DGUV Unfallstatistik 2020 Wie Corona die Statistik der Arbeitsunfälle in Deutschland beeinflusst hat
Die Zahlen der aktuellen Unfallstatistik der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen, dass die Corona-Pandemie das Unfall- und Erkrankungsgeschehen bei der Arbeit im Jahr 2020 deutlich beeinflusst hat.
- 10.09.2021
- Vivien Hahn
Welche interessanten Zahlen veröffentlicht wurden, wie sich Corona durch das Arbeiten im Homeoffice auf die Unfallstatistik 2020 ausgewirkt hat und was du zum Thema Arbeitsunfälle wissen solltest, erfährst du hier.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
Wie viele Arbeitsunfälle gab es 2020?
Die gesetzliche Deutsche Unfallversicherung (DGUV) legt mit der Unfallstatistik Zahlen für das Pandemiejahr 2020 vor. Diese basieren auf Daten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Demnach schlägt sich der Einfluss von Corona im Unfall- und Berufskrankheitengeschehen nieder. Die Zahl von Arbeits- und Wegeunfällen sind sichtbar gesunken, aber bei gemeldeten Berufskrankheiten zeigt sich ein deutlicher Anstieg.
Laut der Statistik, verzeichnet die Zahl der Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten, einen Rückgang zum Vorjahr von rund 13 %. Die Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause haben einen Rückgang um knapp 18 % zum Vorjahr.
Auch die Arbeitsunfälle mit Todesfolge gingen von 497 Fällen im Jahr 2019 auf 399 Fälle im Jahr 2020 zurück. Damit hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 20 % verringert. Allerdings ist dieser starke prozentuale Rückgang nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ungewöhnlich hoch gelegen. Der Grund dafür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst im Jahr 2019 mit in die Statistik aufgenommen wurden.
Homeoffice und Kurzarbeit senken das Unfallrisiko
Als Grund für einen möglichen Rückgang der Zahlen steht die zunehmende Arbeit im Homeoffice sowie die Kurzarbeit in vielen Unternehmen im Jahr 2020. Das Wegeunfall Risiko konnte durch die Arbeit im Homeoffice massiv verringert werden. Dennoch könnte Covid-19 in Zusammenhang mit den steigenden Zahlen für Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit stehen. Den, der psychischen Erkrankungen.
Die Gesundheit deiner Mitarbeiter sollte immer an höchster Stelle stehen. Dazu zählen physische Krankheiten ebenso wie psychische Krankheiten. Wenn du mehr zum Thema „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz” erfahren möchtest, schau doch mal bei unseren anderen Beiträgen vorbei.
Mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger im Jahr 2020 mehr als 106.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg von 32 %. 30.329 dieser Anzeigen wurden in Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19 gestellt.
Von diesen Anzeigen wurde im Jahr 2020 über 101.206 Fälle entschieden. Bei 52.956 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt, was ein ein Wachstum von 50 % gegenüber dem Vorjahr ist. Im Jahr 2020 starben insgesamt 2.380 Menschen infolge einer Berufskrankheit.
Welche Unfälle zählen zu Arbeitsunfällen?
Genau gesagt sind es alle Unfälle, die sich bei der Arbeit oder auf Dienst- und Arbeitswegen ereignen.
Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich allerdings nicht allein nur auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Auch andere Personengruppen können während einer Tätigkeit versichert sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich der Unfall innerhalb der Arbeitsstätte zugetragen hat. Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss er mit einer betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
Das kann zum Beispiel ein Schüler sein, der sich auf dem Weg zur Schule oder beim Sportunterricht verletzt oder aber ein Handwerker, der sich während seiner Tätigkeit in der Wohnung eines Kunden verletzt. Grundsätzlich müssen alle Unfälle der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden, sie übernimmt die Behandlungskosten und Folgekosten. Im Falle des Handwerkers trägt die Kosten die zuständige Berufsgenossenschaft.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung definiert Arbeitsunfälle folgendermaßen: “Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.”
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Was sind Arbeitsunfälle im Homeoffice?
Auch im Homeoffice können Mitarbeiter Arbeitsunfälle haben. Du stolperst auf dem Weg vom Schreibtisch zum Badezimmer und verstauchst dir deinen Fuß. Oder du kippst mit deinem Schreibtischstuhl um und erleidest eine Platzwunde am Kopf. Damit diese Risiken minimiert werden, ist es wichtig, dass du und deine Mitarbeiter im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese ist nicht nur ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorgeschrieben, sie dient eben auch dem Zweck, Gefahren und Unfällen beim Arbeiten privaten Umfeld vorzubeugen.
Grundsätzlich gilt im Homeoffice: Ein Unfall, der infolge einer versicherten Tätigkeit geschieht, ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oder zuständigen Berufsgenossenschaft. Das bedeutet, im Homeoffice sind alle Tätigkeiten während der Arbeitszeit versichert, die mit der Zielrichtung ausgeübt werden, dem Unternehmen zu dienen beziehungsweise die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Unfälle im Zusammenhang mit dem privaten Lebensbereich sind beim Homeoffice keine Arbeitsunfälle.
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Homeoffice versichert sind. Dazu hat es schon einige Urteile des Bundessozialgerichts gegeben.
Versicherte Wege im Homeoffice sind:
- innerhäusliche Wege, die im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stehen, wie zum Beispiel das Überprüfen der Internetverbindung im Keller, weil diese für die dienstliche Kommunikation benötigt wird oder der Weg zum dienstlichen Drucker.
- Wege aus dem Homeoffice und zurück, wenn sie erfolgen, um wegen der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice Kinder fremder Obhut anzuvertrauen (seit dem 18.06.2021).
Beachten solltest du aber, dass seit dem 18.06.2021 durch eine gesetzliche Erweiterung des SGB VII, manche Wege im eigenen Haushalt zusätzlich versichert sind. Dabei hält der Gesetzgeber insbesondere in Bezug auf innerhäusliche Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang während der Arbeitszeit eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz für notwendig. Daher besteht zu Hause auch dann Versicherungsschutz, wenn gleichartige Tätigkeiten bei Präsenzarbeit im Betrieb versichert wären. Dies gilt allerdings nicht für Unfälle, die sich bis einschließlich dem 17.06.2021 ereignet haben.
Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, Arbeitsunfällen im Homeoffice vorzubeugen. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Beitrag „Praktische Infos zum Arbeitsschutz im Homeoffice„.
Welche Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden?
Ein Arbeitsunfall sollte grundsätzlich immer gemeldet werden. Eine Meldepflicht herrscht aber erst dann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt oder tödlich verunglückt.
Die Frist für eine Meldung unterscheidet sich je nach Ausmaß der Verletzung. Handelt es sich um schwere Verletzungen, muss die Meldung unmittelbar erfolgen. Fallen die Verletzungen moderat aus, beträgt die Frist drei Kalendertage ab dem Unfallzeitpunkt.
Sind die genannten Voraussetzungen gegeben, müssen Arbeitgeber eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft vornehmen.
Für den Arbeitsplatz, an dem ein Unfall geschehen ist, ist die vorhandene Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt durch die verantwortliche Führungskraft zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wo müssen Arbeitsunfälle dokumentiert werden?
Im Meldeblock (früher auch Verbandbuch genannt) müssen sämtliche Arbeits- und Wegeunfälle dokumentiert werden, bei denen Erste Hilfe benötigt wurde. Auch solche, die zunächst nicht wie ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung wirken. Hierbei müssen folgende Informationen dokumentiert werden:
- Name der verletzten Person,
- Angaben zum Hergang des Unfalls
- Datum/Uhrzeit und Ort
- Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
- Namen eventueller Zeugen
- Erste-Hilfe-Leistung (Datum/Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen)
- Name des Ersthelfers
Verantwortlich für die Eintragung in den Meldeblock ist, wenn vorhanden, der betriebliche Ersthelfer. Ansonsten trägst du als Arbeitgeber die Verantwortung für die Dokumentation der Arbeitsunfälle.
Wer muss Arbeitsunfälle melden?
Wenn ein Arbeitsunfall vorgefallen ist, bist du als Arbeitgeber oder deine Führungsperson dazu angehalten, diesen bei der Berufsgenossenschaft zu melden.
Die Unfallanzeige sollte folgendermaßen vonstattengehen:
- Der Arbeitgeber sendet zwei Kopien der Unfallmeldung an seine zuständige Berufsgenossenschaft bzw. an den entsprechenden Versicherungsträger.
- Eine Kopie der Unfallmeldung bleibt im Unternehmen und dient der Dokumentation des Vorfalls.
- Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss auch dieser eine Kopie der Meldung vom Arbeitsunfall erhalten.
In jedem Fall solltest du daran denken, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig und auch im Homeoffice durchzuführen und deine Arbeitnehmer in der Arbeitssicherheit zu unterweisen. So können viele Unfälle vermieden werden. Auch solltest du nicht vergessen, dass bereits ab dem ersten Angestellten die vorgeschriebene Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt schriftlich bestellt werden müssen. Wenn du dazu Fragen hast, hilft dir die Deutsche Mittelstandsschutz gerne weiter und stellt dir digitale Lösungen zur Verfügung.
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