Betriebsrat und Arbeitsschutz Betriebsrat: Aufgaben & Pflichten im Unternehmen
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Co: Als Arbeitgeber bist dazu verpflichtet, Positionen zu besetzen, welche die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin in deinem Unternehmen gewährleisten. Doch wie sieht es eigentlich mit einem Betriebsrat aus?
- 29.07.2020
- Katharina Bonn
Die Themen Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement sind in der Unternehmensführung essentiell. Deine Mitarbeiter dürfen durch ihre Tätigkeit im Unternehmen und an ihrem individuellen Arbeitsplatz in keinem Fall gefährdet werden. Zu diesem Zweck bist du unter anderem dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um Risiken erkennen und vermeiden zu können. So weit, so gut, doch welche Rolle nimmt der Betriebsrat bei der Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes ein? Bei uns erfährst du unter anderem, welche Aufgaben der Rat hat und ob eine Wahl überhaupt verpflichtend ist. Zunächst einmal möchten wir aber folgende Frage klären:
Was ist der Betriebsrat?
Bei dem Betriebsrat handelt es sich um eine Interessenvertretung, die von deinen Mitarbeitern gewählt wird. Dem Betriebsrat kommen zahlreiche Aufgaben zu, auf die wir an späterer Stelle noch genauer eingehen werden. Elementar ist jedoch, dass sich die Mitglieder des Betriebsrates dafür einsetzen, dass die Interessen der Mitarbeiter Gehör finden. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, so verankert. Doch bedeutet dies, dass es automatisch in jedem Unternehmen einen Betriebsrat gibt?
Ist die Wahl eines Betriebsrates Pflicht?
Nein, es ist zumindest nicht deine Pflicht als Arbeitgeber, die Wahl eines Betriebsrates auf den Weg zu bringen. Dabei ist es unerheblich, wie viele Mitarbeiter in deinem Unternehmen tätig sind. Gleichzeitig dürfen Arbeitnehmer aber auch nicht daran gehindert werden, einen Betriebsrat zu wählen. Die Voraussetzung für die Wahl ist dabei, dass in deinem Unternehmen mindestens fünf Mitarbeiter angestellt sind, die ständig wahlberechtigt sind. Von diesen müssen wiederum drei wählbar sein. Die Kriterien für eine Wahlberechtigung gehen dabei über das Erreichen des 18. Lebensjahres hinaus. So sind folgende Arbeitnehmer zu einer Wahl berechtigt:
- Auszubildende, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
- Heim- und Telearbeiter, die überwiegend in deinem Unternehmen tätig sind.
- Mitarbeiter im Außendienst, die hauptsächlich für dein Unternehmen arbeiten.
- Leiharbeitnehmer, sofern sie bereits seit mehr als 3 Monaten bei dir tätig sind.
- Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, bei denen die Überlassungsdauer mehr als 3 Monate beträgt.
Für die leitenden Angestellten deines Unternehmens gilt, dass sie weder wählen dürfen noch gewählt werden können.
Wie viele Mitglieder können gewählt werden?
Nach § 9 BetrVG hängt die Mitgliederzahl eines Betriebsrates damit zusammen, wie viele Arbeitnehmer regelmäßig in deinem Unternehmen tätig sind. Sind es 5 bis 20 Mitarbeiter, wird ein Mitglied gewählt. Bei 21 bis 50 Mitarbeitern, die wahlberechtigt sind, werden es 3 Mitglieder und bei 51 bis 100 sind es 5 Mitglieder. Hier findest du weitere Informationen über die Staffelung nach Anzahl der Mitarbeiter.
Wie oft findet die Betriebsratswahl statt?
Seit dem Jahr 1990 werden die Wahlen für einen Betriebsrat alle vier Jahre, und zwar im Zeitraum zwischen Anfang März bis Ende Mai angesetzt. So beträgt auch die Amtszeit des Betriebsrates automatisch vier Jahre. Die letzte Betriebsratswahl fand 2018 statt und die nächste ist somit im Jahr 2022. Für den Fall, dass es in einem Unternehmen gerade keinen Betriebsrat gibt, dies jedoch gewünscht wird, kann eine Wahl auch außerhalb des offiziellen Zeitraums durchgeführt werden.
Welche Aufgaben nimmt der Betriebsrat wahr?
Die Aufgaben, die ein Betriebsrat wahrnimmt, können in vier verschiedene Bereiche unterteilt werden:
- Überwachung
Der Betriebsrat überprüft, ob die geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Verordnungen sowie betriebliche Vereinbarungen zum Schutz deiner Mitarbeiter eingehalten beziehungsweise umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, das Bestellen eines Betriebsarztes, einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Sicherheitsbeauftragten. Auf die Gefährdungsbeurteilung möchten wir an späterer Stelle noch einmal eingehen.
- Schutz
Die Mitglieder des Betriebsrates haben außerdem die Aufgabe, Mitarbeiter, die besonderer Unterstützung bedürfen, bei der betrieblichen Eingliederung zu helfen. Dies können beispielsweise Arbeitnehmer mit einer schweren Behinderung sein. Zu diesem Aufgabenbereich gehört auch, Schutzmaßnahmen für ältere Mitarbeiter durchzubringen und ausländische Arbeitnehmer in das Unternehmen zu integrieren.
- Förderung
Ebenso soll der Betriebsrat die Gleichstellung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sicherstellen. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die allgemeine Beschäftigung wird vom Betriebsrat gefördert. Darüber hinaus bereitet der Rat die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung vor.
- Gestaltung
Zu den Aufgaben in diesem Bereich gehört, dass Anliegen sowie Anregungen der Mitarbeiter und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung aufgenommen werden. Entsprechende Maßnahmen werden dann beim Arbeitgeber beantragt.
Inwiefern bestimmt der Betriebsrat beim Arbeitsschutz mit?
Wusstest du, dass der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei arbeitsschutztechnischen Maßnahmen hat? Wenn es um die Vermeidung von berufsbedingten Krankheiten und Arbeitsunfällen geht, hat der Betriebsrat also ein Wörtchen mitzureden. Genauso ist es Aufgabe des Rates, dich dabei zu unterstützen, die Mitarbeiter auf Unfallquellen aufmerksam zu machen. Sollte es doch einmal zu einem Arbeitsunfall kommen, muss der Betriebsrat die Unfallanzeige übrigens auch gegenzeichnen. Außerdem muss der Betriebsrat informiert werden, wenn es eine Sicherheitsschulung gibt.
Auch bei einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft muss der Betriebsrat hinzugezogen werden. Dazu gehört auch, dass der Rat über die Auflagen informiert wird, die von der Berufsgenossenschaft gestellt werden.
Was hat der Betriebsrat mit der Gefährdungsbeurteilung zu tun?
Der Betriebsrat spielt nicht nur eine wichtige Rolle, wenn es darum geht zu überprüfen, dass die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Auch wenn es sich bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung um deine Pflicht als Arbeitgeber handelt, hat der Betriebsrat hierbei ein wichtiges Mitbestimmungsrecht. Er entscheidet beispielsweise mit, welche Methoden für die Untersuchung der individuellen Arbeitsplätze im Unternehmen ausgewählt werden und in welchen zeitlichen Ablauf dies geschieht. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gilt ebenso für die Schutzmaßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Genauso kann eine Gefahrenanalyse auf Anregung des Rates hin erfolgen.
Welche Rechte hat der Betriebsrat neben dem Mitbestimmungsrecht?
Der Betriebsrat darf rechtlich nicht nur in betrieblichen Belangen mitbestimmen, sondern hat auch das sogenannte Mitwirkungsrecht. Darunter fällt das Anhörungsrecht. Und was bedeutet das konkret? Wenn der Betriebsrat ein Anliegen hat, ist es deine Pflicht als Arbeitgeber, dir anzuhören, was der Rat zu sagen hat. Daran knüpft das Beratungsrecht an, welches besagt, dass Anliegen gemeinsam von dir und dem Betriebsrat besprochen werden.
Ein weiteres wichtiges Recht, das dem Betriebsrat zukommt, ist das Informationsrecht. Dieses beinhaltet deine Pflicht als Arbeitgeber, den Betriebsrat genauestens und frühzeitig über wichtige Sachlagen und Anliegen zu informieren.
Welchen Pflichten unterliegt der Betriebsrat?
Neben den Rechten gibt es auch Pflichten, denen die Mitglieder des Betriebsrates unterliegen.
- Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrates betrifft unter anderem Personalangelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. - Die Pflicht zur Fortbildung
Die Mitglieder des Betriebsrates sind dazu verpflichtet, an Schulungen teilzunehmen und sich für ihre Arbeit fortzubilden. - Generelle Pflichten
Im Allgemeinen ist es die Pflicht des Betriebsrates, vertrauensvoll mit dir als Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Außerdem ist es nicht gestattet, dass sich die Mitglieder des Rates parteipolitisch im Betrieb engagieren. Zu den weiteren Pflichten zählt die Teilnahme an monatlichen Gesprächen mit dir als Arbeitgeber sowie an den Betriebsratssitzungen.
Die Deutsche Mittelstandsschutz steht dir zur Seite
Es gehört einiges dazu, den Arbeitsschutz in einem Unternehmen zu gewährleisten. Wir unterstützen dich gerne bei der Bestellung eines Betriebsarztes und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wenn du Fragen zu unseren Leistungen oder einer arbeitsmedizinischen beziehungsweise arbeitssicherheitstechnischen Angelegenheit hast, kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren.
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