BuS-Betreuung Das musst du als Unternehmer wissen
Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter im Rahmen der BuS-Betreuung zu gewährleisten. Doch was ist die „betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ konkret? Bei uns erfährst du mehr.
- 19.02.2020
- Katharina Bonn
Die Arbeitstätigkeit darf für deine Mitarbeiter keine Gefahr darstellen. Dazu gehört die Ausstattung des Arbeitsplatzes, das Werkzeug, mit dem gearbeitet wird und natürlich die Tätigkeit selbst. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind streng und werden von der Berufsgenossenschaft im Rahmen einer Betriebsbegehung überprüft. Soweit so gut, doch was kann man sich unter der BuS-Betreuung nun genau vorstellen?
Was ist die BuS-Betreuung?
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit: Zwei Begriffe, die dir als Unternehmer sicher geläufig sind. Bereits für Unternehmen, die nur einen Mitarbeiter beschäftigen, ist es verpflichtend, eine arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung anzubieten. Genau darum geht es bei der BuS-Betreuung. BuS ist die Abkürzung für „betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“. Zu der BuS gehört zum einen, dass du eine Fachkraft für Sicherheit bestellst. Außerdem bist du dazu verpflichtet, einen zuständigen Betriebsarzt für dein Unternehmen zu haben. Sowohl die arbeitsmedizinischen als auch die sicherheitstechnischen Anforderungen sind im Arbeitssicherheitsgesetz verankert. Die detaillierten Anforderungen findest du in der DGUV Vorschrift 2.
Worum geht es bei der DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und bildet die erste einheitliche Regelung für die Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes, kurz ASiG, für Berufsgenossenschaften sowie öffentliche Unfallversicherungsträger. In der Vorschrift 2 sind die Aufgaben enthalten, die mit der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung einhergehen. Außerdem sind unterschiedliche Betreuungsmodelle aufgeführt, zwischen denen ein Unternehmer wählen kann.
Welche Maßnahmen werden für die Arbeitssicherheit ergriffen?
Wir haben sie eben schon kurz angesprochen: die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz Sifa. Die Aufgabe dieser Fachkräfte besteht darin, dich als Unternehmer dabei zu unterstützen, einen sicheren Arbeitsplatz für deine Mitarbeiter zu schaffen. Dazu gehört die Unfallverhütung, die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dich als Unternehmer darin, sicherheitstechnische Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen. Außerdem sorgt die Sifa dafür, dass das Bewusstsein für ein gesundes und sicheres Arbeiten sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite geschärft wird.
Und welche fachlichen Qualifikationen bringt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit? Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 besagt, dass Ingenieure, Techniker und Meister mit mindestens zwei Jahren Arbeitserfahrung als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifiziert sind. Darüber hinaus müssen sie einen Ausbildungslehrgang absolvieren, bei dem eine sicherheitstechnische Fachkunde erworben wird. Solche Lehrgänge können bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit kannst du beständig daran arbeiten, Gefahren zu erkennen und im Voraus zu eliminieren. Denn auch im vermeintlich sicheren Büro bestehen von Haltungsschäden bis hin zu Augenproblemen Gefährdungen für die Gesundheit deiner Mitarbeiter, die es zu vermeiden gilt. Die Basis für effiziente Vorsorgemaßnahmen ist die Erstellung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Wie der Name schon besagt, geht es in einer Gefährdungsbeurteilung darum, dass potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz analysiert und benannt werden. Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung wird in den §§ 5, 6 des Arbeitsschutzgesetzes beschrieben. Erst wenn du eine Gefahrenanalyse erstellt hast, kannst du potenziellen Risiken effizient entgegenwirken.
Und wie sehen diese Risiken aus? Die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter kann durch verschiedene Faktoren gefährdet werden:
- die Art und Weise, wie der Arbeitsplatz eingerichtet ist
- chemische, physikalische und biologische Einwirkungen
- Gegenstände/Maschine/Stoffe, mit denen gearbeitet wird
- fehlerhafte/mangelnden Unterweisung bezüglich der Arbeitsprozesse
- psychische Belastungen
Eine erste Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden, bevor deine Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen. Wenn sich etwas an den Arbeitsprozessen oder den Umständen ändert, muss eine Beurteilung der potenziellen Gefährdungen erneut durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitsschutz stets auf dem neuesten Stand gehalten werden sollte. Interessant zu wissen: In diesem Beitrag erfährst du, wie es sich mit Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze für schwangere Mitarbeiterinnen verhält.
Wie sieht es mit der Arbeitsmedizin aus?
Das Arbeitsschutzgesetz besagt nicht nur, welche arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen ergriffen werden müssen. In Paragraph 1 werden darüber hinaus die arbeitsmedizinischen Pflichten definiert, die du gegenüber deinen Mitarbeitern hast. Zum einen musst du einen zuständigen Betriebsarzt bestellen. Der Betriebsarzt berät dich bei der Frage, welche Vorsorgeuntersuchungen für deine Mitarbeiter sinnvoll und wichtig sind. Außerdem führt der Betriebsarzt die nötigen Vorsorgeuntersuchungen in den gesetzlich festgelegten zeitlichen Abständen durch. Darüber hinaus muss auch für den Bereich der Arbeitsmedizin ein Betriebsbeauftragter bestimmt werden, der neben dem Betriebsarzt die nötige Expertise in allen betrieblichen Gesundheitsfragen stellt. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben haben wir in diesem Beitrag viele interessante Tipps zusammengestellt, mit deren Hilfe deine Mitarbeiter und du euren Berufsalltag gesünder gestalten könnt.
Warum das Wohlbefinden deiner Mitarbeiter so wichtig ist
Die Notwendigkeit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ist schon durch die gesetzliche Vorgabe gegeben. Darüber hinaus ist es dir aber sicherlich auch ein persönliches Anliegen, dass es deinen Mitarbeitern gut geht. Auch der wirtschaftliche Aspekt sollte nicht außer Acht gelassen werden, denn wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, hat das auch finanzielle Auswirkungen für dein Unternehmen.
Zu einem gesunden Arbeitsalltag gehört jedoch nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit deiner Angestellten. Studien zeigen immer wieder, dass wir besser und effizienter arbeiten können, wenn wir uns an unserem Arbeitsplatz und vor allem im Team wohlfühlen. Stress und Spannungen auf der Arbeit fördern psychische Erkrankungen und genau die sind für einen Großteil der Fehltage im letzten Jahr verantwortlich. Wie der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse für das letzte Jahr zeigt, sind psychische Erkrankungen der Grund für 2,89 Fehltage und 19 Prozent der gesamten Fehlzeiten. Damit sind Depressionen und andere Erkrankungen für mehr Fehltage verantwortlich als Rückenschmerzen und die winterlichen Erkältungswellen. Deshalb solltest du das Wohlbefinden deiner Mitarbeiter ganz oben auf deine Prioritätenliste setzen.
Doch was kannst du tun, um den Arbeitsplatz besonders angenehm zu gestalten? Zum einen ist es wichtig, dass du mit deinen Angestellten kommunizierst und ihnen das Gefühl gibst, wertgeschätzt zu werden. Für ein gutes Teamgefühl sind gemeinsame Aktivitäten wie ein Kochkurs oder der Besuch eines Escape Rooms besonders hilfreich. Mehr über das Thema Spaß bei der Arbeit erfährst du in diesem Blogbeitrag.
Welche Betreuungsformen gibt es nach DGUV V2?
Für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gibt es verschiedene Formen. Diese richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, die in einem Betrieb angestellt sind. Als Unternehmer eines Kleinbetriebes kannst du aus unterschiedlichen Betreuungsformen wählen, die von der Vorschrift 2 der DGUV angeboten werden. Die Staffelung unterscheidet dabei zwischen dem Modell für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und mehr als zehn Angestellten.
Für die Ermittlung der Mitarbeiterzahl wird die Durchschnittsanzahl der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres genommen. Außerdem gibt es noch das sogenannte Unternehmermodell. Dieses kommt für Unternehmen infrage, in denen es bis zu 50 Angestellte gibt. Für die jährliche Anzahl der Mitarbeiter werden bei diesem Modell auch Mitarbeiter in Teilzeit, die nicht mehr als 20 Wochenstunden haben, mit dem Faktor 0,5 eingerechnet. Für Teilzeitkräfte mit nicht 30 oder weniger Wochenstunden wird der Faktor 0,75 verwendet. Dies gilt auch für das Betreuungsmodell für Kleinbetriebe, in denen bis zu zehn Mitarbeiter tätig sind. Die verschiedenen Betreuungsformen wollen wir uns einmal etwas genauer ansehen.
Regelbetreuung für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern
Bei dieser Form der Betreuung ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mithilfe der Sifa beziehungsweise des Betriebsarztes mit inbegriffen. Bei Bedarf wird auch eine Aktualisierung durchgeführt. Diese Grundbetreuung wird regelmäßig wiederholt. Die zeitlichen Abstände hängen von den potenziellen Gefährdungen ab, die es im Unternehmen gibt.
Dabei müssen Nachweise über folgende Maßnahmen erbracht werden:
- Grundbetreuung durch den Betriebsarzt und die Sifa, die in den festgelegten Fristen wiederholt werden müssen
- die Mitarbeiter wurden über die zuständigen arbeitsmedizinischen Ansprechpartner in Kenntnis gesetzt
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Umsetzung der Maßnahmen zum Arbeitsschutz
- arbeitsmedizinische Betreuung, wenn ein besonderer Anlass vorliegt
Und wie sieht die Betreuung für mehr als zehn Mitarbeiter aus?
Bei diesem Betreuungsmodell wird zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung unterschieden. Die Grundbetreuung beinhaltet genau wie bei dem Betreuungsmodell für bis zu zehn Angestellte die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und -gesundheit durch den Betriebsarzt und die Fachkräfte für Sicherheit. Die Grundbetreuung unterteilt sich hierbei in Aufgabenbereiche, die von der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung über Verhaltensprävention, die Erfüllung von Meldepflichten bis hin zur Teilnahme an betrieblichen Besprechungen reichen.
Neben der Grundbetreuung gibt es die sogenannte betriebsspezifische Betreuung. Diese ergänzende Maßnahme soll sicherstellen, dass auch betriebsspezifische Gefährdungen erkannt und vermieden werden. Zu den Aufgabenbereichen der spezifischen Betreuung gehören beispielsweise die Analyse von betriebseigenen Unfallgefahren und Gesundheitsgefährdungen. Auch wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, wird das Gefährdungspotenzial für deine Mitarbeiter neu ermittelt. Außerdem soll die Gesundheit im Unternehmen durch Kampagnen und Aktionen im Betrieb gefördert werden. Der Umfang der Maßnahmen wird mit dir als Unternehmer abgestimmt, da die Anforderungen je nach Betrieb und Arbeitsfeld variieren.
Was ist das Unternehmermodell?
Wie bereits gesagt ist das Unternehmermodell für alle Betriebe mit bis zu 50 Angestellten geeignet. Im Gegensatz zu den beiden anderen Betreuungsmodellen übernimmt der Arbeitgeber bei dieser Variante einige Aufgaben selbst. Zu diesen Aufgaben gehört beispielsweise eine eigenständige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Bei diesem Modell sollst du als Arbeitgeber selbst in der Lage sein, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Mängel und Gefährdungen zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen beziehungsweise zu initiieren. Die verhältnismäßig selbstständige Handhabung der Arbeitssicherheit wird von vielen als großer Vorteil angesehen. Um diese Expertise zu haben, musst du allerdings einmalig an Seminaren oder einem Fernlehrgang teilnehmen. Darüber hinaus ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen verpflichtend. Die Aufgaben eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Sicherheit kann aber trotzdem nicht komplett übernommen werden. Bei Bedarf werden deshalb beide Partien konsultiert.
Was ist der BuS-Nachweisbogen?
Die Maßnahmen, die zum Arbeitsschutz deiner Mitarbeiter und im Rahmen der BuS-Betreuung durchgeführt werden, werden wie eingangs erklärt von der Berufsgenossenschaft überprüft. Dies geschieht im Rahmen einer Betriebsbegehung. Allerdings wird auf eine Betriebsbegehung meist verzichtet, wenn du einen sogenannten BuS-Nachweisbogen für dein Unternehmen ausfüllst. Neben dem Nachweisbogen braucht die Berufsgenossenschaft noch eine formlose Erklärung zu der Arbeitsschutzbetreuung und wie diese durchgeführt wird. Außerdem musst du eine Kopie des Betreuungsvertrages mit der Sifa und dem zuständigen Betriebsarzt beilegen.
So bereitest du dich auf einen Besuch der Berufsgenossenschaft vor
Wenn sich die Berufsgenossenschaft bei dir im Unternehmen angekündigt hat, gilt es einige Vorbereitungen zu treffen. Meistens ist der Grund für eine Betriebsbegehung die Sicherstellung des Arbeitsschutzes deiner Mitarbeiter. Darüber hinaus kann es aber auch sein, dass deine Mitarbeiter einer Gefahrenklasse zugeordnet werden sollen. Auch nach einem Arbeitsunfall folgt eine Betriebsbegehung. Bei der Begehung werden unter anderem Gefährdungen chemischer, mechanischer und psychomentaler Art untersucht. Besonders wichtig ist es, dass du deine Kooperationsbereitschaft zeigst und den Ablauf so angenehm wie möglich gestaltest. In diesem Beitrag kannst du nachlesen, woran du vor einer Betriebsbegehung denken musst, welche Dokumente vorgelegt werden und wie das Ganze abläuft.
Deutsche Mittelstandsschutz: Wir sind für dich da
Wie du siehst, gehört zur Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit einiges dazu. Wenn du Fragen zur BuS-Betreuung hast, kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren. Als offiziell anerkanntes Partnerunternehmen des DGUV Spitzenverbandes unterstützen wir dich gerne dabei, dein Unternehmen arbeitssicher zu machen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.