Keine Gefährdungsbeurteilung 5.000 €
Wer keine Gefährdungsbeurteilung durchführt, riskiert ein Bußgeld – bei Vorsatz sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§§ 25, 26 ArbSchG).
Unzureichende Unterweisungen 5.000 €
Das § 12 ArbSchG verpflichtet zur Unterweisung aller Mitarbeitenden. Bei Unterlassung kann ein Bußgeld pro Verstoß verhängt werden (§ 25 Abs. 2 ArbSchG).
Fehlende Dokumentation 3.000 €
Ohne Nachweise gilt Arbeitsschutz als nicht erbracht – auch wenn Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 6 ArbSchG).
Keine Sorge – Bußgelder lassen sich vermeiden.
Mit uns als Partner des Mittelstands erfüllen Sie alle Pflichten der Arbeitssicherheit – rechtskonform, digital unterstützt und auf Wunsch mit persönlicher Fachkraft.
- Schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit als externer Betriebsbeauftragter
- Rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen & Unterweisungen
- Unterstützung bei Behörden & Berufsgenossenschaften
- Beratung durch erfahrene Fachkräfte
Gesetzlich vorgeschrieben nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Fachkraft für Arbeitssicherheit
29,99 € / Monat
Keine unnötigen Fixkosten: Abrechnung von optionalen Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand
- Fachkraft für Arbeitssicherheit als externer Beauftragter
- Schriftliche Bestellung gemäß § 13 ArbSchG i. V. m. § 2 Abs. 2 und §19 ASiG
- Bestellzertifikat zur Vorlage bei Berufsgenossenschaften und Behörden
- Optional: Vor-Ort- oder Remote-Unterstützung z. B. bei ASA-Sitzungen, Unfällen oder Betriebsbegehungen
- Jetzt Anfragen
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Was ist Smart Campus und für wen ist die Plattform geeignet?
Smart Campus ist unsere E-Learning-Plattform für Sicherheitsunterweisungen. Sie wurde speziell für die Bedürfnisse von mittelständischen Unternehmen entwickelt und hilft Ihnen, das betriebliche Unterweisungsmanagement digital, einfach und rechtskonform zu gestalten.
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Sind die E-Learnings von Smart Campus rechtskonform?
Ja, unsere E-Learnings sind zertifiziert und erfüllen alle rechtlichen Vorgaben gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der DGUV. Die automatische Dokumentation sorgt für eine revisionssichere Nachweisführung, falls die Berufsgenossenschaft Prüfungen durchführt.
Die Qualität unserer Inhalte wird durch Dr.-Ing. Thorsten Neumann sichergestellt – Gerichtsachverständiger sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen und Geschäftsführer der MEBEDO Care GmbH.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. IHK) geprüft, bestellt und auf Neutralität sowie besondere Fachkompetenz verpflichtet. Seine Gutachten haben eine besonders hohe Beweiskraft – vergleichbar mit gerichtlichen Expertisen – und sind deshalb für Unternehmen ein wichtiger Nachweis.
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Was bedeutet der "Return on Prevention"
Der "Return on Prevention" ist für uns mehr als nur ein Schlagwort. Es bedeutet, dass sich Investitionen in Präventionsmaßnahmen langfristig auszahlen. Indem Sie Unfälle und rechtliche Risiken vermeiden, schützen Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen vor hohen Kosten und Reputationsschäden. Unsere Plattform wandelt die Pflicht zur Unterweisung in einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen um.