Aufgaben des Betriebsarztes Was macht der Betriebsbeauftragte für Arbeitsmedizin?
Betriebsärzten kommt eine entscheidende Rolle im Unternehmen zu: Sie unterstützen dich als Arbeitgeber bei der Erfüllung deiner gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Doch was bedeutet das eigentlich? Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt in deinem Unternehmen?
- 10.05.2021
- Manuela Mademann
Spätestens ab 7. Juni sollen Betriebsärzte in die nationale Impfstrategie gegen die Corona-Pandemie eingebunden werden und den Impffortschritt beschleunigen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind dann mindestens 500.000 Impfdosen pro Woche für die 12.000 Betriebsärzte in Deutschland vorgesehen. Betriebsärzte sollen aber nicht nur zum Erfolg der bundesweiten Impfkampagne beitragen, sondern ihre arbeitsmedizinische Kompetenz ist in der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie für Unternehmen und Beschäftigte wichtiger denn je geworden.
Sie unterstützen Arbeitgeber als Betriebsbeauftragte bei der innerbetrieblichen Pandemieplanung und bei allen arbeitsmedizinischen Fragen im Unternehmen. Doch abgesehen von der intensiven Beteiligung und Mithilfe bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie, was macht ein Betriebsarzt noch? Was sind neben dem Impfen die Aufgaben eines Betriebsarztes und ist es Pflicht, einen im Unternehmen zu haben? Zeit, sich einmal genauer mit den Zuständigkeitsbereichen eines Betriebsarztes zu beschäftigen und welche Bedeutung er für Unternehmen und Beschäftigte hat.
In diesem Beitrag erfährst du:
Wofür ist ein Betriebsarzt im Unternehmen da?
Die psychische und physische Mitarbeitergesundheit ist ein entscheidender Produktivitätsfaktor für dein Unternehmen. Gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter festigen die Wettbewerbsfähigkeit einer Firma und sorgen für geringere Kosten durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle. Betriebsärzte sind für Arbeitgeber kompetente Partner bei der Gesundheitsförderung im Unternehmen und organisieren sowie beraten bei der gesundheitlichen Prävention und bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie helfen dir als Arbeitgeber bei der Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen und bei der Planung und Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen in der Firma. Sie haben einen umfassenden Einblick in alle arbeitsmedizinische Belange deines Unternehmens. Wenn Betriebsärzte eine so wichtige Rolle beim betrieblichen Gesundheitsschutz spielen, ist es dann für Unternehmen Pflicht einen Betriebsarzt zu haben?
Welche Firma braucht einen Betriebsarzt?
Nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit musst du als Arbeitgeber Betriebsbeauftragte schriftlich bestellen. Dazu zählen insbesondere die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese sollen Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und
- die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
Die Einzelheiten des Arbeitssicherheitsgesetzes werden in der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung näher festgelegt. Diese Vorschrift bestimmt, wie umfangreich und intensiv ein Unternehmen betriebsärztlich betreut werden muss. In erster Linie hängt dies von der Größe des Betriebes ab, aber auch von den betriebsspezifischen Gefährdungen.
Betriebsarzt in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Die Grundlage von Art und Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung im Unternehmen hängt von den vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab und den Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die zu erbringende betriebsärztliche Untersuchung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Je nach Unternehmen werden diese kombiniert. Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei
- der Erstellung bzw.
- der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Die regelmäßige und kontinuierliche Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist für jedes Unternehmen Pflicht. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen sind zudem auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere bei Umstrukturierungen und Änderungen der Arbeitsverhältnisse muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden. Der Arbeitgeber muss außerdem über angemessene und aktuelle Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die abgeleiteten Maßnahmen und das Ergebnis der Überprüfung hervorgehen. In unserem Beitrag Arbeitsschutz ist immer Chefsache erläutern wir dir genauer, was eine Gefährdungsbeurteilung ist.
Bei besonderen Anlässen kann die Betreuung durch einen Betriebsarzt unabhängig von der Größe des Unternehmens, also bereits ab einem Mitarbeiter, Pflicht sein. Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt, sogenannte anlassbezogene Betreuungen, können unter anderem sein:
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
- Einführung neuer Arbeitsverfahren,
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen.
Weitere Anlässe für die Notwendigkeit eines Betriebsarztes können sein:
- Eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen,
- die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen,
- Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden,
- die Häufung gesundheitlicher Probleme,
- das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände.
Die Beschäftigten sollten stets von dir als Arbeitgeber über die Art der betriebsärztlichen Betreuung informiert werden und darüber in Kenntnis gesetzt werden, welcher Arbeitsmediziner anzusprechen ist.
Betriebsarzt in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
Auch bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern hängen die Art und der Umfang der Betriebsmedizin von den in der Firma vorliegenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und den Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes ab. Die sogenannte Gesamtbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Die Grundbetreuung gibt an, wie viele Stunden pro Beschäftigtem und Jahr ein Betriebsarzt mindestens zum Einsatz kommen muss. Zur Berechnung der Stundenzahl wird jeder Betrieb einer Gruppe von 1-3 je nach Gefährdungssituation im Unternehmen zugeordnet. In einem weiteren Verfahren wird die betriebsspezifische Betreuung im Unternehmen ermittelt, also welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus im Unternehmen anfallen. Die betriebsspezifische Betreuung wird auf der Basis eines Leistungskatalogs im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 bestimmt. Im Zweifel gibt dir die Berufsgenossenschaft Auskunft über die richtige Einordnung deines Unternehmens.
Was sind die Aufgaben eines Betriebsarztes?
Ein Betriebsarzt im Unternehmen ist in erster Linie Berater und Unterstützer für dich als Arbeitgeber. Dafür ist ein vertrauensvolles Verhältnis zu allen Ansprechpartnern im Betrieb notwendig. Ein Arbeitsmediziner steht in engem Kontakt zum Arbeitgeber und arbeitet eng mit der im Betrieb zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Betriebsärzte sind nah an den Beschäftigten und nah an den Arbeitsprozessen und können dadurch wesentlich zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit deiner Beschäftigten beitragen.
Sie sind wie jeder andere Arzt auch ausschließlich ihrem fachlichen Sachverstand und Gewissen verpflichtet und daher keiner Seite gegenüber weisungsgebunden. Alles, was der Betriebsarzt dem Arbeitgeber bzw. den Mitarbeitern mitteilt, ist nur für diese bestimmt und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Damit der Arbeitsmediziner als Betriebsbeauftragter seinen Aufgaben nachgehen kann, sollen ihm Arbeitgeber Zugang zu allen Arbeitsplätzen und Beschäftigten gewähren. Außerdem solltest du ihm alle betriebsbezogenen Informationen bereitstellen, die er für seine Arbeit braucht. Die Aufgaben, die ein Betriebsarzt im Unternehmen erfüllen soll, sind in § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes festgelegt.
Sie haben insbesondere
- den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
e) der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb,
f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, - die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
- die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen, - darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten. Insbesondere sind sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren. Außerdem sollen sie bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe und des medizinischen Hilfspersonals mitwirken.
In Anhang 3 zu Anlage 2 Abschnitt 2 der DGUV Vorschrift 2 werden diese Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes noch einmal näher bestimmt. Der Anhang listet detailliert die Aufgabenfelder sowohl der Grundbetreuung als auch der betriebsspezifischen Betreuung auf.
Muss ein Betriebsarzt bei einer Schwangerschaft eingeschaltet werden?
Viele Beschäftigte und Arbeitgeber stellen sich außerdem die Frage, ob ein Betriebsarzt bei einer Schwangerschaft einbezogen werden muss und ob arbeitsmedizinische Untersuchungen anfallen. Erfährst du als Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin, werden dir durch das Mutterschutzgesetz besondere Pflichten auferlegt. Diese sollen den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft fördern. Die Arbeitsbedingungen müssen dann so umgestaltet werden, dass keine Gefährdung für die werdende Mutter oder das Kind entsteht.
Da aber eine Schwangerschaft weder dem Betriebsarzt noch dem Vorgesetzten mitgeteilt werden muss, hängt das Ausmaß einer betriebsärztlichen Beratung während der Schwangerschaft in erster Linie von der Schwangeren selbst ab. Feste Aufgaben hat der Betriebsarzt daher nicht. Wichtig zu wissen ist für dich als Arbeitgeber, dass du notwendige Schutzmaßnahmen sofort zu ergreifen hast, sobald du von der Schwangerschaft erfährst. Das gilt auch, wenn du auf anderem Wege von der Schwangerschaft erfährst als von der Mitarbeiterin selbst.
Welche Impfungen führt ein Betriebsarzt durch?
Kommen wir noch einmal zum Impfen und dem Betriebsarzt zurück. Der Betriebsarzt soll beim Impfen nämlich nicht nur in Zukunft gegen die Corona-Pandemie unterstützend eingesetzt werden, sondern darf seit 2015 auch allgemeine Impfungen durchführen. Arbeitsmediziner dürfen durch das Präventionsgesetz seither zum Beispiel gegen Keuchhusten, Masern oder Röteln impfen. Zuvor durfte er nur gegen Infektionsrisiken, die durch die ausgeführte Tätigkeit entstehen, impfen. Medizinisches Personal durfte er beispielsweise gegen Hepatitis impfen. In der Praxis fehlt es jedoch häufig an der Umsetzung.
Wann muss man zum Betriebsarzt gehen?
Hat der Betriebsarzt als Betriebsbeauftragter im Unternehmen seine Aufgaben aufgenommen, stellt sich die Frage, wann man zum Betriebsarzt gehen muss. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beim Arbeitsmediziner dienen zur Prävention und Früherkennung. Arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten soll vorgebeugt werden. Inwiefern aber Untersuchungen beim Betriebsarzt notwendig sind, hängt von der Branche des Unternehmens und den ausgeführten Tätigkeiten ab. Jeder Beruf bringt seine eigenen gesundheitlichen Risiken für Mitarbeiter mit sich und daher unterscheiden sich die Kriterien.
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist festgehalten, bei welcher Gefährdung welche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung empfohlen bzw. durchgeführt werden soll. Als Entscheidungsgrundlage dienen dabei die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdungen. Wie du eine Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten rechtskonform erstellst, erläutern wir dir in diesem Beitrag.
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird zwischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge unterschieden. Die Pflichtvorsorge ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verpflichtend. Das heißt, dass Maßnahmen, die diesem Bereich zugeordnet werden, regelmäßig vom Arbeitgeber veranlasst werden müssen und die Beschäftigten an diesen teilnehmen müssen. Dazu zählt zum Beispiel der Umgang mit besonderen Gefahrstoffen. Aufgeführt sind diese besonders gefährdenden Tätigkeiten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Im Gegensatz dazu muss die Angebotsvorsorge vom Arbeitgeber angeboten werden, aber die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, diese wahrzunehmen. Der Arbeitnehmer kann sie also jederzeit ablehnen. Die Wunschvorsorge wiederum geht nicht auf Initiative vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer aus. Sie muss jedoch jederzeit vom Arbeitgeber ermöglicht werden. Alle Vorsorgearten umfassen zunächst ein ärztliches Beratungsgespräch in Verbindung mit einer Anamnese.
Wie finde und bestelle ich einen Betriebsarzt?
Ziel der Vorschriften und Gesetze ist es, bundesweit einheitliche Regeln für die Betreuung von Betriebsbeauftragten wie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu schaffen. Unternehmen aller Branchen, egal bei welcher Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sie versichert sind, sollen die gleichen Anforderungen erfüllen. Dabei wird verstärkt die jeweilige Gefährdungssituation im Unternehmen berücksichtigt und gleichzeitig bekommen Arbeitgeber mehr Eigenverantwortung. Das gilt auch für die Bestellung eines Arbeitsmediziners als Betriebsbeauftragten. Du bist selbst für die schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes zuständig und hast dabei freie Wahl.
Einen Betriebsarzt zu finden, gestaltet sich in der Realität aber nicht immer einfach. Ein gut funktionierendes Gesundheitsmanagement ist jedoch auch ein Imagevorteil gegenüber anderen Unternehmen. Es stärkt erwiesenermaßen die Verbundenheit der Beschäftigten mit ihrem Unternehmen. Wir von Deutsche Mittelstandsschutz erleichtern dir die Suche und stellen dir den vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten sowie den leitenden Betriebsarzt für dein Unternehmen. Außerdem unterstützt dich unsere Software zur Erstellung einer rechtskonformen Gefährdungsbeurteilung. Damit kommst du deiner Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern in allen Belangen nach. Durch die Zertifizierung deines Unternehmens durch uns musst du dir in Zukunft keine Gedanken mehr um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben machen. Bei weiteren Informationen zu Betriebsärzten und zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen wir dir gerne zur Verfügung und beraten dich. Unsere kompetenten Mitarbeiter widmen sich gerne deinem Anliegen.
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