Berufsgenossenschaften Arbeitsschutz Was macht eine Berufsgenossenschaft im Bezug auf Arbeitsschutz

Am 04. Juli ist der Internationale Genossenschaftstag. Dabei spielt besonders die Berufsgenossenschaft eine wichtige Rolle für Arbeitgeber und -nehmer. Wir verraten dir, was diese mit Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen zu tun hat.

  • 04.07.2020
  • Katharina Bonn

Mit der Berufsgenossenschaft kommst du als Arbeitgeber ganz automatisch in Berührung. Gerade weil diese so eine wichtige Rolle für unseren Arbeitsalltag spielt, möchten wir uns noch einmal ganz genau ansehen, was man unter einer Berufsgenossenschaft versteht, welche Funktionen diese hat wie du dich auf eine Betriebsbegehung vorbereiten kannst. Kurzum: Bei uns erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Berufsgenossenschaft. Deshalb starten wir mit der grundlegendsten Frage.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Zunächst einmal ist es wichtig, zwischen gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu unterscheiden. Bei den erstgenannten Genossenschaften handelt es sich um Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese greift für Unternehmen, die in der deutschen Privatwirtschaft tätig sind und damit auch für deren Beschäftigte. Darüber hinaus gibt es noch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die ein Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (kurz SVLFG) ist.

Die Anfänge der Berufsgenossenschaften gehen auf die Zeit von Kaiser Wilhelm I. zurück. © Shutterstock, Riccardo Piccinini
Berufsgenossenschaften gibt es schon wesentlich länger, als du vielleicht denkst. © Shutterstock, Riccardo Piccinini

Seit wann gibt es Berufsgenossenschaften?

Die Anfänge der Berufsgenossenschaften gehen auf die Zeit von Kaiser Wilhelm I. zurück. Am 17. November 1881 richtete er sich mit der sogenannten Kaiserlichen Botschaft an den Deutschen Reichstag. Diese wurde von Bismarck redigiert und betonte die Wichtigkeit einer Sozialversicherung. Besonders Arbeiter sollten versichert sein, wenn es einmal zu einem Arbeitsunfall kam.

Drei Jahre nach der Kaiserlichen Botschaft setzte Bismarck die Forderungen um. Das Unfallversicherungsgesetz wurde am 01. Oktober 1885 rechtsgültig, wodurch auch die Voraussetzungen für Genossenschaften gegeben wurden. Noch am selben Tag begannen die ersten 57 Berufsgenossenschaften mit ihrer Arbeit, nachdem der Gründung im Mai 1885 stattgegeben wurde. Genau wie heute waren die Berufsgenossenschaften auch damals Träger der Unfallversicherung und erließen im Jahr 1886 Unfallverhütungsschriften, die wir heutzutage als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften kennen.

Der Weg von den Anfängen der Arbeitssicherheit war allerdings ein langer, der keineswegs immer geradlinig verlief. Mehr über den geschichtlichen Hintergrund von den Anfängen der Industrialisierung bis hin zu unserem heutigen Arbeitsschutzstandard erfährst du in diesem Beitrag.

In Deutschland gibt es Berufsgenossenschaften für die unterschiedlichen Branchen. © Shutterstock, Riccardo Piccinini
Je nach Branche gehört ein Unternehmen einer bestimmten Berufsgenossenschaft an. © Shutterstock, Riccardo Piccinini

Welche Berufsgenossenschaften gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es verschiedene Berufsgenossenschaften, die für unterschiedliche Branchen zuständig sind. Dazu gehören die:

  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?

Wie bereits erwähnt sind die Berufsgenossenschaft Träger der Unfallversicherung, aber welche Funktionen haben sie nun ganz genau?

  1. Information und Prävention

    Der Paragraph 14 des SGB VII besagt, dass die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaft darin besteht, Arbeitnehmer über Berufskrankheiten, Wege- und Arbeitsunfälle sowie gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz zu informieren und Präventionsarbeit zu leisten. So sind die Berufsgenossenschaften neben dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit wichtige Ansprechpartner bei Fragen zur Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin sowie dem Arbeitsschutz.

  2. Die Erlassung der Unfallverhütungsvorschriften

    Wie bereits erwähnt stammen die Unfallverhütungsvorschriften von den Berufsgenossenschaften. Auch die Einhaltung dieser Vorschriften wird überprüft. Dazu kommen wir später noch einmal, wenn wir uns ansehen, was bei einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft passiert.

  3. Schulungsauftrag

    Die Berufsgenossenschaft hat den Auftrag, Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz durchzuführen. Diese Schulungen richten sich an die Personen, die in deinem Unternehmen mit der Sicherheit am Arbeitsplatz betraut sind. Das sind neben dir als Arbeitgeber Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

  4. Entschädigung nach Arbeitsunfällen

    Die Berufsgenossenschaften leisten Entschädigungen, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist. Sollte ein Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, wird das Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft erbracht. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund des Arbeitsunfalls zu einem Pflegefall wird, werden von der Berufsgenossenschaft die gleichen Leistungen wie von der Pflegeversicherung gezahlt.

    Auch wenn deine Mitarbeiter an einer Berufskrankheit leiden, ist die Berufsgenossenschaft damit beauftragt, den Gesundheitsschaden zu eliminieren. Genauso können medizinische, soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen von der Berufsgenossenschaft angeordnet werden.

Ein Unternehmen muss innerhalb einer Woche nach der Gründung bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet werden. © Shutterstock, ImageFoto
Die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter verpflichtend. © Shutterstock, ImageFoto

Wer muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Das Anmelden eines Unternehmens bei einer Berufsgenossenschaft und die damit einhergehende Versicherung der Mitarbeiter ist verpflichtend. Dies gilt für alle Betriebe, bei denen mindestens ein Mitarbeiter angestellt ist. Wenn jemand ein neues Unternehmen gründet, muss die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft laut § 192 Sozialgesetzbuch VII innerhalb einer Woche erfolgen.

Was überprüft die Berufsgenossenschaft bei einer Betriebsbegehung?

Berufsgenossenschaften sind dazu verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen in ihrem Mitgliedsunternehmen zu überprüfen. Als Basis hierfür dient die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Dabei handelt es sich um eine Dokumentation der Risikofaktoren, die es in einer Arbeitsstätte und an den individuellen Arbeitsplätzen gibt. Nur durch die Beurteilung der bestehenden Gefährdungen können auch wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dies ist für alle deine Mitarbeiter relevant, besonders aber für schutzbedüftige Personengruppen wie schwangere und stillende Mitarbeiterinnen.

Darüber hinaus wird durch die Betriebsbegehung sichergestellt, dass die Sicherheitstechnik deines Unternehmens aktuell ist und funktioniert. Außerdem werden unter anderem mechanische, chemische, biologische und physische Belastungen beziehungsweise Risikofaktoren kontrolliert.

Eine Betriebsbegehung gliedert sich in ein Vorgespräch, die Begehung selbst sowie ein Nachgespräch. © Shutterstock, FLUKY FLUKY
Eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft will gut vorbereitet werden. © Shutterstock, FLUKY FLUKY

Wie ist der Ablauf bei einer Betriebsbegehung?

Eine Betriebsbegehung gliedert sich in ein Vorgespräch, die Begehung selbst sowie die Nachbesprechung. Im Vorgespräch wird die Gefahrenanalyse stichprobenartig kontrolliert. Darüber hinaus wird über das Thema Arbeitsunfälle sowie Neuerungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz gesprochen. Im Anschluss folgt dann die Betriebsbegehung. Im Rahmen des Nachgespräches bespricht der Prüfer die Resultate der Begehung einschließlich möglicher Auffälligkeiten. Diese werden wiederum als Grundlage für Vereinbarungen zur Beseitigung der Gefährdungen genutzt. Auch eine Frist sowie ein Folgetermin werden in diesem Rahmen festgelegt. Wenn du mehr über das Thema Betriebsbegehungen durch die Berufsgenossenschaft erfahren möchtest, können wir dir diesen Blogbeitrag empfehlen.

Die Deutsche Mittelstandsschutz unterstützt dich beim Arbeitsschutz

Auch wenn die Berufsgenossenschaften einen wichtigen Grundpfeiler im Bereich Versicherungsschutz und Präventionsarbeit darstellen, liegt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin letztendlich bei dir als Arbeitgeber. Wir von der Deutschen Mittelstandsschutz unterstützen dich dabei, deinen Pflichten nachzukommen und ein gut funktionierendes betriebliches Gesundheitsmanagement zu etablieren. Wenn sich die Berufsgenossenschaft für einen Besuch angekündigt hat, kannst du unsere Soforthilfe nutzen, bei der wir dir eine Vor-Ort-Beratung innerhalb von 48 Stunden, die nötigen Zertifizierungen sowie die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung garantieren können. Auch darüber hinaus kannst du uns jederzeit gerne bei Fragen zu den Thema Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kontaktieren.

Beitragsbild: © Shutterstock, Riccardo Piccinini

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