Mann, der sich auf dem Handy über die Änderungen 2025 für Unternehmer informiert. © Adobe Stock, Liubomir
Im Jahr 2025 kommen auf Unternehmen und Selbstständige einige Änderungen. © Adobe Stock, Liubomir

Arbeitsschutz Änderungen Neue Regeln im Arbeitsschutz und was euer Betrieb jetzt tun muss

Neue DGUV Vorschrift 2, Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten, digitale Aushänge und Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: Hier findet ihr alle Änderungen im Arbeitsschutz, die für kleine Betriebe zählen, mit Datum, Betroffenen und To-dos. Wir aktualisieren die Seite jedes Jahr.

ca. 9 Min. Lesezeit Aktualisiert:

Was hat sich im Arbeitsschutz 2025 und 2026 für kleine Betriebe geändert?

Stand: November 2026. Auf dieser Seite sammeln wir die Änderungen im Arbeitsschutz, die für kleine Betriebe zählen, und aktualisieren sie jedes Jahr. Für 2025 und 2026 sind es im Kern sechs Punkte: die neue DGUV Vorschrift 2 mit eigenem Stichtag je Berufsgenossenschaft, eine höhere Schwelle für Sicherheitsbeauftragte, digitale Aushänge, Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt, eine neue Auslegungsregel zur DGUV Vorschrift 1 und mehr Betriebsbesichtigungen durch die Länder.

Jedes Jahr kursieren lange Listen mit „allem, was sich ändert“. Das eigentliche Problem ist selten eine fehlende Information, sondern zu viel davon. Mindestlohn, E-Rechnung und Barrierefreiheit betreffen euch zwar auch, mit Arbeitsschutz haben sie aber nichts zu tun. Wir beschränken uns deshalb auf Regeln zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die wir in Gesetzestexten oder bei BMAS, DGUV und Berufsgenossenschaften selbst geprüft haben. Vorhaben, die noch nicht beschlossen sind, kennzeichnen wir ausdrücklich.

Die Änderungen 2025 und 2026 im Überblick:

DatumÄnderungWer ist betroffen
1. Januar 2025Aushänge nach Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen digital bereitgestellt werdenAlle Arbeitgeber mit Aushangpflicht
1. April 2025 bis 1. Januar 2027Neue DGUV Vorschrift 2 gilt ab dem Stichtag der jeweiligen BerufsgenossenschaftAlle Betriebe mit Beschäftigten
1. Juni 2025Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. SchwangerschaftswocheArbeitgeber mit weiblichen Beschäftigten
2025Neue DGUV Regel 100-001 erläutert die Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1Alle Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger
Ab Kalenderjahr 2026Länder müssen jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe besichtigenAlle Betriebe
29. Mai 2026Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich erst ab 50 BeschäftigtenBetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
AngekündigtAnpassung der DGUV Vorschrift 1 an die neue Schwelle für SicherheitsbeauftragteNoch kein Termin vom Gesetzgeber, nur Ankündigung der VBG

Nicht jede Zeile betrifft jeden Betrieb gleich stark. Eine Steuerkanzlei mit acht Leuten merkt von der neuen Schwelle für Sicherheitsbeauftragte nichts, für eine Webagentur mit 35 Beschäftigten fällt dagegen eine Pflicht weg. Die DGUV Vorschrift 2 betrifft dagegen alle, nur eben zu unterschiedlichen Terminen. In den folgenden Kapiteln steht zu jeder Änderung, was sich ändert und was ihr tun müsst.

Ab wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2 für euren Betrieb?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit euren Betrieb betreuen. Die Neufassung gilt nicht für alle ab einem Tag: Jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse setzt sie einzeln in Kraft. Den Anfang hat die BGHM am 1. April 2025 gemacht.82

Für die großen Träger gelten diese Stichtage:

  • BGHM: 1. April 2025
  • BGHW: 1. Juli 2025
  • BG ETEM: 1. Oktober 2025
  • VBG: 1. Dezember 202535
  • BG Verkehr, BGN und BG RCI: 1. Januar 2026
  • BGW: 1. Juni 202683
  • BG BAU: 1. Januar 202784

Welche Berufsgenossenschaft für euch zuständig ist, steht auf eurem Beitragsbescheid. Bis zum Stichtag eurer BG gilt die bisherige Fassung weiter.

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Was ändert sich? Die Regelbetreuung für Kleinbetriebe gilt jetzt bis 20 statt bis 10 Beschäftigte. In dieser Größe gibt es keine festen Einsatzzeiten: Betriebsarzt und Fachkraft unterstützen euch bei der Gefährdungsbeurteilung und kommen bei Anlässen wie Umbau, neuen Arbeitsmitteln oder einem Unfall dazu. Bei der VBG ist die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung anlassbezogen, spätestens aber nach drei Jahren zu wiederholen.35 Über 20 Beschäftigte gilt die Grundbetreuung mit Einsatzzeiten je Betreuungsgruppe. Bis zu einem Drittel der Leistungen darf digital erbracht werden, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist.

Was müsst ihr tun? Prüft, ob euer Betreuungsvertrag zur neuen Fassung passt, und lasst euch die Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft schriftlich geben. Ein Ingenieurbüro mit 15 Leuten, das bisher Stunden nach der alten Grundbetreuung bezahlt hat, braucht dieses Stundenkontingent ab dem Stichtag seiner BG nicht mehr. Ein Sicherheitsdienst mit 40 Beschäftigten muss dagegen seine Betreuungsgruppe nach der neuen Anlage 2 seiner BG prüfen.

Bußgeld

Die DGUV Vorschrift 2 enthält keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Ordnet die Arbeitsschutzbehörde die Bestellung von Betriebsarzt oder Fachkraft an und ihr befolgt die vollziehbare Anordnung nicht, droht eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro.41

Wie die Betreuung nach der neuen Fassung im Detail aussieht, welche Betreuungsgruppe für euch gilt und wie viele Stunden anfallen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur DGUV Vorschrift 2.

Wer braucht seit dem 29. Mai 2026 noch einen Sicherheitsbeauftragten?

Die größte Erleichterung für kleine und mittlere Betriebe kam 2026. Der Bundestag hat § 22 SGB VII geändert.69 Seit dem 29. Mai 2026 müsst ihr Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich erst bestellen, wenn ihr regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigte habt. Bisher lag die Schwelle bei mehr als 20 Beschäftigten.67

Die neue Regel unterscheidet drei Größen:68

  • Bis 20 Beschäftigte: keine Pflicht, wie bisher.
  • Mehr als 20 und weniger als 50: nur dann ein Sicherheitsbeauftragter, wenn eure Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.
  • Ab 50 Beschäftigten: Pflicht. Unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung reicht ein Sicherheitsbeauftragter.

Unabhängig davon kann eure BG die Bestellung bei besonderer Gefährdung anordnen. Beim Zählen gilt eine andere Logik als bei der DGUV Vorschrift 2: Nach Auskunft der VBG zählt hier jede Person, egal ob sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.67

Achtung

In der DGUV Vorschrift 1 steht noch die alte Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten. Das Gesetz geht vor. Die VBG hat eine Anpassung der Vorschrift für Dezember 2026 angekündigt; bis dahin passen Gesetz und Unfallverhütungsvorschrift nicht zusammen.67

Was müsst ihr tun? Zählt eure Beschäftigten. Eine Webagentur mit 30 Leuten am Bildschirm hat in aller Regel keine besondere Gefährdung und kann auf die Bestellung verzichten. Eine Tischlerei mit 30 Beschäftigten an Maschinen sollte das Ergebnis ihrer Gefährdungsbeurteilung dagegen genau ansehen. Die VBG nennt als Anhaltspunkt etwa Tätigkeiten, für die Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV gilt, zum Beispiel mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen.67

Wer bisher einen Sicherheitsbeauftragten hatte und jetzt unter der Schwelle liegt, darf ihn natürlich behalten. Gerade in Betrieben mit Außendienst oder Kundenverkehr ist eine Ansprechperson im Team, die auf Gefahren hinweist, viel wert. Ab 50 Beschäftigten ist die fehlende Bestellung eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.71

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Was hat sich bei Mutterschutz, Aushängen und Dokumentation geändert?

Drei kleinere Änderungen betreffen den Alltag in der Personalverwaltung. Sie sind schnell erledigt, wenn ihr sie einmal in eure Abläufe aufnehmt.

Digitale Aushänge seit 1. Januar 2025: Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz dürft ihr die Aushangpflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz digital erfüllen.85 Das Arbeitszeitgesetz erlaubt die Bereitstellung über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik.27 Für eine Hausverwaltung, in der alle am Rechner arbeiten, genügt also ein Ordner im Intranet. Arbeiten einzelne Beschäftigte ohne Zugang zu dieser Technik, etwa der Hausmeister im Außendienst, bleibt der Aushang am Schwarzen Brett der sichere Weg.

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt seit 1. Juni 2025: Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz gelten auch nach einer Fehlgeburt Schutzfristen.86 Ihr dürft die Beschäftigte dann nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.87

„bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche“, „bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche“ oder „bis zum Ablauf von acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche.“

§ 3 Abs. 5 Satz 1 MuSchG · Schutzfristen bei Fehlgeburt, in Kraft seit 1. Juni 2025

Für eine Zahnarztpraxis oder eine Sprachschule mit vielen Frauen im Team heißt das: Nehmt den Fall in eure Checkliste für Abwesenheiten auf und sprecht ihn feinfühlig an. Die betroffene Beschäftigte entscheidet selbst, ob sie die Schutzfrist nimmt.

Neue DGUV Regel 100-001 (Ausgabe 2025): Die DGUV hat ihre Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1 neu herausgegeben. Sie erläutert unter anderem, was eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung mindestens enthalten sollte: die Bewertung, die Maßnahmen mit Termin und verantwortlicher Person, die Wirksamkeitskontrolle und das Datum.88 Neue Pflichten entstehen dadurch nicht, die Regel zeigt aber, worauf Aufsichtspersonen der BG bei einer Prüfung schauen.

Praxistipp

Legt eure Gefährdungsbeurteilung neben die Liste aus der DGUV Regel 100-001. Fehlen Termine oder Zuständigkeiten bei den Maßnahmen, ist das in einer Stunde nachgetragen.

Was kommt noch und was müsst ihr jetzt tun?

Eine Änderung wirkt eher im Hintergrund, dürfte aber spürbar werden. Seit 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden der Länder jedes Jahr einen Mindestanteil aller Betriebe besichtigen.89

„Beginnend mit dem Kalenderjahr 2026 sind im Laufe eines Kalenderjahres mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (Mindestbesichtigungsquote).“

§ 21 Abs. 1a Satz 1 ArbSchG · Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. November 2026

Fünf Prozent klingt wenig. Über einige Jahre steigt damit aber die Wahrscheinlichkeit, dass auch ein Kosmetikstudio oder ein kleines IT-Systemhaus Besuch vom Amt bekommt. Geprüft wird dann nicht, ob ihr die neuesten Nachrichten kennt, sondern ob die Grundlagen stehen: Gefährdungsbeurteilung, Bestellung der Betriebsbeauftragten, Unterweisungen und Erste Hilfe.

Geplant, aber noch nicht beschlossen: Das Bundesarbeitsministerium hat im Oktober 2025 ein Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt und im Juli 2026 aktualisiert. Einzelne Vorhaben sind umgesetzt oder im parlamentarischen Verfahren, zu weiteren läuft noch ein fachlicher Dialog.90 Solange daraus kein Gesetz oder keine Verordnung im Bundesgesetzblatt steht, ändert sich für euch nichts. Wir nehmen solche Punkte erst in die Tabelle auf, wenn sie beschlossen sind.

Eine Pflicht bleibt bei allen Änderungen gleich: Unterweisungen sind eure eigene Aufgabe als Arbeitgeber und gehören nicht zur Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft.23 Unterweist euer Team mindestens einmal im Jahr und dokumentiert das.24

So bringt ihr euren Betrieb in fünf Schritten auf den aktuellen Stand

Stichtag eurer BG prüfen

Schaut auf den Beitragsbescheid, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, und prüft, ab wann dort die neue DGUV Vorschrift 2 gilt.

Betreuungsvertrag anpassen

Gleicht den Vertrag mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der neuen Fassung ab und lasst euch die Bestellung schriftlich bestätigen.

Sicherheitsbeauftragte klären

Zählt eure Beschäftigten. Ab 50 müsst ihr bestellen, zwischen 21 und 49 nur bei besonderer Gefährdung laut Gefährdungsbeurteilung.

Personalabläufe ergänzen

Entscheidet, ob Aushänge digital bereitgestellt werden, und nehmt die Schutzfristen nach einer Fehlgeburt in eure Abläufe für Abwesenheiten auf.

Grundlagen nachweisbar machen

Haltet Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen aktuell und dokumentiert. Das ist es, was bei einer Besichtigung zuerst geprüft wird.

Diese Seite aktualisieren wir, sobald neue Regeln beschlossen sind. Die alten Jahresbeiträge leiten hierher weiter, damit ihr immer den aktuellen Stand findet.

Wie bleibt ihr ohne großen Aufwand auf dem aktuellen Stand?

Ihr müsst nicht jede Gesetzesänderung selbst verfolgen. Es reicht, wenn die Grundlagen sitzen und jemand für euch aufpasst, was sich ändert. Bei der Deutschen Mittelstandsschutz starten wir deshalb klein und ohne Überberatung: Wir bestellen eure Betriebsbeauftragten, also Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, und erstellen mit euch die Gefährdungsbeurteilung in unserer Software SMART CAMPUS. Die jährlichen Unterweisungen erledigt euer Team per E-Learning. Danach schauen wir gemeinsam, was bei euch noch ansteht.

Hat die BG schon eine Betriebsprüfung angekündigt? Dann hilft unsere Soforthilfe bei der BG-Betriebsprüfung. Für alles andere gibt es die Erstberatung: kostenlos und in etwa 30 Minuten.

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FAQ zum Thema "Arbeitsschutz Änderungen"

  • Welche Änderungen im Arbeitsschutz gelten 2026 für kleine Betriebe?

    Die wichtigsten sind die neue DGUV Vorschrift 2, die je Berufsgenossenschaft zwischen April 2025 und Januar 2027 in Kraft tritt, und die neue Schwelle für Sicherheitsbeauftragte seit 29. Mai 2026. Außerdem müssen die Länder ab 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG).

  • Ab wie vielen Beschäftigten braucht man seit 2026 einen Sicherheitsbeauftragten?

    Seit 29. Mai 2026 grundsätzlich ab regelmäßig 50 Beschäftigten (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Zwischen 21 und 49 Beschäftigten nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Bis 20 Beschäftigte gibt es keine Pflicht.

  • Ab wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2 bei der VBG?

    Bei der VBG gilt die Neufassung seit 1. Dezember 2025. Andere Träger haben eigene Stichtage, etwa die BGW seit 1. Juni 2026 und die BG BAU ab 1. Januar 2027. Bis zum Stichtag der eigenen BG gilt die alte Fassung.

  • Darf man Aushänge zum Arbeitszeitgesetz digital bereitstellen?

    Ja, seit 1. Januar 2025. Nach § 16 Abs. 1 ArbZG dürft ihr Gesetz und betriebliche Regelungen über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik bereitstellen. Für das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt die digitale Möglichkeit ebenfalls.

  • Gilt Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt?

    Ja, seit 1. Juni 2025. Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von zwei Wochen, ab der 17. Woche von sechs und ab der 20. Woche von acht Wochen (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Die Frau kann sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären und das jederzeit widerrufen.

  • Drohen Bußgelder, wenn man keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt?

    Ja, wenn eine Pflicht nach § 22 SGB VII besteht. Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 3a SGB VII und kann mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

  • Gibt es geplante Änderungen im Arbeitsschutz, die noch nicht gelten?

    Ja. Das BMAS arbeitet an einem Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz, zu dem mehrere Vorhaben noch abgestimmt werden. Außerdem hat die VBG angekündigt, die DGUV Vorschrift 1 an die neue Schwelle für Sicherheitsbeauftragte anzupassen. Bis zur Veröffentlichung gilt das bisherige Recht.

  • Sind Unterweisungen in der Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft enthalten?

    Nein. Unterweisungen sind eine eigene Pflicht des Arbeitgebers nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1, mindestens einmal jährlich und dokumentiert. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen dabei nur.

Quellen

  1. ASR A4.3 Abschnitt 4 – Mittel zur Ersten Hilfe (BGN-Vorschriftensammlung) ↩
  2. § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ↩
  3. ASR A4.3 – Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 914 ↩
  4. § 3a ArbStättV – Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ↩
  5. DGUV Fachbereich Erste Hilfe – Erste-Hilfe-Material ↩
  6. DGUV – Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb ↩
  7. DIN Media – DIN 13157:2021-11 Verbandkasten C ↩
  8. ASR A4.3 Abschnitt 7 – Kennzeichnung ↩
  9. DGUV Fachbereich Erste Hilfe – Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen ↩
  10. VBG Praxis Kompakt – Erste Hilfe und Brandschutz ↩
  11. DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb ↩
  12. § 13 ArbSchG – Verantwortliche Personen ↩
  13. § 9 ArbStättV – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ↩
  14. § 25 ArbSchG – Bußgeldvorschriften ↩
  15. DGUV Vorschrift 1 – VBG-Fassung ↩
  16. § 2 ArbStättV – Begriffsbestimmungen ↩
  17. BAuA – Ortsflexibles Arbeiten ↩
  18. BMAS – Homeoffice ↩
  19. VBG – Mobiles Arbeiten ↩
  20. § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers ↩
  21. § 5 ArbSchG – Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↩
  22. § 1 ArbStättV – Ziel, Anwendungsbereich ↩
  23. § 12 ArbSchG – Unterweisung ↩
  24. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ↩
  25. § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer ↩
  26. § 5 ArbZG – Ruhezeit ↩
  27. § 16 ArbZG – Aushang und Arbeitszeitnachweise ↩
  28. § 8 SGB VII – Arbeitsunfall ↩
  29. § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte ↩
  30. § 5 ASiG – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ↩
  31. DGUV Vorschrift 2 – Mustertext 2024 ↩
  32. § 19 ASiG – Überbetriebliche Dienste ↩
  33. DGUV Vorschrift 2 – VBG-Fassung (ab 01.12.2025) ↩
  34. § 2 ASiG – Bestellung von Betriebsärzten ↩
  35. VBG – Die neue DGUV Vorschrift 2 ↩
  36. BGW magazin 2/2025 – Sifa werden ↩
  37. VBG – FAQ Seminare ↩
  38. § 8 ASiG – Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde ↩
  39. § 9 ASiG – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ↩
  40. § 12 ASiG – Behördliche Anordnungen ↩
  41. § 20 ASiG – Ordnungswidrigkeiten ↩
  42. § 12 BetrSichV – Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten ↩
  43. § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten ↩
  44. § 6 GefStoffV – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung ↩
  45. TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten (Fassung 20.04.2017) ↩
  46. § 14 BioStoffV – Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten ↩
  47. DGUV Information 211-010 – Sicherheit durch Betriebsanweisungen ↩
  48. VBG – Betriebsanweisungen (Zeitarbeit) ↩
  49. VBG – Muster-Betriebsanweisung Reinigungs- und Pflegemittel ↩
  50. § 22 BetrSichV – Ordnungswidrigkeiten ↩
  51. § 22 GefStoffV – Ordnungswidrigkeiten ↩
  52. § 26 ChemG – Bußgeldvorschriften ↩
  53. LASI LV 62 – Bußgeldkataloge zur Betriebssicherheitsverordnung ↩
  54. § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung ↩
  55. § 2 BetrSichV – Begriffsbestimmungen ↩
  56. § 4 BetrSichV – Grundpflichten des Arbeitgebers ↩
  57. TRBS 1201 – Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen ↩
  58. § 14 BetrSichV – Prüfung von Arbeitsmitteln ↩
  59. VBG – Organisationshilfe Prüfungen von Anlagen, Geräten und Arbeitsmitteln ↩
  60. DGUV Information 208-016 – Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten ↩
  61. DGUV Regel 108-007 – Lagereinrichtungen und -geräte ↩
  62. DGUV Sachgebiet Lagereinrichtungen – FAQ zur Regalprüfung ↩
  63. BGW – Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ↩
  64. DGUV Vorschrift 3 – § 5 Prüfungen mit Durchführungsanweisung ↩
  65. TRBS 1201 – Personen, die Prüfungen oder Kontrollen durchführen ↩
  66. § 6 ASiG – Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ↩
  67. VBG – Neuer Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte ↩
  68. § 22 SGB VII – Sicherheitsbeauftragte ↩
  69. Bundestag – Drucksache 21/4981 ↩
  70. DGUV Regel 100-001, Kapitel 4 (BGN) ↩
  71. § 209 SGB VII – Bußgeldvorschriften ↩
  72. DGUV Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte – FAQ ↩
  73. VBG – Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen ↩
  74. § 23 SGB VII – Aus- und Fortbildung ↩
  75. § 11 ASiG – Arbeitsschutzausschuss ↩
  76. § 9 OWiG – Handeln für einen anderen ↩
  77. VBG – Organisationshilfe Pflichtenübertragung (Stand März 2026) ↩
  78. BG Verkehr – Pflichtenübertragung, Informationen für Arbeitgeber ↩
  79. § 7 ArbSchG – Übertragung von Aufgaben ↩
  80. § 130 OWiG – Verletzung der Aufsichtspflicht ↩
  81. § 1 ASiG – Grundsatz ↩
  82. DGUV – Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft ↩
  83. BGW – überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft ↩
  84. BG BAU – DGUV Vorschrift 2 ab 2027 ↩
  85. BMAS – Das ändert sich im neuen Jahr (2025) ↩
  86. Bundesfamilienministerium – Mutterschutzanpassungsgesetz ↩
  87. § 3 MuSchG – Schutzfristen ↩
  88. DGUV Regel 100-001 (Ausgabe 2025) ↩
  89. § 21 ArbSchG – Zuständige Behörden ↩
  90. BMAS – Arbeitsschutz: Zukunftsfähigkeit stärken, Wirtschaft entlasten ↩
  91. § 6 ArbStättV – Unterweisung der Beschäftigten ↩
  92. § 29 JArbSchG – Unterweisung über Gefahren ↩
  93. § 22 ArbSchG – Befugnisse der zuständigen Behörden ↩
  94. § 17 OWiG – Höhe der Geldbuße ↩
  95. § 19 SGB VII – Befugnisse der Aufsichtspersonen ↩
  96. § 26 ArbSchG – Strafvorschriften ↩
  97. § 23 BetrSichV – Straftaten ↩
  98. § 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung ↩
  99. § 222 StGB – Fahrlässige Tötung ↩
  100. § 30 OWiG – Geldbuße gegen juristische Personen ↩
  101. § 104 SGB VII – Haftungsbeschränkung der Unternehmer ↩
  102. § 105 SGB VII – Haftungsbeschränkung anderer im Betrieb tätiger Personen ↩
  103. § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern ↩
  104. § 6 ArbSchG – Dokumentation ↩
  105. § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen ↩
  106. VBG – Brandschutz ↩
  107. DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ↩
  108. BG ETEM – Prüfung elektrischer Betriebsmittel ↩
  109. Anhang ArbMedVV – Anlässe der Vorsorge ↩
  110. § 5 ArbMedVV – Angebotsvorsorge ↩
  111. § 4 ArbMedVV – Pflichtvorsorge ↩
  112. § 3 ArbMedVV – Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers ↩
  113. § 26 MuSchG – Aushang des Gesetzes ↩
  114. § 193 SGB VII – Anzeigepflicht bei Unfällen ↩
  115. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ↩