Mitarbeitende mit Weihnachtsmützen tauschen Geschenke im Büro aus und feiern gemeinsam eine Weihnachtsfeier.

Sicher feiern statt böse Überraschungen Deine Weihnachtsfeier als Arbeitgeber*in clever planen und sicher feiern

von Vivien Hahn
03.12.2025 09:08 Uhr

Ho-ho-hoffentlich sicher! Deine Weihnachtsfeier soll schön werden – aber bitte ohne Zwischenfälle. Wann greift die Unfallversicherung? Was gilt beim Heimweg? Und wie gehst du mit Alkohol richtig um? Wir klären alle Haftungsfragen und geben dir Praxis-Tipps für eine gelungene UND sichere Betriebsfeier. Mit diesen Infos wird deine Weihnachtsfeier ein voller Erfolg. Feiert entspannt!

FAQ zum Thema "Betriebsveranstaltung (Weihnachtsfeier)"

  • Unfallschutz auf deiner Weihnachtsfeier
    Dein Team ist bei der Weihnachtsfeier versichert, wenn sie als Betriebsveranstaltung gilt. Auch der direkte Heimweg ist abgedeckt. Du schaffst so Sicherheit und Vertrauen für alle!
  • Weihnachtsfeier Kosten im Griff
    Die Weihnachtsfeier hat eine steuerliche Freigrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter. Nutze sie, um Kosten steuerfrei zu halten. So sparst du Geld!
  • Alkohol auf der Weihnachtsfeier
    Als Arbeitgeber*in bist du verantwortlich. Biete alkoholfreie Alternativen an. Du minimierst Risiken und schützt dein Team aktiv. So feiert ihr sicher!
  • Weihnachtsfeier planen
    Deine Weihnachtsfeier ist freiwillig, keine Arbeitszeit. Kläre dies. Du planst Budget, Ort und Sicherheit. So wird dein Event ein Erfolg für alle!

Weihnachtsfeier als Arbeitgeber: Dein sicherer Weg durch rechtliche Fallstricke

Die Weihnachtsfeier ist für viele Unternehmen ein Höhepunkt des Jahres. Sie stärkt den Zusammenhalt und motiviert dein Team. Doch als Arbeitgeber*in trägst du auch eine große Verantwortung. Viele rechtliche Fragen, von der Unfallversicherung bis zur Haftung, müssen bedacht werden. Dieser Leitfaden hilft dir, eine gelungene und rechtssichere Betriebsfeier zu organisieren.

Es geht dabei nicht nur um gute Stimmung, sondern auch um deine Fürsorgepflicht. Eine falsch geplante Feier kann unerwartete Risiken bergen. Du lernst, wie du dein Team schützt und gleichzeitig alle Vorschriften einhältst. Wir zeigen dir, wie du häufige Fehler vermeidest und die Feier für alle zum Erfolg machst.

Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen: Was du wissen musst

Ein zentraler Punkt ist der Unfallversicherungsschutz. Ereignet sich ein Unfall während der Betriebsveranstaltung, ist dein Team in vielen Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt auch für den direkten Heimweg. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert klare Rahmenbedingungen dafür.

Damit der Versicherungsschutz greift, muss die Feier als offizielle Betriebsveranstaltung anerkannt sein. Dies bedeutet, sie muss der Pflege des Betriebsfriedens dienen und grundsätzlich allen Mitarbeitenden offenstehen. Die Teilnahme sollte freiwillig sein, und die Unternehmensleitung oder eine bevollmächtigte Person muss die Veranstaltung organisieren oder zumindest aktiv mitgestalten. Ein konkretes Beispiel wäre eine vom HR-Team organisierte Jahresfeier, zu der alle Mitarbeitenden eingeladen sind.

Die reine Anwesenheitspflicht von weniger als der Hälfte der Belegschaft genügt nicht, um den Status einer Betriebsveranstaltung zu erhalten. Vielmehr muss die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit den Betriebszweck fördern. Auch externe Gäste wie Kunden oder Familienangehörige sind im Allgemeinen nicht über die betriebliche Unfallversicherung versichert.

Stellst du Getränke oder Speisen zur Verfügung, ist dies Teil der Veranstaltung. Unfälle, die sich beim Verzehr oder bei typischen Aktivitäten ereignen, sind versichert. Wichtig ist, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Feier steht und nicht auf private Aktivitäten zurückzuführen ist.

Finanzielle Aspekte und die Bedeutung der Freigrenzen

Neben dem Versicherungsschutz spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Die Kosten für eine Weihnachtsfeier sind unter bestimmten Umständen als Betriebsausgaben absetzbar. Es gibt dabei eine steuerliche Freigrenze pro Arbeitnehmer*in und Veranstaltung.

Diese Freigrenze liegt bei 110 Euro pro Person pro Veranstaltung. Innerhalb dieses Rahmens sind die Aufwendungen steuerfrei. Überschreitest du diese Grenze, müssen die übersteigenden Beträge versteuert werden. Du kannst die übersteigenden Kosten aber pauschal mit 25 Prozent versteuern, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Dabei bezieht sich die 110-Euro-Grenze auf die Bruttokosten. Das umfasst alle Aufwendungen, die für die Feier anfallen, einschließlich Essen, Getränke, Musik, Miete und sogar Geschenke, sofern sie einen direkten Bezug zur Veranstaltung haben. Achte darauf, alle Belege sorgfältig zu sammeln, um die Kosten nachweisen zu können.

Auch die Umsatzsteuer muss beachtet werden. Wenn die Kosten pro Person 110 Euro übersteigen und du die Vorsteuer abziehen möchtest, kann das problematisch werden. Hier ist eine genaue Prüfung durch deinen Steuerberater ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Drei Mitarbeitende stoßen auf der Weihnachtsfeier im Betrieb an.Arbeitsschutzgesetz verpflichtet dich, bei riskantem Alkoholkonsum Schutzmaßnahmen zu treffen und Gefahren zu vermeiden" class="img-responsive" loading="lazy" >
Laut Arbeitsschutzgesetz musst du als Arbeitgeber*in präventiv eingreifen, wenn übermäßiger Alkoholkonsum Risiken verursacht © Adobe Stock, crizzystudio

Risikomanagement: Alkohol, Haftung und deine Fürsorgepflicht

Eine Weihnachtsfeier und Alkohol gehören für viele zusammen, bergen aber auch erhebliche Risiken. Als Arbeitgeber*in hast du eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeitenden, auch auf einer Betriebsveranstaltung. Dies bedeutet, dass du Maßnahmen ergreifen musst, um Gefahren zu minimieren.

Eine uneingeschränkte Bereitstellung von Alkohol kann zu übermäßigem Konsum und damit zu Unfällen führen. Deine Haftung als Arbeitgeber*in kann dann relevant werden. Du bist verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört das Angebot alkoholfreier Alternativen oder die Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol.

Es ist ratsam, klare Regeln für den Alkohol Arbeitsrecht und Alkohol Weihnachtsfeier Haftung zu kommunizieren. Mach deine Mitarbeitenden auf die Risiken aufmerksam. Im Falle eines Fehlverhaltens, zum Beispiel durch Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss, kann die private Haftpflichtversicherung der Mitarbeitenden greifen, jedoch nicht immer.

Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, der durch übermäßigen Alkoholkonsum verursacht wurde, kann dies den Unfallversicherungsschutz beeinflussen. Die Unfallversicherung prüft genau, ob der Konsum ursächlich für den Unfall war. Eine grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers kann den Schutz aufheben.

Heimweg und der Unfallversicherungsschutz

Der Unfallversicherungsschutz auf dem Heimweg nach einer Betriebsveranstaltung ist ein wichtiger Aspekt. Im Allgemeinen sind deine Mitarbeiter*innen auf dem direkten Weg von der Feier nach Hause versichert. Dies gilt, solange sie den kürzesten oder verkehrstechnisch sinnvollsten Weg wählen.

Weicht ein Mitarbeitender stark vom direkten Heimweg ab, zum Beispiel für private Erledigungen oder einen Umweg zu einer privaten Feier, entfällt der Versicherungsschutz. Ein kleiner Abstecher zum Bäcker oder zur Tankstelle kann aber noch vom Schutz umfasst sein, sofern er im unmittelbaren Anschluss an den Heimweg erfolgt und nicht dessen Charakter verändert.

Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert, solange sie dem Zweck dienen, die Person nach Hause zu bringen. Der Weg der Fahrer*in, die Kolleg*innen absetzt, ist dabei ebenfalls geschützt. Wichtig ist immer der direkte Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung und dem Heimweg.

Weihnachtsfeier und Arbeitszeit: Eine klare Abgrenzung

Die Frage, ob eine Weihnachtsfeier Arbeitszeit ist, ist entscheidend für die Vergütung und die Arbeitszeitkonten. Grundsätzlich ist eine Betriebsveranstaltung keine reguläre Arbeitszeit. Die Teilnahme ist in der Regel freiwillig und dient dem geselligen Miteinander, nicht der Erfüllung der Arbeitspflicht.

Das bedeutet, dass die Zeit, die Mitarbeitende auf der Feier verbringen, nicht als Arbeitszeit angerechnet und somit auch nicht vergütet werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen: Findet die Feier während der regulären Arbeitszeit statt und müssen die Mitarbeitenden daran teilnehmen, dann zählt diese Zeit als Arbeitszeit und ist zu vergüten.

Wenn du die Feier außerhalb der regulären Arbeitszeiten ansetzt und die Teilnahme freiwillig ist, entstehen keine Ansprüche auf Überstundenvergütung. Kommuniziere dies klar und deutlich im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden. Offenheit schafft Vertrauen und Klarheit für alle Beteiligten.

Festlich gedeckte Tafel für eine Weihnachtsfeier im Betrieb.
Achte darauf, die Location der Weihnachtsfeier passend auszuwählen, damit das Event für alle entspannt, sicher und gut organisiert abläuft.© Adobe Stock, bilderstoeckchen

FAQ: Häufige Fragen zur Weihnachtsfeier als Arbeitgeber

Was genau gilt als Betriebsveranstaltung im Sinne der DGUV?

Eine Veranstaltung gilt als Betriebsveranstaltung, wenn sie der Pflege des Betriebsfriedens dient und grundsätzlich allen Arbeitnehmern offensteht, gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 8 EStG in Verbindung mit der Rechtsprechung der DGUV.

Haften Arbeitgeber*innen bei Alkoholkonsum auf der Weihnachtsfeier?

Ja, deine Fürsorgepflicht bleibt auch bei Alkoholkonsum bestehen. Du bist verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen und bei übermäßigem Konsum gegebenenfalls einzugreifen, um Schäden zu vermeiden (ArbSchG).

Grafik über die Planung einer gelungenen Weihnachtsfeier im Betrieb.
Die Planung einer gelungenen Weinachtsfeier erfordert feingefühl, denn sie soll Freude schaffen, ohne Sicherheit und Verantwortung aus den Augen zu verlieren.

Organisation von Betriebsveranstaltungen: Praktische Tipps für Arbeitgeber*innen

  • Die Organisation einer Betriebsveranstaltung erfordert sorgfältige Planung. Delegiere Aufgaben, wenn möglich, aber behalte stets den Überblick über die wesentlichen Punkte. Ein klar definiertes Budget und ein Zeitplan sind unerlässlich für eine reibungslose Umsetzung.
  • Kläre im Vorfeld, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist. Dazu gehören Location-Auswahl, Catering, Musik und die Gästelisteverwaltung. Eine frühzeitige Kommunikation an dein Team, inklusive aller wichtigen Details und Regeln, schafft Transparenz und Vorfreude.
  • Denke an die Auswahl der passenden Location. Sie sollte gut erreichbar sein, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um den Heimweg Unfallversicherungsschutz zu unterstützen. Berücksichtige auch barrierefreie Zugänge für alle Mitarbeiter*innen.
  • Ein ausgewogenes Getränkeangebot mit vielen alkoholfreien Optionen ist essenziell. Du erfüllst damit nicht nur deine Fürsorgepflicht , sondern zeigst auch Wertschätzung für alle Teammitglieder. Überlege dir ein Rahmenprogramm, das zum Team und zur Unternehmenskultur passt, um die Stimmung zu fördern.
  • Bei der Planung von Aktivitäten oder Spielen solltest du immer die Sicherheit im Auge behalten. Vermeide potenziell gefährliche Aktivitäten, die das Unfallrisiko erhöhen könnten. Die Gesundheit und das Wohlbefinden deiner Mitarbeiter stehen immer an erster Stelle.
  • Dokumentiere alle wichtigen Entscheidungen und Vereinbarungen rund um die Weihnachtsfeier. Dies kann bei späteren Fragen oder im Falle eines Zwischenfalls hilfreich sein. Eine gute Dokumentation bietet dir Rechtssicherheit und beweist deine Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber.
  • Einige Unternehmen entscheiden sich für eine professionelle Eventagentur zur Unterstützung bei der Betriebsveranstaltung Organisation . Dies kann gerade bei großen Feiern sinnvoll sein, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Qualität zu sichern. Prüfe hierbei genau die Angebote und Referenzen.
  • Denke auch an die Nachbereitung der Weihnachtsfeier . Ein kurzes Feedback von den Mitarbeitern kann wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Veranstaltungen liefern. Bedanke dich bei allen Helfern und Teilnehmern für die gelungene Feier.

Mit dem richtigen Wissen über Unfallversicherungsschutz, Haftung und Arbeitszeit gestaltest du ein sicheres und motivierendes Event. Du zeigst damit, dass dir das Wohlergehen deines Teams am Herzen liegt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Berücksichtige bei der Auswahl des Datums und der Uhrzeit auch die individuellen Bedürfnisse deiner Mitarbeiter*innen. Eine zu späte Feier am Abend könnte für Mitarbeiter*innen mit Familienverpflichtungen schwierig sein. Flexibilität zeigt Wertschätzung und fördert die Teilnahme.
  • Die Haftung bei Schäden ist ein heikles Thema. Stelle sicher, dass du als Arbeitgeber*in alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hast, um Risiken zu vermeiden. Dies kann die Auswahl einer sicheren Location oder die Aufklärung über verantwortungsvollen Alkoholkonsum umfassen. Du schützt damit nicht nur dein Team, sondern auch dich selbst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.
  • Denke daran, dass der Charakter einer Betriebsveranstaltung erhalten bleibt. Sie sollte sich primär an die Mitarbeiter*innen richten und den Zusammenhalt fördern. Zu viele private Elemente könnten den Status als Betriebsveranstaltung gefährden und den Unfallversicherungsschutz beeinträchtigen.
  • Regelmäßige Schulungen für die Organisatoren der Betriebsveranstaltung können ebenfalls sinnvoll sein. Sie halten das Wissen über aktuelle rechtliche Entwicklungen und Best Practices auf dem neuesten Stand. So stellst du sicher, dass deine Veranstaltungen stets gesetzeskonform und sicher sind.
  • Deine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in endet nicht mit der Organisation der Feier. Sie erstreckt sich auch auf das Verhalten deiner Mitarbeiter*innen während der Veranstaltung. Eine klare Ansage bei unangemessenem Verhalten ist manchmal notwendig, um die Sicherheit und den Respekt aller zu gewährleisten.
  • Die Kostenkontrolle ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Lege ein realistisches Budget fest und überwache dessen Einhaltung kontinuierlich. Unerwartete Ausgaben können schnell die Freigrenzen überschreiten und steuerliche Nachteile mit sich bringen. Eine vorausschauende Finanzplanung ist daher unerlässlich.

Zusammenfassend ist eine erfolgreiche Weihnachtsfeier mehr als nur ein Event. Sie ist eine Investition in dein Team und die Unternehmenskultur. Mit den hier vorgestellten Maßnahmen schaffst du eine sichere und fröhliche Atmosphäre, die lange in positiver Erinnerung bleibt. Dein Engagement zahlt sich aus.

Die Einhaltung der DGUV-Vorschriften und anderer relevanter Gesetze ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, Vertrauen bei deinen Mitarbeitenden aufzubauen. Zeige ihnen, dass ihre Gesundheit und Sicherheit für dich Priorität haben. Das stärkt die Bindung und Motivation in deinem Betrieb nachhaltig.

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