DGUV Vorschrift 2 Welche Betreuung euer Betrieb nach der neuen DGUV Vorschrift 2 wirklich braucht
Was regelt die DGUV Vorschrift 2 und was ändert sich mit der Neufassung?
„Die neue DGUV Vorschrift 2 gilt seit April 2025 für alle Betriebe.“ Diesen Satz hört man oft, und er stimmt nicht. Jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse setzt die überarbeitete Fassung einzeln in Kraft, und zwar zu ganz unterschiedlichen Terminen.82 Für euren Betrieb zählt also nicht irgendein Datum aus den Nachrichten, sondern der Stichtag eurer eigenen BG.
Inhaltlich regelt die DGUV Vorschrift 2, wie ihr eure Pflicht aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllt: Ihr müsst einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen.3430 Die Vorschrift legt fest, in welcher Form und in welchem Umfang diese Betreuung stattfindet. Das gilt ab dem ersten Beschäftigten, also auch für das Architekturbüro mit drei Angestellten, den Onlineshop mit zwei Aushilfen im Lager oder den Sportverein mit Geschäftsstelle. Ob ihr dafür eigene Leute einsetzt oder einen externen Dienst beauftragt, könnt ihr selbst entscheiden.32
Bußgeld
Die DGUV Vorschrift 2 selbst enthält keinen Bußgeldtatbestand. Teuer wird es, wenn die Arbeitsschutzbehörde die Bestellung von Betriebsarzt oder Fachkraft anordnet und ihr die Anordnung nicht befolgt: Dann droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.4041
Die Neufassung bringt vor allem für kleine Betriebe Erleichterungen:
- Höhere Schwelle: Die Regelbetreuung für Kleinbetriebe gilt jetzt bis 20 statt bis 10 Beschäftigte.
- Flexiblere Aufteilung: Der starre Mindestwert pro Beschäftigtem entfällt, Betriebsarzt und Fachkraft teilen sich die Grundbetreuung freier auf.
- Digitale Leistungen: Ein Teil der Betreuung darf online oder telefonisch stattfinden, unter klaren Voraussetzungen.
- Mehr Fachkräfte: Auch Absolventen weiterer Studiengänge können sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren.
- Neue Zuordnung: Die Wirtschaftszweige wurden den Betreuungsgruppen neu zugeordnet.
Ergänzt wird die Vorschrift durch die DGUV Regel 100-002. Sie erläutert die einzelnen Paragrafen und zeigt, wie die Betreuung in der Praxis aussehen soll.35
Gut zu wissen
Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb liegt weiter bei euch als Arbeitgeber. Fachkraft und Betriebsarzt beraten und unterstützen, entscheiden müsst ihr.
Ab wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2 für euren Betrieb?
Entscheidend ist, bei welchem Unfallversicherungsträger ihr Mitglied seid. Das steht auf eurem Beitragsbescheid. Kanzleien, Ingenieurbüros, IT-Firmen, Agenturen, Hausverwaltungen, Zeitarbeitsfirmen, Sicherheitsdienste und Sportvereine sind zum Beispiel bei der VBG versichert. Arzt- und Therapiepraxen, Pflegedienste und Friseure gehören in der Regel zur BGW, Handwerksbetriebe zu ihrer jeweiligen Branchen-BG.
Stichtage der Berufsgenossenschaften im Überblick:82
| Unfallversicherungsträger | Typische Branchen | Neue Fassung gilt ab |
|---|---|---|
| BGHM | Holz und Metall | 1. April 2025 |
| BGHW | Handel und Warenlogistik | 1. Juli 2025 |
| BG ETEM | Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse | 1. Oktober 2025 |
| VBG | Büros, Agenturen, IT, Dienstleister, Sportvereine | 1. Dezember 2025 |
| BG Verkehr | Transport und Verkehr | 1. Januar 2026 |
| BGN | Nahrungsmittel und Gastgewerbe | 1. Januar 2026 |
| BG RCI | Rohstoffe und chemische Industrie | 1. Januar 2026 |
| BGW | Praxen, Pflege, Friseure | 1. Juni 2026, bestehende Verträge bis 31. Mai 2027 anpassen |
| BG BAU | Bauwirtschaft, Gebäudereinigung | 1. Januar 2027 |
Für die BGW und die BG BAU haben die Träger eigene Hinweise veröffentlicht.8384 Ist eure BG oder Unfallkasse nicht dabei, lohnt ein Blick auf deren Website. Bis zum Stichtag eurer BG gilt die bisherige Fassung weiter. Abwarten könnt ihr trotzdem nicht: Die Pflicht, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, bestand auch schon nach der alten Fassung. Wer jetzt einen Betreuungsvertrag abschließt, sollte ihn gleich auf die neuen Regeln ausrichten. So spart ihr euch eine zweite Umstellung.
Auch bestehende Verträge solltet ihr euch ansehen. Viele wurden vor Jahren geschlossen und rechnen noch mit der alten Schwelle von 10 Beschäftigten oder mit festen Stundenpaketen, die ein kleiner Betrieb gar nicht mehr braucht. Ein Beispiel: Ein Steuerbüro mit 14 Beschäftigten fiel bisher aus der Kleinbetriebsbetreuung heraus. Nach der Neufassung kann es in die schlankere Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte wechseln, sobald die neue Fassung bei seiner BG gilt.
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Welche Betreuung braucht euer Betrieb bis und über 20 Beschäftigte?
Welche Betreuungsform für euch gilt, hängt vor allem von der Zahl eurer Beschäftigten ab. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75 und darüber mit 1,0.84
Praxistipp
Rechnet einmal sauber nach, bevor ihr einen Vertrag unterschreibt. Eine Sprachschule mit vier Vollzeitkräften und vier Lehrkräften, die je 15 Stunden pro Woche unterrichten, kommt auf sechs Beschäftigte und nicht auf acht.
Regelbetreuung für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen euch bei der Gefährdungsbeurteilung. Bei der VBG wird sie anlassbezogen, spätestens aber nach drei Jahren überprüft; andere Träger können eigene Fristen haben.35 Dazu kommt die anlassbezogene Betreuung, etwa wenn ihr neue Geräte anschafft, Räume umbaut, neue Tätigkeiten aufnehmt oder ein Unfall passiert. Feste Einsatzzeiten gibt es hier nicht. Für die Versicherungsagentur, das Fotostudio oder den Fahrradladen um die Ecke ist das meist der schlankeste Weg.
Wie das konkret aussieht, zeigt ein IT-Systemhaus mit zwölf Beschäftigten, von denen die Hälfte regelmäßig bei Kunden Server und Netzwerke einrichtet. Fachkraft und Betriebsarzt gehen mit dem Inhaber durch Büro und Lager und sprechen über die Arbeit beim Kunden, das Heben schwerer Hardware, Fahrten im Firmenwagen und das Arbeiten allein im Serverraum. Daraus entstehen ein paar klare Maßnahmen. Danach meldet sich der Betrieb erst wieder, wenn sich etwas ändert, etwa durch einen neuen Standort oder ein neues Tätigkeitsfeld.
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten: Sie besteht aus zwei Teilen. Die Grundbetreuung hat feste Einsatzzeiten, die sich nach eurer Betreuungsgruppe richten. Die betriebsspezifische Betreuung deckt die Themen ab, die gerade euren Betrieb betreffen, etwa besondere Maschinen, Gefahrstoffe oder Schichtarbeit. Ab dieser Größe müsst ihr außerdem einen Arbeitsschutzausschuss bilden, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammenkommt.75
Und das Unternehmermodell? Daneben gibt es die alternative bedarfsorientierte Betreuung, besser bekannt als Unternehmermodell. Dabei bildet ihr euch als Inhaber selbst fort und holt Fachkraft und Betriebsarzt bei Bedarf hinzu. Bei der VBG gilt dafür:35
- Es steht Betrieben bis 30 Beschäftigte in Gruppe II und bis 50 Beschäftigte in Gruppe III offen.
- Die Motivations- und Informationsmaßnahme muss innerhalb von höchstens zwei Jahren absolviert sein.
- Danach ist spätestens alle drei Jahre eine Fortbildung fällig.
- Wer die Fristen versäumt, fällt automatisch in die Regelbetreuung zurück.
Ob das Modell zu euch passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit ihr selbst in Schulungen und Organisation stecken wollt. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung bleibt in beiden Modellen bei euch.
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Wie viel Einsatzzeit verlangt die Grundbetreuung?
Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gibt die DGUV Vorschrift 2 feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vor. Wie viele Stunden es sind, hängt von eurer Betreuungsgruppe ab. Welche Gruppe für euch gilt, legt eure BG in Anlage 2 ihrer Fassung anhand eures Wirtschaftszweigs fest.
Einsatzzeiten der Grundbetreuung nach Anlage 2:31
| Betreuungsgruppe | Einsatzzeit pro Beschäftigtem und Jahr |
|---|---|
| Gruppe I | 2,5 Stunden |
| Gruppe II | 1,5 Stunden |
| Gruppe III | 0,5 Stunden |
Neu ist die Aufteilung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bisher musste jeder von beiden mindestens 0,2 Stunden pro Beschäftigtem übernehmen. Jetzt gilt nur noch, dass jeder mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung leistet. Die VBG rechnet das an einem Beispiel vor: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten in Gruppe III kommt auf 15 Stunden Grundbetreuung, der Mindestanteil pro Person sinkt von 6 auf 3 Stunden.35 Ihr könnt die Zeit also stärker dorthin lenken, wo euer Betrieb sie braucht.
Ein eigenes Rechenbeispiel: Eine Werbeagentur mit 25 Beschäftigten, die ihre BG der Gruppe III zuordnet, braucht 12,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Fachkraft und Betriebsarzt übernehmen davon jeweils mindestens 2,5 Stunden. Die übrigen 7,5 Stunden verteilt ihr danach, wo der größere Bedarf liegt, zum Beispiel eher bei Ergonomie und Bildschirmarbeit oder eher bei arbeitsmedizinischen Fragen.
Zur Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung. Ihren Umfang legt ihr gemeinsam mit Betriebsarzt und Fachkraft anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
Achtung
Die Wirtschaftszweige wurden den Betreuungsgruppen neu zugeordnet. Euer Betrieb kann deshalb heute in einer anderen Gruppe landen als früher. Prüft die Anlage 2 eurer BG, bevor ihr Stunden vereinbart.
Einsatzzeiten sind übrigens kein Selbstzweck. Immer wieder begegnen uns Betriebe, die jedes Jahr ein volles Stundenkontingent bezahlen und dafür kaum etwas sehen: keine Begehung, keine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung, nur eine Rechnung. Lasst euch deshalb im Bericht zeigen, was in der Einsatzzeit tatsächlich passiert ist.
Was gilt für digitale Betreuung und Unterweisungen?
Die spürbarste Neuerung im Alltag ist die digitale Betreuung. § 6 der DGUV Vorschrift 2 stellt dafür klare Regeln auf:
„Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung muss grundsätzlich in Präsenz erbracht werden. Die Leistungen können unter Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen, wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind.“
§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2 · Mustertext, Fassung 2024
In der Regelbetreuung darf so bis zu einem Drittel der Leistungen digital erbracht werden, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist. Das gilt nicht, wenn Sachgründe eine Präsenz im Betrieb erfordern, und jede digitale Leistung muss im Bericht dokumentiert werden.31 Eine rein digitale Betreuung bleibt damit unzulässig.
Zwei weitere Punkte betreffen eure Dienstleister direkt. Neben Ingenieuren, Technikern und Meistern können sich jetzt auch Absolventen etwa aus Biologie, Chemie, Ergonomie oder Arbeitspsychologie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren. Und Betriebsärzte wie Fachkräfte müssen in ihrem Bericht nachweisen, dass sie sich fortgebildet haben.
Ein Punkt wird oft übersehen: Unterweisungen sind eine eigene Pflicht von euch als Arbeitgeber. Eure Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig unterwiesen werden,23 nach der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich und dokumentiert.115 Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen euch dabei, das gehört zu ihren Aufgaben in der Grundbetreuung. Durchführen und nachweisen müsst ihr die Unterweisung aber selbst.
So kommt ihr in fünf Schritten zur passenden Betreuung
Gerade beim letzten Schritt lohnt sich ein genauer Blick: Weil jeder Betrieb andere Gefährdungen hat, muss auch die Unterweisung zum Betrieb passen. In der Hausverwaltung geht es um Begehungen von Kellern und Dächern und um schwierige Mietergespräche, im Callcenter um Stimme, Gehör und Bildschirmarbeit, beim Sicherheitsdienst um Alleinarbeit und Konflikte, in der Kanzlei um Bildschirmarbeit, Brandschutz und Erste Hilfe.
Wie kommt ihr ohne Überberatung zur passenden Betreuung?
Ihr müsst die DGUV Vorschrift 2 nicht auswendig kennen. Es reicht, wenn jemand für euch den Überblick behält und dabei nur das tut, was euer Betrieb braucht. So arbeiten wir bei der Deutschen Mittelstandsschutz: Wir starten klein, bestellen die Betriebsbeauftragten und erstellen mit euch die Gefährdungsbeurteilung. Danach schauen wir gemeinsam, was konkret noch ansteht, und gehen es Schritt für Schritt an.
Hat die BG schon geschrieben oder eine Prüfung angekündigt? Dann bestellen wir die Betriebsbeauftragten sofort schriftlich, damit ihr nachweisbar aufgestellt seid. Die Erstberatung ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten.
FAQ zum Thema "DGUV Vorschrift 2"
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Ab wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2?
Das hängt von eurem Unfallversicherungsträger ab. Die BGHM hat sie zum 1. April 2025 eingeführt, die VBG zum 1. Dezember 2025, die BGW zum 1. Juni 2026 und die BG BAU zum 1. Januar 2027. Bis zum Stichtag eurer BG gilt die alte Fassung.
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Brauchen auch kleine Betriebe einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, ab dem ersten Beschäftigten. Bis 20 Beschäftigte genügt aber die Regelbetreuung für Kleinbetriebe: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Betreuung aus gegebenem Anlass, ohne feste Einsatzzeiten.
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Wie werden Teilzeitkräfte gezählt?
Bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75 und darüber mit 1,0.
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Wie viel Einsatzzeit braucht ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten?
Die Grundbetreuung beträgt je nach Betreuungsgruppe 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr. Betriebsarzt und Fachkraft übernehmen davon jeweils mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
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Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben überprüft werden?
Bei Anlass, also etwa bei neuen Tätigkeiten, Umbauten oder nach einem Unfall. Die VBG sieht in der Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte zudem eine Überprüfung spätestens nach drei Jahren vor. Andere Träger können abweichende Fristen festlegen.
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Darf die Betreuung online stattfinden?
Teilweise. Grundsätzlich findet sie in Präsenz statt. In der Regelbetreuung darf bis zu einem Drittel digital erbracht werden, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist und keine Sachgründe eine Präsenz erfordern.
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Was ist das Unternehmermodell?
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung bildet sich der Inhaber selbst fort und holt Fachkraft und Betriebsarzt bei Bedarf hinzu. Bei der VBG steht es Betrieben bis 30 Beschäftigte in Gruppe II und bis 50 in Gruppe III offen. Wer die Fortbildungsfristen versäumt, fällt in die Regelbetreuung zurück.
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Gibt es ein Bußgeld, wenn wir keine Betreuung haben?
Die DGUV Vorschrift 2 selbst sieht kein Bußgeld vor. Die Arbeitsschutzbehörde kann die Bestellung aber nach § 12 ASiG anordnen. Wer die Anordnung nicht befolgt, riskiert nach § 20 ASiG eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.
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Sind Unterweisungen in der Betreuung enthalten?
Nein. Unterweisungen sind eine eigene Pflicht des Arbeitgebers nach § 12 ArbSchG, nach der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich und dokumentiert. Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen dabei.
Quellen
- ASR A4.3 Abschnitt 4 – Mittel zur Ersten Hilfe (BGN-Vorschriftensammlung) ↩
- § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ↩
- ASR A4.3 – Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 914 ↩
- § 3a ArbStättV – Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ↩
- DGUV Fachbereich Erste Hilfe – Erste-Hilfe-Material ↩
- DGUV – Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb ↩
- DIN Media – DIN 13157:2021-11 Verbandkasten C ↩
- ASR A4.3 Abschnitt 7 – Kennzeichnung ↩
- DGUV Fachbereich Erste Hilfe – Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen ↩
- VBG Praxis Kompakt – Erste Hilfe und Brandschutz ↩
- DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb ↩
- § 13 ArbSchG – Verantwortliche Personen ↩
- § 9 ArbStättV – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ↩
- § 25 ArbSchG – Bußgeldvorschriften ↩
- DGUV Vorschrift 1 – VBG-Fassung ↩
- § 2 ArbStättV – Begriffsbestimmungen ↩
- BAuA – Ortsflexibles Arbeiten ↩
- BMAS – Homeoffice ↩
- VBG – Mobiles Arbeiten ↩
- § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers ↩
- § 5 ArbSchG – Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↩
- § 1 ArbStättV – Ziel, Anwendungsbereich ↩
- § 12 ArbSchG – Unterweisung ↩
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ↩
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer ↩
- § 5 ArbZG – Ruhezeit ↩
- § 16 ArbZG – Aushang und Arbeitszeitnachweise ↩
- § 8 SGB VII – Arbeitsunfall ↩
- § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte ↩
- § 5 ASiG – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ↩
- DGUV Vorschrift 2 – Mustertext 2024 ↩
- § 19 ASiG – Überbetriebliche Dienste ↩
- DGUV Vorschrift 2 – VBG-Fassung (ab 01.12.2025) ↩
- § 2 ASiG – Bestellung von Betriebsärzten ↩
- VBG – Die neue DGUV Vorschrift 2 ↩
- BGW magazin 2/2025 – Sifa werden ↩
- VBG – FAQ Seminare ↩
- § 8 ASiG – Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde ↩
- § 9 ASiG – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ↩
- § 12 ASiG – Behördliche Anordnungen ↩
- § 20 ASiG – Ordnungswidrigkeiten ↩
- § 12 BetrSichV – Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten ↩
- § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten ↩
- § 6 GefStoffV – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung ↩
- TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten (Fassung 20.04.2017) ↩
- § 14 BioStoffV – Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten ↩
- DGUV Information 211-010 – Sicherheit durch Betriebsanweisungen ↩
- VBG – Betriebsanweisungen (Zeitarbeit) ↩
- VBG – Muster-Betriebsanweisung Reinigungs- und Pflegemittel ↩
- § 22 BetrSichV – Ordnungswidrigkeiten ↩
- § 22 GefStoffV – Ordnungswidrigkeiten ↩
- § 26 ChemG – Bußgeldvorschriften ↩
- LASI LV 62 – Bußgeldkataloge zur Betriebssicherheitsverordnung ↩
- § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung ↩
- § 2 BetrSichV – Begriffsbestimmungen ↩
- § 4 BetrSichV – Grundpflichten des Arbeitgebers ↩
- TRBS 1201 – Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen ↩
- § 14 BetrSichV – Prüfung von Arbeitsmitteln ↩
- VBG – Organisationshilfe Prüfungen von Anlagen, Geräten und Arbeitsmitteln ↩
- DGUV Information 208-016 – Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten ↩
- DGUV Regel 108-007 – Lagereinrichtungen und -geräte ↩
- DGUV Sachgebiet Lagereinrichtungen – FAQ zur Regalprüfung ↩
- BGW – Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ↩
- DGUV Vorschrift 3 – § 5 Prüfungen mit Durchführungsanweisung ↩
- TRBS 1201 – Personen, die Prüfungen oder Kontrollen durchführen ↩
- § 6 ASiG – Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ↩
- VBG – Neuer Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte ↩
- § 22 SGB VII – Sicherheitsbeauftragte ↩
- Bundestag – Drucksache 21/4981 ↩
- DGUV Regel 100-001, Kapitel 4 (BGN) ↩
- § 209 SGB VII – Bußgeldvorschriften ↩
- DGUV Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte – FAQ ↩
- VBG – Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen ↩
- § 23 SGB VII – Aus- und Fortbildung ↩
- § 11 ASiG – Arbeitsschutzausschuss ↩
- § 9 OWiG – Handeln für einen anderen ↩
- VBG – Organisationshilfe Pflichtenübertragung (Stand März 2026) ↩
- BG Verkehr – Pflichtenübertragung, Informationen für Arbeitgeber ↩
- § 7 ArbSchG – Übertragung von Aufgaben ↩
- § 130 OWiG – Verletzung der Aufsichtspflicht ↩
- § 1 ASiG – Grundsatz ↩
- DGUV – Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft ↩
- BGW – überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft ↩
- BG BAU – DGUV Vorschrift 2 ab 2027 ↩
- BMAS – Das ändert sich im neuen Jahr (2025) ↩
- Bundesfamilienministerium – Mutterschutzanpassungsgesetz ↩
- § 3 MuSchG – Schutzfristen ↩
- DGUV Regel 100-001 (Ausgabe 2025) ↩
- § 21 ArbSchG – Zuständige Behörden ↩
- BMAS – Arbeitsschutz: Zukunftsfähigkeit stärken, Wirtschaft entlasten ↩
- § 6 ArbStättV – Unterweisung der Beschäftigten ↩
- § 29 JArbSchG – Unterweisung über Gefahren ↩
- § 22 ArbSchG – Befugnisse der zuständigen Behörden ↩
- § 17 OWiG – Höhe der Geldbuße ↩
- § 19 SGB VII – Befugnisse der Aufsichtspersonen ↩
- § 26 ArbSchG – Strafvorschriften ↩
- § 23 BetrSichV – Straftaten ↩
- § 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung ↩
- § 222 StGB – Fahrlässige Tötung ↩
- § 30 OWiG – Geldbuße gegen juristische Personen ↩
- § 104 SGB VII – Haftungsbeschränkung der Unternehmer ↩
- § 105 SGB VII – Haftungsbeschränkung anderer im Betrieb tätiger Personen ↩
- § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern ↩
- § 6 ArbSchG – Dokumentation ↩
- § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen ↩
- VBG – Brandschutz ↩
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ↩
- BG ETEM – Prüfung elektrischer Betriebsmittel ↩
- Anhang ArbMedVV – Anlässe der Vorsorge ↩
- § 5 ArbMedVV – Angebotsvorsorge ↩
- § 4 ArbMedVV – Pflichtvorsorge ↩
- § 3 ArbMedVV – Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers ↩
- § 26 MuSchG – Aushang des Gesetzes ↩
- § 193 SGB VII – Anzeigepflicht bei Unfällen ↩
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ↩