Für Gründer: Der erste Schritt in die Existenzgründung Wie du dich mit einem Kleingewerbe nebenberuflich selbstständig machst

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, sammelst du wertvolle Erfahrung und behältst gleichzeitig dein sicheres Standbein. Auf was du als Gründer achten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.

  • 10.06.2021
  • Vivien Hahn

Dir schwebt schon seit langer Zeit eine Idee im Kopf herum, mit der du dich gerne jobtechnisch verwirklichen möchtest? Du scheust aber noch vor einem zu hohen Risiko oder benötigst einiges an Eigenkapital? Dann starte doch erst einmal nebenberuflich in die Selbstständigkeit, zum Beispiel mit einem Kleingewerbe. Damit ist der erste Schritt in die Unternehmerwelt getan.

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Ich habe eine Geschäftsidee. Wie kann ich diese möglich machen?

Bevor es mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit losgeht, musst du einige wichtige Fragen klären und dir einiger rechtlicher Grundlagen bewusst sein. Erst dann kann es losgehen mit der eigentlichen Businessplanung. Hier haben wir dir die typischen und wirklich relevanten Fragen zusammengestellt, welche vor einer Gründung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auftreten und geklärt sein sollten.

Arbeitgeber können nebenberufliche Selbstständigkeit grundsätzlich nicht verbieten. © Shutterstock, fizkes
Bevor du dich nebenberuflich selbstständig machst, solltest du deinen Arbeitgeber informieren. © Shutterstock, fizkes

Muss mein Arbeitgeber eine nebenberufliche Selbstständigkeit erlauben?

In Deutschland gilt nach §12 Absatz 1 GG, das Recht auf die Berufsfreiheit. Das bedeutet, dass du grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit frei ausüben darfst, ohne dass diese einer Genehmigung bedarf. Einige Regeln und Grenzen gibt es natürlich, weshalb es sinnvoll ist, diese im Voraus zu klären und ob du sie beachten musst oder nicht.

Wenn du dich neben deinem Hauptberuf selbstständig machen möchtest, ist es von Vorteil, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Sofern deine Leistungen während des Hauptjobs nicht beeinträchtigt werden, darf dir dein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht verbieten. In den meisten Arbeitsverträgen ist jedoch festgehalten, dass du deinen Geschäftsführer oder direkten Vorgesetzten vor Ausübung einer weiteren Tätigkeit informieren musst. Daran solltest du dich auch unbedingt halten, denn ansonsten begehst du Vertragsbruch. Kontrolliere also zuerst, was in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist. Interessant zu wissen ist aber, sollte in deinem Arbeitsvertrag ein pauschales Verbot der Nebentätigkeit stehen, dass dies rechtlich nichtig ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den du beachten solltest, ist das Konkurrenzverbot. Wenn deine nebenberufliche Selbstständigkeit deinem Arbeitgeber Konkurrenz macht, hat dieser das Recht, dir zu kündigen oder diese Nebentätigkeit zu untersagen. Hierbei ist es etwas unschlüssig, ab wann etwas eine Konkurrenz darstellt. Grundsätzlich darfst du auf keinen Fall Kunden abwerben oder in direkter Konkurrenz zu deinem Hauptjob stehen.

Des Weiteren spielen das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz eine Rolle. Mit deinem nebenberuflichen Kleingewerbe musst du dich an die geltenden Arbeitszeitgesetze halten und darfst dir nicht Urlaub nehmen, um diese freie Zeit zum Arbeiten innerhalb deiner Selbstständigkeit zu nutzen. Genau heißt es im Bundesurlaubsgesetz, dass ArbeitnehmerInnen “… keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit …” ausüben dürfen.

Bei einer Gewerbeanmeldung ist es notwendig, die Tätigkeit anzugeben, die über das Gewerbe ausgeübt werden soll. © Shutterstock, Aleksandr Lupin
Für Gewerbeanmeldungen ist das Gewerbeamt zuständig. © Shutterstock, Aleksandr Lupin

Wo kann ich meine Nebentätigkeit anmelden?

Jede Erwerbstätigkeit muss in Deutschland bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Das gilt auch für nebenberufliche Existenzgründungen. Dafür meldest du dich beim örtlichen Gewerbeamt an. Je nachdem welche Tätigkeit du ausüben möchtest, ist auch noch eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen berufsständischen Kammer notwendig.

Du kannst eine Nebentätigkeit auch als Freiberufler ausüben. Hierfür solltest du vorher prüfen, ob du unter die Berechtigung dazu fällst. Bei der freiberuflichen Tätigkeit werden drei Kategorien unterschieden:

  • Tätigkeitsberufe (Schriftsteller, wissenschaftlich oder künstlerisch Tätige etc.),
  • Katalogberufe (Rechtsanwälte, Ärzte etc.)
  • Katalogähnliche Berufe (Altenpfleger, Webdesigner, Programmierer etc.).

Eine genaue Auflistung findest du unter §18 Einkommensteuergesetz. Als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden und sparst dir somit auch die Gewerbesteuer.

Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler müssen sich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Dazu wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt.

Für das Kleingewerbe gibt es nur zwei Rechtsformen. © Shutterstock, Pressmaster
Grundsätzlich gibt es verschiedene Rechtsformen für Selbstständige. © Shutterstock, Pressmaster

Welche Rechtsform muss man mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit beachten?

Zum Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit ist die Wahl der Rechtsform notwendig. Dabei gilt es, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen abzuwägen und sich dann zu entscheiden. Es gibt nämlich grundsätzlich nicht die eine richtige Rechtsform. Je nach Art deines Vorhabens können verschiedene Rechtsformen in Frage kommen. Für das Kleingewerbe, das nicht ins Handelsregister eingetragen wird, gibt es allerdings nur zwei Rechtsformen: den Einzelunternehmer oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Einzelunternehmen sind Unternehmen, die von einer Einzelperson gegründet wurden und diesen zu 100 Prozent gehören. Sie können sowohl als Gewerbe als auch freiberuflich betrieben werden. Hierbei ist der Vorteil, dass du weder zum Notar musst, noch ein Handelsregistereintrag benötigst. Der Nachteil ist jedoch, dass du uneingeschränkt mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Solltest du nicht allein, sondern mit einem oder mehreren Partnern gründen, bietet sich als Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts an.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe werden im Alltag häufig synonym verwendet. Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung haben aber nichts miteinander zu tun. Die Kleinunternehmerregelung kann jeder Unternehmer beantragen, dessen Umsatz eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Für das Geschäftsjahr 2021 hat das Handelsgesetzbuch folgende Schwellen festgelegt. Diese ändern sich jedoch von Zeit zu Zeit:

Der Jahresgewinn im laufenden Jahr ist nicht höher als 50.000 Euro. Außerdem darf die Grenze von 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr nicht überschritten worden sein. Dann können diese Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht (§ 19 UStG) befreit werden. Kleingewerbe hingegen sind im Sinne des Handelsgesetzbuches Betriebe, die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Kleingewerbetreibende müssen daher die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Kleingewerbe ist nicht zu verwechseln mit Kleinunternehmer. © www.mittelstandsschutz.de
Kleingewerbe versus Kleinunternehmer: Klingt ähnlich, ist aber nicht das Gleiche. © www.mittelstandsschutz.de

Wann liegt eine Scheinselbständigkeit vor?

Vorsichtig musst du mit dem Thema Scheinselbstständigkeit sein. Scheinselbstständigkeit besteht, wenn ein Arbeitnehmer als vertraglich selbstständig auftritt, tatsächlich aber im Sinne von § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch einer abhängigen Beschäftigung unterliegt und versicherungspflichtig angemeldet werden müsste. Wird bei einer Betriebsprüfung eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend nachzahlen und außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen. Deshalb ist es für dich wichtig, frühzeitig zu klären, ob die Tätigkeit einer Selbstständigkeit entspricht.

Was darf man mit seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit verdienen?

Grundsätzlich gibt es keine klar definierte Grenze, welche Summe ein Selbstständiger nebenberuflich verdienen darf. Jedoch ist wichtig zu wissen: Sollte das dort verdiente Gehalt über dem aus deiner Angestellten Tätigkeit liegen, wird die Krankenkasse deine Selbstständigkeit mit Krankenversicherungsbeiträgen belasten, da diese dann als dein neuer Arbeitsmittelpunkt zählt. Deshalb solltest du dir, sobald du in diese Situation kommst, gut überlegen, ob du dann nicht vollständig in deine Selbstständigkeit wechselst.

Monetär ist deine nebenberufliche Selbstständigkeit also prinzipiell flexibel. Anders sieht es aber zum Beispiel mit deiner Arbeitszeit aus. Dafür gibt es eine klar gesetzte Regel: Du darfst als Angestellter nicht mehr als 20 Stunden in der Woche in deine Nebentätigkeit investieren. Auf diese Zeiten solltest du Acht geben. Dein Arbeitgeber hat sonst die Möglichkeit euer Arbeitsverhältnis zu kündigen. Auch, wie schon oben erwähnt, darfst du deine Urlaubstage aus deinem Hauptjob nicht für deine nebenberufliche Selbstständigkeit verwenden.

Ab wann muss man sich mit einer Nebentätigkeit krankenversichern?

Eine Meldepflicht bei der Krankenkasse für eine nebenberufliche Selbstständigkeit besteht normalerweise nicht. Du bist über deinen Hauptberuf bereits gegen eventuelle Krankheitsfolgen versichert. Aufpassen musst du auf den Fall, den wir schon kurz angeschnitten haben: Sobald du mit dem Verdienst innerhalb deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit über dem Gehalt aus deinem Haupterwerb liegst, wird die Krankenkasse Beiträge aus der Selbstständigkeit einfordern. Dann musst du dich selbst um deine Pflege- und Krankenversicherung kümmern. Im Zweifel wird deine Krankenkasse überprüfen, welche deiner Tätigkeiten die andere in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen überschreitet.

Nebenberufliche Selbstständigkeit hat viele Vorteile. © Shutterstock, Zoomik
Nebenberuflich Selbstständige genießen die Vorteile beider Arbeitswelten. © Shutterstock, Zoomik

Was sind die Vorteile, wenn man sich nebenberuflich selbständig macht?

Eine Selbstständigkeit geht mit einem großen Arbeitspensum und höheren Risiken einher. Dabei bleibt die Entlohnung zu Anfang oft gering. Ein Unternehmen von null aufzubauen benötigt Geduld, Zielstrebigkeit und vor allem Zeit und Geld. Ein Angestelltenverhältnis kann dich gerade was das Finanzielle angeht vorerst auf der sicheren Seite stehen lassen. Dein Lebensunterhalt muss schließlich auch gesichert sein.

  1. Geringes Risiko
    Du hast ein festes Gehalt, auf das du immer zurückgreifen kannst. Außerdem fängst du als Einzelkämpfer an und hast deshalb erst einmal keine Kosten für Angestellte. Auf diese Weise kannst du in Ruhe prüfen, ob das der richtige Weg für dich ist, ob es einen Markt für dein Angebot gibt und ob dieser groß und zahlungskräftig genug ist, um eine vollständige Selbstständigkeit finanzieren zu können.
  2. Geringer Finanzbedarf
    Ein nebenberuflicher Start in die Selbstständigkeit bedarf zu Anfang weniger Investitionen. Du kannst zu Hause in deinem Heimbüro starten und benötigst nicht direkt Geld für Büro- oder Lagerflächen. Somit gehst du keine längerfristigen finanziellen Verpflichtungen ein und kannst prüfen, ob du Spaß an der Arbeit hast und dich gewachsen fühlst, ohne massive finanzielle Einbußen am Ende zu haben.
  3. Kein Zeitdruck
    Wenn du im Nebenerwerb eine Selbstständigkeit ausprobierst, musst dafür zunächst nicht so viel Zeit aufwenden, wie für die Gründung einer vollständigen Existenz. Es hetzt dich ja niemand und du musst vorerst nicht davon leben können.
  4. Zeit und Raum für Analysen
    Du kannst dir für viele Dinge mehr Zeit nehmen, da du nicht von deiner Selbstständigkeit leben musst. Du kannst in aller Ruhe den Markt oder die Konkurrenz analysieren. Du hast außerdem auch mehr Zeit dir schon ein passendes Netzwerk aufzubauen. Vielleicht findest du auch schon Partner, mit denen du gemeinsam ein Unternehmen gründen möchtest.
Viele Gründer wollen die Sicherheit der Festanstellung nicht aufgeben. © www.mittelstandsschutz.de
Nebenberufliche Selbstständigkeit ist sowohl mit Vorzügen als auch mit Nachteilen verbunden. © www.mittelstandsschutz.de

Welche Punkte solltest du vor deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit vorbereiten?

Viele gute Ideen entstehen aus dem spontanen heraus. Doch der Gründung eines Unternehmens sollte etwas an Planung und Zielsetzung vorausgehen. Damit gehst du sicher, dass dein Konzept lückenlos ist und du erfolgreich mit deinem Kleingewerbe starten kannst.

  1. Erstelle einen Businessplan.
  2. Kläre alle nötigen rechtliche Formalitäten.
  3. Entwickle ein Produktmanagement.
  4. Definiere deine Preisgestaltung.
  5. Erstelle eine passende Website.
  6. Richte dir zielgruppengerechte Social Media Accounts ein.
  7. Überlege dir wie du Dinge wie Buchhaltung etc. erledigen möchtest.

Wenn du alles vorbereitet hast und dein Arbeitgeber informiert ist, kannst du mit der Gründung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit starten! Vielleicht hast du schon ein Netzwerk an interessanten Partnern oder Kontakten, die dabei hilfreich sein könnten.

Nebenberufliche Selbstständigkeit – Warum solltest du dich das trauen?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist für dich genau das Richtige, um zu testen, ob du gerne als Unternehmer tätig sein möchtest und kannst. Du hast die Möglichkeit die Welt des Unternehmertums zu betreten, ohne ein allzu großes Risiko einzugehen. Wenn du eine interessante und innovative Idee hast und merkst, dass diese erfolgreich ist und dir Spaß bringt, kannst du in deinem Hauptjob nach und nach die Stunden reduzieren.

Als nebenberuflich Selbstständiger kann man verschiedene Dinge gleichzeitig machen. © Shutterstock, ESB Professional
Nebenberuflich selbstständig zu arbeiten, verbindet Sicherheit und Selbstverwirklichung. © Shutterstock, ESB Professional

Und wenn sich der Erfolg einstellt, wagst du vielleicht auch irgendwann den kompletten Schritt in die Selbstständigkeit. Du wirst auf die Probe gestellt, lernst unglaubliche viele neue Kompetenzen und stellst deine Belastbarkeit unter Beweis. Außerdem kannst du dir ein finanzielles Polster aufbauen. Schlussendlich ist es deine Chance dich selbst zu verwirklichen und das auch noch mit geringem Risiko!

Auch ungewisse Zeiten sollten dich nicht davon abhalten, deinen Ideen freien Lauf zu lassen und diese zu verwirklichen. Möglicherweise findest du genau zum richtigen Zeitpunkt für die gefragten Anforderungen ein passendes Produkt. Trau dich!

Sobald deine Idee ins Rollen gekommen ist und du ein Unternehmen gegründet hast kommen neue spannende Aufgaben auf dich zu. Wusstest du übrigens, dass du, sobald du deinen ersten Angestellten einstellst, dazu verpflichtet bist, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen? Du bist dann als Geschäftsführer dafür verantwortlich deine Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit zu unterweisen.

Auch eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung muss dann erfolgen. Hierbei steht dir die Deutsche Mittelstandsschutz bei allen Fragen zur Seite. Wir bieten dir zusätzlich eine digitale Lösung für die Gefährdungsbeurteilung an. Damit sparst du dir viel Zeit und Geld, vor allem aber bist du rechtlich voll abgesichert, was deine Arbeitssicherheit betrifft und kannst dich voll und ganz auf deine Selbstständigkeit konzentrieren!

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Beitragsbild: © Shutterstock, fizkes

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