Historie Arbeitsschutz: 19. Jahrhundert bis heute Ein Stück Geschichte: Der lange Weg zum Arbeitsschutz in Deutschland

Die Gewährleistung einer sicherheitstechnischen Betreuung und arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit für uns. Bis dahin war es allerdings ein langer Weg. Wir werfen einen Blick auf die Anfänge des Arbeitsschutzes und sehen uns an, wie es heute läuft.

  • 22.04.2022
  • Katharina Bonn

Wir befinden uns in Deutschland in der privilegierten Situation, gut von unserem Gesetzgeber geschützt zu werden. Als Arbeitgeberin weißt du, dass dem Wohlergehen und der Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Du bist dazu verpflichtet, potenzielle Risiken im Vorweg auszuschließen und die Arbeitsmedizin sowie die Arbeitssicherheit durch verschiedene Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Das war jedoch nicht immer so. Die Anfänge des Arbeitsschutzes führen uns zurück in die Zeit der Industrialisierung.

Das erfährst du in diesem Beitrag:

Erstklassige Absicherung ab 84,- EUR mtl.

Unsere Leistungen Erstklassige Absicherung ab 84,- EUR mtl.

  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

Exkurs: Welche Bedeutung hatte die Industrialisierung?

Wir schreiben das Jahr 1764. James Hargreaves aus England ahnte damals wohl nicht, dass seine Erfindung, die er auf den Namen „Spinning Jenny“ taufte, die Welt für immer verändern würde. Bei der „Spinning Jenny“ handelte es sich um die erste industrielle Spinnmaschine. Das Besondere: Bei der Maschine arbeiteten etwa 100 Spindeln gleichzeitig. Damit konnte sie die Arbeit von acht Spinnerinnen und Spinnern sowie einem Weber ausführen. Somit hatte Hargreaves eine Maschine erfunden, die die Produktivität und somit auch den Profit erheblich steigern konnte.

Nicht nur für die Textilindustrie war diese Erfindung revolutionär. Nach der „Spinning Jenny“ hielten mehr und mehr Maschinen in den Betrieben und der Landwirtschaft Einzug und ersetzten die manuelle Arbeit. Die Stunde der Massenproduktion hatte geschlagen. Es folgte der Bau von Dampfschiffen und die Erschließung von Eisenbahnnetzen sowie die Erfindung des Autos. Somit war es möglich, Waren schnell von A nach B zu transportieren und global zu handeln.

Die „Spinning Jenny“ revolutionierte das Arbeitsleben nachhaltig. © Shutterstock, Morphart Creation
Von der „Spinning Jenny“ zur Industrialisierung: Die Arbeitssicherheit war anfangs überhaupt nicht gegeben. © Shutterstock, Morphart Creation

Welche Auswirkung hatte die Industrialisierung auf die Arbeitsbedingungen?

Soweit, so gut. Doch wie sah es mit den damaligen Arbeitsbedingungen aus? Mit den technischen Fortschritten entstand auch eine neue gesellschaftliche Klasse: die der Lohnarbeiter. Da für die Tätigkeiten in Fabriken keine besondere Ausbildung vonnöten war, wurden damals auch Kinder eingestellt. Im Jahr 1839 gab es vonseiten Preußens eine erste Regelung, die besagte, dass Kinder unter neun Jahren nicht arbeiten durften. Außerdem wurde die Stundenzahl für Arbeiter bis 16 Jahren auf zehn Stunden am Tag beschränkt.

Trotzdem blieben die Arbeitsbedingungen absolut katastrophal. Wenn ein Arbeiter einen Arbeitsunfall hatte, war er nicht abgesichert und verlor seinen Lohn in der Folge. Die einzige Möglichkeit, eine Entschädigung einzufordern? Man musste seinem Arbeitgeber nachweisen können, dass der Arbeitsunfall dessen Verschulden war. Dies gelang allerdings nur in den allerseltensten Fällen. Ein kleiner Lichtblick: Im Jahr 1872 wurde ein Verein zur Überwachung der Dampfkessel von Unternehmern gegründet. Der Zweck des Vereins war zunächst die Sicherung der Produktionsanlagen. Er mauserte sich allerdings schnell zum Vorläufer des uns heute bekannten TÜVs und hatte die Aufgabe, hoheitliche Sicherheitsinspektionen durchzuführen.

Ein erster Meilenstein im deutschen Arbeitsschutz: Die gesetzliche Krankenversicherung der Arbeiter

Im Jahr 1883 wurde ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Arbeitsschutzes erreicht. Am 15. Juni 1883 wurde im Reichstag ein Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeitgeber*innen auf den Weg gebracht. Das Gesetz beinhaltete erstmals wichtige Leistungen wie Krankengeld, eine ärztliche Behandlung (auch im Krankenhaus) und Sterbegeld.

Nur ein Jahr später, am 06.07.1884, wurde das Unfallversicherungsgesetz und mit ihm eine Unfallrente, medizinische Heilbehandlung und Maßnahmen zur Unfallverhütung beschlossen. Nun gab es eine kollektive Haftpflichtversicherung für Unternehmer, die eine private Versicherung jedes einzelnen Arbeitgebers überflüssig machte. Die Träger des Gesetzes waren die neu gegründeten Berufsgenossenschaften. Vor dieser gesetzlichen Änderung waren es zum einen örtliche Kommissionen und zum anderen Fabrikinspektoren, die für die Überprüfung der Arbeitssicherheit zuständig waren. Zu diesem Zeitpunkt war diese leider immer noch mangelhaft.

Ob für Frauen, Männer oder Jugendliche: Die Arbeitsbedingungen waren früher besonders hart. © Shutterstock, Everett Collection
1891 wurde beschlossen, dass Frauen nicht länger als 11 Stunden pro Tag arbeiten sollten. © Shutterstock, Everett Collection

Welche weiteren Entwicklungen gab im 19. Jahrhundert noch?

In den folgenden Jahren nach dem Erlass der beiden Gesetze befand sich der Arbeitsschutz weiterhin im Entwicklungsprozess.

  • Während es Kaiser Wilhelm dem Zweiten wichtig war, den Arbeitsschutz weiter voranzubringen, steuerte Bismarck dagegen. Der Grund: Er sah wirtschaftliche Nachteile in Verbindung mit diesem Vorhaben.
  • Im Jahr 1890 fand eine internationale Arbeitsschutzkonferenz in Berlin statt. Es nahmen 14 Staaten teil, allerdings wurde nichts Konkretes beschlossen.
  • 1891 beschloss der Preußische Staatsrat, dass der Arbeitsschutz ausgebaut werden sollte. Dazu gehörte die Abschaffung der Sonntagsarbeit, Kinder unter 13 sollte nicht mehr in Fabriken arbeiten, Jugendliche unter 16 nicht länger als 10 Stunden pro Tag und Frauen nicht mehr als 11. Außerdem wurde die Nachtarbeit für Frauen und Arbeiter unter 16 abgeschafft. Für die Einhaltung dieser Auflagen sorgte die staatliche Gewerbeaufsicht.

Arbeitsschutz in den Zeiten der Weltkriege

So lange es gedauert hatte, Gesetze und Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes zu erwirken, so schnell wurden diese durch den Beginn des Ersten Weltkrieges im Jahr 1914 wieder zunichte gemacht. Der Arbeitsschutz für Frauen, Jugendliche und Kinder galt ab jetzt nicht mehr. Es wurden Doppelschichten à 12 Stunden sowie die Sonntagsarbeit wieder eingeführt. Nach Ende des Krieges wurden die Bestimmungen zum Arbeitsschutz jedoch wieder eingeführt und verschärft. Sogenannte Unfallvertrauensmänner und Sicherheitsingenieure hatten die Aufgabe, für die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit zu sorgen. Schließlich wurde auch der uns heute bekannte Acht-Stunden-Arbeitstag vom Rat der Volksbeauftragten eingeführt.

Übrigens: Wusstest du, dass der bekannte Schriftsteller Franz Kafka ein wahrer Verfechter der Arbeitssicherheit war? Er war bei einer Arbeiterunfallversicherungsanstalt in Prag angestellt und setzte sich in diesem Zuge mit den technischen Risiken und Gefährdungen auseinander, die die Arbeit an Holzhobelmaschinen mit sich brachte.

Ein weiteres wichtiges Datum in der Geschichte des Arbeitsschutzes war der 06.05.1933. Damals wurde die Deutsche Arbeitsfront, kurz DAF, gegründet und ersetzte die Gewerkschaften. Sie plädierte für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und eine betriebliche Sozialpolitik.

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde der Arbeitsschutz und die dazugehörigen Richtlinien wieder vernachlässigt. Genau wie beim Ersten Weltkrieg wurden die entsprechenden Gesetze nach 1945 jedoch wieder aufgenommen und waren darüber hinaus ein wichtiges Thema im Wahlkampf.

Heute sind Betriebsärzte eine Selbstverständlichkeit, das war allerdings nicht immer so. © Shutterstock, Everett Collection
Mit der Erlassung des Arbeitssicherheitsgesetzes gab es erstmals zuständige Betriebsärzte für die Mitarbeiter. © Shutterstock, Everett Collection

Wann wurde das Arbeitssicherheitsgesetz erlassen?

Ein Gesetz, das noch heute eine bedeutende Rolle bei der sicherheitstechnischen Betreuung deiner Mitarbeiter*innen spielt, ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es ist im Jahr 1973 erlassen worden und rund ein Jahr später, am 12.12.1974, in Kraft getreten. Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Konkretisierung des ASiG und beschreibt die gesetzliche Verpflichtung von Arbeitgeber*innen, einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen. Beide Positionen haben die Aufgabe, dich als Unternehmer*in dabei zu unterstützen, deinen Mitarbeiter*innen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Hier wollen wir einmal einhaken und uns die beiden Positionen ein wenig genauer ansehen.

Welche Aufgaben haben Betriebsärzt*innen im Unternehmen?

Ein Betriebsarzt beziehungsweise eine Betriebsärztin unterstützt dich als Arbeitgeber*in dabei, arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten und ein effektives Gesundheitsmanagement im Unternehmen zu etablieren. Dabei gibt es verschiedene Betreuungsformen. Betriebsärzt*innen sind bereits ab einem Mitarbeitenden im Unternehmen verpflichtend zu bestellen, zum Beispiel, wenn:

  • Arbeitsverfahren grundlegend geändert werden.
  • Arbeitsabläufe oder -plätze neu gestaltet werden.
  • Es gilt, beruflich bedingte Krankheiten oder Arbeitsunfälle zu untersuchen.
  • Mitarbeiter*innen über gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz unterrichtet werden müssen – und noch aus vielen weiteren Gründen.

Auch Impfungen können betrieblich durchgeführt werden. Ein Beispiel dafür ist die Grippeschutzimpfung. Bei der Umsetzung des Infektionsschutzes während der Covid-19-Pandemie kamen den Betriebsärzt*innen ebenfalls eine wichtige Rolle zu.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört zu den Betriebsbeauftragten, die verpflichtend zu bestellen sind. © Shutterstock, Pressmaster
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Vielzahl wichtiger Aufgaben. © Shutterstock, Pressmaster

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wir haben bereits darüber gesprochen, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, verpflichtend bestellt werden muss. Und das ist auch gut so, denn sie trägt einen elementaren Teil zum Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit in deinem Unternehmen bei. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Reihe verschiedener Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • die Beurteilung der Bedingungen am Arbeitsplatz
  • die Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • die Begehung der Arbeitsstände und die Mitteilung von eventuellen Mängeln
  • eine beratende Funktion

Auch wenn es um die Einführung neuer Arbeitsprozesse, neue, risikobehaftete Arbeitsmittel, Unfälle oder Berufskrankheiten geht, kommt die Sifa zum Einsatz. In diesem Beitrag kannst du mehr über das Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit lesen.

Der nächste Meilenstein: Das Arbeitsschutzgesetz

Neben dem Arbeitssicherheitsgesetz spielt das 1996 ins Leben gerufene Arbeitsschutzgesetz eine wesentliche Rolle. Das zentrale Element des Gesetzes ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Dabei handelt es sich um die Analyse aller potenziellen Gefahren, denen deine Mitarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz, durch Arbeitsstoffe und -werkzeuge ausgesetzt sind. Weitere Risikofaktoren können falsche oder mangelhafte Anweisungen in Verbindung mit der Arbeitstätigkeit sowie chemische oder physikalische Einflüsse sein. Wichtig für dich als Unternehmerin: Eine Gefährdungsbeurteilung muss durchgeführt werden, bevor deine Mitarbeiter*innen eine Tätigkeit zum ersten Mal ausführen. Auch wenn sich Arbeitsabläufe verändern oder neue Arbeitsmittel eingeführt werden, müssen deren Risiken evaluiert werden.

Eine Gefährdungsbeurteilung lässt sich in sieben Schritten erstellen. Dabei wird zwischen Gefährdungsbeurteilungen unterschieden, die tätigkeits- und personenbezogen sind. Die Sicherheit aller Mitarbeiter*innen ist elementar, bei einigen Personengruppen muss jedoch besondere Vorsicht gelten. Dazu zählen beispielsweise schwangere Mitarbeiterinnen.

Auch vor der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin braucht es eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung. © Shutterstock, Pressmaster
Für schwangere Mitarbeiterinnen ist eine bestehende Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz besonders wichtig. © Shutterstock, Pressmaster

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Was du wissen musst

Eine Schwangerschaft ist ein Grund zur Freude, aber auch zur Vorsicht. Das gilt besonders für den Arbeitsplatz und die damit verbundenen Tätigkeiten der Mitarbeiterin. Aus diesem Grund muss es eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere Mitarbeiterinnen geben. Diese soll sicherstellen, dass der Arbeit in deinem Unternehmen nachgegangen werden kann, ohne dass die Gesundheit der schwangeren Mitarbeiterin und der ihres ungeborenen Kindes gefährdet wird.

Hierbei spielt das Mutterschutzgesetz eine entscheidende Rolle. Für dich als Arbeitgeber*in ist wichtig zu wissen, dass die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze in deinem Unternehmen von Anfang an bestehen muss – also noch bevor dir mitgeteilt wird, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist. Ist dies nicht der Fall, greift vorläufig ein Beschäftigungsverbot. Wie du merkst, handelt es sich bei dem Thema um eines, mit dem du dich als Arbeitgeber*in auseinandersetzen musst. In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen.

Arbeitsschutz für jugendliche Mitarbeiter*innen

Zum Glück hat sich viel getan, seitdem Jugendliche unter den oben beschriebenen Bedingungen arbeiten gehen mussten. Wenn Mitarbeiter*innen oder Auszubildende in deinem Unternehmen noch keine 18 Jahre alt sind, wird das Jugendarbeitsschutzgesetz angewandt. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit gesetzlich geregelt ist. Auch die Art der Tätigkeit darf kein gesundheitliches Risiko für Menschen darstellen, die sich noch in der Entwicklung befinden.

Heutzutage wird bei uns darauf geachtet, dass jugendliche Arbeitnehmer*innen keine Tätigkeiten ausführen müssen, die ihre Leistungsgrenzen überschreiten. Außerdem dürfen sie keine Arbeit verrichten, die ein Unfallrisiko mit sich bringen oder unter widrigen Witterungsverhältnissen stattfindet. Und das waren noch nicht alle Aspekte, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz die Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten darstellen. Hier erhältst du nähere Informationen.

Arbeitsschutz für Mitarbeiter*innen mit einer Behinderung

Ein überaus wichtiges Thema ist Inklusion am Arbeitsplatz. Das Statistische Bundesamt belegt, dass es für Menschen mit einer Behinderung schwieriger ist, eine Arbeit zu finden als für Menschen ohne Behinderung. Umso wichtiger ist es, behindertengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen und die konkreten Ziele der Inklusionsvereinbarung zu verfolgen.

Auch für den Arbeitsschutz von Mitarbeiter*innen mit Behinderung ist eine Gefährdungsbeurteilung die Basis für ein sicheres Arbeiten. Wie diese auszusehen hat und was in Bezug auf das Thema sonst noch wichtig ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Neben körperlichen Gefährdungen spielt auch die psychische Belastung am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. © Shutterstock, Prostock-studio
Seit 2013 werden auch mögliche psychische Belastungen mit in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. © Shutterstock, Prostock-studio

Welche Gefährdungen kamen im 21. Jahrhundert dazu?

Neben den oben beschriebenen Gefahren, die eine Arbeitstätigkeit mit sich bringen kann, wurden psychische Belastungen erst sehr spät als gesundheitliche Gefährdung der Arbeitnehmer*innen anerkannt. Erst im Jahr 2013 wurden diese ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Seitdem müssen auch psychisch belastende Faktoren im Zuge einer Gefährdungsanalyse beschrieben werden. Dazu können Arbeitsaufgaben-/inhalte, soziale Faktoren, die Arbeitsumgebung sowie die Organisation der Arbeit gehören.

Eine Belastung auf sehr vielen Ebenen stellt die Corona-Pandemie dar, die unseren Arbeitsalltag seit Anfang 2020 fest im Griff hat. In diesem Zuge hat auch das Thema Homeoffice eine ganz neue Relevanz erfahren. Hier können sowohl physische als auch psychische Risikofaktoren eine Rolle spielen.

Wie kann und muss der Arbeitsschutz im Homeoffice gewährleistet werden?

Um die rechtlichen Anforderungen an die Arbeit von zu Hause abstecken zu können, muss vorher klar sein, um welche Art von “Homeoffice” es sich überhaupt handelt.

Der Unterschied zwischen Tele- und mobilen Arbeitsplätzen

Ob in den Medien oder im alltäglichen Sprachgebrauch: Wenn es um das Arbeiten von zu Hause geht, ist die Rede meist von Homeoffice. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Begriff Homeoffice keinesfalls ein rechtlich geschützter ist. Geht es um die Arbeit von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz, der sich nicht im Unternehmen, sondern im Privatbereich von Mitarbeiter*innen befindet, ist die Rede von Telearbeit. Hierfür musst du als Arbeitgeberin die entsprechenden Arbeitsmittel bereitstellen.

Von mobiler Arbeit spricht man, wenn ab und an von einem anderen Ort als dem Unternehmen gearbeitet wird. Dabei kann es sich um das Zuhause der Mitarbeiter*innen handeln, aber auch das Beantworten von E-Mails im Zug fällt unter die Kategorie mobiles Arbeiten. In diesem Beitrag kannst du mehr über die Unterschiede zwischen mobilem Arbeiten und der Telearbeit lesen.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss es auch für den mobilen und Telearbeitsplatz geben. © Shutterstock, insta_photos
Auch bei der Tele- und mobilen Arbeit bist du als Arbeitgeber*in dafür verantwortlich, dass deine Mitarbeiter*innen sicher arbeiten können. © Shutterstock, insta_photos

Die rechtlichen Anforderungen an die verschiedenen Arbeitsformen

Der Arbeitsschutz deiner Mitarbeiter*innen muss auch gewährleistet werden, wenn sie ihrer Tätigkeit nicht vor Ort im Unternehmen nachgehen. Schließlich bergen die Tele- und mobile Arbeit ihre ganz eigenen Risiken. Psychische Belastungen können beispielsweise entstehen, wenn die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben verschwimmen. Auch die falsche Haltung aufgrund einer fehlenden ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes ist problematisch.

So ist es vielleicht wenig überraschend, wenn wir dir sagen: Eine Gefährdungsbeurteilung braucht es sowohl für mobile als auch für Telearbeitsplätze. Wurde diese nicht durchgeführt, musst du als Arbeitgeberin mit Konsequenzen rechnen. In diesem Beitrag erfährst du mehr darüber, wie ein Arbeitsunfall im Homeoffice definiert wird und wie es mit der Haftung aussieht. Darüber hinaus gibt es noch weitere rechtliche Anforderungen, die du als Arbeitgeber*in erfüllen musst, etwa Unterweisungen. Hier kannst du mehr darüber lesen.

Unterstützung durch Betriebsbeauftragte

Ein großer Vorteil unserer Zeit: Du bist zwar für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen verantwortlich, stehst mit der Aufgabe aber keineswegs alleine da. Inzwischen gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Betriebsbeauftragten, die dich dabei unterstützen, den Arbeitsalltag für alle sicher und angenehm zu gestalten. Über Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben wir ja bereits gesprochen.

Zusätzlich muss es in jedem Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten geben. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeitenden, der die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen und natürlich auch dich bei der Einhaltung aller wichtigen Maßnahmen unterstützt.

Weitere Beispiele für Betriebsbeauftragte sind:

Schau doch mal in unserer Rubrik “Betriebsbeauftragte” vorbei und informiere dich dort detailliert.

Wir unterstützen dich beim Arbeitsschutz von heute

Zusammenfassend kann man sagen, dass seit der Industrialisierung und vor allem im letzten Jahrhundert viel passiert ist. Wie wir sehen, haben Arbeitnehmer*innen heutzutage viele Rechte und ihr Schutz ist keine Nebensache mehr. Wir von der Deutschen Mittelstandsschutz helfen dir dabei, deinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir unterstützen dich zudem bei der Bestellung einer Fachkraft für Sicherheit und eines Betriebsarztes.

Ganz am Puls der Zeit kannst du die Arbeitssicherheit in deinem Unternehmen mit uns auch digital sicherstellen. Teste dafür unsere Plattform SMART CAMPUS. Hierüber kannst du unter anderem digitale Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Bei Fragen kannst du uns natürlich jederzeit gerne kontaktieren.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • 100% Preisgarantie

Beitragsbild: © Shutterstock, Vyntage Visuals

Weitere Themen aus diesem Artikel