DGUV Vorschrift 1 Regelung zur Prävention von Arbeitsunfällen
Die DGUV Vorschrift 1 stellt neben dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz eine wichtige Basis für die Sicherheit am Arbeitsplatz dar – doch das ist noch längst nicht alles. In diesem Beitrag erfährst du mehr über das Thema.
- 12.08.2020
- Katharina Bonn
Die Sicherheit und Gesundheit sollten immer an oberster Stelle stehen – und das gilt auch für die Tätigkeit am Arbeitsplatz. Für den Schutz von Arbeitnehmern gibt es verschiedene Gesetze, Vorschriften und Regelungen. Schutzmaßnahmen sind einerseits gesetzlich verankert, aber auch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geben Aufschluss darüber, wie ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen wird. Aus diesem Grund wollen wir die DGUV Vorschrift 1 nun ein wenig genauer in Augenschein nehmen.
Das erfährst du in diesem Beitrag über die DGUV Vorschrift 1
Was regelt die DGUV Vorschrift 1?
Die DGUV Vorschrift 1 beinhaltet viele wichtige Regelungen. Eine zentrale Aussage der Vorschrift ist, dass die gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Versicherte auch für Personen gelten, die in keinem Beschäftigungsverhältnis sind. Das bedeutet im Klartext, dass für alle Versicherten prinzipiell dieselben Rechtsvorschriften gelten.
Außerdem gibt die DGUV Vorschrift 1 Aufschluss darüber, anhand welcher Kriterien die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für ein Unternehmen individuell ermittelt werden kann. Mit der Vorschrift 1 gibt es hierfür zum ersten Mal eine Regelung, auf die sich die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften geeinigt haben.
Darüber hinaus enthält die Vorschrift noch viele weitere wichtige Informationen über Arbeitsschutzmaßnahmen, die wir uns im Folgenden genauer ansehen werden. Davor ist es allerdings wichtig, die Gesetze zu betrachten, die bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle spielen.
Welche Gesetze und Verordnungen gibt es im Zusammenhang mit der Vorschrift?
Genauso komplex wie das Thema der Arbeitssicherheit ist, so viele verschiedene rechtskräftige Grundlagen in Form von Gesetzen und Verordnungen gibt es auch dafür. Dazu zählen unter anderem die folgenden:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Welche Bedeutung hat die DGUV Regel 100-001?
Die DGUV Regel 100-001 spielt im Zusammenhang mit der DGUV Vorschrift 1 eine zentrale Rolle. Die zeitgleich mit der DGUV Vorschrift 1 veröffentlichte Regel enthält detaillierte Ausführungen zu den Paragraphen der Vorschrift. Somit ist die Regel für dich als Arbeitgeber eine wichtige Orientierungshilfe und Grundlage für die Etablierung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen.
Was sind deine Pflichten als Unternehmer?
Als Arbeitgeber ist es deine Pflicht, für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies gilt dabei sowohl für jeden individuellen Arbeitsplatz als auch für die Arbeitsstätte als Ganzes. Diese Pflicht umfasst, dass du Schutzmaßnahmen für die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Erste Hilfe ergreifst, beruflich bedingte Krankheiten zu vermeiden versuchst und gesundheitliche Risiken minimierst. Dabei gilt es auch, die Grundsätze des Arbeitsschutzes umzusetzen.
Wie lauten die Grundsätze des Arbeitsschutzes?
Die DGUV Regel 100-001 führt außerdem aus, welche Grundsätze du für den Arbeitsschutz im Unternehmen einhalten musst. Diese Grundsätze sind im Sinne des vierten Paragraphen im Arbeitsschutzgesetz.
- Du musst die Arbeit auf eine Art und Weise gestalten, die eine Gefährdung deiner Mitarbeiter ausschließt, beziehungsweise das Risiko so gut es geht minimiert. Neben der körperlichen Gesundheit gilt es ebenso, das psychische Wohlergehen deiner Mitarbeiter zu schützen.
- Wenn Gefahren vorhanden sind, müssen diese an ihrer Quelle eliminiert werden.
- In Bezug auf die Schutzmaßnahmen müssen die Erkenntnisse in der Arbeitswissenschaft sowie der aktuelle Stand der Hygiene, Technik und Arbeitsmedizin miteinbezogen werden.
- Bei der Planung der Maßnahmen ist es wichtig, dass die Arbeitsorganisation, Technik, Umwelteinflüsse, die Bedingungen am Arbeitsplatz sowie die sozialen Beziehungen gleichermaßen betrachtet werden.
- Allgemeinen Schutzmaßnahmen wird eine größere Bedeutung als individuellen Schutzmaßnahmen beigemessen.
- Wenn es Personengruppen gibt, die eines besonderen Schutzes bedürfen, gilt es spezielle Gefahren am Arbeitsplatz mit einzukalkulieren.
- Du musst deinen Mitarbeitern Anweisungen in Bezug auf den Arbeitsschutz geben.
- Regelungen sollten nicht geschlechtsspezifisch sein. Eine Ausnahme für diesen Grundsatz besteht nur, wenn es biologische Gründe gibt, die eine geschlechtsspezifische Formulierung notwendig machen.
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so elementar?
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf ein zentrales Element des Arbeitsschutzes zu sprechen kommen, und das ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zählt nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenfalls zu deinen Verpflichtungen als Arbeitgeber, aber worum handelt es sich dabei eigentlich genau? In einer Gefährdungsbeurteilung werden, wie der Name schon besagt, die Gefährdungen analysiert, die es am Arbeitsplatz und im Unternehmen gibt.
Zu den Faktoren, die die Gesundheit deiner Mitarbeiter gefährden können, gehören unter anderem die folgenden:
- mechanische Gefährdungen
- elektrische Gefährdungen wie elektrostatische Aufladungen
- Gefahrstoffe
- Brandgefährdungen
- Gefährdungen durch die Arbeitsbedingungen
- psychische Gefährdungen
Erst durch die Feststellung dieser Risikofaktoren können auch entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Welche Pflichten haben die Versicherten?
Nach §15 der DGUV Vorschrift 1 müssen auch die Versicherten selbst Verpflichtungen in Bezug auf ihre Sicherheit am Arbeitsplatz nachkommen. Diese bestehen zum einen darin, dass sie arbeitssicherheitstechnische Anweisungen befolgen müssen. Außerdem müssen deine Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass die Personen, die von ihrem Handeln am Arbeitsplatz betroffen sind, nicht gefährdet werden. Darüber hinaus müssen sie bei den genannten Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützend mitwirken.
Wie wird der betriebliche Arbeitsschutz organisiert?
Auch wenn die Verantwortung für den Schutz deiner Mitarbeiter letztendlich bei dir liegt, kannst du auf die Expertise von echten Experten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zählen. Für das betriebliche Gesundheits- und Sicherheitsmanagement musst du einen Betriebsarzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen sowie einen Sicherheitsbeauftragten benennen.
Der Betriebsarzt spielt für die arbeitsmedizinische Beratung deiner Mitarbeiter eine äußerst wichtige Rolle. Genauso kann er Schutzimpfungen wie beispielsweise die Grippeschutzimpfung bei deinen Mitarbeitern vornehmen. Außerdem berät er dich als Arbeitgeber in allen Fragen, die im Bereich Arbeitsmedizin aufkommen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, und die Sicherheitsbeauftragten unterstützen dich wiederum bei allen anfallenden Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes. Paragraph 20 der DGUV Vorschrift 1 besagt, dass die Anzahl der zu ernennenden Sicherheitsbeauftragten aufgrund folgender Kriterien bestimmt wird:
- Die Gesundheits- und Unfallgefahren im Unternehmen
- Räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Mitarbeitern
- Anzahl der Mitarbeiter
Welche DGUV Vorschriften sind für dich als Arbeitgeber noch wichtig?
Neben der DGUV Vorschrift 1 gibt es noch zwei weitere Vorschriften, die besonders wichtig sind. Das ist zum einen die DGUV Vorschrift 2. Bei dieser handelt es sich um eine Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Dementsprechend gibt die Vorschrift 2 vor allem Aufschluss über arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für deine Mitarbeiter. In diesem Blogbeitrag erfährst du mehr.
Darüber hinaus musst du als Arbeitgeber wissen, womit sich die DGUV Vorschrift 3 befasst. In dieser geht es vor allem um die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Hier erfährst du mehr darüber.
Die Deutsche Mittelstandsschutz: Dein Ansprechpartner für Arbeitsschutz
Wir helfen dir gerne weiter, wenn du Fragen zum Arbeitsschutz oder der Arbeitsmedizin in deinem Unternehmen hast. Wenn du noch mehr über das Thema DGUV Vorschriften erfahren möchtest, können wir dir außerdem diesen Beitrag empfehlen.
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