Arbeitsunfälle Statistik Mehr Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle im Jahr 2021

Bereits im Jahr 2020 gab es bemerkenswerte Unterschiede, was die Zahlen der anerkannten Berufskrankheiten und die Arbeitsunfälle betrifft. Aber wie haben sich die Zahlen im letzten Jahr verändert? Wir verschaffen dir einen Überblick.

  • 09.08.2022
  • Hannah Yeboah

Genau wie im vorangegangenen Jahr war die Pandemie auch im Jahr 2021 präsent und hat neben einer Reihe weiterer Faktoren einen großen Einfluss auf die Statistik der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten genommen. Aber wie sehen die genauen Zahlen der Arbeits- und Wegeunfälle aus? Welche war die häufigste Berufskrankheit? Und wie oft ist ein Arbeitsunfall tödlich ausgegangen? Fragen, denen wir uns nun widmen.

Das erfährst du in diesem Beitrag:

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Wie viele Arbeitsunfälle hat das Jahr 2021 hervorgebracht?

Schaut man sich die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung an, lässt sich erkennen, dass die Zahl der meldepflichtigen Unfälle im Jahr 2020 erst einmal von 811.722 auf 714.419 gesunken ist. Im Jahr 2021 kam es mit 759.993 wieder vermehrt zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Die Statistik zählt 370 tödliche Arbeitsunfälle. Das sind 56 mehr als im Jahr davor. Dazu kamen 46.224 Unfälle im außerberuflichen Kontext, wozu ehrenamtliche Tätigkeiten wie die freiwillige Feuerwehr oder die häusliche Pflege zählen.

Ein Arbeitsunfall ist dann meldepflichtig, wenn die verunfallte Person länger als drei Tage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Du als Arbeitgeber*in bist dazu verpflichtet, den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall im Bereich der Landwirtschaft, sind Arbeitnehmende über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

Auch Wegenunfälle sind Arbeitsunfälle. Deshalb gelten für die Meldepflichtigkeit die üblichen Betsimmungen. © Shutterstock, Kzenon
Für Wegeunfälle gelten dieselben Bedingungen wie für die restlichen Arbeitsunfälle. © Shutterstock, Kzenon

Wegeunfälle als Teil der Statistik

Zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen zählen selbstverständlich nicht nur solche, die an der Arbeitsstätte passieren. Auch Wegeunfälle sind Teil der Statistik. Im Jahr 2021 gab es 170.853 Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nach Hause. Das ist eine Zunahme von 12 % im Vergleich zu 2020. Die Zahl liegt jedoch immer noch unter dem Wert von 2019. Damals wurden 186.672 Wegeunfälle gemeldet. In 227 Fällen handelte es sich um einen Wegeunfall mit Todesfolge. Im vorangegangenen Jahr betrug die Zahl 238.

Auch für Wegeunfälle gilt, dass du sie der Berufsgenossenschaft melden musst, wenn Arbeitnehmende infolge des Unfalls mehr als drei Tage ausfallen oder es sich um einen Unfall mit Todesfolge handelt.

Zuletzt schauen wir uns noch die Entwicklung des Unfallrisikos an. Um das Unfallrisiko zu berechnen, wird die absolute Zahl der Arbeitsunfälle in Bezug zur Zahl der Versicherten gesetzt. Während das Unfallrisiko im Jahr 2020 bei 21,54 je 1.000 Versicherte lag, ist es im Jahr 2021 wieder gestiegen. So lag es in dem Jahr bei 22,95. Das Unfallrisiko war damit jedoch immer noch niedriger als im Jahr 2019.

Auch die Zahl der Berufskrankheiten ist im Jahr 2021 gestiegen. © Shutterstock, Antonio Guillem
Genau wie die Zahl der Arbeitsunfälle ist auch die Häufigkeit von Berufskrankheiten im Jahr 2021 gestiegen. © Shutterstock, Antonio Guillem

Wie hoch war die Zahl der Berufskrankheiten in den letzten Jahren?

Die Zahl der Berufskrankheiten steigt stetig. 2019 wurden 80.132 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit gestellt, 2020 waren es 106.491 und im Jahr 2021 227.730 Anzeigen. Auch die Anzahl der Renten in Folge einer Berufskrankheit ist im Jahr 2021 um 5,44 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die Zahl der Todesfälle durch anerkannte Berufskrankheiten betrug 2.548. Die häufigsten Krankheiten waren asbestbedingte Krebserkrankungen.

Einer der Faktoren, der für die veränderten Zahlen verantwortlich ist, ist die Coronapandemie.
Die Coronapandemie ist einer der Faktoren, der für die veränderten Zahlen verantwortlich ist.

Wie lassen sich die Zahlen begründen?

Weniger Mobilität

Die vorerst gesunkene Anzahl an Arbeitsunfällen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 lässt sich unter anderem durch die coronabedingten Einschränkungen begründen. Arbeitnehmende haben vermehrt aus dem Homeoffice gearbeitet und das Risiko eines Wegeunfalls ist damit gesunken. Im Jahr 2021 wurde wieder vermehrt von der Arbeitsstätte aus gearbeitet, wodurch auch die Zahl der Pendler wieder gestiegen ist. Dementsprechend lässt sich in dem Jahr ein Anstieg der Arbeitsunfälle erkennen. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, inwieweit sich die zunehmende Zahl von Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, weiter auf die Statistik der Arbeitsunfälle auswirken wird. Natürlich kommt es auch im Homeoffice zu Arbeitsunfällen. Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag.

Corona als Arbeitsunfall

Ein weiterer Grund dafür, dass die Zahl der Arbeitsunfälle 2021 gestiegen ist, liegt darin, dass auch eine COVID-Erkrankung als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Das ist dann der Fall, wenn sich Angestellte im Gesundheitswesen während der Arbeit mit dem COVID-19-Virus angesteckt haben. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist.

Bei den tödlichen Arbeitsunfällen, die der DGUV gemeldet wurden, handelt es sich größtenteils um Menschen, die infolge einer Corona-Erkrankung verstarben.

Überarbeitung der BK-Liste

Infiziert sich eine versicherte Person aus dem Gesundheitsdienst mit COVID-19, kann diese Erkrankung auch als Berufskrankheit gewertet werden. Zum Gesundheitsdienst zählen beispielsweise Krankenhäuser, Arztpraxen oder Apotheken. Wesentlich ist, dass die betroffene Person persönlichen Kontakt mit Patient*innen oder Betreuer*innen hatte.

Da die Liste der Berufskrankheiten überarbeitet wurde und COVID-Erkrankungen in die Liste mit aufgenommen wurden, wurden Fälle aus Zeiten vor der Überarbeitung der BK-Liste nachträglich anerkannt.

Streichung des Unterlassungszwangs

Zum Jahreswechsel 2020/2021 gab es eine Gesetzesänderung und der sogenannte Unterlassungszwang wurde bei einer Reihe von Berufskrankheiten gestrichen. Aufgrund des Unterlassungszwangs mussten Versicherte bis zur der Gesetzesänderung bei einer Berufserkrankung ihre Tätigkeit aufgeben, um Leistungen zu erhalten.

Unfälle von (Berufs)schüler:innen sind meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung mit sich bringen. © Shutterstock, Natee K Jindakum
Bringt ein Unfall von (Berufs)schüler*innen eine ärztliche Behandlung mit sich, musst du den Unfall melden. © Shutterstock, Natee K Jindakum

Schülerunfälle im Jahr 2021 – die Statistik

Zu den Schülerunfällen gehören Unfälle von Schülern der allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen und Hochschulen. Schülerunfälle sind meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen. Mit 717.918 gab es im Jahr 2021 weniger meldepflichtige Schülerunfälle als im Jahr zuvor. Gründe dafür sind unter anderem Distanz- und Wechselunterricht. Die meisten Unfälle ereignen sich übrigens während des Schulsports.

In 859 Fällen musste im Jahr 2020 als Folge dieser Unfälle Unfallrente bezogen werden. 2021 ist die Zahl auf 578 gesunken.

Welche Kosten kamen auf die Unfallversicherungsträger zu?

Da die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Vergleich zu 2020 wieder zugenommen hat, sind auch die Aufwendungen für Heilbehandlungen und die Rehabilitation von Versicherten gestiegen.

2021 betrugen die Kosten 5,07 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung um 30 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Welche Auswirkungen hatte dies für die Zahlung der Beiträge?

Arbeitgebende müssen Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Da es sich um risikogerechte Beiträge handelt, gibt es keinen fixen Beitragssatz.

Im Jahr 2021 mussten Beiträge in einer Gesamthöhe von 10,62 Mrd. Euro gezahlt werden. Das sind 1,55 Mrd. weniger als im Vorjahr. Ein Grund hierfür ist die Umstellung auf eine Vorschusserhebung. Der Rückgang hat also keine dauerhafte Wirkung, vielmehr handelt es sich um einen statistischen Einmaleffekt.

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Beitragsbild: © Shutterstock, Andrey_Popov

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