Arbeitssicherheit für Auszubildende Arbeitssicherheit für Auszubildende – das müssen Arbeitgeber*innen wissen

Für Auszubildende markiert der 1. August oder der 1. Februar den Beginn eines neuen Lebensabschnittes: den Start ins Berufsleben. Dabei kommen auf dich als Arbeitgeber*in verschiedene Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. Hier erfährst du, was es zu beachten gilt.

  • 26.08.2024
  • Katharina Bonn

Bei Auszubildenden handelt es sich um „ganz besondere” Arbeitnehmende. Das Ziel einer Ausbildung ist es, Lerninhalte zu vermitteln und junge Menschen ins Berufsleben einzuführen. Einige Azubis sind unter 18 Jahren alt, wodurch noch einmal ganz besondere Regelungen für sie gelten. Aber auch darüber hinaus müssen einige Aspekte beachtet werden, die in den Bereich der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin fallen. Pünktlich zum kommenden Ausbildungsstart informieren wir dich über deine Rechte und Pflichten als Arbeitgeber*in, Versicherungsfragen, Arbeitsunfälle und vieles mehr.

Das erfährst du in diesem Beitrag:

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Was steht im Jugendarbeitsschutzgesetz?

Je nachdem, welchen Schulabschluss Auszubildende absolviert haben, kann das Alter variieren. Deshalb ist es wichtig, zwischen Auszubildenden unter 18 Jahren und jenen über 18 Jahren zu unterscheiden. Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind laut Gesetz minderjährig. In diesem Fall ist es für dich als Arbeitgeber*in wichtig zu wissen, was im Jugendarbeitsschutzgesetz steht. Das Gesetz greift für Arbeitnehmende ab 15 Jahren; dazu zählen jedoch nicht nur Auszubildende, sondern auch junge Erwachsene, die einem Nebenjob nachgehen oder ein Praktikum machen. Auch hinsichtlich der Arbeitszeiten gibt es klare Regelungen: So dürfen minderjährige Beschäftigte acht Stunden pro Tag und somit höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Nachtruhe, Freizeit, Arbeitspausen sowie arbeitsmedizinische Untersuchungen unterliegen strengen Regeln. Wenn du mehr über das Jugendarbeitsschutzgesetz erfahren möchtest, können wir dir diesen Beitrag empfehlen.

Es gilt einige Pflichten zu beachten, wenn du Auszubildende in deinem Unternehmen hast. © Shutterstock, fizkes
Als Arbeitgeber hast du deinen Auszubildenden gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht. © Shutterstock, fizkes

Welche Pflichten hast du als Arbeitgeber*in?

Genauso wie du anderen Mitarbeitenden gegenüber dazu verpflichtet bist, für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen, gelten auch den Auszubildenden gegenüber gewisse Pflichten, aber auch Rechte. Fangen wir einmal mit den Pflichten an, die du eingehst.

  • Du musst dafür sorgen, dass die Auszubildenden in deinem Betrieb das festgelegte Ausbildungsziel erreichen. Die dafür notwendigen Fertigkeiten und Lerninhalte müssen entsprechend vermittelt werden.
  • Du bist für den Schutz deiner Auszubildenden verantwortlich, auch die Aufsicht obliegt dir. Besonders die Fürsorgepflicht für minderjährige Auszubildende sollte an dieser Stelle hervorgehoben werden. Eine sensible Mitarbeitendenführung und das Anbieten von Hilfestellungen ist dabei besonders wichtig. Zum Thema Mentoren kommen wir an späterer Stelle noch einmal.
  • Darüber hinaus ist es deine Pflicht als Arbeitgeber*in, deine Auszubildenden bei den gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- sowie bei der Pflegeversicherung zu melden und die entsprechenden Kosten zu decken.
  • Materialien, die für die Ausbildung benötigt werden, müssen von dir als Arbeitgeber*in gestellt werden. Das betrifft nicht nur die Zeit im Unternehmen, sondern auch in der Berufsschule.
  • Außerdem bist du, beziehungsweise dein Betrieb, dazu verpflichtet, Auszubildende angemessen zu bezahlen. Tarif- sowie Ausbildungsverträge setzen hier den Maßstab (§17 BBiG).
  • Für die Zeit des Berufsschulunterrichts haben Auszubildende das Recht darauf, freigestellt zu werden, wobei die Zahlung des Auszubildendengehalts weiterhin gezahlt wird.
  • Mit dem Ende der Ausbildung rückt auch das Thema des Abschlusszeugnisses in den Fokus. Deine Auszubildenden haben laut § 16 BBiG (Berufsbildungsgesetz) das Recht darauf, ein sogenanntes einfaches oder qualifiziertes Ausbildungszeugnis zu erhalten, das schriftlich ausgestellt werden muss. Ein Zeugnis in elektronischer Form ist hingegen nicht zulässig. Das Zeugnis umfasst Informationen zu der Ausbildungsart, der Dauer sowie dem Ziel. Außerdem werden die Kenntnisse aufgeführt, die die Auszubildenden erworben haben. Zusätzlich können die Leistungen und das allgemeine Verhalten während der Ausbildung angeführt werden. Wie es auch bei Arbeitszeugnissen der Fall ist, ist die Wortwahl und Tonalität entscheidend. Was viele nicht wissen: Wenn ein Ausbildungszeugnis nicht am Prüfungstag ausgestellt wird, wirft das ein schlechtes Licht auf die Auszubildenden. Wir stellen dir im Folgenden eine Vorlage für ein Ausbildungszeugnis zur Verfügung:

Welche Pflichten haben deine Azubis dir gegenüber?

Gleichzeitig gibt es auch bestimmte Rechte, die du als Arbeitgeber*in hast. Diese spiegeln sich in den Verpflichtungen wider, die Auszubildende mit Beginn ihrer Lehrzeit eingehen.

  • Auszubildende sind in der Pflicht, ihren Teil beizutragen, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Ausbildungsbetrieb hat deshalb das Recht, Protokolle über das erlernte Wissen und die Fertigkeiten einzufordern.
  • Ein effektiver Arbeitsschutz kann nur gewährleistet werden, wenn sich alle Mitarbeitenden samt der Auszubildenden an die entsprechenden Regeln halten. Dazu gehört beispielsweise, dass das Rauchverbot eingehalten werden muss, und wenn nötig, Sicherheitskleidung getragen wird.
  • Sowohl das Arbeitsmaterial als auch die gestellte Kleidung ist mit Sorgfalt von deinen Auszubildenden (und auch allen anderen Mitarbeitenden) zu behandeln. Darüber hinaus dürfen die Arbeitsutensilien nicht zweckentfremdet werden, indem sie beispielsweise privat genutzt werden.
  • Informationen, die Auszubildende über den Betrieb erhalten, sind vertraulich und müssen entsprechend behandelt werden.
  • Im Krankheitsfall müssen Auszubildende den Betrieb umgehend informieren. Ist der Azubi drei oder mehr Tage krank, muss eine ärztliche Bescheinigung beim Betrieb vorgelegt werden. Selbiges trifft auch für die Berufsschule zu.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Arbeitssicherheit in deinem Unternehmen. © Shutterstock, KlingSup
Auszubildende gehören zu den Mitarbeitern, die als besonders schutzbedürftig gelten. © Shutterstock, KlingSup

Werden Azubis in der Gefährdungsbeurteilung gesondert berücksichtigt?

Wir haben es bereits erwähnt: das Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei minderjährigen Auszubildenden spielt der Gesundheitsschutz noch einmal eine ganz besondere Rolle. Das liegt daran, dass Jugendliche unter die sogenannten schutzbedürftigen Personen fallen – dazu zählen übrigens auch schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen. Jugendliche bedürfen aus verschiedenen Gründen eines besonderen Schutzes. Erstens haben sie unter Umständen keine umfassende Kenntnis über die Gefährdungen, die mit ihrer Tätigkeit einhergehen. Zweitens könnte der „jugendliche Leichtsinn” gegebenenfalls dazu führen, dass potenzielle Gefahren unterschätzt werden. Darüber hinaus gilt besondere Vorsicht bei körperlichen Tätigkeiten, die besonders schwer sind, wie etwa im Baugewerbe. Auch die Einhaltung der Arbeitszeit ist ein wichtiger Faktor, da eine Überschreitung schnell zu einer Überlastung führen kann. In der Regel dürfen jugendliche Arbeitnehmende höchstens 40 Stunden in der Woche arbeiten. Hier erfährst du mehr über die Arbeitszeit und außerdem mehr darüber, welchen Tätigkeiten jugendliche Arbeitnehmende nicht nachgehen dürfen.

Gibt es eine Unterweisungspflicht für Auszubildende?

Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, alle deine Mitarbeitenden, nicht nur Auszubildende, über potenzielle Gefahren zu unterweisen. Diese Pflicht findet sich unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 sowie der Gefahrstoffverordnung. Bezüglich der Regelmäßigkeit der Unterweisungen gibt es Unterschiede: In der Gefahrstoffverordnung ist beispielsweise festgehalten, dass neue Mitarbeitende eine Unterweisung erhalten müssen, bevor sie beispielsweise mit Lacken oder Chemikalien arbeiten. Weitere Unterweisungen müssen im Anschluss mindestens einmal im Jahr wiederholt werden. Bei anderen Unterweisungen, etwa denen für die Bedienung von risikobehafteten Maschinen, obliegt dir als Arbeitgeber*in, wie oft Unterweisungen wiederholt werden. Dies wird in der Gefährdungsbeurteilung analysiert und in der Dokumentation festgehalten.

Bezüglich der Unterweisungspflicht für Auszubildende, die noch minderjährig sind, gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz in Paragraph 29 vor, dass diese eine Erstunterweisung über potenzielle Risiken am Arbeitsplatz erhalten müssen. Dies gilt jedoch nicht nur für die Zeit vor der Ausbildung, sondern auch, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, zum ersten Mal an einer risikoreichen Arbeitsstelle gearbeitet wird und bevor die Auszubildenden in Kontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen kommen.

Gewusst wie: Das gilt es bei der Versicherung deiner Auszubildenden zu beachten. © Shutterstock, Standret
Für den unglücklichen Fall, dass es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt, musst du wissen, welche Versicherung greift. © Shutterstock, Standret

Wie ist dein Azubi auf dem Weg zur Arbeit und Berufsschule versichert?

Kommen wir zu einem weiteren wichtigen Thema: der Versicherung deiner Auszubildenden. Wie du bereits deinen Verpflichtungen als Arbeitgeber*in entnehmen konntest, musst du deine Auszubildenden bei den gesetzlichen Versicherungen anmelden. Das bedeutet, dass deine Azubis, wie es auch der Fall bei deinen anderen Mitarbeitenden ist, gesetzlich unfallversichert sind. Dabei werden Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin von verschiedenen Trägern versichert. Auf dem Weg zur und in der Berufsschule sowie auf dem Nachhauseweg wird die Versicherung in der Regel von der Unfallkasse getragen, die im jeweiligen Bundesland zuständig ist. Befinden sich Azubis auf dem Weg zum Betrieb, im Betrieb selbst oder auf dem Weg nach Hause, fällt die Zuständigkeit an eine der neun Berufsgenossenschaften. Diese gliedern sich in unterschiedliche gewerbliche Branchen auf.

Was passiert, wenn dein Azubi einen Arbeitsunfall hat?

Für den unglücklichen Fall, dass es einmal zu einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt und daraus resultierend mit einer Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden kann, muss ein sogenannter Durchgangsarzt aufgesucht werden. Dies gilt nicht nur für Auszubildende, sondern für alle Arbeitnehmenden. Bei einem Durchgangsarzt handelt es sich um einen Mediziner oder eine Medizinerin mit der Fachrichtung Orthopädie oder Chirurgie, mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Bereich der Unfallmedizin. Die Untersuchung des verletzten Arbeitnehmenden bildet dabei die Grundlage für die weitere Behandlung, die entweder durch den Unfallarzt, die Unfallärztin oder durch den Kassenarzt, die Kassenärztin weitergeführt wird.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass du als Arbeitgeber*in eine Unfallanzeige erstatten musst, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aufgrund des Wege- oder Arbeitsunfalls drei Kalendertage oder mehr ausfällt. Die Unfallanzeige ist dabei je nach Zuständigkeit an die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zu senden. Eine weitere Ausführung sollte für die Unterlagen einbehalten werden. Übrigens hat auch der betroffene Mitarbeitende ein Recht auf eine Kopie. Auf dieses Recht muss der Arbeitnehmende unbedingt hingewiesen werden.

Wenn es um Kurzarbeit geht, stellt sich die Frage, ob diese ebenfalls für Auszubildende gilt. © Shutterstock, Antonio Guillem
Kurzarbeit: Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. © Shutterstock, Antonio Guillem

Gilt Kurzarbeit auch für Azubis?

Während du dich hoffentlich noch nie mit einem Arbeits- oder Wegeunfall auseinandersetzen musstest, ist die Kurzarbeit ein Thema, das seit der Corona-Pandemie für viele Arbeitgebende und -nehmende zum Alltag geworden ist. Eine dringliche Frage, die dabei ebenfalls aufkommt, ist die nach der Kurzarbeit für Auszubildende. In der Regel ist es so, dass Azubis nicht zur Kurzarbeit verpflichtet werden dürfen. Dies ist darin begründet, dass das Ausbildungsziel in der dafür angesetzten Zeit erfüllt werden soll. Deshalb besteht die Verpflichtung für Betriebe, eine normale Fortführung der Ausbildung mit allen Mitteln zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann beispielsweise der Ausbildungsplan umgestellt werden. Bestimmte Lerninhalte können vorgezogen oder aber der Azubi in ein Unternehmen versetzt werden, in dem der Arbeitsausfall geringer ist. Sollte es nicht möglich sein, auf diese Optionen auszuweichen, kann es sein, dass auch Auszubildende in Kurzarbeit gehen müssen. Laut § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG haben Azubis dabei das Recht, mindestens für sechs Wochen ihr volles Ausbildungsgehalt zu beziehen.

Wie bereite ich den Start für meine Azubis im Unternehmen vor?

Zu guter Letzt möchten wir über den Grundstein für eine erfolgreiche und angenehme Ausbildungszeit sprechen. Für einen gelungenen Start ist es wichtig, sich im Vorhinein über geeignete Onboarding-Maßnahmen Gedanken zu machen. Eine schöne Möglichkeit, den Auszubildenden ins Team zu integrieren, ist ein gemeinsames Frühstück mit den Kollegen und Kolleginnen. Dabei hat der Azubi die Möglichkeit, das Team in entspannter Atmosphäre kennenzulernen. Nach dem Frühstück kann der Azubis durch das Unternehmen geführt werden, wenn dies vorher noch nicht geschehen sein sollte. Auch eine kleine Aufmerksamkeit in Form eines Geschenkes kann eine schöne Möglichkeit sein, die Auszubildenden an Bord zu begrüßen. Ein gut durchdachtes Onboarding ist ebenfalls wichtig, um Auszubildenden zu vermitteln, mit welchen Arbeitsmitteln der Alltag bestritten wird, welche Regeln gelten und vieles mehr. Dies kann in Form einer digitalen Präsentation erfolgen, die den Auszubildenden auch im Nachhinein zur Verfügung steht. Wir haben für dich eine Checkliste mit wichtigen Onboarding-Maßnahmen vorbereitet:

Damit sich Auszubildende wohlfühlen und das Gefühl haben, ihre Sorgen und Fragen mit jemandem teilen zu können, ist ein Mentor oder eine Mentorin sinnvoll. Vermittle deinen Auszubildenden, dass sie auch jederzeit Anmerkungen und eigene Ideen einbringen können, wenn sie dies wünschen. Neben dem Mentor oder der Mentorin sollten Azubis auch über weitere Ansprechpartner für verschiedene Bereiche in Kenntnis gesetzt werden.

Die Deutsche Mittelstandsschutz steht dir bei Fragen zur Verfügung

Wenn du Fragen zu den Themen Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und der Unterweisung deiner Auszubildenden und anderen Mitarbeitenden hast, kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden. Wir bieten viele digitale Produkte an, die nicht nur Geld sparen, sondern auch unkompliziert die Anforderungen der Arbeitssicherheit umsetzen. Wir helfen dir außerdem bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes, die bereits ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden vorhanden sein müssen.

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Beitragsbild: © Shutterstock, fizkes

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