Umweltmanagement im Unternehmen Betriebsbeauftragte für den Umweltschutz
Was Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Datenschutzbeauftragte gemeinsam haben? Diese Positionen sind Beispiele für Betriebsbeauftragte in einem Unternehmen. Es gibt allerdings noch einige mehr – und dazu gehört unter anderem der Umweltbeauftragte.
- 22.09.2021
- Katharina Bonn
Die Notwendigkeit, umweltbewusst und nachhaltig zu leben, liegt bei den Umweltproblemen unserer Zeit klar auf der Hand. Umso wichtiger ist es, das Thema Umweltschutz nicht nur im Privatleben anzugehen, sondern Nachhaltigkeit auch im Unternehmen einen hohen Stellenwert einzuräumen. Hier kommt der Umweltbeauftragte ins Spiel. Doch wie genau unterstützt er dich und dein Unternehmen dabei? Was sind Umweltmanagementsysteme? Und ist die Benennung eines Umweltbeauftragten verpflichtend? Diesen und weiteren Fragen gehen wir für dich auf den Grund.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
Ist die Ernennung eines Umweltbeauftragten verpflichtend?
Nein, du bist als Unternehmer nicht dazu verpflichtet, einen Umweltbeauftragten zu beauftragen oder ernennen, denn hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage. Allerdings gibt es noch mehr Betriebsbeauftragte mit unterschiedlichen Funktionen im Bereich des Umweltschutzes: Umweltmanagementbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Abfall- und Störfallbeauftragte. Wir fangen mit dem Umweltbeauftragten an.
Was macht ein Umweltbeauftragter?
Eines gleich vorweg: Genauso wenig wie die Bestimmung eines Umweltbeauftragten für dich verpflichtend ist, ist auch die Bezeichnung selbst nicht gesetzlich geregelt. Es gibt lediglich einen Entwurf des Umweltgesetzbuches (UGB), in dem Regelungen zum betrieblichen Umweltschutz festgehalten sind. Laut § 22 des Entwurfs sind die Hauptaufgaben des Beauftragten wie folgt:
- Umweltbeauftragte sollen darauf hinwirken, dass umweltfreundliche Prozesse beziehungsweise Produkte eingeführt oder entwickelt werden.
- Darüber hinaus sollen die Beauftragten überprüfen, dass Vorschriften zum Umweltschutz nicht verletzt werden.
- Sollten Unternehmensprozesse zu negativen Veränderungen der Umwelt beitragen oder beigetragen haben, ist es die Aufgabe des Umweltbeauftragten, die Angehörigen eines Betriebes darüber aufzuklären.
- Eine weitere Aufgabe des Beauftragten ist, die Sicherheit und Verbesserung von betrieblichen Anlagen voranzutreiben.
- Die Entsorgung von Abfällen soll vom Umweltbeauftragten überwacht werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich Umweltbeauftragte darum kümmern, dass Umweltschutz in deinem Unternehmen realisiert wird. Auch eine Beratung von dir als Unternehmer gehört zu den Aufgaben des Umweltbeauftragten.
Für den oben genannten Bereich der Abfallwirtschaft kann jedoch auch ein Abfallbeauftragter bestellt werden. Der Schutz von Gewässern sowie der vor Immissionen kann ebenfalls vom Umweltbeauftragten übernommen oder aber ausgelagert werden – dazu kommen wir als nächstes.
Welche Aufgaben haben die weiteren Beauftragten für den Umweltschutz?
Das Thema Umweltschutz ist komplex. Dementsprechend gilt es auch, verschiedene Aufgabenbereiche abzudecken. Einer davon ist der des Immissionsschutzbeauftragten.
Ist die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtend?
Im Gegensatz zu der freiwilligen Ernennung eines Umweltbeauftragten gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, einen Immissionsschutzbeauftragten zu beschäftigen. Diese Verpflichtung findet sich im Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) § 53 wieder und gilt, wenn es in einem Unternehmen sogenannte genehmigungsbedürftige Anlagen gibt. Und was können wir uns unter dieser Art von Anlagen vorstellen? Es handelt sich laut der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 1 um solche, die:
- für schädliche Einwirkungen auf die Umwelt verantwortlich sind.
- weitere Gefahren, Belästigungen oder Nachteile mit sich bringen.
- Außerdem soll negativen Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden.
Was genau macht ein Immissionsschutzbeauftragter im Unternehmen?
Kommen wir zurück zu den Aufgaben, die ein Immissionsschutzbeauftragter hat. Diese werden in § 54 des BImSchG genannt. Immissionsschutzbeauftragte haben eine beratende und aufklärende Funktion. Sie unterstützen dich als Arbeitgeber in Angelegenheiten, welche beim Immissionsschutz eine wichtige Rolle spielen können. Die Beauftragten haben darüber hinaus sowohl eine Berechtigung als auch die Verpflichtung, Verfahren im Unternehmen voranzubringen, die umweltfreundlich sind. Abfälle, die entstehen, müssen ordnungsgemäß und ohne einen Schaden zu verursachen, beseitigt werden.
Darüber hinaus haben Immissionsschutzbeauftragte die Aufgabe, die Wiederverwendung im Unternehmensprozess sowie umweltfreundliche Erzeugnisse zu unterstützen. Diese können auch durch den Beauftragten mitentwickelt werden, indem die gängigen Verfahren und Prozesse unter dem Aspekt der Umweltfreundlichkeit evaluiert werden.
Falls diese Aufgabe nicht an den Störfallbeauftragten fällt, kontrolliert der Immissionsschutzbeauftragte das Unternehmen in regelmäßigen Abständen. Dazu gehört unter anderem das Messen von Immissions- und Emissionswerten sowie die Kommunikation über Mängel und Möglichkeiten, diese zu beseitigen.
Ein letzter wichtiger Punkt ist die Pflicht des Immissionsschutzbeauftragten, einmal pro Jahr einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die bereits umgesetzt worden sind sowie über jene, die in Planung sind.
Die Funktion eines Störfallbeauftragten
Wir haben die Position des Störfallbeauftragten bereits kurz angerissen – nun wollen wir uns das BlmSchG dazu noch einmal genauer ansehen. Solltest du in deinem Unternehmen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben, die im Störungsfall eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, bist du dazu verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. In manchen Fällen müssen sogar mehrere Beauftragte bestellt werden.
Hauptsächlich soll der Störfallbeauftragte den Arbeitgeber hinsichtlich der Sicherheit der betreffenden Anlage beraten und für alle diesbezüglichen Fragen zur Seite stehen. Laut § 58b des BlmSchG gehört neben der Sicherheit der genehmigungsbedürftigen Anlage auch die Störungsmeldung an den Betreiber zu den Aufgaben des Beauftragten. Zu der Gewährleistung der Sicherheit muss der Störfallbeauftragte darüber hinaus eine regelmäßige Kontrolle des Unternehmens durchführen. Mängel, die dabei auffallen, müssen notiert und weitergegeben werden. Dies gilt ebenfalls für solche, die den Brandschutz und technische Hilfeleistung gefährden.
Welche Aufgaben hat der Abfallbeauftragte im Unternehmen?
Die Funktionen des Abfallbeauftragten im Unternehmen finden sich sowohl im Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie in der Abfallbeauftragtenverordnung. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Bestellung eines solchen Beauftragten für Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Unternehmen, in denen Anlagen betrieben werden, die laut § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind.
- Es fallen in regelmäßigen Abständen für die Umwelt schädliche Abfälle an.
- Unternehmen, in denen es Entsorgungs- und Sortieranlagen gibt.
- Unternehmen, die ein Rücknahmesystem für Abfälle betreiben, für die es eine freiwillige oder gesetzliche Pflicht zur Rücknahme gibt. Gleiches gilt für die Produzenten dieser Abfälle.
Ist ein Abfallbeauftragter bestellt, ist es seine Aufgabe, die Abfälle des Unternehmens zu überwachen. Dies gilt für den gesamten “Lebenszyklus” der Abfälle, von der Entstehung bis zur Entsorgung, beziehungsweise Verwertung. Genauso hat der Abfallbeauftragte zu kontrollieren, dass die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden. Sollten Mängel gefunden werden, muss der Beauftragte dies dem Betreiber kommunizieren. Darüber hinaus müssen Mitarbeiter darüber aufgeklärt werden, welche Gefährdungen vorliegen und wie diese vermieden werden können. Eine weitere Aufgabe des Abfallbeauftragten ist es, einen jährlichen Bericht für den Unternehmer zu verfassen.
Last but not least: Der Gewässerschutzbeauftragte
Sollte dein Unternehmen zu denjenigen gehören, in denen pro Tag über 750 m³ Abwasser anfallen, musst du einen Gewässerschutzbeauftragten vorweisen können. Unter Abwasser versteht man übrigens sowohl Niederschlags- als auch Schmutzwasser. Gewässerschutzbeauftragte achten darauf, dass Vorschriften zum Schutz des Gewässers eingehalten werden. Außerdem kontrollieren und überwachen sie die betreffenden Anlagen, die diese produzieren, regelmäßig. Auch für diesen Beauftragten gilt, dass Mängel kommuniziert und Mitarbeiter informiert werden müssen sowie die Pflicht zum Verfassen eines jährlichen Berichts. Unter die Aufgaben fällt auch die Wahl eines Abwasserbehandlungsverfahrens und eine Herabsetzung der Belastung durch das anfallende Abwasser.
Wie unterscheiden sich Umwelt- und Umweltmanagementbeauftragte?
Wie du siehst, ist die Aufteilung des Umweltschutzes an verschiedene Beauftragte ein sehr komplexes Thema. Neben den genannten Positionen gibt es auch noch den Umweltmanagementbeauftragten – klingt fast wie Umweltbeauftragter, es gibt aber wesentliche Unterschiede, auf die der Zusatz “Management” hinweist. Umweltmanagementbeauftragte haben die Aufgabe, ein Umweltmanagementsystem für ein Unternehmen zu entwickeln und es im Unternehmen zu implementieren. Zudem soll der Beauftragte die bestehenden Umweltmanagement-Prozesse nicht nur durchführen, sondern auch weiterentwickeln und das Bewusstsein für den Umweltschutz im Unternehmen schärfen. Neben der obligatorischen Berichterstattung an den Arbeitgeber sollen Umweltmanagementbeauftragte Controllings für eine Senkung der anfallenden Kosten durchführen.
Die Rolle des Betriebsrates in Sachen Umweltschutz
Neben den genannten Betriebsbeauftragten spielt auch der Betriebsrat eine erhebliche Rolle beim Umweltschutz. Er hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Abläufe in einem Betrieb die Umwelt nicht gefährden. Auch die Überwachung von Maßnahmen und Vorschriften fällt in den Aufgabenbereich des Betriebsrates. Seinen Beitrag zum Umweltschutz im Unternehmen leistet der Betriebsrat beispielsweise auch, wenn er dich als Arbeitgeber bei der Einsparung von Energie, der Vermeidung von Abfall oder der Bestellung des Umweltbeauftragten unterstützt. Das setzt jedoch voraus, dass du den Betriebsrat beim Thema Umweltschutz involvierst und ihm jegliche Informationen und Anlaufstellen zur Verfügung stellst.
Welche Umweltmanagementsysteme gibt es?
Da wir bereits über die Tätigkeiten des Umweltmanagementbeauftragten berichtet haben, ist es wichtig, sich anzusehen, welche Umweltmanagementsystem es gibt. Laut dem Umweltbundesamt sind vor allem zwei Systeme nennenswert: ISO 14001 und EMAS. Das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 wird für die Festlegung von Prozessen genutzt, die dem Umweltschutz und dessen ständiger Verbesserung in einem Unternehmen dienen. Dazu zählen Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie die Vereinbarung von Zielen, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt sind. Die Leistungen, die für den Umweltschutz getätigt werden, können durch unabhängige Zertifizierer anerkannt werden.
Mit dem Begriff EMAS wird dass “Eco-Management and Audit Scheme” abgekürzt. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung von der EU. Unternehmen, die daran teilnehmen, tun noch mehr für den Umweltschutz, als es mit der ISO 14001 bereits der Fall ist. So wird einmal pro Jahr eine Umwelterklärung verfasst und das Managementsystem von sogenannten Umweltgutachtern auf seine Gültigkeit überprüft. EMAS-Organisationen werden in einem Register gelistet, das öffentlich zugänglich ist. So wird Umweltschutz für die Allgemeinheit transparent gemacht.
So integrierst du Umweltschutz in den Betriebsalltag
Zu guter Letzt wollen wir uns noch ansehen, wie ihr, also sowohl du als Arbeitgeber als auch deine Mitarbeiter, Umweltschutz in euren Berufsalltag integrieren könnt. Auch wenn einige Aspekte auf der Hand liegen, hilft es, sich diese zu vergegenwärtigen und im Team zu besprechen.
- Meetings vor Ort durch Videokonferenzen ersetzen
Natürlich gibt es Meetings und Geschäftstreffen, die ein persönliches Treffen voraussetzen. Wiederum andere können genauso gut online stattfinden. Es lohnt sich in jedem Fall, zu unterscheiden, denn du schützt nicht nur die Umwelt, wenn du auf die Fahrt verzichtest, sondern auch den Geldbeutel. - Papier sparen, wo es geht
Im Jahr 2018 stellte Deutschland einen Rekord auf, auf den man nicht gerade stolz sein kann. In jenem Jahr war der Papierverbrauch mit 241,7 Kilogramm pro Kopf der höchste unter den G20-Ländern. Dabei gibt es heutzutage so viele Möglichkeiten, im Berufsalltag auf Papier zu verzichten. Das Verfassen von Notizen kann auf dem Tablet oder Laptop erfolgen. Präsentationen können auf einem großen Bildschirm gezeigt werden, ohne dass es ein Handout für alle geben muss. Wenn doch einmal etwas für eine große Runde gedruckt werden muss, können sich auch jeweils zwei Leute einen Ausdruck teilen. - Essen für mehr Klimaschutz
Wenn es in deinem Unternehmen eine Kantine gibt, ist schon viel damit getan, mehr vegetarische und vegane Gerichte anzubieten. Auch saisonales Kochen und die Verwendung von regionalen Lebensmitteln hilft dabei, das Klima zu schützen. Ziel ist es, lange Transportwege von Lebensmitteln nicht oder so wenig wie möglich zu unterstützen. Die Lieferkette sollte so kurz wie möglich sein. - Auf die Mülltrennung achten
Dieser Punkt bedarf keiner großen Erklärung. Der Müll, der in einem Unternehmen anfällt, und dabei denken wir nicht nur an die oben beschriebene große Abfallwirtschaft, muss gewissenhaft getrennt werden. Dafür musst du als Arbeitgeber die entsprechend notwendigen Abfallcontainer zur Verfügung stellen und deine Beschäftigten darauf hinweisen. Gehe mit besten Beispiel voran! - Spare Energie
In einem Unternehmen wird viel Energie verbraucht. Um die Menge zu reduzieren, ist es zum Beispiel wichtig, dass alle deine Mitarbeiter ihre Rechner, sofern welche genutzt werden, nach der Arbeit komplett herunterfahren. Auch Licht sollte nur brennen, wenn es auch wirklich gebraucht wird. Prüfe Geräte, die im Standby-Modus sind. Diese können in den meisten Fällen auch ganz ausgeschaltet werden, zum Beispiel Monitore.
Die Deutsche Mittelstandsschutz steht dir bei allen Fragen zur Seite
Wie du siehst, gibt es beim Umweltschutz im Unternehmen einiges zu beachten. Wenn du Fragen zu diesem Thema hast oder du andere Betriebsbeauftragte wie einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigst, melde dich gerne bei uns.
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