Das musst du wissen Die Bedeutung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig, da die Sicherheit am Arbeitsplatz an oberster Stelle stehen sollte. Doch was ist gesetzlich eigentlich genau festgelegt? Bei uns erfährst du mehr.
- 23.03.2020
- Katharina Bonn
Gefahrlos arbeiten können, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, oder? Allerdings geht der Begriff Arbeitssicherheit mit einer Reihe an gesetzlichen Verpflichtungen für dich als Arbeitgeber einher. Schlussendlich ist es nämlich deine Verantwortung, dass deine Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit keinerlei Risiken ausgesetzt werden. Grund genug, sich einmal etwas genauer anzusehen, was im Arbeitssicherheitsgesetz steht.
Was regelt das Arbeitssicherheitsgesetz?
Das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, beschreibt die sicherheitstechnischen Pflichten, die du als Arbeitgeber gegenüber deinen Mitarbeitern hast. Zu den Auflagen, die du erfüllen musst, gehört beispielsweise das Bestellen eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Die Aufgaben beider Positionen werden im ASiG näher definiert.
Der Betriebsarzt führt bei deinen Mitarbeitern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch und berät dich in allen medizinischen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, der Tätigkeit und arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen aufkommen. Darüber hinaus kann der Betriebsarzt Schutzimpfungen durchführen, darunter beispielsweise Grippeschutzimpfungen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine nicht weniger wichtige Aufgabe. Genau wie der Betriebsarzt soll die Sifa dir beratend zur Seite stehen und dich bei der Unfallverhütung in deinem Unternehmen unterstützen. Gemeinsam evaluiert ihr potenzielle Risikofaktoren und besprecht, wie diese behoben werden können. Theoretisch kann auch einer deiner Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen, wenn er eine entsprechende Ausbildung absolviert hat und die nötige arbeitssicherheitstechnische Expertise mitbringt. Da die Erfüllung dieser Aufgabe aber auch Zeit kostet, kann es sinnvoll sein, eine externe Fachkraft zu bestellen.
Müssen noch weitere Positionen besetzt werden?
Laut der DGUV Vorschrift 1 wird zur Aufrechterhaltung der sicherheitstechnischen Maßnahmen neben dem Betriebsarzt und der Sifa noch eine weitere Kraft benötigt: der/die Sicherheitsbeauftragte. Die Aufgabe, die dem- oder derjenigen zukommt, ist die Unterstützung bei der Durchführung von sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Im Gegensatz zu der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die Annahme dieser Position jedoch keine fachliche Ausbildung nötig. Das heißt, dass der Sicherheitsbeauftragte unter deinen Mitarbeitern gewählt werden kann und die anfallenden Aufgaben parallel zu seiner eigentlichen Tätigkeit ausführt. Zeitlich gibt es für die zusätzliche Aufgabe keine genaue Vorgabe. Wichtige Kriterien bei der Wahl sind Sozialkompetenz, Berufserfahrung und Fachwissen auf seinem oder ihrem Arbeitsgebiet. Es ist angedacht, dass der Sicherheitsbeauftragte die erste Anlaufstelle für deine Mitarbeiter, die Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz haben.
Wann trat das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft?
Die Arbeitssicherheit sollte in einem Unternehmen oberste Priorität haben. Nicht nur, weil es gesetzlich so festgelegt ist, sondern auch, weil Gesundheit unser höchstes Gut ist. Heute können Arbeitnehmer in Deutschland von Glück reden, dass sie gesetzlich so umfassend geschützt werden, denn dies war nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung mussten auch Kinder arbeiten, die Arbeitstage waren für alle lang und hart. Für uns heutzutage unvorstellbar, oder? Entsprechend lang war auch der Weg, bis das uns heute bekannte Arbeitssicherheitsgesetz verabschiedet wurde. Dies geschah nämlich erst am 12. Dezember 1973 und markierte damit einen echten Meilenstein auf dem Weg zu einem sicheren Arbeitsumfeld. Wenn du mehr über die Geschichte der Arbeitssicherheit erfahren möchtest, können wir die diesen Blogbeitrag empfehlen.
Worin liegt der Unterschied zum Arbeitsschutzgesetz?
Neben dem ASiG gibt es noch ein anderes wichtiges Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern: das Arbeitsschutzgesetz. Dreh- und Angelpunkt dieses Regelwerks ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Wie der Name schon sagt, hat die Beurteilung den Zweck, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu definieren, damit diesen effektiv entgegengewirkt werden kann. Dabei geht es sowohl um Risiken, die das gesamte Unternehmen betreffen als um solche, die an einem individuellen Arbeitsplatz bestehen. Es ist deine Pflicht als Arbeitgeber, eine solche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aber du kannst bei der Evaluierung auf die Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und die des Arbeitsmediziners zählen.
Und wie können solche Gefährdungen aussehen?
Die potenziellen Risiken an einem Arbeitsplatz können vielfältiger Natur sein. Bei der Gefahrenanalyse werden deshalb folgende Faktoren in Betracht gezogen:
- Die Art und Weise, wie der Arbeitsplatz gestaltet ist. Dies bezieht sich auf das Unternehmen als Ganzes und den individuellen Arbeitsplatz.
- Einflüsse biologischer, chemischer und physikalischer Art
- Arbeitsmittel und wie diese eingesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Maschinen, Geräten und Arbeitsstoffen.
- Fertigungs- und Arbeitsverfahren und wie diese gestaltet werden.
- Arbeitsunterweisungen der Mitarbeiter und deren Qualifikation
- körperliche Belastungsfaktoren der Tätigkeit
Für dich als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass eine solche Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss, bevor deine Mitarbeiter zum ersten Mal ihrer Tätigkeit nachgehen. Danach muss eine Gefahrenanalyse erst wieder erneuert werden, wenn sich etwas am Arbeitsablauf, den Arbeitsmitteln oder auch das Gesetz selbst ändert.
Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere?
Ja, die muss es in jedem Fall geben. Schließlich gilt es in diesem Fall nicht mehr nur die Gesundheit der werdenden Mutter, sondern auch die des ungeborenen Kindes zu schützen. Das Mutterschutzgesetz sieht dafür eine Reihe verschiedener Maßnahmen vor. Der Arbeitsplatz darf dabei keinerlei sicherheitstechnischen oder gesundheitlichen Risiken für die Mitarbeiterin darstellen. Auch hier gilt wieder, dass eine Gefährdungsbeurteilung nicht erst erstellt werden darf, wenn du von der Schwangerschaft erfährst. Es ist also notwendig, die möglichen Gefahren für eine schwangere Mitarbeiterin für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu analysieren. Das gilt auch, wenn dort vielleicht gerade ein Mann arbeitet – schließlich kannst du ja nicht ausschließen, dass sich das in Zukunft wieder ändert. Wenn du mehr über das Thema Gefährdungsbeurteilungen für Schwangere erfahren möchtest, haben wir hier einen interessanten Beitrag für dich.
Wer überprüft, ob die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden?
Wie du siehst, geht dein Job als Arbeitgeber mit einigen gesetzlichen Verpflichtungen einher. Da es sich dabei um Gesetze und nicht bloß um Richtlinien handelt, wird deren Einhaltung entsprechend streng kontrolliert. Dies übernimmt die Berufsgenossenschaft. Im Rahmen einer sogenannten Betriebsbegehung wird überprüft, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter ausreichend geschützt ist.
Die Deutsche Mittelstandsschutz steht dir bei allen Fragen zur Seite
Die Berufsgenossenschaft hat sich angekündigt und du hast weder einen zuständigen Betriebsarzt noch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Keine Sorge: Die Deutsche Mittelstandsschutz bietet dir eine Soforthilfe an und ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Das bedeutet, dass dich unsere Sicherheitsingenieure direkt vor Ort in deinem Unternehmen beraten, und das innerhalb von 48 Stunden. Darüber hinaus unterstützen wir dich dabei, einen Betriebsarzt und eine Sifa zu bestellen sowie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Auch wenn du eine Frage zu dem bestehenden Arbeitsschutz in deinem Unternehmen hast, kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren.
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