Die Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen und die Sicherheit am Arbeitsplatz stehen in deinem Betrieb bestimmt an erster Stelle. Trotzdem schleicht sich ein ungutes Gefühl ein, wenn der Bescheid über eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft eintrifft – das ist jedoch völlig unbegründet.