Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft Einen Arbeitsunfall melden geht jetzt auch digital – das erwartet uns

Wusstest du, dass du ab sofort Arbeitsunfälle digital melden kannst? Wir erklären dir, was beschlossen wurde, was die neue Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vorsieht und wie die Meldungen in Zukunft aussehen werden.

  • 25.01.2024
  • Gero Appel

Arbeitsunfälle sind leider unvermeidbar, aber die Art und Weise, wie sie gemeldet werden, unterliegt ständigen Veränderungen. In diesem Beitrag führen wir dir genau auf, was sich in Zukunft ändern wird. Erfahre, wie sich die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich verändert haben und welche Auswirkungen dies auf Unternehmen und Arbeitnehmer*innen hat.

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Arbeitsunfälle melden – Was ändert sich genau?

In vielen Bereichen findet der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Sozialversicherungsträgern nur noch auf elektronischem Wege statt, die Digitalisierung hat hier bereits weitgehend durchgegriffen. Eine letzte Lücke wird nun geschlossen. Meldungen von Arbeitsunfällen und Verdachtsfällen von Berufskrankheiten sollen künftig elektronisch übermittelt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine neue Verordnung erlassen. Dabei handelt es sich um die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Diese wurde am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Was für Meldeinhalte ändern sich?

Die UVAV-Novelle hat neben der Digitalisierung der Meldungen weitere Änderungen mit sich gebracht. Während einer Übergangsfrist bleiben die alten Formulare weiterhin gültig, sie werden jedoch auch bereits um einige Meldeinhalte ergänzt. Bei den neuen Berichtsinhalten handelt es sich beispielsweise um:

  • Ergänzung zur Geschlechtsangabe um die Einträge “Divers” und “keine Angabe”,
  • eine Unterscheidung, ob der Unfall im Homeoffice oder während des Distanzunterrichts passierte,
  • die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt,
  • die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Die neuen Meldeformulare wurden gestaffelt zur Verfügung gestellt. Seit dem 1.10.2023 wurden die Inhalte 1 und 2 aus der UVAV-Novelle hinzugefügt, jetzt zum 01.01.2024 steht der vollumfängliche Datensatz zur Verfügung.

Ab 2028 soll das digitale Melden von Arbeitsunfällen obligatorisch werden, obwohl es bereits möglich ist. © Adobe Stock, pressmaster
Das digitale Melden von Arbeitsunfällen ist bereits möglich und soll ab 2028 verpflichtend sein. © Adobe Stock, pressmaster

Ab wann ist das digitale Melden von Arbeitsunfällen verpflichtend?

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung wurde das digitale Melden von Arbeitsunfällen möglich gemacht. In der jetzt folgenden Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2027 werden Anzeigen per Post noch ganz normal entgegengenommen. Ab dem 01. Januar 2028 soll es dann nur noch möglich sein, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schülerunfälle und Berufskrankheiten digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu melden.

Woher bekomme ich die Formulare?

Die digitalen Formulare, die Unternehmen zur elektronischen Erfassung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten benötigen, sind derzeit vollständig über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder den Online-Service des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zugänglich. Ärztliche Meldungen über mögliche Berufskrankheiten werden derzeit auf einen digitalen Kommunikationsweg umgestellt.

Wann muss eine Unfallanzeige gemacht werden?

In Deutschland müssen Arbeitgeber*innen einen Arbeitsunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, wenn dieser zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt. Dabei gilt der Tag des Unfalls selbst nicht mit, wohl aber der Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Als Arbeitgeber*in bist du unmittelbar verpflichtet, einen Arbeitsunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden und den Arbeitnehmenden in die ärztliche Behandlung zu übergeben. Mehr zum Thema Arbeitsunfall, was als Arbeitsunfall gilt, was das Verletztengeld ist und vieles mehr findest du in diesem Beitrag.

Falls ein Arbeitsunfall erst nachträglich gemeldet wird, kann dies schwerwiegende rechtliche Folgen und Kosten haben. © Adobe Stock, Sutthicha
Wird ein Arbeitsunfall erst nachträglich gemeldet kann dies ernsthafte rechtliche Konsequenzen und Kosten nach sich ziehen. © Adobe Stock, Sutthicha

Arbeitsunfall nachträglich melden: Was kann passieren?

Die nachträgliche Meldung eines Arbeitsunfalls kann verschiedene Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf rechtliche und versicherungstechnische Aspekte:

  • Rechtliche Konsequenzen:
    Du als Arbeitnehmer*in bist dazu verpflichtet, alle Unfälle zeitnah zu melden. Keine, eine verspätete oder nachträgliche Meldung von Arbeitsunfällen kann daher zu Bußgeldern oder anderen rechtlichen Sanktionen führen.
  • Versicherungsansprüche:
    Wenn du einen Arbeitsunfall erst verzögert meldest, kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsansprüche haben. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung kann zum Beispiel Schwierigkeiten bekommen, den geschehenen Unfall anerkennen zu lassen.
  • Ermittlungsprobleme:
    Eine verspätete Meldung erschwert oft die genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Ursachen und bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen führen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Solltest du einen Unfall erst nachträglich melden, kann der genaue Unfallhergang oft nicht mehr korrekt rekonstruiert werden. Dies ist jedoch ein wichtiger Schritt bei der Ermittlung der Unfallursachen und bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen.

Achte daher unbedingt darauf, jegliche Arbeitsunfälle unverzüglich zu melden. Als Arbeitgeber*in solltest du dir der gesetzlichen Pflichten bewusst sein und sicherstellen, dass deine Mitarbeiter*innen gut informiert sind, um Unfälle umgehend zu melden. Dies fördert nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern trägt auch dazu bei, rechtliche und versicherungstechnische Risiken zu minimieren.

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