Vorbeugender Brandschutz Änderungen in den betrieblichen Brandschutzvorschriften

Brandschutz ist ein wichtiges Thema im betrieblichen Arbeitsschutz. Dazu gibt es Änderungen, die seit März 2022 gelten. Diese betreffen unter anderem Fluchtwege, Feuerlöscher und die Beleuchtung. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.

  • 02.06.2022
  • Tanja Tach

Es gibt viele Gründe, warum ein Brand entstehen kann. Oft reicht ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit oder ein Unfall aus, um einen Brand entstehen zu lassen. Deshalb bist du als Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz umzusetzen. Dazu gehört, die Entstehung, Ausbreitung sowie die Auswirkungen eines Brandes zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Außerdem musst du in deinem Unternehmen auch Maßnahmen zur Brandbekämpfung durchführen, wie die Bereitstellung von Feuerlöschern. Zudem müssen deine Mitarbeitenden über die wichtigsten Brandschutzvorschriften unterwiesen werden. Um Brandschutz im Betrieb sicher auszuführen, musst du dich an die geltenden Gesetze halten. Wir verraten dir, was sich in den Vorschriften der ASR, DIN und VDI verändert hat.

Das erfährst du in diesem Beitrag:

Erstklassige Absicherung ab 84,- EUR mtl.

Unsere Leistungen Erstklassige Absicherung ab 84,- EUR mtl.

  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

Welche vorbeugenden Maßnahmen zum Brandschutz gibt es?

Mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ werden die Anforderungen an die Ausstattung und das Betreiben der Arbeitsstätte konkretisiert sowie die organisatorischen Maßnahmen zum Brandschutz geklärt. Die Erstausgabe der ASR A2.2 wurde bereits im Jahr 2012 veröffentlicht. 2018 erschien dann eine Neufassung, welche weitere Konkretisierungen und Erweiterungen enthielt. Diese Neufassung wurde im Jahr 2021 sowie im März dieses Jahres nochmals aktualisiert.

Zunächst wurde der Aspekt „7.3 Brandschutzhelfer“ an die bestehende DGUV Information 205-023 angepasst. Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören nun zur Unterweisung Brandschutzhelfer dazu. Außerdem wurde festgelegt, dass das Zeitintervall der Unterweisungen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und geplant werden muss.

Außerdem wurden die Anforderungen an die Grundausstattung von Löschmitteln und Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung erweitert. Damit kannst du in deinem Unternehmen eine verbesserte Einstufung der Brandgefährdung erreichen und dementsprechend vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen treffen.

Bei normaler Brandgefährdung dürfen nun weniger als 6 Löschmitteleinheiten genutzt und mehrere leichtere Feuerlöscher eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu müssen bei erhöhter Gefährdung mehr Feuerlöscher angebracht und die Zahl der Brandschutzhelfer angepasst werden. Die Wegstrecke zu einem Löschmittel darf nicht mehr als zehn Meter sein.

Neben Notausgängen können auch Brandschutztüren nötig sein. © Shutterstock, trainman111
Fluchtwege müssen stets freigehalten werden und entsprechend gekennzeichnet sein. © Shutterstock, trainman111

Was ist bei Fluchtwegen und Notausgängen zu beachten?

Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ wurde am 18.03.2022 erweitert. Seitdem gilt, dass im Notfall Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege immer freigehalten werden müssen. Außerdem muss der Verlauf von Fluchtwegen entsprechend gekennzeichnet werden. Dazu werden die lichttechnischen Anforderungen näher beschrieben. Um diese Anforderungen zu erfüllen, kann es nötig sein, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Die ASR A2.3 gilt für jede Arbeitsstätte, die sich in einem Gebäude oder einer vergleichbaren Einrichtung befindet. Das Ziel ist es, bei Gefahr das sichere Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten zu können. Dies gilt nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für betriebsfremde Personen wie Kund*innen oder Besucher*innen.

Sicherheitszeichen sind universell verständlich und schnell erkennbar. © Shutterstock, Narin Eungsuwat
Löschmittel und Notausgänge müssen mit Sicherheitszeichen versehen werden. © Shutterstock, Narin Eungsuwat

Wie sehen die Vorschriften zur Beleuchtung am Arbeitsplatz aus?

In der ASR A3.4 „Beleuchtung“ werden die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten definiert. Dazu gehören Mindestwerte für natürliche und künstliche Beleuchtungen sowie ausreichender Blendschutz. Im März wurden diese Vorschriften an den Stand der Technik angepasst. In der ASR A3.4 wird festgelegt, dass Bereiche, in denen die Beschäftigten bei Notfällen oder einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung aufweisen müssen. Welche Bereiche betroffen sind, wird aus der Gefährdungsbeurteilung ersichtlich. Vor allem in einem Brandfall gehört die Beleuchtung zu einem wichtigen Instrument des vorbeugenden Brandschutzes.

Außerdem gilt die ASR A3.4 nicht nur noch für den Betrieb, sondern für alle Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche mit besonderer Gefährdung. Das liegt an der geänderten Definition des Begriffes “Arbeitsplatz”. Dafür werden auch konkrete Beispiele für Arbeitsstätten genannt, die Maßnahmen zur Sicherheitsbeleuchtung erfordern.

Die Sicherheitsbeleuchtung stellt die größte Veränderung der ASR A3.4 dar. Bisher wurde diese in der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ erläutert. Diese wurde jedoch aufgehoben und mit den angepassten Änderungen in die ASR A2.3, ASR A3.4 und ASR A1.3 eingefügt. Grund dafür ist, dass die bisherigen Fälle nicht klar getrennt waren, was in der Praxis zu Fehlanwendungen führen kann. Deshalb wird jetzt gesondert von sicherheitsgerechter Beleuchtung sowie Fluchtwegen und Notausgängen gesprochen.

Feuerlöscher müssen regelmäßig kontrolliert werden. © Shutterstock, A_stockphoto
Du als Arbeitgeber*in bist für die Instandhaltung der Löschmittel verantwortlich. © Shutterstock, A_stockphoto

Wie entstehen Staubexplosionen und Staubbrände?

Ein häufiger Grund für Brandgefahren in Arbeitsstätten ist erhöhte Staubbildung. Dazu gehören nicht nur Holz, Kohle, Mehl und ähnliche bekannte leicht brennbare Stoffe, sondern auch Metalle. In der VDI 2263 „Staubbrände und Staubexplosionen“ werden Richtlinien zur Beurteilung von Gefahren sowie für Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz vorgegeben.

Für dich als Arbeitgeber*in bietet das eine Grundlage zur Einschätzung des Risikos in deinem Betrieb. In der Richtlinienreihe VDI 2263 findest du vor allem sicherheitstechnische Kenngrößen von Schüttgütern. Außerdem werden vorbeugende Brandschutzmaßnahmen beschrieben. Sie gibt damit nicht nur einen Überblick über technische Regeln, sondern auch Prüfmethoden.

Der beste Weg, um Brandgefahren vorzubeugen, ist, eine Probe im Betrieb zu untersuchen und die Eigenschaften festzustellen. Dabei kannst du dich auch von einem Brandschutzbeauftragten beraten lassen. Was genau ein Brandschutzbeauftragter ist, verraten wir später im Beitrag.

Warum müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Feuerlöscher im Betrieb dienen zum Schutz der Mitarbeitenden und müssen von Arbeitgeber*innen bereitgestellt werden. Anhand der Brandschutzauflagen in deinem Betrieb erfährst du, wie viele Löschgeräte du benötigst, um einen Brand möglichst schnell unter Kontrolle zu bekommen. Im Ernstfall sind Feuerlöscher echte Lebensretter. Daher müssen sie regelmäßig überprüft und gewartet werden. Durch die Instandhaltung verbesserst du die Sicherheit im Unternehmen sowie die Lebensdauer der Feuerlöscher.

Bei den Vorlagen zur Instandhaltung handelt es sich um die DIN 14406-4. Die Änderungen betreffen dabei vor allem die Regelungen in Beiblatt 1 „Tragbare Feuerlöscher – Instandhaltung“. Es handelt sich hierbei um Anweisungen zur Instandhaltung und Anwendung der Feuerlöscher. Dabei wurde der Inhalt an den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen angepasst. Vor allem die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde berücksichtigt. Außerdem wurden die Inhalte auf Übersichtlichkeit und Auslegung überarbeitet, sodass sie klar verständlich sind.

Feuerlöscher können echte Lebensretter sein. © Shutterstock, Piyawat Nandeenopparit
Die Nutzung eines Feuerlöschers sollte unbedingt geübt werden. © Shutterstock, Piyawat Nandeenopparit

Was macht ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen?

Der Brandschutzbeauftragte spielt bei der Verhinderung von Bränden im Unternehmen eine wichtige Rolle. Ob du einen Brandschutzbeauftragten in deinem Unternehmen brauchst, kommt ganz darauf an, in welcher Branche du tätig bist und wie hoch das Risiko eines Brandes ist. Du als Arbeitgeber*in bist laut dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dazu verpflichtet, bei Bedarf einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Diese können sowohl intern als auch extern bestellt werden.

Brandschutzbeauftragte im Unternehmen sollen sicherstellen, dass der vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen gewährleistet ist. Dafür müssen Risiken evaluiert und entsprechende Maßnahmen empfohlen werden. Neben dem Schutz vor Bränden dienen diese als Grundlage für deine rechtliche Absicherung.

Mehr Informationen über die Brandschutzbeauftragten sowie eine Checkliste zum Herunterladen, mit den wichtigsten Aspekten für ein gelungenes Brandschutzkonzept, findest du in diesem Beitrag.

Die Deutsche Mittelstandsschutz hilft dir weiter

Maßnahmen zum Brandschutz müssen stetig kontrolliert werden. Nur so gelingt es dir, die Sicherheit deiner Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Im Falle eines Brandes müssen sie wissen, was zu tun ist. Dafür gibt es die Unterweisung Brandschutzhelfer, die auf unserer Plattform auch einfach online durchgeführt werden kann. Neben Unterweisungen bieten wir dir umfassende Hilfe im Bereich Brandschutz an. Hier findest du unser Angebot zum Brandschutz im Betrieb.

In unserem Magazin informieren wir dich weiterhin über die aktuellen Änderungen und Vorschriften über Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • 100% Preisgarantie

Beitragsbild: © Shutterstock, A_stockphoto

Weitere Themen aus diesem Artikel