Tatort Unternehmen Gewalt am Arbeitsplatz – Prävention und Umgang
Mobbing, Beleidigungen oder sogar körperliche Übergriffe – Gewalt kann sich auf vielfältige Weise am Arbeitsplatz äußern. Wie du präventiv gegen Gewalt in deinem Unternehmen vorgehen kannst und was im Ernstfall zu tun ist, erklären wir in diesem Beitrag.
- 04.03.2025
- Gina Boldt
Als Arbeitgeber*in trägst du eine erhebliche Verantwortung für das Wohlergehen und die Sicherheit deiner Mitarbeiter*innen. Gewalt am Arbeitsplatz ist dabei ein Thema, das häufig unterschätzt oder nicht ausreichend thematisiert wird, jedoch in jeder Branche und jedem Betrieb auftreten kann. Mobbing, sexuelle Belästigung oder sogar tätliche Angriffe sind nur einige der Formen, die Gewalt am Arbeitsplatz annehmen kann. Diese Vorfälle belasten sowohl die direkten Betroffenen als auch das gesamte Arbeitsumfeld und können deinem Unternehmen langfristig schaden.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, warum es für dich als Arbeitgeber*in wichtig ist, Gewalt am Arbeitsplatz aktiv vorzubeugen und wie du im Ernstfall professionell und unterstützend handeln kannst. Mit einer klaren Strategie kannst du nicht nur Konflikte vermeiden und entschärfen, sondern auch ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld für alle Beteiligten schaffen.
Das erfährst du in diesem Beitrag:

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Was ist Gewalt?
Gewalt ist ein äußerst komplexes Phänomen, das sich nicht auf eine einfache Definition reduzieren lässt. Generell wird Gewalt als jede Handlung definiert, die dazu dient, einer anderen Person, einem Tier oder einem Gegenstand Schaden zuzufügen. Dies kann sowohl körperlichen als auch seelischen Schaden umfassen. Das Spektrum reicht von herabsetzenden Worten über Schläge bis hin zu seiner extremsten Form – dem Mord.
Welche Formen von Gewalt existieren?
Die Art und Weise, wie Gewalt ausgeübt oder erlebt wird, ist unterschiedlich und zeigt sich in vielen Lebensbereichen. Sie kann Einzelpersonen, aber auch ganze Gesellschaften betreffen. Jede Form von Gewalt hinterlässt Spuren und hat häufig langfristige Folgen für die Betroffenen.
Beispiele für Formen von Gewalt sind:
- Physische Gewalt
- Psychische Gewalt
- Sexualisierte Gewalt
- Soziale Gewalt
- Digitale Gewalt
- Wirtschaftliche Gewalt
- Häusliche Gewalt
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt zahlreiche weitere Formen, die Gewalt annehmen kann, wie zum Beispiel die politisch motivierte Gewalt. Viele Gewaltformen gehen dabei miteinander einher oder überschneiden sich. Ein Beispiel hierfür ist, wenn auf eine Beleidigung, die der psychischen Gewalt zuzuordnen ist, eine Ohrfeige folgt, die der körperlichen Gewalt zuzuordnen ist. Eine Verbindung unterschiedlicher Gewaltarten zeigt, dass Gewalt in vielen Fällen eine komplexe und vielschichtige Erscheinung ist.
Einzelne Taten können auch mehreren Gewaltformen zugeordnet werden: Eine Vergewaltigung zählt eindeutig zur sexualisierten Gewalt. Sie umfasst dabei aber auch Aspekte der körperlichen Gewalt, da der Körper des Opfers unmittelbar verletzt wird, sowie psychischer Gewalt, da der/die Geschädigte häufig unter langfristigen emotionalen und psychischen Folgen leidet. Handelt es sich darüber hinaus noch um eine Tat in der eigenen Partnerschaft, lässt sie sich auch der häuslichen Gewalt zuordnen.
Auch wenn nicht jede dieser Formen von Gewalt am Arbeitsplatz auftritt, ist es für dich als Arbeitgeber*in wichtig, die verschiedenen Erscheinungsformen von Gewalt erkennen zu können und gegebenenfalls Unterstützung anzubieten, wenn du wahrnimmst, dass dein*e Mitarbeiter*in häusliche Gewalt erlebt.

Welche Formen von Gewalt gibt es am Arbeitsplatz?
Gewalt am Arbeitsplatz kann vielfältige Formen annehmen, wobei psychische Gewalt ein wiederkehrendes Thema ist.
In folgender Weise kann sich Gewalt in deinem Unternehmen äußern:
- Psychische Gewalt: Häufig tritt sie in Form von Mobbing auf, bei dem Mitarbeiter*innen gezielt über einen längeren Zeitraum von Kolleg*innen schikaniert, herabgesetzt und ausgegrenzt werden. Wird Mobbing durch Vorgesetzte ausgeübt, nennt es sich Bossing. Drohungen, Beleidigungen und Belästigungen sind weitere Formen psychischer Gewalt, die das Arbeitsumfeld erheblich negativ beeinflussen können.
- Sexualisierte Gewalt: Diese Form der Gewalt kann in unterschiedlichen Formen, etwa durch unerwünschte Annäherungen, anstößige Kommentare oder sogar Tätlichkeiten am Arbeitsplatz auftreten.
- Körperliche Gewalt: Wenn auch seltener, stellt körperliche Gewalt ein gravierendes Problem dar. Dazu gehören unter anderem Tritte, Schubsen und Prügeleien bis hin zu Mord.
- Digitale Gewalt: Mit den zunehmenden digitalen Möglichkeiten haben sich auch neue Formen der Gewalt entwickelt. Dazu zählen vor allem die Verbreitung von Drohungen per E-Mail oder über andere digitale Kommunikationswege sowie die Veröffentlichung beleidigender oder verletzender Inhalte im Internet. Diese Art der Gewalt kann besonders heimtückisch sein, da sie oft anonym erfolgt und die Täter*innen schwer zu identifizieren sind.
Wer ist am meisten von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen?
Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sind insbesondere Branchen und Berufszweige mit Publikumsverkehr vermehrt von Gewalt betroffen. Am stärksten gefährdet sind dabei Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der öffentlichen Verwaltung. Man denke dabei nur an die wiederkehrenden Berichte über Gewalttaten an Jobcenter-Mitarbeiter*innen durch Kund*innen, die sogar bis hin zu Mord reichen.
Auch Fachkräfte im Bereich Verkehr, wie zum Beispiel Zugbegleiter*innen, sehen sich zunehmend Gewalt ausgesetzt – zum Beispiel durch verbale und körperliche Angriffe von Schwarzfahrer*innen bei der Kontrolle. Zudem sind Beschäftigte in den Bereichen Handel und Erziehung einem erhöhten Gewaltrisiko ausgeliefert, wie beispielsweise Überfälle an Supermarktkassen und Kiosken. Arbeitsplätze mit berufs- und tätigkeitsbedingtem Umgang mit Geld, Nachtarbeit oder Alleinarbeit erhöhen das Risiko zusätzlich.

Was ist der Unterschied zwischen Gewalt von außen und von innen?
Gewalt am Arbeitsplatz kann von verschiedenen Personen ausgehen, wobei man – abhängig davon, wer die Gewalt ausübt – zwischen externer und interner Gewalt unterscheidet. Externe Gewalt, auch Gewalt von außen genannt, wird von betriebsfremden Personen wie Kund*innen oder Besucher*innen gegenüber den Mitarbeiter*innen ausgeübt.
Interne Gewalt hingegen wird von Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen oder Vorgesetzten innerhalb des Unternehmens oder der Organisation gegen die eigenen Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen oder Vorgesetzten ausgeführt. Beide Formen von Gewalt können schwerwiegende Auswirkungen auf das Arbeitsklima und die psychische Gesundheit der Betroffenen haben.
Wie verbreitet ist Gewalt am Arbeitsplatz?
Laut der ILO (International Labour Organization) ist jede*r fünfte Arbeitnehmer*in weltweit von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz betroffen. Nach Angaben der DGUV werden jedes Jahr zwischen 9.000 und 13.000 Arbeitsunfälle gemeldet, die durch Gewalt verursacht wurden. Diese Zahl spiegelt jedoch nur einen Bruchteil der Problematik wider. Ein Arbeitsunfall muss zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen, um meldepflichtig zu sein. Darüber hinaus wird psychische Gewalt, wie Beleidigungen, oftmals nicht erfasst.
Gewalterfahrungen im Job: Zahlen aus der forsa-Umfrage 2024
Im Rahmen einer forsa-Umfrage von 2024 im Auftrag der DGUV wurden 2.512 Beschäftigte zu ihren Erfahrungen mit Gewalt am Arbeitsplatz befragt, die berufs- und tätigkeitsbedingt regelmäßigen Kontakt zu externen Personen haben, wie zum Beispiel Kund*innen. Die Ergebnisse zeigen, dass psychische Gewalt am Arbeitsplatz am häufigsten vorkommt – mit 32 Prozent vor allem in Form von Beschimpfungen und Beleidigungen. 8 Prozent der Befragten berichten von körperlicher Gewalt und 6 Prozent sogar von sexualisierter psychischer Gewalt am Arbeitsplatz. Dabei sind Frauen (41 Prozent) häufiger betroffen als Männer (32 Prozent).
Die Umfrage stellt jedoch nur einen Teilaspekt des gesamten Problems dar. Sie bezieht sich ausschließlich auf Branchen, in denen Mitarbeiter*innen regelmäßig mit externen Personen in Kontakt stehen, und schließt Bereiche aus, in denen dieser Kontakt nicht besteht. Darüber hinaus wird in der Umfrage keine Gewalt berücksichtigt, die von betriebsinternen Personen ausgeht, wodurch ein weiterer relevanter Teil des Themas unberücksichtigt bleibt. Insgesamt gibt die Umfrage also nur einen begrenzten Einblick in das tatsächliche Ausmaß der Gewalt am Arbeitsplatz, das vermutlich noch deutlich höher ist.

Welche Ursachen hat Gewalt am Arbeitsplatz?
Die Ursachen für Gewalt sind so individuell und komplex wie die Menschen, die sie ausüben. Sie lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen:
- Persönliche und private Faktoren: Unter anderem familiäre Probleme, psychische Erkrankungen, Missbrauch von Alkohol und/oder Drogen sowie frühkindliche Gewalterfahrungen können das Risiko erhöhen, dass Menschen gewalttätiges Verhalten zeigen.
- Technische und organisatorische Bedingungen: Das Fehlen von Fluchtmöglichkeiten, hohe Arbeitsbelastungen und unzureichende Führungskompetenz sind beispielsweise Bedingungen, die Konflikte fördern und in bestimmten Situationen Gewalt begünstigen können.
- Psychosoziale Faktoren: Neid, Frustration oder Missverständnisse in einem Team können zur Entstehung von Gewalt beitragen. Führungskräfte, die selbst Fehlverhalten zeigen oder Mobbing tolerieren, tragen unbewusst zur Eskalation von Konflikten und Gewalt bei.

Welche Folgen hat Gewalt am Arbeitsplatz?
Gewalt am Arbeitsplatz hat tiefgreifende und weitreichende Auswirkungen, die sowohl die betroffenen Einzelpersonen als auch dein gesamtes Unternehmen betreffen. Auf individueller Ebene können die Folgen körperlicher und psychischer Gewalt ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen, die das Wohlbefinden der geschädigten Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigen und ihre Lebensqualität langfristig verringern können. Auf betrieblicher Ebene führt Gewalt zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas. Unternehmen sehen sich zudem mit finanziellen Belastungen durch Krankheitsausfälle, rechtliche Konsequenzen und einem geschädigten Ruf konfrontiert.
Hier sind die Auswirkungen konkret zusammengefasst:
Individuelle Folgen:
- Körperliche Folgeschäden: Abhängig von der erlittenen Gewalt, Prellungen, Frakturen, Schnittwunden
- Psychische Belastungen: Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Konzentrationsprobleme, psychosomatische Erkrankungen
- Emotionale Auswirkungen: Verlust des Selbstwertgefühls, Unsicherheit, Selbstvorwürfe, Phobien
- Langfristige Schädigungen: Chronischer Stress, Suchtgefahr, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, langfristige körperliche Schäden und chronische Schmerzen wie Rücken- und Gelenkschmerzen
Betriebliche Folgen:
- Produktivitätseinbußen: Geringere Effizienz, höhere Fehlzeiten und Fluktuation
- Schlechtes Arbeitsklima: Negatives psychosoziales Umfeld, reduzierte Motivation bis hin zur inneren Kündigung
- Imageschäden: Verschlechterte Reputation durch Berichterstattung und negative Einträge auf Plattformen
- Rechtliche Konsequenzen: Untätigkeit kann dich als Unternehmer*in selbst strafbar machen (z. B. Begehen durch Unterlassen nach § 13 StGB (Strafgesetzbuch))
- Kosten: Potenzielle Rechtskosten
Die Prävention und Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz sind daher von zentraler Bedeutung, um das Wohl deiner Mitarbeiter*innen zu sichern und die Leistungsfähigkeit deines Unternehmens zu erhalten.
Welche Rolle spielst du als Führungskraft bei Gewalt am Arbeitsplatz?
Als Führungskraft spielst du eine Schlüsselrolle bei der Prävention und im Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – schon aufgrund deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in. Du bist nicht nur dafür verantwortlich, ein gewalt- und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, sondern auch dafür, im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln.
Unter anderem umfasst deine Rolle als Arbeitgeber*in bei der Prävention und dem Umgang mit Gewalt in deinem Unternehmen folgende Aufgaben:
- Vorbildfunktion und Unternehmenskultur: Führungskräfte sollten ein Klima der Offenheit und psychosozialen Sicherheit schaffen, in dem Betroffene Gewalt ohne Angst vor Nachteilen ansprechen können. Als Arbeitgeber*in solltest du selbst angemessenes und respektvolles Miteinander vorleben und Fehlverhalten nicht tolerieren.
- Prävention: Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen zur Deeskalation und klare Kommunikationsrichtlinien. Ein positives Arbeitsklima reduziert das Risiko von Konflikten und Gewalt.
- Konfliktmanagement: Führungskräfte müssen Konflikte frühzeitig erkennen, Täter*innen identifizieren und Lösungen suchen. Du solltest konsequent gegen Gewalt in jeglicher Form vorgehen und klare Folgen, wie zum Beispiel Abmahnungen und fristlose Kündigungen, aufzeigen.
- Nachsorge: Betroffene sollten von dir unterstützt werden, zum Beispiel durch Gespräche oder die Vermittlung professioneller Hilfe. Eine offene Fehlerkultur ist für dein Unternehmen essenziell, um erneute Vorfälle zu vermeiden.
Aktives Handeln und eine klare Haltung, die eigene Vorbildfunktion und die Fähigkeit, präventive Maßnahmen konsequent umzusetzen, sind für dich als Führungskraft entscheidend, um sowohl akute Vorfälle zu verhindern als auch eine respektvolle und gewaltfreie Arbeitsatmosphäre zu schaffen und langfristig zu gewährleisten.

Wie kann man Gewalt am Arbeitsplatz vorbeugen?
Als Arbeitgeber*in hast du eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeiter*innen. Dazu gehört, dass sie während ihrer Tätigkeit vor Gefahren, wie zum Beispiel Gewalt, geschützt sind. Wie du als Unternehmer*in in deinem Betrieb Gewalt vorbeugen kannst, erklären wir dir im Folgenden.
Gefährdungsbeurteilung Gewalt am Arbeitsplatz
Ein zentrales Element zur Verhinderung von Gewalt in deinem Unternehmen ist eine Gefährdungsbeurteilung. Sie verpflichtet dich als Arbeitgeber*in, potenzielle Gewaltgefahren zu erkennen, einzuschätzen und darauf basierende präventive Schutzmaßnahmen zu entwickeln sowie deren Wirksamkeit regelmäßig prüfen.
Zunächst solltest du festhalten, welchen Risiken deine Arbeitnehmer*innen in deinem Unternehmen potenziell ausgesetzt sind. Gespräche mit deinen Mitarbeiter*innen oder anonyme Umfragen können dir dabei helfen, die potenziellen Gefahren zu erfassen. Daraus kannst du im Anschluss die entsprechenden Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip ableiten.
TOP-Prinzip
Bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen gegen Gewalt kannst du dich am sogenannten TOP-Prinzip (technisch-organisatorisch-personenbezogen) orientieren. Technische Schutzmaßnahmen sind vor den organisatorischen Schutzmaßnahmen und diese wiederum vor den personenbezogenen Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beispiele für technische Maßnahmen:
- Installation von Alarmsystemen und Notrufgeräten: Eine wirksame Sicherheitsmaßnahme ist die Installation moderner Alarmsysteme und Notrufeinrichtungen, die im Notfall eine schnelle und zuverlässige Reaktion ermöglichen. Diese Systeme tragen dazu bei, im Ernstfall schnell Hilfe zu rufen und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.
- Schutz durch Fluchtwege und -räume: Die Bereitstellung deutlich gekennzeichneter Fluchtwege und sicherer Flucht- sowie Schutzräume verbessert den Schutz deiner Mitarbeiter*innen in Gewaltsituationen. Diese Maßnahmen ermöglichen eine schnelle und geordnete Evakuierung und bieten Schutz vor unmittelbaren Gefahren.
- Gute Beleuchtung: Eine wirksame Präventionsmaßnahme gegen Gewalt ist eine gute und gleichmäßige Beleuchtung in allen relevanten Bereichen. Dies verbessert nicht nur die Sichtverhältnisse, sondern trägt auch zur Abschreckung potenzieller Täter*innen bei, da gut beleuchtete Orte weniger Gelegenheiten für gewalttätige Handlungen bieten.
- Vermeidung potenziell gefährlicher Gegenstände: Darüber hinaus ist es wichtig, dass du Gegenstände (zum Beispiel Locher, Tacker etc.), die zur Gewalt missbraucht werden können, identifizierst und sie gegebenenfalls sicher verwahren lässt.
Beispiele für organisatorische Maßnahmen:
- Erfassung und Analyse von Gewaltvorfällen: Es wird ein umfassendes System zur detaillierten Erfassung und Auswertung von Gewaltvorfällen entwickelt. Das Ziel ist, sämtliche Vorkommnisse – von Beleidigungen bis zu körperlichen Angriffen – zeitnah zu dokumentieren. So bekommst du ein vollständiges Bild der Sicherheitslage in deinem Unternehmen. Durch eine regelmäßige Analyse der Vorfälle kannst du Risikofaktoren und Muster erkennen und so gezielt Vorkehrungen ergreifen und frühzeitig auf mögliche Gefahren reagieren.
- Erstellung eines Notfallplans: Ein detaillierter Notfallplan gibt klare Handlungsanweisungen für den Ernstfall und stellt sicher, dass Mitarbeiter*innen wissen, wie sie in entsprechenden Gewaltsituationen am Arbeitsplatz schnell und effektiv handeln können.
- Festlegung von Verhaltensstandards: Für das Verhalten aller Beteiligten – sowohl der Mitarbeiter*innen als auch externen Personen wie Kund*innen oder Partner*innen – ist es wichtig, dass dein Unternehmen klare und verbindliche Verhaltensstandards definiert und schriftlich festhält. Diese legen fest, welches Verhalten als respektvoll und gefahrlos und welches als unangemessen oder gefährlich betrachtet wird. Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Verhaltensregeln kannst du gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen anwenden, wie zum Beispiel Hausverbot für Kund*innen oder Abmahnung für Mitarbeiter*innen.
Beispiele für personenbezogene Maßnahmen:
- Schulung zu Kommunikation und Deeskalationstechniken: Du solltest deine Mitarbeiter*innen regelmäßig in grundlegenden Kommunikationsstrategien und Deeskalationstechniken schulen lassen, damit sie Konflikte frühzeitig erkennen und in diesen Situationen ruhig und professionell handeln können. Ziel ist es, gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern und eine respektvolle Kommunikation aufrechtzuerhalten.
- Regelmäßige Unterweisung zum Umgang mit Gewaltvorfällen: Für deine Mitarbeiter*innen ist es hilfreich und wichtig, dass du regelmäßige Schulungen zum Umgang mit Gewalt durchführen lässt. Dort lernen sie praxisnahe Strategien zur Vermeidung von und zum Umgang mit (potenziellen) Gewaltvorfällen.
- Regelmäßige Teamsitzungen: Es kann deinen Mitarbeiter*innen helfen, gemeinsam Erfahrungen auszutauschen und ihr eigenes Bewusstsein für Gefahren und Risiken zu schärfen.

Was tun, wenn es zu Gewalt am Arbeitsplatz kam?
Als Arbeitgeber*in musst du im Ernstfall unverzüglich und gezielt reagieren. Dazu gehört eine gründliche Aufklärung der Geschehnisse, Erste-Hilfe-Maßnahmen, die psychische Betreuung des Opfers, der Zeug*innen und die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Vorfälle.
Nach einem Gewaltvorfall hat die psychologische Erstbetreuung deiner betroffenen Mitarbeiter*innen Vorrang. Es ist essenziell, dass dieser Vorfall umfassend verarbeitet wird, sodass psychische Folgen wie Trigger-Entstehungen, Ängste oder posttraumatische Belastungsstörungen minimiert werden können. Besonders hilfreich ist es, wenn dein Unternehmen bereits Kontakte zu örtlichen Opferhilfen, zum Beispiel Weißer Ring, hat, damit deine Mitarbeiter*innen nach dem Vorfall auf die Hilfsangebote zugreifen können. Dies gilt sowohl für die Opfer als auch die Zeug*innen der Tat. Wichtig ist, die Betroffenen langfristig nach dem Vorfall zu betreuen. Dies kann durch psychologische Betreuung oder rehabilitative Maßnahmen geschehen. Gegebenenfalls ist es notwendig, den Gewaltvorfall am Arbeitsplatz dem Unfallversicherungsträger als Arbeitsunfall zu melden.
Gegenüber den Täter*innen stehen dir als Arbeitgeber*in je nach Ausmaß des Vorfalls arbeitsrechtliche Mittel zur Verfügung, wie beispielsweise eine Abmahnung oder die Versetzung der Täter*innen. Auch die verhaltensbedingte ordentliche Kündigung und in schweren Fällen die außerordentliche fristlose Kündigung kommen in Betracht. Gewalt am Arbeitsplatz darfst du auf keinen Fall ignorieren oder hinnehmen. Wenn du nicht eingreifst, machst du dich selbst strafbar (Beihilfe nach § 27 StGB oder Begehen durch Unterlassen nach § 13 StGB).
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Gewalt ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Sicherheit deiner Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz. Als dein*e Ansprechpartner*in bei allen Fragen zu den Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, stehen wir dir gern unterstützend zur Seite. Wir wissen: Prävention ist das beste Mittel gegen Gefahren am Arbeitsplatz. Mit unserem digitalen Tool Smart Campus kannst du die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für dich und deine Mitarbeiter*innen bequem, schnell und kostensparend durchführen. Hol dir jetzt ein unverbindliches Angebot ein. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

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