Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung BuS-Betreuung: Das musst du als Unternehmer*in wissen
Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter*in im Rahmen der BuS-Betreuung zu gewährleisten. Doch was ist die „betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ konkret? Bei uns erfährst du mehr.
- 09.07.2025
- Katharina Bonn
Die Arbeitstätigkeit darf für deine Mitarbeiter*innen keine Gefahr darstellen. Dazu gehört die Ausstattung des Arbeitsplatzes, das Werkzeug, mit dem gearbeitet wird und natürlich die Tätigkeit selbst. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind streng und werden von der Berufsgenossenschaft im Rahmen einer Betriebsbegehung überprüft. Soweit so gut, doch was kann man sich unter der BuS-Betreuung nun genau vorstellen?
Darum geht es in diesem Beitrag:

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- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Was ist die BuS-Betreuung?
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit: Zwei Begriffe, die dir als Unternehmer*in sicher geläufig sind. Bereits für Unternehmen, die nur eine*n Mitarbeiter*in beschäftigen, ist es verpflichtend, eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, kurz BuS-Betreuung anzubieten.
Zu der BuS-Betreuung gehört zum einen, dass du eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellst. Zum anderen bist du dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin für dein Unternehmen zu haben. Sowohl die arbeitsmedizinischen als auch die sicherheitstechnischen Anforderungen sind im Arbeitssicherheitsgesetz verankert. Die detaillierten Anforderungen findest du in der DGUV Vorschrift 2.
Worum geht es bei der DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten, wurde am 1. April 2025 aktualisiert und bildet die erste einheitliche Regelung für die Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes, kurz ASiG, für Berufsgenossenschaften sowie öffentliche Unfallversicherungsträger. In der Vorschrift 2 sind die Aufgaben enthalten, die mit der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung einhergehen. Außerdem sind unterschiedliche Betreuungsmodelle aufgeführt, zwischen denen Unternehmer*innen wählen können.
Welche Aufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Wir haben sie eben schon kurz angesprochen: die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz Sifa. Die Aufgabe dieser Fachkräfte besteht darin, dich als Unternehmer*in dabei zu unterstützen, einen sicheren Arbeitsplatz für deine Mitarbeiter*innen zu schaffen. Dazu gehört die Unfallverhütung, die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dich als Unternehmer*in darin, sicherheitstechnische Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen. Außerdem sorgt die Sifa dafür, dass das Bewusstsein für ein gesundes und sicheres Arbeiten sowohl bei Arbeitgeber*innen als auch bei Arbeitnehmer*innen geschärft wird.

Welche fachlichen Qualifikationen bringt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit?
Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 besagen, dass Ingenieur*innen, Techniker*innen, Meister*innen und Absolvent*innen ausgewählter Fachrichtungen, wie zum Beispiel Ergonomie, Chemie oder Physik, mit mindestens zwei Jahren Arbeitserfahrung als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifiziert sind. Darüber hinaus müssen sie einen Ausbildungslehrgang absolvieren, bei dem eine sicherheitstechnische Fachkunde erworben wird. Solche Lehrgänge können bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit kannst du beständig daran arbeiten, Gefahren zu erkennen und im Voraus zu eliminieren. Denn auch im vermeintlich sicheren Büro bestehen von Haltungsschäden bis hin zu Augenproblemen Gefährdungen für die Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen, die es zu vermeiden gilt. Die Basis für effiziente Vorsorgemaßnahmen ist die Erstellung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Wie der Name schon besagt, geht es in einer Gefährdungsbeurteilung darum, dass potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz analysiert und benannt werden. Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung wird in den §§ 5, 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beschrieben. Erst wenn du eine Gefahrenanalyse erstellt hast, kannst du potenziellen Risiken effizient entgegenwirken.
Wie sehen diese Risiken am Arbeitsplatz aus?
Die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen kann durch verschiedene Faktoren gefährdet werden:
- die Art und Weise, wie der Arbeitsplatz eingerichtet ist
- chemische, physikalische und biologische Einwirkungen
- Gegenstände/Maschine/Stoffe, mit denen gearbeitet wird
- fehlerhafte/mangelnden Unterweisung bezüglich der Arbeitsprozesse
- psychische Belastungen
Eine erste Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden, bevor deine Mitarbeiter*innen mit der Arbeit beginnen. Wenn sich etwas an den Arbeitsprozessen oder den Bedinungen ändert, muss eine Beurteilung der potenziellen Gefährdungen erneut durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitsschutz stets auf dem neuesten Stand gehalten werden sollte.
Interessant zu wissen: In diesem Beitrag erfährst du, wie es sich mit Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze für schwangere Mitarbeiter*innen verhält.
Welche Rolle spielen Betriebsärzt*innen im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung?
Das Arbeitsschutzgesetz besagt nicht nur, welche arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen ergriffen werden müssen. In § 1 ArbSchG werden darüber hinaus die arbeitsmedizinischen Pflichten definiert, die du gegenüber deinen Mitarbeiter*innen hast.
Zum einen musst du einen zuständigen Betriebsarzt oder eine zuständige Betriebsärzt*in bestellen. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch, klärt deine Mitarbeiter*innen zu gesundheitlichen Risiken auf und berät dich bei der Frage, welche Vorsorgeuntersuchungen für deine Mitarbeiter*innen sinnvoll und wichtig sind. Außerdem führen die Betriebsärzt*innem die nötigen Vorsorgeuntersuchungen in den gesetzlich festgelegten zeitlichen Abständen durch.
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben haben wir in diesem Beitrag viele interessante Tipps zusammengestellt, mit deren Hilfe deine Mitarbeiter*innen und du euren Berufsalltag gesünder gestalten könnt.

Wie kannst du mit der BuS-Betreuung das Wohlbefinden und die Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen nachhaltig fördern?
Die Notwendigkeit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ist schon durch die gesetzliche Vorgabe gegeben. Darüber hinaus ist es dir aber sicherlich auch ein persönliches Anliegen, dass es deinen Mitarbeiter*innen gut geht. Der wirtschaftliche Aspekt sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Wenn Arbeitnehmer*innen krankheitsbedingt ausfallen, hat das auch finanzielle Auswirkungen für dein Unternehmen.
Zu einem gesunden Arbeitsalltag gehört jedoch nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit deiner Angestellten. Studien zeigen immer wieder, dass Mitarbeiter*innen besser und effizienter arbeiten können, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz und vor allem im Team wohlfühlen. Stress und Spannungen auf der Arbeit fördern psychische Erkrankungen und genau die sind für einen Großteil der Fehltage im letzten Jahr verantwortlich. Wie der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse für das Jahr 2024 zeigt, sind psychische Erkrankungen der Grund für 3,74 Fehltage pro Erwerbsperson und 19,6 Prozent der gesamten Fehlzeiten.
Doch was kannst du tun, um den Arbeitsplatz besonders angenehm zu gestalten? Zum einen ist es wichtig, dass du mit deinen Angestellten kommunizierst und ihnen das Gefühl gibst, wertgeschätzt zu werden. Für ein gutes Teamgefühl sind Teambuilding-Maßnahmen, aber auch spaßige gemeinsame Aktivitäten wie ein Kochkurs oder der Besuch eines Escape Rooms besonders hilfreich. Mehr über das Thema Spaß bei der Arbeit erfährst du in diesem Blogbeitrag.
Welche Formen der BuS-Betreuung gibt es nach DGUV Vorschrift 2?
Für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gibt es der DGUV Vorschrift 2 verschiedene Modelle, aus denen dein Betrieb wählen kann, wobei diese Betreuungsformen sich nach der Anzahl der Mitarbeiter*innen in deinem Betrieb richten.
Folgende drei Betreuungsmodelle werden angeboten:
- Regelbetreuung: verpflichtend ab mehr als 50 Mitarbeiter*innen, darunter frei wählbar
- Alternative Betreuung oder Unternehmermodell: wählbar bei bis zu 20 Beschäftigten
- Anlassbezogene Betreuung: wählbar bei bis zu 20 Mitarbeiter*innen
Für die Ermittlung der Zahl der Mitarbeiter*innen wird die Durchschnittsanzahl der Arbeitnehmer*innen innerhalb eines Jahres genommen. Für die jährliche Anzahl der Mitarbeiter*innen werden auch Mitarbeiter*innen in Teilzeit anteilig miteinbezogen und mit einem Faktor verrechnet. Leiharbeiter*innen müssen ebenfalls mitberücksichtigt werden. In Heimarbeit Beschäftigte und Personen, die aufgrund von Werksverträgen im Betrieb beschäftigt sind, zählen nicht dazu.
Auf diese Weise wird die Anzahl der Mitarbeiter*innen berechnet:
- Bis 20 Wochenstunden: Faktor 0,5
- Bis 30 Wochenstunden: Faktor 0,75
- Über 30 Wochenstunden: Faktor 1

Regelbetreuung für Unternehmen mit bis zu zwanzig Mitarbeiter*innen
Bei dieser Form der Regelbetreuung ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mithilfe der Sifa beziehungsweise des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin mit inbegriffen. Bei Bedarf, insbesondere bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, wird auch eine Aktualisierung durchgeführt. Diese Grundbetreuung im Rahmen der Regelbetreuung wird regelmäßig wiederholt. Die zeitlichen Abstände hängen von den potenziellen Gefährdungen im Unternehmen ab, und können ein, drei oder fünf Jahre umfassen.
Dabei müssen Nachweise über folgende Maßnahmen erbracht werden:
- Durchführung und Widerholung der Grundbetreuung durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Sifa in den festgelegten Fristen im Rahmen der Regelbetreuung
- Information der Mitarbeiter*innen wurden über die zuständigen arbeitsmedizinischen Ansprechpartner*innen
- Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Umsetzung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz
- arbeitsmedizinische Betreuung, wenn ein besonderer Anlass vorliegt
Regelbetreuung bei Betrieben mit mehr als zwanzig Mitarbeiter*innen
Bei der Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeiter*innen wird zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung unterschieden. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Die Grundbetreuung beinhaltet ebenfalls die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und -gesundheit durch die Betriebsärzt*innen und die Fachkräfte für Sicherheit. Die Aufgabenbereiche der Grundbetreuung reichen von der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung über Verhaltensprävention, die Erfüllung von Meldepflichten bis hin zur Teilnahme an betrieblichen Besprechungen.
Neben der Grundbetreuung gibt es die sogenannte betriebsspezifische Betreuung. Diese ergänzende Maßnahme soll sicherstellen, dass auch betriebsspezifische Gefährdungen erkannt und vermieden werden. Zu den Aufgabenbereichen der spezifischen Betreuung gehören beispielsweise die Analyse von betriebseigenen Unfallgefahren und Gesundheitsgefährdungen. Auch wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, wird das Gefährdungspotenzial für deine Mitarbeiter*innen neu ermittelt. Außerdem soll die Gesundheit im Unternehmen durch Kampagnen und Aktionen im Betrieb gefördert werden. Der Umfang der Maßnahmen wird mit dir als Unternehmer*in abgestimmt, da die Anforderungen je nach Betrieb und Arbeitsfeld variieren.
Was ist das Unternehmermodell?
Wie bereits erwähnt, ist das Unternehmermodell oder auch alternative Modell für alle Betriebe mit bis zu 50 Angestellten geeignet. Im Gegensatz zur Regelbetreuung übernehmen die Arbeitgeber*innen bei dieser Variante einige Aufgaben selbst. Zu diesen Aufgaben gehört beispielsweise eine eigenständige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Bei diesem Modell sollst du als Arbeitgeber*in selbst in der Lage sein, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Mängel und Gefährdungen zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen beziehungsweise zu initiieren.
Die verhältnismäßig selbstständige Handhabung der Arbeitssicherheit wird von vielen als großer Vorteil angesehen. Um diese Expertise zu haben, musst du allerdings an Seminaren oder einem Fernlehrgang teilnehmen. Darüber hinaus ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend. Die Aufgaben von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Sicherheit kann aber trotzdem nicht komplett übernommen werden. Bei Bedarf werden deshalb beide Partien konsultiert.
Was versteht man unter anlassbezogener Betreuung?
Mit der Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 im April 2025 steht Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten eine weiter Betreuungsmöglichkeit in Form der anlassbezogenen Betreuung offen. Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden bei konkreten Anlässen wie Arbeitsunfällen oder die Einführung neuer Maschinen zur Unterstützung hinzugezogen. Diese Betreuungsform ist komplett digital umsetzbar und eignet sich besonders für kleinere, risikoärmere Betriebe.

Was ist der BuS-Nachweisbogen?
Die Maßnahmen, die zum Arbeitsschutz deiner Mitarbeiter*innen und im Rahmen der BuS-Betreuung durchgeführt werden, werden von der Berufsgenossenschaft überprüft. Dies geschieht im Rahmen einer Betriebsprüfung. Neben dem Nachweisbogen braucht die Berufsgenossenschaft noch eine formlose Erklärung zu der Arbeitsschutzbetreuung und wie diese durchgeführt wird. Außerdem musst du eine Kopie des Betreuungsvertrages mit der Sifa und dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin beilegen.
Was ist bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft zu beachten?
Wenn sich die Berufsgenossenschaft bei dir im Unternehmen angekündigt hat, gilt es einige Vorbereitungen zu treffen. Meistens ist der Grund für eine Betriebsbegehung die Sicherstellung des Arbeitsschutzes deiner Mitarbeiter*innen. Des Weiteren kann es aber auch sein, dass deine Mitarbeiter*innen einer Gefahrenklasse zugeordnet werden sollen. Auch nach einem Arbeitsunfall folgt eine Betriebsbegehung.
Bei der Begehung werden unter anderem Gefährdungen chemischer, mechanischer und psychomentaler Art untersucht. Besonders wichtig ist es, dass du deine Kooperationsbereitschaft zeigst und den Ablauf so angenehm wie möglich gestaltest. In diesem Beitrag kannst du nachlesen, woran du vor einer Betriebsbegehung denken musst, welche Dokumente vorgelegt werden und wie das Ganze abläuft.
Deutsche Mittelstandsschutz: Wir sind für dich da
Wie du siehst, gehört zur Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit einiges dazu. Damit du den Überblick behältst und allen Bereichen auf der sicheren Seite bist, stehen wir von der Deutschen Mittelstandsschutz dir zur Seite. Mit unserer praxisnahen Expertise unterstützen wir dich gerne dabei, dein Unternehmen arbeitssicher zu machen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bestellen für dich qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt*innen und helfen dir bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft. Unsere Plattform SMART CAMPUS ermöglicht es dir, Gefährdungsbeurteilungen bequem und digital zu erstellen.
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