Cannabis Legalisierung Deutschland Sicherheit am Arbeitsplatz mit dem neuen Cannabisgesetz
Seit dem 01. April 2024 ist Cannabis für den privaten Gebrauch in Deutschland legalisiert. Aber wie beeinflussen die neuen Regelungen den Arbeitsplatz? Welche Rechte und Pflichten hast du, um die Sicherheit und Produktivität in deinem Unternehmen zu gewährleisten? Das und mehr erfährst du hier.
- 23.05.2024
- Isabelle Werneburg
Die Legalisierung von Cannabis bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die besonders am Arbeitsplatz beachtet werden müssen. Welche neuen Vorschriften gelten nun und was hat sich konkret geändert? In sicherheitskritischen Branchen wie dem Transport- oder Bauwesen kann der Cannabiskonsum sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit zu erheblichen Gefahren führen. In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen und erklären, was du als Arbeitgeber*in wissen solltet, um einen sicheren und regelkonformen Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
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Was ist Cannabis?
Cannabis ist eine Pflanze, die seit Jahrtausenden in verschiedenen Kulturen, primär asiatischen, als Heilmittel genutzt wird. Heute wird sie weltweit industriell angebaut und als Medizin, aber auch als Freizeitdroge genutzt. Dabei wird die Pflanze auf verschiedene Arten konsumiert, meistens klassisch als Joint zum Rauchen, aber auch verdampft und eingeatmet, in Lebensmittel eingebettet oder in Ölen.
Wie wirkt Cannabis?
In den Blüten und Blättern der Cannabispflanze befinden sich verschiedene chemische Verbindungen, darunter Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC ist der Wirkstoff im Cannabis, welcher für den Rausch verantwortlich ist, während CBD potenziell gesundheitliche Vorteile mit sich bringen kann.
Die THC-Wirkung ist je nach Konsumenten unterschiedlich. Das macht den Konsum von Cannabis recht unvorhersehbar. Mögliche Symptome von Konsumenten können sein:
- Entspannung
- Schläfrigkeit
- Euphorie
- Heißhunger
- Leichtsinnigkeit
- Unkonzentration
Wie lange ist die Droge nachweisbar?
Grundsätzlich hängt die Zeit, wie lange Cannabis nachgewiesen werden kann, vom individuellen Stoffwechsel ab. Auch die Sorte von Cannabis und die Regelmäßigkeit des Konsums spielt da mit rein.
Wenn Cannabis geraucht wird, setzt die Wirkung des Suchtmittels bereits nach wenigen Minuten ein und erreicht ihren Höhepunkt etwa 15 bis 30 Minuten später. Wird Cannabis in Lebensmitteln, wie zum Beispiel Haschkeksen, konsumiert, tritt die Wirkung hingegen erst nach ein bis zwei Stunden ein, hält aber deutlich länger an.
Hat der langzeitige Cannabiskonsum Folgen?
Konsumiert man über einen längeren Zeitraum regelmäßig Cannabis, kann es neben den akuten Symptomen zu langfristigen und eventuell dauerhaften Folgen kommen. Damit du frühzeitig vor Missbrauchfällen gewarnt bist und eventuelle Suchtanzeichen erkennst, ist es wichtig, sich mit den Risiken von Cannabiskonsum auseinanderzusetzen. Die Nebenwirkungen können sowohl psychischer als auch physischer Natur sein und sehen wie folgt aus:
- Angstzustände und depressive Verstimmungen
- Panikgefühle
- Orientierungslosigkeit
- Verminderte Merk- und Reaktionsfähigkeit
- Herzrasen und Schwindel
- Halluzinationen
Gibt es chronische Nebenwirkungen?
Besonders bei Personen unter 25 Jahren kann ein Konsum problematisch werden, weil das Gehirn noch nicht vollständig entwickelt ist. In Extremfällen kann es sogar zu einer Entwicklungsstörung kommen. Aber egal wie alt der oder die Konsument*in ist, wer regelmäßig von dem Rauschmittel Gebrauch macht, erhöht das Risiko, an chronischen Nebenwirkungen zu erleiden. Häufig sind diese psychischer Natur, wie
- eine Psychose,
- bipolare Störungen
- oder eine Depression.
Zudem können auch organische Folgen entstehen, wie chronisch-obstruktive Lungenerkrankung, besonders in Kombination mit Tabak.
Was besagt das neue Cannabisgesetz?
Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal, zumindest im Privatgebrauch. Das Gesetz wurde im Rahmen der grünen Drogenpolitik verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist unter anderem den unkontrollierten Handel auf dem Schwarzmarkt einzudämmen. Auch der Jugend- und Gesundheitsschutz soll dadurch verbessert werden. Im Folgendem geben wir dir einen Überblick, was das Cannabisgesetz alles verändert:
- Cannabis ist nicht mehr im Betäubungsgesetz von 1971 als verbotene Substanz gelistet.
- Erwachsene dürfen für den Eigenbedarf zu Hause bis zu 50 Gramm besitzen.
- Im öffentlichen Raum ist das Mitführen von maximal 25 Gramm erlaubt.
- Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen pro volljährige Person in einem Haushalt kultiviert werden.
Beachte, dass die Weitergabe und der Konsum in der unmittelbaren Umgebung von Minderjährigen weiterhin verboten ist. Zudem ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
Ist Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt?
Im Grunde verbietet das neue Gesetz das Konsumieren von Cannabis am Arbeitsplatz nicht. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt jedoch vor, dass Arbeitnehmer*innen sich durch den Konsum in keinen Zustand bringen dürfen, der für sie oder andere gefährlich sein könnte. Bei gewissen Berufsgruppen, die z. B. große Maschinen bedienen, wie im Transport oder Bauwesen, daher besondere Vorsicht geboten. Unvorsichtiges Verhalten in solchen Bereichen kann schnell für viele Menschen gefährlich werden.
Als Arbeitgebende*r darfst du deinen Mitarbeitenden zudem keine Arbeit übertragen, sofern diese nicht in der Lage, ihrer Arbeit sicher nachzugehen. Dazu gehören auch Mitarbeiter*innen, die Cannabis konsumiert haben.
Wie sieht es mit medizinischem Cannabis während der Arbeitszeit aus?
Bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, Epilepsie oder auch bei weiteren Krankheiten kann es vorkommen, dass Ärzte pharmazeutisches Cannabis verschreiben. Je nach Einzelfall sollte das mit deiner Berufsgenossenschaft besprochen werden und welche Folgen das für das Arbeitsumfeld deines betroffenen Mitarbeitenden hat.
Dürfen deine Mitarbeitenden mit Cannabis Auto fahren?
Wenn deine Arbeitnehmer*innen Cannabis konsumieren sind Nebenwirkungen psychischer und physischer Natur möglich. Besonders im Straßenverkehr stellt das ein großes Sicherheitsrisiko dar. Grundsätzlich liegt der Grenzwert bei dem Konsum von Cannabis im Straßenverkehr bei > 1 ng THC/ml. Der Wert ist in etwa Vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
Dieser Grenzwert ist schon vor der Legalisierung die Regelung gewesen und wird erreicht, wenn der Wirkstoff überhaupt nachgewiesen werden kann. Laut der jetzigen Regelung gilt, wer THC im Blut hat, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Folgen sind Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.
Was passiert bei einem Arbeitsunfall mit Cannabis im Blut?
Unfälle, die unter Rausch geschehen, zählen nicht als Arbeitsunfälle. Dazu gehören auch Wegeunfälle, sei es mit dem Auto oder mit dem LKW. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger drücken sich klar gegen den Konsum von Cannabis und Alkohol während der Arbeitszeit aus. Sollte jemand in deinem Betrieb in einen Arbeitsunfall verwickelt werden, während er oder sie unter Cannabis Einfluss stand, kann es passieren, dass die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennt. Mehr zu Arbeitsunfällen und wie du sie richtig meldest, erfährst du in diesem Beitrag.
Es ist also im Interesse von Arbeitnehmer- und geber*innen, dieses Szenario nicht Realität werden zu lassen. Gerade wenn dein Unternehmen also im Bereich des Transports tätig ist, solltest du nochmal verschärft darauf achten, dass deine Mitarbeiter*innen nüchtern zur Arbeit erscheinen.
Wie kannst du Mitarbeiter*innen am Cannabiskonsum an der Arbeit hindern?
Trotz der Legalisierung des privaten Cannabisgebrauchs ändert sich in Bezug auf das Arbeitsrecht nicht viel. Als Arbeitgeber*in darfst du weiterhin, während der Arbeitszeit und auf dem Firmengelände, den Konsum von Cannabis untersagen. Basieren tut dieses Recht auf deinem Weisungsrecht und der Fürsorgepflicht gegenüber deinen Mitarbeitenden. Du solltest deine Mitarbeitenden auch darauf hinweisen, dass zwischen dem Konsum in der Freizeit und der Arbeitszeit genug Zeit vergangen sein sollte, damit deine Mitarbeitenden ihre Arbeit nüchtern antreten können.
Nicht beachtete Vorschriften zum Cannabisgebrauch am Arbeitsplatz können ernsthafte Konsequenzen haben, die von Abmahnungen bis zur fristlosen Kündigung reichen können – ähnlich den Regelungen bei Alkohol. Die Beurteilung erfolgt dabei danach, inwiefern die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird oder die Sicherheit gefährdet ist.
Bring deine Gefährdungsbeurteilung auf den neuesten Stand
Durch die gesetzliche Veränderung muss nun Cannabis neben Alkohol im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und geeignete Maßnahmen geschaffen werden. Suchtmittelkonsum wird als Gefährdungs- und Belastungsfaktor angesehen. Dabei kannst du als Arbeitgeber*in folgende Sachen berücksichtigen, um eine möglichst ausführliche Suchtprävention für deine Mitarbeitenden zu bieten:
- Betriebliche Regelungen zu Suchtmitteln auf Cannabis erweitern
- Informationsveranstaltungen zum Thema Suchtmittel veranstalten
- Missbrauchsfördernde Arbeitsbedingungen abbauen
- Führungskräfte als Vorbilder einsetzen
- Frühzeitiges Eingreifen bei Missbrauchsfällen
- Betriebsärztlichen Dienst zur Beratung bereitstellen
- Drogenberatungsstelle miteinbeziehen und Vermittlung von Therapiemöglichkeiten
Was kannst du bei Missbrauchsfällen in deinem Betrieb unternehmen?
Merkst du, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Cannabis konsumiert hat, muss das nicht immer ein Fall für die Suchtberatung sein. Oft reicht ein offenes Gespräch, um den Konsum am Arbeitsplatz einzuschränken. Wenn Mitarbeitende dennoch vermehrt auffallen und arbeitsvertragliche Verpflichtungen nicht erfüllen, hast du die Möglichkeit, Interventionsmaßnahmen einzuleiten.
Damit du gewappnet bist für solch einen Fall, haben wir im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für mögliche Maßnahmen:
- Hinweis auf interne oder externe Beratungsangebote:
Falls Auffälligkeiten bei einem deiner Mitarbeitenden herausstechen, sollte als Erstes eine mündliche Verwarnung mit einem Hilfsangebot veranlasst werden. - Empfehlung auf eine Suchtberatung:
Sollten weiterhin Auffälligkeiten bestehen, sind schriftliche Konsequenzen festzuhalten und an den Personalbereich weiterzuleiten. Zudem sollten deine Mitarbeiter*innen die Hilfe auf Suchtberatung dringend annehmen. - Verstärkte Empfehlung einer Suchtberatung mit einer Abmahnung:
Bei wiederkehrendem Missbrauch und Verweigerung der Suchtberatung, ist eine erste Abmahnung sinnvoll. - Zweite Abmahnung mit Empfehlung der Suchtberatung:
Sollte sich die Lage nicht verbessern, folgt die zweite Abmahnung. Der Besuch einer Suchtberatung des Mitarbeitenden ist dringend notwendig und wenn es gewollt ist, ist auch eine Fallbegleitung möglich. - Sofortige Suchtberatung, sonstige Kündigung:
Bei keiner Verbesserung und nicht sofortiger Besuch bei einer Suchtberatung seitens deines Mitarbeitenden folgt die Kündigung.
Wie kannst du als Arbeitgeber*in den Cannabiskonsum nachweisen?
Hast du einen Verdacht, dass jemand in deinem Betrieb in der Arbeitszeit im Rausch ist, kannst du das in vielen Fällen bereits an den zu Beginn genannten Symptomen feststellen. Zudem hat Cannabis einen sehr markanten Geruch.
In Ausnahmefällen darfst du auch einen Drogentest anordnen. Gründe dafür wären z. B.
- Eignungsuntersuchungen
- Die Arbeit des Mitarbeitenden gefährdet andere und ihn oder sie selbst, etwa beim Bedienen einer Maschine.
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Eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung ist wichtig für sichere Arbeitsplätze in deinem Unternehmen. Besonders wenn neue gesetzliche Anforderungen in Kraft treten, solltest du die Richtlinien in deinem Unternehmen auf den neuesten Stand bringen. Mithilfe unserer Web-Plattform SMART CAMPUS hast du die Möglichkeit, eine Gefährdungsbeurteilung auf eine smarte Weise durchzuführen. Zudem verfügt unsere Software über verständliche E-Learning-Module, welche die Arbeitssicherheit in deinem Unternehmen unkompliziert machen.
Für Fragen rund um Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sind wir für dich da. Gerne kannst du dir dafür ein erstes unverbindliches Angebot von uns erstellen lassen. Wir freuen uns auf deine Anfrage!
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