Alles, was du als Arbeitgeber wissen musst Die DGUV Vorschriften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
Wer auf der Arbeitgeberseite steht, muss an vieles denken und vor allem eine Reihe verschiedener Gesetze und Regeln beachten. Dazu gehören auch die DGUV Vorschriften. Bei uns erfährst du, was es damit auf sich hat.
- 17.08.2020
- Katharina Bonn
Neben dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz spielen auch die DGUV Vorschriften eine elementare Rolle für die Sicherheit deiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Diese zu gewährleisten, gehört zu deiner gesetzlichen Verantwortung als Arbeitgeber. Wir verraten dir, worum es bei den DGUV Vorschriften geht und welche Regelungen für dich und deine Mitarbeiter besonders wichtig sind. Außerdem geht es noch um folgende Themen.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
Wofür steht DGUV überhaupt?
DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dabei handelt es sich um den Spitzenverband der Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die DGUV wurde am 01. Juni 2007 gegründet, indem der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V., kurz HVBG, und der Bundesverband der Unfallkassen e.V. (BUK) zusammengelegt wurden. Der Spitzenverband agiert als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der Politik, Sozialpartnern sowie Institutionen auf Bundes-, Länder- und internationaler Ebene.
Welche Aufgaben hat die DGUV?
Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit in deinem Unternehmen liegt bei dir als Arbeitgeber. Unterstützung bekommst du dabei von der DGUV. Eine Aufgabe der Unfallversicherung ist es, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen berufsbedingte Krankheiten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird zum einen geforscht und zum anderen werden gemeinsame Maßnahmen koordiniert, durchgeführt und gefördert.
Neben der Prävention gehört auch die Rehabilitation zu den Leistungen der DGUV. Unter diesem Leistungspunkt versteht man die Wiederherstellung der Arbeitskraft und der Gesundheit des betroffenen Mitarbeiters. Die Rehabilitation wird sowohl durch eine medizinische Versorgung als auch die Wiedereingliederung in den Berufsalltag und die Gesellschaft bewerkstelligt.
Schließlich gehört auch die Entschädigung zu den Leistungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese umfasst die Zahlung des Verletztengeldes beziehungsweise einer Rente.
Was sind die DGUV Vorschriften?
Laut dem Sozialgesetzbuch, genauer gesagt dem § 14 SGB VII, haben die Unfallversicherungsträger einen Präventionsauftrag, dem sie mit den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen. Das bedeutet, dass die DGUV Vorschriften Ziele definieren, die dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dienen sollen. Sie werden vom zuständigen Fachpersonal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet und dann von den Unfallkassen sowie den Berufsgenossenschaften gemeinsam erlassen. Die DGUV Vorschriften sind nach dem Sozialgesetzbuch VII rechtskräftig und somit auch für dich als Arbeitgeber verpflichtend. Neben den Schutzzielen für die Tätigkeit am Arbeitsplatz finden sich in den Vorschriften auch verfahrens- und branchenspezifische Regelungen.
Worum handelt es sich bei den sogenannten BGV?
Hast du schon einmal etwas von den BGV gehört? Dabei handelt es sich um eine Abkürzung für die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Wie die Bezeichnung bereits nahelegt, werden diese von den Berufsgenossenschaften erlassen. Was das Ganze mit den eben beschriebenen DGUV Vorschriften zu tun hat? Im Jahr 2014 wurden aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften die DGUV Vorschriften 1-84.
Für wen gelten die DGUV Vorschriften?
Wie bereits erwähnt sind die DGUV Vorschriften rechtskräftig und stellen somit mehr als nur eine Richtlinie für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in deinem Unternehmen dar. Sie sind für dich verpflichtend, aber auch für deine Mitarbeiter und generell für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft. Laut dem § 16 Abs. 2 SBG VII gelten die DGUV Vorschriften übrigens genauso für Firmen, die für ein Mitgliedsunternehmen arbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Firmensitz der sogenannten Fremdfirma in Deutschland befindet oder sie Mitglied bei einer Berufsgenossenschaft sind oder nicht.
Welche Vorschriften sind für dich als Arbeitgeber besonders wichtig?
Es gibt also 84 DGUV Vorschriften – das klingt ganz schön viel, oder? Für dich als Arbeitgeber ist es vor allem wichtig, dass du drei davon kennst, und das sind die DGUV Vorschriften 1, 2 und 3.
- DGUV Vorschrift 1
In der ersten DGUV Vorschrift ist festgehalten, dass die gesetzlichen Schutzmaßnahmen für alle Versicherten gelten, auch, wenn sich diese in keinem Beschäftigungsverhältnis befinden. In der DGUV Vorschrift 1 werden darüber hinaus die Kriterien aufgeführt, die für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen entscheidend sind.
- DGUV Vorschrift 2
Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Konkretisierung des ASiG. Das ASiG ist das Arbeitssicherheitsgesetz, das für den Schutz deiner Mitarbeiter einen wichtigen rechtlichen Rahmen darstellt. In der DGUV Vorschrift 2 ist festgehalten, welche arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen zum Schutz deiner Mitarbeiter getroffen werden müssen. Außerdem werden die verschiedenen Betreuungsmodelle des Arbeitsschutzes beschrieben. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.
- DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 behandelt die Elektrosicherheit in deinem Unternehmen. Egal ob es sich um Maschinen oder kleinere elektrische Geräte handelt: Sie können eine potenzielle Gefahrenquelle für deine Mitarbeiter darstellen und müssen dementsprechend fachgerecht installiert und gewartet werden. Wenn du mehr über diese Vorschrift erfahren möchtest, können wir dir diesen Beitrag empfehlen.
Worin besteht der Unterschied zwischen Vorschriften und Regeln?
Bist du neben den DGUV Vorschriften auch schon einmal über den Begriff der DGUV Regeln gestoßen? Die DGUV Regeln haben den Zweck, folgende Inhalte zu konkretisieren:
- Verordnungen und Gesetze zum Arbeitsschutz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Spezifikationen technischer Art
- Erfahrungen der präventiven Arbeit, die von den UV-Trägern gemacht wurden
Was versteht man unter branchenbezogenen Regeln?
Bei den branchenbezogenen Regeln der DGUV handelt es sich um Konkretisierungen von Verordnungen beziehungsweise Gesetzen, Regeln sowie Vorschriften der DGUV. Diese beziehen sich auf eine Branche, die im Vorfeld definiert worden ist. Bei den branchenbezogenen DGUV Regeln spricht man auch von einem Regelwerkskompendium. Solche Regeln gibt es für folgende Branchen:
- Bürobetriebe
- Tischler- und Schreinerhandwerk
- Abbruch und Rückbau
- Gebäudereinigung
- Erzeugung von Roheisen und Stahl
- Galvanik
- Metallhütten
- Schiffbau
- Wärmebehandlung von Metallen
- Schrotthandel
Welche DGUV-Fachbereiche gibt es?
Um dem gesetzlichen Auftrag der Prävention von Gefahren am Arbeitsplatz, beruflich bedingten Krankheiten sowie Unfällen auf dem Weg zur oder bei der Arbeit nachzukommen, wurden von der DGUV Fachbereiche geschaffen. Diese Fachbereiche werden im Zusammenschluss als Kompetenz-Netzwerk Prävention bezeichnet. Dabei wird ein Fachbereich meist einem Unfallversicherungsträger zugeordnet.
Die Hauptaufgabe der Fachbereiche ist, ihre Expertise in Bezug auf präventive Thematiken und -themen einheitlich zu präsentieren und gleichzeitig für die Interessen der Unfallversicherungsträger einzustehen. Außerdem fungieren die Fachbereiche als Ansprechpartner für staatliche Vertreter und die Unfallversicherungsträger. Die Expertise der Fachbereiche wird dabei von verschiedenen Fachleuten der DGUV, von den Unfallversicherungsträgern, spezialisierten Sachverständigen und anderen Fachleuten gestellt. Nähere Informationen über die Aufgaben der Fachbereiche finden sich im DGUV Grundsatz 300-001 „Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV“.
Zu den Fachbereichen der DGUV gehören die folgenden:
- Bauwesen
- Verwaltung
- Holz und Metall
- Handel und Logistik
- Bildungseinrichtungen
- Verkehr und Landschaft
- Nahrungsmittel
- Erste Hilfe
- Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- Gesundheit im Betrieb
- Rohstoffe und chemische Industrie
- Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit
Was sind die Querschnittsaufgaben der Prävention?
Kommen wir noch einmal auf das Thema Prävention zu sprechen. In den Bereich des vorbeugenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes fallen verschiedene bereichsübergreifende Aufgaben, die sogenannten Querschnittsaufgaben. Diese führt die DGUV für die Unfallversicherungsträger aus. Dazu gehören die folgenden:
- Kooperationsarbeit mit nationalen und internationalen Behörden, Ministerien und Institutionen im Bereich des Arbeitsschutzes
- die Bereitstellung von Informationen im Bereich der Prävention
- die Verwaltung von Vorschriften, Informationen und Regelwerken
- das Ausbilden und Prüfen von Aufsichtspersonen und Sicherheitsfachkräften
- die Gründung von Expertengremien für den Arbeitsschutz – das wollen wir uns einmal etwas genauer ansehen.
Welche Aufgabe haben die Präventionsgremien?
Innerhalb der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt es Ausschüsse, die sich branchenübergreifend mit bestimmten Themen innerhalb des Arbeitsschutzes beschäftigen. Das Ziel ist dabei laut der DGUV, “die fachliche Position der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zu einem bestimmten Themenfeld zusammenzuführen”. Zu diesen speziellen Themenfeldern gehören vor allem die Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung, in der Kurzform AAW genannt, und der AAMed, der Ausschuss Arbeitsmedizin.
Im Bereich der Präventionsarbeit werden außerdem Kampagnen und Projekte zu Arbeitssicherheits- und Gesundheitsthemen initiiert. Darüber hinaus gibt es Veranstaltungen, bei denen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung über Aktuelles informiert und den Austausch mit verschiedenen Körperschaften innerhalb des Arbeitsschutzes ermöglicht.
Welche Kooperationen gibt es innerhalb des Präventionsnetzwerkes?
Zusammenarbeit ist alles: Bei vielen Themen innerhalb der Präventionsarbeit besteht eine enge Kooperation zwischen der DGUV, den Unfallversicherungsträgern und anderen wichtigen Ansprechpartnern. Dazu gehören unter anderem Behörden, Ministerien sowie weitere Sozialversicherungsträger. Dabei beschränkt sich das Netzwerk nicht auf Kooperationspartner in Deutschland, sondern wurde europa- und weltweit ausgedehnt.
Beispiele für nationale Kooperationspartner sind dabei die folgenden:
- Initiative Gesundheit und Arbeit (iga)
- staatliche Marktüberwachungsbehörden
- Arbeitsschutzbehörden der Länder
- Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Unter den europäischen Kooperationspartnern sind unter anderem diese:
- European Occupational Safety and Health Network (EUROSHNET)
- Europäische Arbeitsschutzagentur
- Europäische Kommission
- Partnerschaft für europäische Forschung im Arbeitsschutz (PEROSH)
Bei den internationalen Kooperationspartnern listet die DGUV außerdem folgende:
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
- Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)
Was sind die sogenannten DGUV Informationen?
Wie du beim Lesen unseres Beitrages bestimmt schon gemerkt hast, gilt es im Zusammenhang mit der DGUV zwischen einigen Begrifflichkeiten zu unterscheiden. Neben den Regeln und Vorschriften gibt es auch noch die sogenannten DGUV Informationen. Die Informationen bestehen aus Empfehlungen beziehungsweise Hinweisen, die es dir leichter machen sollen, die Regelungen in der Praxis anzuwenden. Außerdem wird an dieser Stelle über gesundheits- und arbeitssicherheitstechnische Maßnahmen informiert, die für bestimmte Zielgruppen, Branchen und Arbeiten gelten.
Und wie sieht es mit den DGUV Grundsätzen aus?
Das Regelwerk der DGUV wird also von den Informationen und Regeln gebildet. Dazu kommen allerdings noch die sogenannten DGUV Grundsätze. Diese geben Aufschluss über die Maßstäbe, die für gewisse Verfahren gelten. Ein Beispiel ist die analoge Abwicklung von Prüfungen – womit wir direkt bei der nächsten Frage wären.
Welche Prüfungen nach DGUV Vorschriften gibt es?
Da es sich bei den DGUV Vorschriften um gesetzliche Vorgaben handelt, wird deren Einhaltung auch entsprechend überprüft. So bist du als Arbeitgeber von einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 betroffen, wenn du in deinem Betrieb elektrische Betriebsmittel und Anlagen hast. Eine Prüfung muss stattfinden, bevor neue elektrische Mittel oder Anlagen in Betrieb genommen werden. Danach müssen elektrosicherheitstechnische Prüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Dafür ist unter anderem entscheidend, ob es sich um sogenannte ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Mehr über die DGUV Vorschrift 3 und die Prüfung erfährst du in diesem Blogbeitrag.
Auch die DGUV Vorschrift 2 beziehungsweise die Einhaltung des Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzes werden überprüft, und zwar im Zuge einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaften sind in der Pflicht, ihren Mitgliedsunternehmen einen Besuch abzustatten. In dem Zuge prüfen sie, ob die gesetzlichen Schutzmaßnahmen für deine Mitarbeiter auch eingehalten werden. Der Ausgangspunkt für die Überprüfung ist dabei die Gefährdungsbeurteilung. Diese Analyse der Gefahren am Arbeitsplatz gehört ebenfalls zu deinen Pflichten als Arbeitgeber. Die Benennung von bestehenden Risikofaktoren sowie das Ergreifen von Gegenmaßnahmen ist für die Sicherheit aller Mitarbeiter wichtig. Allerdings gibt es auch Personengruppen, die besonders geschützt werden müssen. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass auch eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz von Schwangeren vorliegt.
Bei der Begehung durch die Berufsgenossenschaft wird außerdem überprüft, ob die Sicherheitstechnik in deinem Unternehmen funktioniert und auf dem neuesten Stand ist. Darüber kontrolliert die Berufsgenossenschaft, ob geeignete Schutzmaßnahmen bei physischen, mechanischen, biologischen und chemischen Risikofaktoren ergriffen werden.
Das kann die Deutsche Mittelstandsschutz für dich tun
Die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sind komplex und es gibt viele Gesetze, Vorschriften und Regelungen zu beachten. Wir helfen dir gerne dabei, dich in dem Gesetzesdschungel zurechtzufinden und alle nötigen Arbeitssicherheitsmaßnahmen für deine Mitarbeiter zu ergreifen. Ob es um die Themen Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit geht: Wir stehen dir bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
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