Neue Vorgaben für Verbandskästen ab dem 01.05.2022 Was gehört 2022 in den betrieblichen Verbandskasten?

Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, deinen Mitarbeiter*innen bei einem Arbeitsunfall entsprechende Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung zu stellen. Ab dem 01. Mai gelten für den Verbandskasten im Unternehmen neue Vorgaben. Mehr erfährst du in diesem Beitrag.

  • 26.04.2022
  • Gero Appel

Erste Hilfe ist ein wichtiger und verpflichtender Bestandteil der Arbeitsunterweisung zur Arbeitssicherheit im Betrieb. Für die Durchführung der Ersten Hilfe spielt der Inhalt des Verbandskastens eine entscheidende Rolle. Aber was gehört da eigentlich alles hinein? Brauchen deine Mitarbeiter*innen vielleicht besondere Erste-Hilfe-Materialien? Und was ändert sich genau am Inhalt zum 01.05.? Das und mehr erfährst du in diesem Beitrag.

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Erste Hilfe in deinem Unternehmen

Unfälle können jederzeit und überall passieren. Auch in deinem Unternehmen. Deswegen bist du als Unternehmer*in nach § 4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, deine Mitarbeiter*innen regelmäßig einer Erste-Hilfe-Unterweisung zu unterziehen. Dabei müssen die Mitarbeitenden über Erste-Hilfe-Einrichtungen im Unternehmen und lebensrettende, gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen unterrichtet werden.

Damit kann sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter*innen bei einem Unfall wissen, wie sie zu handeln haben und entsprechend bei einem Notfall geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Ein wichtiger Aspekt, um verletzte Mitarbeiter*innen zu behandeln und betreuen, ist dabei der Verbandskasten.

Der Verbandskasten kann entweder gekauft oder im Einzelnen zusammengestellt werden. © Shutterstock, GerDuess
Der Verbandskasten im Betrieb muss immer nach aktuellen Richtlinien ausgestattet sein. © Shutterstock, GerDuess

Wann muss ein Betrieb einen Verbandskasten haben?

In jedem Unternehmen ist es Pflicht, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 DGUV Vorschrift 1). Diese Pflicht gilt auch schon bei nur einem Mitarbeiter*in. Die Art und Menge, sowie die Aufbewahrungsorte, richten sich dabei nach Betriebsgröße, den betrieblichen Gefahren sowie der Struktur des Unternehmens. Dabei unterscheidet man zwischen kleinen und großen Verbandskästen. Es gilt: Zwei kleine ersetzen einen großen Verbandskasten. Was genau in einem Verbandskasten enthalten sein muss, erfährst du weiter unten im Beitrag.

Was gehört in einen Verbandskasten im Betrieb?

Ein Verbandskasten muss verschiedene Verbände, Fixierbinden, Kompressen und vieles mehr beinhalten. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deswegen sind viele erwerblich erhältliche Verbandskästen bereits vollständig ausgestattet. Doch Vorsicht! Nicht alle davon sind auch für ein Unternehmen geeignet und entsprechend bestückt. Generell sind die Verbandskästen DIN 13157 oder 13169 rechtmäßig für jeden Betrieb ausgestattet.

Alle Komponenten des Verbandskastens sind auch einzeln erhältlich. Wenn du keinen bereits rechtmäßig ausgestatteten Verbandskasten kaufen möchtest, darfst du auch die entsprechenden Materialien selbst zusammentragen und in einem geeigneten Behältnis aufbewahren. Kaufst du jedoch deine Erste-Hilfe-Materialien selbst, haben die einzelnen Inhalte verschiedene Haltbarkeitszeiten. Darauf muss dann zusätzlich geachtet werden, da der selbst erstellte Verbandskasten sonst nicht rechtskräftig ist. Bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft kann dadurch ein Bußgeld fällig werden. Hier kannst du dir eine Liste herunterladen, auf der du alle verpflichtenden Inhalte eines kleinen, großen und Kfz-Verbandskastens findest und wie viele du in deinem Unternehmen brauchst:

Wie lange ist ein Verbandskasten haltbar?

Nach dem Medizinproduktegesetz muss jedes Erste-Hilfe-Material eine CE-Kennzeichnung tragen. Diese Kennzeichnung ist ein Hinweis darauf, dass das Produkt vom Hersteller überprüft wurde und allen EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz entspricht.

Ein Teil dieser Kennzeichnung ist auch ein Haltbarkeitsdatum. Kaufst du für dein Unternehmen ein fertig zusammengestelltes Erste-Hilfe-Set, weisen alle Teile möglicherweise das gleiche Datum auf. Je nach Verbandskasten liegt die Haltbarkeit der Sammlung zwischen einem und zwanzig Jahren. Entscheidest du dich, wie vorhin erwähnt, dazu alle Materialien selbst zusammenzutragen, kann die Haltbarkeit variieren.

In jedem Fall solltest du alle Erste-Hilfe-Koffer in deinem Unternehmen jedes halbe Jahr überprüfen. Stellst du dabei fest, dass Material verbraucht oder ersetzt wurde, musst du erneut auf das Haltbarkeitsdatum achten.

Welche Erste-Hilfe-Materialien werden noch benötigt?

Allgemein sind zur Ergänzung der Verbandskästen Schaubilder oder Bücher geeignet. Diese können als Veranschauungsmittel dienen, wie damit eine Wundversorgung sauber und korrekt durchgeführt wird.

Je nach Unternehmen können noch weitere Erste-Hilfe-Materialien benötigt werden und auch zur Pflichtausstattung gehören. Bei betriebsspezifischen Gefahren können verschiedene Arzneimittel, wie Antidote (Gegengifte) dazu gehören. Auch medizinische Geräte, beispielsweise Sauerstoffgeräte oder Defibrillatoren können zu den Mitteln der Ersten Hilfe gehören. Arzneimittel, die nicht für die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, z. B. Kopfschmerztabletten, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in den Verbandskasten.

Diese zusätzlichen Mitteln sind ein wichtiger Bestandteil, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Um festzustellen, welche betriebsspezifischen Gefahren in deinem Unternehmen zu finden sind, benötigst du eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung. Auch der Betriebsarzt / die Betriebsärztin trägt hier eine gewisse Entscheidungsgewalt, und sollte in den Prozess eingebunden und befragt werden.

In einer Erste-Hilfe-Unterweisung lernst du die wichtigsten Schritte im Falle eines Unfalls. © Shutterstock, Studio Romantic
Der Ort des Erste-Hilfe-Koffers ist im Notfall entscheidend. © Shutterstock, Studio Romantic

Wo und wie müssen Verbandskästen aufbewahrt werden?

In einem Notfall müssen deine Mitarbeiter*innen schnell und einfach in der Lage sein, einen Erste-Hilfe-Koffer zu orten. Die genauen Aufbewahrungsorte richten sich dabei immer nach der Struktur des Unternehmens. Generell gilt: In maximal 100 Metern Radius um einen ständigen Arbeitsplatz sollte ein Verbandskasten zu finden sein.

Die Distanz sollte dabei auch nie mehr als ein Stockwerk überschreiten. Die Mittel zur Ersten Hilfe müssen jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Dabei gibt es in geeigneten Erste-Hilfe-Koffern entsprechende Fächer. Zudem muss jedes Mittel in sicheren Behältnissen aufbewahrt werden. Dadurch bleibt das Material gegen schädigende Einflüsse, wie Verunreinigung geschützt. Auch sollte ein Verbandskasten immer vor Nässe und Temperaturen abgeschirmt gelagert werden, um die Haltbarkeit nicht zu gefährden.

Wird in deinem Betrieb zusätzliches Material benötigt, muss dieses gesondert gelagert werden. Antidote (Gegengifte) beispielsweise, müssen zwar so aufbewahrt werden, dass sie sofort zur Verfügung stehen, aber gleichzeitig vor Missbrauch gesichert sind. Deswegen dürfen sie nicht zusammen mit den anderen Erste-Hilfe-Materialien aufbewahrt werden.

Auch der Zugriff auf speziell notwendige Schutzmaterialien muss beschränkt sein. Nur qualifizierte Personen, etwa Betriebsärzt*innen oder geschulte Ersthelfer*innen, dürfen ein Antidote handhaben. Dasselbe gilt für medizinische Geräte, die nach der Gefährdungsbeurteilung als notwendig eingestuft wurden. Bei Nichtbeachtung kann es zu gesundheitlichen Folgen und Bußgeldern kommen.

Die bestehenden Verbandskästen können anhand der neuen Forderungen erweitert werden. © Shutterstock, Simon Kadula
Auch für das betriebseigene Kfz gibt es Neuerungen. © Shutterstock, Simon Kadula

Welche Neuerungen gibt es ab dem 01.05.2022?

Das Deutsche Normungsinstitut hat nachgerüstet. Ab dem 01.05.2022 gelten neue Vorgaben für die verbreitetsten Verbandskästen: Den kleinen Verbandskasten nach DIN 13157, den großen Verbandskasten nach DIN 13169 und den Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164. Alle drei Normen wurden überarbeitet und erweitert.

Was ändert sich beim Kfz-Verbandskasten?

Wenn du für dein Unternehmen einen neuen Kfz-Verbandskasten kaufst, enthält dieser jetzt zwei Mund-Nasen-Schutzmasken (Typ 1, DIN EN 14683). Diese Masken sind die “einfachen” medizinischen OP-Masken, die gerade zu Beginn der Corona-Pandemie verbreitet waren. Sie dienen für den Erste-Hilfe-Bereich als zusätzlicher Hygieneschutz.

Dafür wurde auf Empfehlung der DGUV und von Notfallmediziner*innen ein Dreiecktuch (DIN 13168 D) sowie das kleine Verbandtuch (DIN 13152 BR) aus dem Erste-Hilfe-Koffer entfernt.

Was ändert sich beim kleinen und großen Verbandskasten?

Auch dem kleinen Verbandskasten wurden zwei medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken hinzugefügt. Der große muss sogar vier enthalten. Zusätzlich muss sowohl der kleine als auch der große Verbandskasten ab dem 01.05.2022 um Feuchttücher ergänzt werden. Auch wurde beschlossen, dass mehr Wundverbände und Pflaster erforderlich sind. Diese wurden entsprechend zur Austattung hinzugefügt.

Nachrüsten oder neu kaufen?

Im Handel befindliche Verbandskästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind.

Besitzt du bereits ausreichend Verbandskästen für dein Unternehmen, besteht auch für diese keine Austausch- oder Nachrüstpflicht. Allerdings ist es ohne großen Aufwand möglich, deine Verbandskästen um die nötigen Materialien zu erweitern.

Mit dem Online-Tool SMART CAMPUS könnt ihr Gefährdungsbeurteilungen einfach online durchführen. © Shutterstock, Andrey_Popov
Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen bilden die Grundlage des Arbeitsschutzes. © Shutterstock, Andrey_Popov

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Du hast weitere Fragen zum Verbandskasten 2022 oder zur Ersten Hilfe im Unternehmen? Dann können wir dir unser Magazin empfehlen, in diesem Beitrag gehen wir beispielsweise ausführlich auf die Erste Hilfe im Unternehmen ein.

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Beitragsbild: © Shutterstock, Microgen

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