Hättest du es gewusst? Am 28. April ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Gerade für dich als Arbeitgeber gilt es einige Dinge zu beachten, damit deine Mitarbeiter keinen Risiken ausgesetzt sind. Bei uns erfährst du mehr.
Als Arbeitgeber ist es deine Pflicht, dein Unternehmen und die Arbeitsabläufe sicher zu gestalten. Die Basis für eine gute arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Vorsorge ist eine Gefährdungsbeurteilung. Bei uns erfährst du mehr darüber.
Seit dem 16. April gibt es einen neuen Arbeitsschutzstandard im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dieser betrifft unter anderem arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen und macht die Gefährdungsbeurteilung zur verbindlichen Grundlage aller Infektionsschutzmaßnahmen.
Augen zu und durch? Von wegen! Wenn du – wie ein Großteil der Arbeitgeber und -nehmer in Deutschland – den ganzen Tag vor dem PC verbringst, ist das nicht gut für deine Augen. Bei uns erfährst du, wie du deine Augen effektiv schützen kannst.
Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, den Arbeitsschutz für deine Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört, dass du Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ergreifen musst. Bei uns erfährst du mehr darüber.
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gleichermaßen wichtig, da die Sicherheit am Arbeitsplatz an oberster Stelle stehen sollte. Doch was ist gesetzlich eigentlich genau festgelegt? Bei uns erfährst du mehr.
Na, wie steht es gerade um die Gesundheit deiner Mitarbeiter? Jetzt im Winter hat die Erkältungszeit leider wieder Hochsaison. Ein guter Grund, um sich einmal genauer mit dem Thema der Arbeitsunfähigkeit zu befassen. Wir verraten dir, was du jetzt wissen musst.
Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter im Rahmen der BuS-Betreuung zu gewährleisten. Doch was ist die „betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ konkret? Bei uns erfährst du mehr.
Von der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz über Beschäftigungsverbote bis hin zu der Frage, wer die Kosten für einen schwangerschaftsbedingten Ausfall zahlt: Wenn eine Mitarbeiterin mitteilt, dass sie schwanger ist, gilt es für dich als Arbeitgeber*in einige Dinge zu beachten.
Die Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen und die Sicherheit am Arbeitsplatz stehen in deinem Betrieb bestimmt an erster Stelle. Trotzdem schleicht sich ein ungutes Gefühl ein, wenn der Bescheid über eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft eintrifft – das ist jedoch völlig unbegründet.