Lärmschutz im Unternehmen Mitarbeitende schützen – mit Lärmschutz und Schalldämmung
Auf den ersten Blick wirken einige Geräuschkulissen am Arbeitsplatz harmlos und werden oft als solche abgetan. Doch bereits der typische Bürolärm kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit deiner Mitarbeitenden haben. Schauen wir uns das einmal genauer an.
- 16.08.2022
- Gero Appel
Auf Lärm und entsprechenden Lärmschutz wird unter wandelnden Arbeitsbedingungen immer mehr Acht gegeben. Zu viel Lärm beeinflusst Mitarbeiter*innen negativ und auch nur bestimmte Dezibelzahlen sind am Arbeitsplatz zulässig. Welche Auswirkungen Lärm im Unternehmen haben kann und was du als Unternehmer*in tun kannst, um ihn bestmöglich einzudämmen, erfährst du hier.
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Definition Lärm: Was bedeutet das genau?
Einfach erklärt: Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Bei dieser Definition ist es wichtig, festzuhalten, dass Lärm stets subjektiv empfunden wird. Jede*r Mitarbeitende kann gewisse Geräusche unterschiedlich wahrnehmen – den einen stören sie kaum, den anderen nerven sie.
Je stärker jedoch das Geräusch ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass mehr Menschen es als unangenehmen Lärm empfinden. Auch muss bei der Art des Lärms unterschieden werden. Kontinuierlicher Lärm, zum Beispiel von Maschinen wie Klimaanlagen oder Druckern, unterscheidet sich deutlich von so genanntem intermittierenden Lärm, wie beim Klingeln eines Weckers. Der Geräuschpegel steigt und fällt also sehr schnell hintereinander. Bei sehr kurzen Geräuschen wie Schüssen oder Explosionen spricht man von Impulslärm.
Grundsätzlich können all diese Schallereignisse als unangenehmer Lärm bezeichnet werden. Da Lärm jedoch unterschiedlich wahrgenommen wird, ist der Begriff subjektiv geprägt. Um eine Vereinheitlichung zu erreichen, verwenden wir zum Messen dieses Lärms Dezibel, kurz dB.
Wie breitet sich Schall aus?
Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Diese Schallwellen sind das, was unser Ohr aufnimmt und in Töne verarbeiten kann. Man spricht hierbei auch von Luftschall. Schall kann nämlich auch durch andere Medien übertragen werden, z. B. Flüssigkeiten oder Festkörper. In diesem Fall handelt es sich um Flüssigkeitsschall oder Körperschall.
Durch den Druckunterschied in der Luft, der durch die Schwingungen erzeugt wird, werden Gasmoleküle bewegt, die den Schall weiterleiten und auf diese Weise, je nach Lautstärke, über eine gewisse Strecke für uns hörbar werden.
Was genau sind Dezibel?
Die Stärke des Schalls können wir messen. Die Messgröße dafür nennt sich Schalldruck und wird in Dezibel angegeben. Dezibel ist eine Hilfseinheit und ein Ausdruck, mit dem weltweit die Lautstärke eines Geräusches benannt werden kann. Durch die Zahl erhält man eine Vorstellung der tatsächlichen Lautstärke des Lärms. Dabei gilt: Je höher der Dezibelwert liegt, desto lauter wird ein Geräusch auch von uns Menschen empfunden. Zum Beispiele können unsere Ohren Geräusche bis zu 15 Dezibel kaum wahrnehmen, etwa ein raschelndes Blatt oder das Fallen von Schnee.
Dezibel ist aber keine Einheit wie Kilogramm oder Meter, die gleichmäßig mit ihrem Wert steigt. Es ist eine exponentielle Steigerung, der Wert steigt also immer schneller an. Eine Verdoppelung der Lautstärke ist damit gerade einmal eine Änderung von 10 dB. Diskomusik läuft für gewöhnlich auf 110 Dezibel. Ein Presslufthammer direkt am Ohr kommt hingegen schon auf 120 Dezibel. Alles über 80 Dezibel kann übrigens unserem Ohr schaden, ab 150 sogar unwiderruflich.
Was ist der Unterschied zwischen dB und dB(A)?
Zuerst: Beides sind Messgrößen des Schalldrucks. Doch der Schalldruckpegel (dB) und der bewertete Schalldruckpegel (dB(A)) unterscheiden sich grundlegend:
- Der Schalldruckpegel ist eine technische Größe, die in dB angegeben wird. Dieser Wert beschreibt die Stärke des Schallereignisses unter Laborbedingungen, bezieht aber nicht das Gehör des Menschen in die Berechnung ein.
- Der bewertete Schalldruckpegel (db(A)) erfasst die wahrgenommene Empfindung der Lautstärke für den Menschen. Dadurch kann der psychoakustische Eindruck eines Schallereignisses teilweise dargestellt werden. Das „(A)“ steht dabei für einen Frequenzfilter.
Wodurch entsteht der Lärm am Arbeitsplatz?
In Bürogebäuden entsteht zudem meist eine Menge maschineller Lärm, der auf den ersten Blick kaum auffällt. Drucker, Telefone, Lüfteranlagen oder Tastaturen sind oft ein großer Teil einer beständigen Geräuschkulisse, die von deinen Mitarbeiter*innen als beeinträchtigend wahrgenommen werden kann.
In Handwerksbetrieben oder auf Baustellen etwa sind die Ursachen von lautem Lärm oft sehr einfach zu identifizieren. Sei es nun die Kreissäge oder der Presslufthammer. Bei diesen Beschäftigungen ist die Schwelle zu gehörschädigendem Lärm schnell überschritten. Dass du als Arbeitgeber*in hierbei schnellstmöglichst Maßnahmen, wie das Bereitstellen von Lärmschutz-Kopfhörern ergreifst, ist absolut wichtig und notwendig.
Wie viel Lärm ist vertretbar?
Wie bereits erwähnt, wird Lärm individuell wahrgenommen. Daher können bereits Gespräche unter Mitarbeitenden als Lärm definiert werden. Gerade bei Büroarbeit, wo oft hohe Konzentration erforderlich ist, werden bereits 55 dB(A) von den meisten Menschen als störender Lärm angegeben. Eine Lautstärke von über 55 dB(A) wird als hoch und Geräuschkulissen von über 70 dB(A) als extrem laut wahrgenommen. Die Gefährdungsbeurteilung stuft alle drei Fälle bereits als Gesundheitsrisiko ein, für das entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Wie viel Lärm in deinem Unternehmen zugelassen ist, hängt von der Natur des Unternehmens ab. Gerade auf einer Baustelle oder im Handwerksbereich ist eine gewisse Lautstärke oft unvermeidbar, weswegen Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Im Büro hingegen lässt sich viel Umgebungslärm vermeiden und eine Lautstärke von höchstens 30 dB(A) ist dabei grundsätzlich empfehlenswert.
Welche Folgen kann der Lärm für Mitarbeitende haben?
Für die Gesundheitsgefährdung deiner Mitarbeitenden durch Lärm wird zwischen auralen und extra-auralen Lärmwirkungen unterschieden. Aurale Wirkungen betreffen dabei nur das Gehör. Bei einem starken Impulslärm kann Schwerhörigkeit oder ein Knalltrauma die Folge sein. Bei einem regelmäßigen Dauerschallpegel von 70 dB(A) und höher kann auch eine zunächst reversible Hörverminderung auftreten, die, bei weiterer Beschallung, permanent werden kann.
Extra-aurale Lärmwirkungen betreffen direkt das zentrale und das vegetative Nervensystem. Diese Wirkungen zeigen sich unter anderem in verschiedenen physiologischen und psychischen Reaktionen. Stressreaktionen sind häufig die Folge. Zunächst treten diese kurz auf, immer in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Schallexplosion, und klingen auch entsprechend wieder ab. Bei andauernden Stressreaktionen können diese chronisch werden und negative gesundheitliche Auswirkungen haben. Der extra-aurale Lärm beeinflusst den Menschen aber auch anderweitig und kann andere Symptome verstärken:
Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System:
- erhöhte Blutdruckwerte sowie erhöhter Puls,
- hohe Konzentration von Stresshormonen.
Auswirkungen auf die psychische Gesundheit:
- Ermüdung,
- Unzufriedenheit,
- verringerte Belastbarkeit,
- Stressverstärkung.
Auswirkungen auf die Leistung am Arbeitsplatz:
- nachlassende Produktivität,
- höhere Fehlerquote,
- Verständigungsprobleme,
- Konzentrationsabbau,
- verminderte Arbeitspräzision und -geschwindigkeit.
Welche Arbeitsstättenrichtlinie gilt für Lärmschutz?
Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsschutzverordnung ist für dich als Arbeitgeber*in auch die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) im Hinblick auf die Gefährdung durch Lärm relevant. § 7 der Verordnung bezieht sich auf die Maßnahmen, die du ergreifen musst, um die Lärmbelastung zu verhindern oder zu vermindern. Sie besagt auch, dass die folgenden Maßnahmen Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz haben:
- Verwendung alternativer Arbeitsverfahren, wodurch die Exposition durch Lärm verringert wird,
- technische Maßnahmen zur Luftschallminderung, Einführung von Arbeitszeitplänen zur Lärmminderung,
- regelmäßige Wartungsprogramme von Arbeitsmitteln, -plätzen und -anlagen,
- Einsatz neuer Arbeitsmittel, die der Lärmminderung dienen.
§ 11 der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung beinhaltet das Thema “Unterweisung”. Überschreitet dein Unternehmen gewisse Schwellenwerte bei Lärm oder Vibration, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, deine Mitarbeiter*innen unter dem Gesichtspunkt Lärm- und Vibrationsschutz zu unterweisen. In der Verordnung findest du ebenfalls Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Vibrationen. Hier eine Auflistung:
- Verwendung alternativer Arbeitsverfahren, welche ergonomisch optimiert wurden und geringe Vibrationen verursachen,
- Zusatzausrüstung, welche die Gefährdung durch Vibrationen verringert,
- Regelmäßige Wartung von Arbeitsmitteln, -plätzen, -anlagen, sowie Fahrbahnen,
- Zeitbegrenzung der Vibrationsexposition,
- Bereitstellung von Kleidung zum Nässe- und Kälteschutz,
- Schulung der Mitarbeitenden in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln.
Die durchzuführenden Unterweisungen müssen auf den Ergebnissen der vorangegangen Gefährdungsbeurteilung basieren. Dabei muss besonders auf die Arbeitszeiten und -bereiche verwiesen werden, in denen die Exposition an Lärm und Vibration am stärksten ist. Mehr zum Thema Gefährdungsbeurteilungen findest du hier.
Wie hat die Gefährdungsbeurteilung Lärmschutz auszusehen?
Du bist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in deinem Unternehmen durchzuführen. In dieser überprüfst du dein gesamtes Unternehmen auf mögliche Gefährdungen. Dazu zählt auch, ob deine Mitarbeitenden Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind. Überschreitet die Exposition dabei gewisse Schwellenwerte, musst du Schutzmaßnahmen ergreifen. Auf folgende Aspekte solltest du bei einer Gefährdungsbeurteilung Lärmschutz achten:
- Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm,
- Überschreitung der Schwellenwerte nach § 6 Satz 1 und § 8 Abs. 2,
- Verfügbarkeit alternativer, geräuscharmer Arbeitsmittel und Ausrüstungen,
- mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit deiner Mitarbeitenden durch Lärmexposition,
- Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln,
- Herstellerangaben zu Lärmemissionen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Gefährdungen durch Lärm und Vibration getrennt zu überprüfen sind und erst anschließend zusammengeführt werden. Auch mögliche Wechselwirkungen müssen dabei berücksichtigt werden. Achtet in jedem Fall auf eine ausführliche Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung.
Wie kannst du deine Mitarbeitenden effizient schützen?
Sollte es in deinem Unternehmen erforderlich sein, Schutzmaßnahmen gegen Lärm oder Vibration zu ergreifen, hast du viele verschiedene Möglichkeiten. Beachte jedoch, dass du, vor dem Ergreifen von Maßnahmen, die deine Mitarbeitenden in der Arbeit beeinflussen, wie die Bereitstellung von Lärmschutz-Kopfhörern, die vorrangigen Maßnahmen der Arbeitsstättenrichtlinie befolgst. Ein Gehörschutz, bzw. Schutzausrüstung, sollte immer die letztmögliche Maßnahme darstellen.
Dringt beispielsweise viel Lärm von draußen in die Arbeitsstätte, können ein Lärmschutz-Vorhang oder Lärmschutz-Fenster geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Lautstärke an den Arbeitsplätzen darstellen. Bei maschinellen Geräuschen wie Druckern oder Aktenvernichtern empfiehlt sich die Einrichtung eines separaten, durch eine Tür abgetrennten Raumes. Durch diese Abgrenzung reduziert sich der Lärmpegel merklich.
Im Bereich Kommunikation gestaltet es sich schnell schwieriger. Ein ausgiebiger Austausch deiner Mitarbeitenden verbessert nicht nur die Leistung, sondern auch die Unternehmenskultur. Dennoch kann der entstehende Lärm durch vermehrte Gespräche störend auf andere Mitarbeitende wirken. Durch die Einrichtung von Besprechungsräumen können Meetings und ähnliches fernab der Arbeitsplätze besprochen werden und der Lärmpegel bleibt entsprechend niedrig.
Wie funktioniert Schalldämmung?
In jedem Fall kann sich die Einführung von Hilfsmitteln zur Schalldämmung lohnen. Dazu zählen z. B. Trennwände, Schallschutzschirme, Headsets oder spezielle Schalldämmung für Wand und Decke. Doch wie funktioniert Schalldämmung genau?
Schalldämmung bedeutet, wir isolieren Schallschwingungen. Die Schallausbreitung wird dabei durch verschiedene Raumbegrenzungen limitiert. Schalldämmung ist daher, gerade in Bürogebäuden, eine der effektivsten Methoden, um den Lärmpegel zu verringern. Hierfür wird häufig eine spezielle Schalldämmung für Wand und Decke angebracht. Der sich ausbreitende Schall reflektiert dabei an einzelnen Stellen. Da der Schall nicht nach außen gelangen kann, sondern lediglich reflektiert, verläuft er sich im Raum und wird letztendlich verschluckt, ohne dass weiterführende Räume etwas von diesem Schall aufnehmen.
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Wie du siehst, gibt es beim Thema Lärmschutz einiges zu beachten. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei der erste Schritt zum Erfolg, ein rechtskonformes und sicheres Unternehmen zu führen. Wir unterstützen dich dabei, alle rechtlichen Auflagen zu erfüllen sowie notwendige Unterweisungen für dein Unternehmen durchzuführen und weitere Schutzmaßnahmen einzuleiten. Wir freuen uns auf deine Kontaktanfrage.
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