Du hast noch keinen Qualitätsmanagementbeauftragten für dein Unternehmen organisiert? Dann aber schnell ans Werk, denn dieser kann dir eine erhebliche Verbesserung deines Erfolges einbringen. Wie das gehen soll? Das verraten wir dir jetzt.
Kommt es in deinem Unternehmen zu einer Infektion mit COVID-19, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsunfall darstellen. In diesen Fällen werden die anfallenden Kosten für mögliche Behandlungen von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen.
Als Arbeitgeber*in hast du vielleicht selbst schon einmal eine Auszubildendenstelle ausgeschrieben. Für minderjährige Auszubildende gelten mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings besondere Regelungen. Bei uns erfährst du mehr.