen dich dabei, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Auch der Sicherheitsbeauftragte deines Unternehmens kann dir mit seiner Erfahrung und Expertise helfen. Doch was hat es mit diesen drei Positionen auf sich, die für die Aufrechterhaltung der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit so wichtig sind?
Welche Aufgaben erfüllt der Betriebsarzt / die Betriebsärztin?
Die Bestellung eines Betriebsarztes / einer Betriebsärztin ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtend, und das zu Recht, denn er oder sie nimmt eine äußerst wichtige Funktion in deinem Unternehmen ein. Betriebsärzt*innen sollen dir als Arbeitgeber*in dabei helfen, den Arbeitsschutz deiner Mitarbeiter*innen zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Außerdem nehmen Arbeitsmediziner*innen eine wichtige Rolle in folgenden Belangen ein:
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von betrieblichen Anlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Anschaffung technischer Arbeitsmittel und der Einführung von neuen Verfahren und Arbeitsmitteln
- der Auswahl und dem Testen von Körperschutzmitteln
- arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Anliegen, dies betrifft besonders den Arbeitsrhythmus, die Arbeitszeit sowie die Pausenregelung
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der -umgebung
- der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Mitarbeiter*innen
- in den Arbeitsprozess
- der Evaluierung der Arbeitsbedingungen
Außerdem kann der Betriebsarzt / die Betriebsärztin dir dabei behilflich sein, Gefährdungen durch die Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten in Zukunft zu vermeiden. Darüber hinaus kann er oder sie als wichtige Vertrauensperson für deine Mitarbeiter*innen fungieren. Da eine ärztlichen Schweigepflicht besteht, können diese ganz offen über gesundheitliche Probleme und Sorgen sprechen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Betriebsärzt*innen in deinem Unternehmen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vornehmen können. Genauso kann er oder sie Impfungen wie die Grippeschutzimpfung durchführen. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur gesundheitlichen Prävention beigetragen, von der sowohl du als Arbeitgeber*in als auch deine Mitarbeiter*innen profitieren.
Welche Funktion hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Neben dem zuständigen Betriebsarzt / der Betriebsärztin nimmt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) eine überaus wichtige Position in deinem Unternehmen ein. Genauso wie bei Betriebsärzt*innen ist es ihre Aufgabe, dich bei der Unfallverhütung und bei der Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes zu unterstützen.
Auch die Sifa hat eine beratende Funktion und steht sowohl dir als auch deinen Mitarbeiter*innen in allen sicherheitstechnischen Belangen Rede und Antwort. Außerdem kann die Fachkraft dir dabei helfen, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Sicherheit für deine Mitarbeiter*innen zu beurteilen und zu überprüfen, ob Arbeitsschutzmaßnahmen auch umgesetzt werden. In diesem Beitrag erfährst du mehr.
Was machen Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?
Nach der DGUV Vorschrift 1 hängt die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Anzahl der Beschäftigten, die Gesundheitsrisiken im Unternehmen sowie die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Mitarbeiter*innen. Letzteres bedeutet, dass Sicherheitsbeauftragte am gleichen Standort zur gleichen Arbeitszeit wie die Mitarbeiter*innen arbeiten müssen und einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen.
Die Position der Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeführt. Der oder die zuständige Mitarbeiter*in muss die eigentliche Tätigkeit also ganz normal weiter ausführen. Die folgenden Aufgaben führen Sicherheitsbeauftragte in deinem Unternehmen aus:
- Sie achten auf den Zustand, in dem sich die Schutzausrüstungen befinden.
- Falls vorhanden berichten sie Vorgesetzten über sicherheitstechnische Mängel.
- Sie informieren die Beschäftigten im Unternehmen über eine sichere Benutzung von Maschinen und Arbeitsstoffen.
- Sie kümmern sich um neue Beschäftigte.
- Sie nehmen an Betriebsbegehungen sowie Untersuchungen teil, die nach einem Arbeitsunfall oder einer bestehenden Berufskrankheit anfallen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle drei Positionen – Betriebsärzt*in, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte – für die Arbeitssicherheit und Gesundheit in deinem Unternehmen essentiell sind. Für ein effizientes betriebliches Gesundheitsmanagement ist eine gute Zusammenarbeit untereinander, aber auch mit dir als Unternehmer*in, überaus wichtig.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Gefährdungsbeurteilung?
Mit der weltweiten Verbreitung des Coronavirus stehen wir nie dagewesenen Herausforderungen gegenüber. Neben dem Schutz unserer Gesundheit ist auch die Aufrechterhaltung der Wirtschaft ein zentrales Thema. Doch wie kann die Vereinbarkeit des Arbeitsalltages mit einem effektiven Infektionsschutz vereinbart werden? Wenn möglich, war und ist es natürlich am einfachsten, wenn deine Mitarbeiter*innen von Zuhause aus arbeiten, aber das ist nun mal nicht in jeder Branche und jedem Tätigkeitsfeld eine Option. Deshalb wurde der SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard entwickelt und am 16. April 2020 öffentlich gemacht. Gerade in dieser schwierigen Zeit bildet die Gefährdungsbeurteilung mehr denn je die Grundlage für ein sicheres und gesundes Arbeiten.
Und welche Schritte sollen nun im Rahmen der coronabedingten Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Um diese Frage zu beantworten, ist es zunächst einmal wichtig, zwischen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu unterscheiden. Unter die technischen Maßnahmen fällt beispielsweise das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern am Arbeitsplatz, aber auch auf den Fluren, in der Kantine und allen weiteren Orten, an denen es zu einer Begegnung zwischen deinen Mitarbeiter*innen kommen kann. Genauso gehört das regelmäßige Lüften und eine intensivierte Reinigung der Räume zu den Maßnahmen.
Organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören unter anderem Hygienevorschriften, die die Nutzung von Arbeitsmitteln und Werkzeugen betreffen. Auch für die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeit gibt es Regelungen, die vermeiden sollen, dass zu viele Angestellte auf einmal miteinander in Kontakt sind. Darüber hinaus sollte auch die psychische Belastung, die mit der Coronapandemie einhergeht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung untersucht werden.
Schließlich gibt es noch die personenbezogenen Schutzmaßnahmen, bei denen es unter anderem um das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und einer Schutzausrüstung geht. Auch das Kommunizieren der Präventionsmaßnahmen fällt in diesen Bereich. Mehr über die Gefährdungsbeurteilung während der Corona-Pandemie erfährst du in diesem Beitrag.
Worin unterscheiden sich Telearbeit und mobiles Arbeiten?
Wie bereits erwähnt, müssen einige Arbeitsplätze seit Beginn der Corona-Pandemie in die eigenen vier Wände deiner Mitarbeiter*innen verlegt werden – zumindest zeitweise. Unterschieden wird zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten.
Telearbeit bedeutet, dass deine Angestellten zu festgelegten Zeiten an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz im Privatbereich arbeiten. Du als Arbeitgeber*in bist für die Einrichtung der Arbeitsstätte verantwortlich. Du kannst jedoch auch deine Fachkraft für Arbeitssicherheit hierfür beauftragen.
Auch für den Telearbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Das sieht die Arbeitsstättenverordnung vor. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt entweder nach Zustimmung der Mitarbeiter*innen über eine Besichtigung des Arbeitsplatzes oder durch eine Erfragung der häuslichen Umstände – dies geht besonders einfach und rechtssicher mit unserer Gefährdungsbeurteilung Homeoffice, die online durchgeführt werden kann. In der Arbeitsstättenverordnung ist außerdem festgehalten, dass du als Arbeitgeber*in deine Mitarbeitenden zur Sicherheit am Telearbeitsplatz unterweisen musst.
Und wie ist es bei der mobilen Arbeit?
Handelt es sich bei der Arbeit deiner Beschäftigten hingegen um mobiles Arbeiten, müssen sie ihre Arbeit nicht zwangsläufig im privaten Bereich verrichten, sondern können hierfür auch andere Orte wählen. Beispiele sind das Café oder das Hotelzimmer.
Auch im Falle mobilen Arbeitens musst du für die gefahrfreie Gestaltung der Arbeitsplätze deiner Mitarbeitenden sorgen. Daher sieht das Arbeitsschutzgesetz vor, dass du auch für diese Arbeitsform eine Gefährdungsbeurteilung durchführen musst. Auch zu einer Unterweisung deiner Angestellten bist du verpflichtet. Über die rechtlichen Hintergründe zum Arbeitsschutz im Homeoffice erfährst du in diesem Beitrag mehr.
Wie sieht es mit Arbeitsunfällen bei Telearbeit und mobilem Arbeiten aus?
Sowohl bei der Telearbeit als auch beim mobilen Arbeiten ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur wichtig, um den Schutz deiner Angestellten sicherzustellen. Sie ist auch relevant, wenn es um Arbeitsunfälle geht. Wurde keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und deine Angestellten verunglücken bei der Telearbeit oder dem mobilen Arbeiten, kommt die Berufsgenossenschaft nicht mehr für die anfallenden Kosten auf.
Kurz gesagt handelt es sich auch bei Telearbeit und mobiler Arbeit um einen Arbeitsunfall, wenn die Handlung, während der deine Mitarbeiter*innen verunglückt sind, in einem engen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.
Was hat die Gefährdungsbeurteilung mit einer Betriebsbegehung zu tun?
Für die Beantwortung dieser Frage ist es erst einmal wichtig, zwischen zwei Arten der Betriebsbegehung zu unterscheiden. Zum einen ist es notwendig, dass du gemeinsam mit der Sifa, dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin und dem Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsstätte hinsichtlich potenzielle Risiken untersuchst, um daraufhin eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können. Gleichzeitig gehört die Gefährdungsbeurteilung zu den Dokumenten, die du vorlegen musst, wenn sich die Berufsgenossenschaft für eine Betriebsbegehung anmeldet, um die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Wir unterstützen dich in der Arbeitsschutzbetreuung
Von der Arbeitsmedizin über die Arbeitssicherheit bis hin zur Gefährdungsbeurteilung: Wir sind dir gerne dabei behilflich, den Arbeitsschutz in deinem Unternehmen zu gewährleisten, indem wir die Bestellung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit für dich übernehmen.
Auch bei der Gefährdungsbeurteilung können wir dich entweder persönlich unterstützen oder du nutzt unsere Software zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Damit kannst du eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nicht nur bequem online erstellen, sondern erhältst auch detaillierte Vorschläge für notwendige Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz deiner Mitarbeiter*innen.
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