DGUV Vorschrift 3 Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind ein fester Bestandteil in fast jedem Unternehmen. Wir verraten dir, was das Thema Arbeitssicherheit im elektrischen Bereich mit der DGUV Vorschrift 3 zu tun hat und wie ein effizienter Arbeitsschutz aussieht.

  • 07.08.2020
  • Katharina Bonn

Als Arbeitgeber hast du deinen Mitarbeitern gegenüber eine große Verantwortung. Du musst dafür sorgen, dass sie durch ihre Tätigkeiten keinerlei arbeitssicherheitstechnischen Gefahren ausgesetzt sind. Als Grundlagen hierfür dienen das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz sowie eine Gefährdungsbeurteilung, in der die Risiken am Arbeitsplatz aufgeführt und evaluiert werden. Neben den Gesetzen finden sich auch in den DGUV Vorschriften wichtige Informationen über den Schutz deiner Mitarbeiter. In diesem Beitrag befassen wir uns mit der DGUV Vorschrift 3.

Das erfährst du in diesem Beitrag über die DGUV Vorschrift 3

Seit wann gibt es die DGUV Vorschrift 3?

Um diese Frage zu beantworten, ist es zunächst wichtig, mehr über den Ursprung der Vorschriften zu wissen. Die Unfallverhütungsvorschriften basieren auf europäischen Rahmenrichtlinien, die auch die Grundlage für das geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bilden. Die Vorschriften wurden von den Berufsgenossenschaften erlassen und hießen dementsprechend zunächst “berufsgenossenschaftliche Vorschriften” beziehungsweise “BGV” in der Kurzform. In diesen werden verschiedene Regelungen zum Schutz deiner Mitarbeiter getroffen. So geht es beispielsweise um die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie anderen Faktoren für ein effizientes betriebliches Gesundheitsmanagement.

Doch nun noch einmal zurück zu der ursprünglichen Frage. Die DGUV Vorschrift 3 wurde bereits am 01. April 1979 rechtsgültig. Ihre heutige Bezeichnung erhielt sie allerdings erst, als die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Jahr 2014 zu den DGUV Vorschriften 1-84 neu zusammengefasst wurden. DGUV steht dabei für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Vorschriften gelten für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften und sind verpflichtend.

Von der Kaffeemaschine bis zum Drucker: Elektrische Geräte gehören zum Berufsalltag ganz einfach dazu. © Shutterstock, RossHelen
Ohne geht es nicht: Elektrische Betriebsmittel und Anlagen gibt es vermutlich in jedem Unternehmen. © Shutterstock, RossHelen

Was muss nach DGUV Vorschrift 3 genau geprüft werden?

In der DGUV Vorschrift 3 geht es um die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Dies betrifft aber nicht nur die Anlagen und Mittel selbst, sondern auch das Ausführen von Arbeiten in deren Nähe. Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird deshalb untersucht, ob Elektrogeräte einwandfrei funktionieren. Elektrische Anlagen werden auf die Elektroinstallation hin überprüft. Wenn nötig wird die Elektroinstallation in diesem Zuge auch auf den neuesten Stand gebracht.

Auch wenn wir alle eine Vorstellung davon haben, was unter die Begrifflichkeiten der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel fällt, lohnt es sich vor allem für dich als Arbeitgeber, die Definitionen etwas genauer zu betrachten.

Was genau versteht man unter Anlagen und Betriebsmitteln?

Die Unfallverhütungsvorschrift definiert elektrische Betriebsmittel als Gegenstände, bei denen elektrische Energie angewendet wird. Darunter fallen zum Beispiel solche, die Energie erzeugen, messen, speichern, umsetzen oder verteilen. Genauso fallen darunter Gegenstände, die es möglich machen, Informationen zu verteilen und zu verarbeiten, wie es in der Informationstechnik der Fall ist. Die elektrischen Anlagen werden wiederum als Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel definiert.

Neben dem Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 3 wird in der Vorschrift auch die Notwendigkeit genannt, eine Elektrofachkraft für die anstehenden Aufgaben zu ernennen.

Auch bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 übernimmt die Fachkraft wichtige Funktionen. © Shutterstock, Pressmaster
Für die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen ist die Elektrofachkraft äußerst wichtig. © Shutterstock, Pressmaster

Was versteht man unter einer Elektrofachkraft?

Die Elektrofachkraft übernimmt in deinem Unternehmen eine wichtige Rolle. Die Fachkraft ist nämlich dafür zuständig, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen unter Berücksichtigung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen eingerichtet, modifiziert und instandgehalten werden. Den Posten der Elektrofachkraft kann jeder Mitarbeiter übernehmen, der durch eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung über die nötige Fachkenntnis verfügt und potenzielle Gefahren richtig beurteilen kann. Auch bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 übernimmt die Fachkraft wichtige Funktionen. Bevor wir dazu kommen, wollen wir uns die Prüfung aber noch einmal genauer ansehen.

In welchem Fall bist du als Arbeitgeber von der Prüfung betroffen?

Wenn es in deinem Unternehmen elektrische Anlagen und Betriebsmittel gibt, bist du in jedem Fall von einer Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3 betroffen. Als Arbeitgeber bist du nach dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz, wie bereits gesagt, dazu verpflichtet, Risiken am Arbeitsplatz auszuschließen beziehungsweise Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zu dieser Verpflichtung gehört auch die Aufrechterhaltung der Elektrosicherheit im Unternehmen durch Prüfungen sowie die Bestimmung von fachlich geeigneten Prüfpersonen.

Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 geht es um die Funktionsfähigkeit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. © Shutterstock, PH888
Damit elektrische Betriebsmittel und Anlagen nicht zum Risiko werden, müssen sie regelmäßig geprüft werden. © Shutterstock, PH888

Wann wird eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt?

Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen wird von einer qualifizierten Person zu bestimmten Anlässen und Zeitpunkten durchgeführt. Dazu gehört zum einen die initiale Inbetriebnahme. Eine Ausnahme ist hierbei nur zulässig, wenn dir der Hersteller bestätigen kann, dass die Betriebsmittel und/oder Anlagen so beschaffen sind, dass sie mit der Unfallverhütungsvorschrift konform sind. Darüber hinaus muss eine Prüfung in gewissen Zeitabständen durchgeführt werden. Für die Festlegung der Fristen gilt dabei, dass vorhersehbare Mängel rechtzeitig erfasst werden können.

Außerdem musst du für die Fristen zwischen sogenannten ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass ortsveränderliche Mittel ihren Anschluss an einem Stecker und nicht an einer Verteilung haben. Dazu gehören zum Beispiel Computer. Für die ortsveränderlichen Betriebsmittel gelten andere, oftmals kürzere Fristen bezüglich der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 als für die ortsfesten elektrischen Geräte und Maschinen.

Während die Fristen für beide Arten von elektrischen Betriebsmitteln von einer dafür qualifizierten Fachkraft festgelegt werden, bist du als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Prüfungen in den dafür vorgesehenen Zeiträumen auch eingehalten werden. Dabei gibt eine Tabelle der DGUV Vorschrift 3 Aufschluss darüber, wie die normale Dauer der Prüfintervalle aussieht. Diese Dauer ist allerdings auch davon abhängig, ob es bei früheren Prüfterminen Abweichungen von den angegebenen Grenzwerten gab. Übrigens: Die Berufsgenossenschaft kann von dir verlangen, dass ein Prüfbuch geführt wird.

Sicht, Funktion, Messung: So läuft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab. © Shutterstock, Dmitry Kalinovsky
Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 läuft in drei Schritten ab. © Shutterstock, Dmitry Kalinovsky

Wie läuft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ganz genau ab?

Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kann im Allgemeinen in drei verschiedene Stadien unterteilt werden:

  1. Die Sichtprüfung

    Das Ziel dieses Schrittes ist es, eine Einschätzung des Wartungszustandes geben zu können. Dieser wird grundsätzlich erst einmal von außen vorgenommen. Mit dem ersten Prüfungsschritt werden ebenfalls die Mängel beseitigt, die auf den ersten Blick ersichtlich sind.

  2. Die Funktionsprüfung

    Bei der Funktionsprüfung werden unterschiedliche Szenarien durchgespielt, die die Sicherheit deiner Mitarbeiter gefährden könnten. Dazu gehört beispielsweise ein Kurzschluss. Außerdem wird an dieser Stelle überprüft, ob Schutzschalter und andere Elemente, die für die Arbeitssicherheit wichtig sind, richtig funktionieren.

  3. Die Messprüfung

    Nach den beiden genannten Schritten erfolgt zum Schluss die Messprüfung. Hierbei geht es darum, elementare Grenz- und Richtwerte zu messen, welche die Elektrosicherheit als Ganzes gewährleisten sollen.

Die Deutsche Mittelstandsschutz für Elektrosicherheit im Unternehmen

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Beitragsbild: © Shutterstock, PopTika

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