Betriebsbeauftragte für Arbeitsschutz Verpflichtend zu bestellen: die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz deiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie ist gesetzlich verpflichtend zu bestellen.
- 08.11.2021
- Manuela Mademann
Kurz gesagt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schafft zusammen mit dir als Arbeitgeber ein sicheres und gesundes Umfeld, in dem deine Mitarbeiter effektiv und effizient arbeiten können. Sicherheitsvorkehrungen führen zu weniger Unfällen am Arbeitsplatz sowie chronischen Erkrankungen und steigern damit den betriebswirtschaftlichen Erfolg. Denn kranke Mitarbeiter sind teuer und nur gesunde sowie motivierte Mitarbeiter sind auch dauerhaft leistungsfähig. Hier hilft dir die Sifa.
Die Sifa berät und unterstützt dich in allen Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen, sodass deine Mitarbeiter gesund und sicher arbeiten können. Auf diese Weise profitieren beide Seiten: du als Arbeitgeber und deine Arbeitnehmer. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Rechtsgrundlage, den zentralen Aufgaben und vielen weiteren Aspekten der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In diesem Beitrag erfährst du:
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- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Wie ist die Rechtsgrundlage von Fachkräften der Arbeitssicherheit?
Fangen wir zuerst einmal mit den Rechtsgrundlagen und den gesetzlichen Vorschriften zur Sifa an. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Um den Arbeitsschutz zu sichern und zu verbessern, legt das Gesetz einige Maßnahmen fest, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Außerdem sollst du für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sorgen.
Zu diesen Maßnahmen gehört in erster Linie die kontinuierliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Was genau eine Gefährdungsbeurteilung ist, wie du sie durchführst und rechtskonform dokumentierst, erfährst du in diesem Beitrag. Im Arbeitsschutzgesetz steht auch, dass ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie deine Beschäftigten dich bei deinen Pflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterstützen haben.
Detaillierter sind die Vorschriften für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Dieses Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit besagt, dass du Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte schriftlich bestellen musst, ihnen gewisse Aufgaben der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu übertragen hast und legt außerdem Anforderungen an die Fachkraft für Schutz und Sicherheit fest.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz und bestimmt die Bestellung, Anforderungen und Aufgabenfelder von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit genauer.
Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 hat jeder Arbeitgeber eine Sifa schriftlich zu bestellen. Bereits ab dem ersten Angestellten benötigen daher alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab.
Die DGUV Vorschrift 2 definiert ein einheitliches Betreuungsmodell für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und mehr als 10 Mitarbeitern sowie eine alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten. Welche Bestimmungen für die Regelbetreuung gelten und wie diese für Betriebe unterschiedlicher Größe aufgegliedert ist, kannst du diesem Beitrag entnehmen.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Kommen wir nun zu den Aufgaben, die eine Sicherheitsfachkraft hat und wie sie dich beim Arbeitsschutz unterstützt. Die Sifa übernimmt neben dem Betriebsarzt, dessen Funktionen du hier nachlesen kannst, eine Vielzahl an Aufgaben, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz deiner Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sie berät und hilft dir in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung sowie menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Aufgabe der Sifa ist es, den Arbeitsplatz zu einer sicheren und optimalen Umgebung für alle Beteiligten zu machen. Das umfasst nach dem Arbeitssicherheitsgesetz insbesondere
- die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen,
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsablaufs, Arbeitsumgebung und Fragen der Ergonomie,
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln sowie Arbeitsverfahren, insbesondere vor deren Einführung und Inbetriebnahme,
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und Unfallverhütung und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten sowie Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
- Anstrengungen, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten und sie insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren,
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten und Arbeitnehmer.
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit muss ihre Aufgaben aktiv und kooperativ angehen, konkrete Hilfestellung leisten und vor allem präventiv tätig werden. Außerdem erarbeitet sie Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen. Detailliert werden die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anhang 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt. Hier werden sowohl die Aufgabenfelder für die Grundbetreuung als auch den betriebsspezifischen Teil der Regelbetreuung beschrieben. Außerdem gibt es sogenannte anlassbezogene Betreuungen, die bei besonderen Anlässen die Beteiligung einer Sicherheitsfachkraft erforderlich machen. Sehen wir uns im Folgenden ein paar Beispiele an, wann das notwendig wird.
Wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Bei bestimmten Anlässen sollst du die Hilfe einer Sifa hinzuziehen. Anlassbezogenen Betreuungen können zum Beispiel sein:
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben, grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
- Einführung neuer Arbeitsverfahren,
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren,
- grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen.
Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit werden?
Kommen wir zur Frage, wer als Fachkraft für Schutz und Sicherheit arbeiten darf und welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen. Im Arbeitssicherheitsgesetz steht dazu ,,Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.“ Grundsätzlich kommen also Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister als Fachkräfte für Arbeitssicherheit infrage. Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die groben Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz genauer. Hier heißt es:
Sicherheitsingenieure können dann als Sifa eingesetzt werden, wenn sie
- berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben,
- danach mindestens zwei Jahre lang eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt haben und
- einen von einer staatlichen oder den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
- auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben. Sie sind ohne weiteren Ausbildungslehrgang qualifiziert.
Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie
- eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,
- danach mindestens zwei Jahre lang eine praktische Tätigkeit als Techniker ausgeübt haben und
- einen von einer staatlichen oder den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
- Außerdem können Personen als Sicherheitsfachkraft tätig werden, die ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als Techniker gearbeitet haben und den erforderlichen Ausbildungslehrgang absolviert haben.
Sicherheitsmeister können als Sifa arbeiten, wenn sie
- die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,
- danach mindestens zwei Jahre lang eine praktische Tätigkeit als Meister ausgeübt haben und
- einen von einer staatlichen oder den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
- Die Anforderungen erfüllen auch Personen ohne Meisterprüfung, die mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion gearbeitet haben und den notwendigen Ausbildungslehrgang abgeschlossen haben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten?
Wie eben beschrieben sind Fachkräfte für Schutz und Sicherheit Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Als dir direkt unterstellte Personen müssen sie dich bei den im Arbeitssicherheitsgesetz festgehaltenen Aufgaben fachkundig unterstützen. Sicherheitsbeauftragte helfen ebenfalls bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sind aber im Gegensatz zur Sifa ehrenamtlich tätig. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten haben nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Sie sind Vorbilder und bewirken durch ihre Präsenz und ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten bei den Mitarbeitern. Sie ergänzen damit die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, ersetzen diese aber keineswegs.
Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sehen wir uns die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft noch einmal genauer an. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 dürfen lediglich Absolventen von Ingenieurstudiengängen der Fachrichtung Sicherheitstechnik, die den Titel Sicherheitsingenieur tragen und ein Jahr Berufspraxis vorweisen können, ohne zusätzliche Qualifikationen als Fachkraft für Schutz und Sicherheit bestellt werden. Alle anderen in Frage kommenden Personen müssen einen Ausbildungslehrgang zur Sifa absolvieren.
Durchgeführt wird der Lehrgang nach der DGUV Information 251-001 „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – Zeitgemäßer Arbeitsschutz“. Ausbildungslehrgänge zur Sicherheitsfachkraft, die in Ingenieurstudiengänge integriert sind, an Hochschulen oder bei den Berufsgenossenschaften absolviert werden, müssen nicht gesondert staatlich anerkannt werden, da es sich um Lehrgangsangebote staatlicher bzw. öffentlich-rechtlicher Stellen handelt. Ausbildungslehrgänge, die bei freien Bildungsträgern durchgeführt werden, müssen hingegen erst staatlich oder von Unfallversicherungsträgern akzeptiert werden. Dafür sind in der Regel die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer zuständig.
Was kostet die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Ausbildungslehrgang zur Sifa, der aus Präsenz- und Fernlernanteilen besteht, kostet je nach Bildungsstätte und Gesamtlaufzeit unterschiedlich viel. Abhängig von den jeweiligen Berufsgenossenschaften übernimmt diese jedoch die Kosten für die Seminarteilnahme und kommen auch für die Unterbringungskosten sowie die Verpflegungs- und Fahrtkosten auf. Dann trägt der Arbeitgeber lediglich die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Seminars.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Apropos Dauer des Sifa Lehrgangs. Wie bei den Kosten bereits erwähnt, gibt es je nach Bildungsstätte unterschiedliche Laufzeiten. Die genauen Zeiten können meist auf der Website der einzelnen Anbieter nachgesehen werden. Da die Ausbildung jedoch aus drei Ausbildungsstufen mit Präsenz- und Selbstlernphasen sowie Prüfungen besteht, sollten bis zum Abschluss mehrere Monate eingeplant werden.
Was verdient eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Bleibt die Frage, wie viel man nach dem abgeschlossenen Ausbildungslehrgang als Fachkraft für Arbeitssicherheit verdient. Das Gehalt hängt von Aus- und Weiterbildungen, Berufserfahrung, Verantwortlichkeiten und jeweiligen Anforderungen ab sowie von der Branche, Region und dem Betrieb. In tarifgebundenen Betrieben richtet sich die Höhe nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Laut den Umfragen des Jobportals Stepstone liegt das durchschnittliche jährliche Bruttogehalt jedoch bei rund 50.900 Euro.
Wer hilft beim Arbeitsschutz?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind aufeinander angewiesen. Nur wenn du deine Pflichten als Arbeitgeber bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit erfüllst, kannst du langfristig auf leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter zurückgreifen. Dazu gehört es bereits ab einem Beschäftigten eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit schriftlich zu bestellen. Sie ist dir unterstellt und hilft dir bei vielen Fragen des Arbeitsschutzes. Ebenso müssen die Mitarbeiter in der Arbeitssicherheit unterwiesen werden, damit sie ihrer Pflicht nach sicherheitsgerechtem und vorschriftsmäßigem Verhalten nachkommen können, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Damit das gelingt, hast du regelmäßig die Arbeitsbedingungen mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen zu bewerten.
Wir von Deutsche Mittelstandsschutz stehen dir nicht nur bei allen Fragen zum Arbeitsschutz, der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zur Seite, sondern stellen dir auch Lösungen digital zur Verfügung. Unsere Web-Plattform SMART CAMPUS verfügt zum Beispiel über vordefinierte Prozesse für Gefährdungsbeurteilungen, Handlungsanweisungen und leicht verständliche E-Learning-Module. So wird Arbeitssicherheit für jedes Unternehmen einfach, du sparst viel Zeit sowie Geld und kannst dich wieder vollkommen auf dein Kerngeschäft konzentrieren.
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