Arbeitsmedizinische Vorsorge: Sonnenschutz Schütze deine Mitarbeiter*innen bei Arbeiten im Freien
Draußen wird es immer wärmer und heller. Doch zu viel Sonneneinstrahlung erhöht das Hautkrebsrisiko. Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, für Sonnenschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Wie das funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.
- 30.07.2024
- Gero Appel
Viele Arbeitnehmer*innen verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit draußen unter freiem Himmel. Da diese Gruppe bis zu dreimal mehr der Sonne ausgesetzt ist, benötigt sie einen ausreichenden Sonnenschutz. Sonst droht Gefahr für Haut und Augen. Deswegen schauen wir uns hier an, wie die UV-Strahlung der Sonne funktioniert, welche Schutzmaßnahmen geeignet sind und welche Verpflichtungen du als Arbeitgeber*in hast.
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Warum ist UV-Strahlung gefährlich?
Wer sich länger unter freiem Himmel befindet, der setzt sich ständig mehr ultravioletter Strahlung, kurz UV-Strahlung, aus. Diese ist für die Gesundheitsschäden verantwortlich, die wir bei zu langer Zeit draußen erleiden. Es ist aber nicht ein Sonnenbrand vonnöten, um eventuell bleibende Schäden davonzutragen: UV-Strahlen können tief in lebende Hautschichten eindringen. Dabei beschädigen sie die DNS, die Erbsubstanz der Zellen. Der Körper kann diese Schäden bis zu einem gewissen Punkt reparieren. Wird dieser überschritten, wird die DNS dauerhaft verletzt und Krebszellen können sich bilden.
Welche UV-Strahlung gibt es?
Die UV-Strahlung wird in UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen unterschieden. Bis zur Erdoberfläche stoßen jedoch nur UV-A- und UV-B-Strahlen vor. Der bis zum Menschen vordringende Teil der unsichtbaren Strahlung macht gerade mal 6 % der gesamten Sonneneinstrahlung aus, reicht aber schon, um beim Menschen gesundheitliche Probleme zu verursachen. Wie stark die UV-Strahlung ist, wird in Newtonmetern (nm) gerechnet.
Je höher der Wert, desto tiefer dringt die Strahlung in die ungeschützte Haut ein. Hier eine kleine Übersicht der Effekte der uns betreffenden Strahlung:
UV-A-Strahlung:
- 315-400 nm,
- führt in hohen Dosen zu Sonnenbränden,
- verursacht Hautkrebs und grauen Star,
- verantwortlich für frühzeitige Hautalterung,
- dringt durch Fensterglas.
UV-B-Strahlung:
- 280-315 nm,
- Hautkrebsfördernd,
- verursacht Horn- und Bindehautentzündung der Augen,
- hauptverantwortlich für Sonnenbrände,
- durchdringt Wasser, jedoch kein Fensterglas.
UV-Strahlung heute: Wie sind die Werte?
Um festzustellen, wie hoch die UV-Strahlung an jedem Tag ist, gibt es den sogenannten UV -Index. Dieser Index gibt die Stärke sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung an. Je höher der Wert, desto wahrscheinlicher ist eine Schädigung der Haut bei ungeschütztem Aufenthalt in der Sonne. Die UV-Index-Skala geht von 0 bis maximal 11. Hier in Deutschland liegt der UV-Index hingegen bei 0 bis 8. Generell gilt: Je höher der UV-Index, desto
- höher ist die UV-Belastung.
- kürzer ist die Zeitdauer bis zur Haut- oder Augenschädigung.
- mehr Schutzmaßnahmen sind erforderlich.
Den tagesaktuellen UV-Index erfährst du auf verschiedenen Seiten des Wetterdienstes.
Wann ist die UV-Strahlung am höchsten?
In den meisten Gegenden erreicht die UV-Strahlung zwischen 11 und 15 Uhr ihren Höchstwert. In dieser Zeit steht die Sonne am höchsten, umgangssprachlich spricht man von der sogenannten Mittagshitze. Grundsätzlich werden dabei im Sommer höhere Werte gemessen als im Wetter. Zusätzlich wird die UV-Strahlung durch Wolkenbildung verringert. Das gilt jedoch erst bei dichteren Wolken, leichte Bewölkung bietet kaum nennenswerten Schutz.
Jedoch sollte nicht erst auf die große Hitze gewartet werden, bevor man sich draußen vor UV-Strahlung schützt. Bereit ab einem UV-Index von 3 oder höher sollten Maßnahmen ergriffen werden. Die Haut verfügt zwar über eine Eigenschutzzeit, die ist jedoch sehr kurz und schnell überschritten. Die Eigenschutzzeit ist die Zeitdauer, in der die Haut sich soweit schützen kann, dass ein Sonnenbrand unwahrscheinlich bleibt.
Wie lange die Eigenschutzzeit anhält hängt vom jeweiligen Hauttyp ab. Hier eine kurze Übersicht der in Europa vorkommenden Hauttypen samt Charakteristika:
- Bei auffallend heller Haut, oft mit Sommersprossen und rötlichen Haaren verbunden, liegt die Schutzzeit der Haut bei gerade mal 5-10 Minuten.
- Bei einem etwas dunkleren Teint, meist passend zu blonden bis hellbraunen Haaren, liegt die Eigenschutzzeit der Haut bei 10-20 Minuten.
- Bei hellbrauner Haut mit dunkelblonden oder braunen Haaren darf man von 20-30 Minuten ausgehen.
- Mit brauner Haut und zumeist dunkelbraunen oder schwarzen Haaren sind etwa 45 Minuten im Rahmen der Eigenschutzzeit.
Mythen und Wahrheiten: Wo besteht die Gefahr für Sonnenbrand überall?
Die Kräfte der Sonnenstrahlen darf man nicht unterschätzen. Auch an vermeintlich sicheren Orten ist man mehr der Sonne ausgesetzt als gedacht. Angefangen beim beliebten Sonnenschirm. Selbst im Schatten erreicht den Körper noch eine Menge UV-Strahlung, die einen starken Sonnenbrand hervorrufen kann. Die Umgebung reflektiert dabei die Strahlung in den Schatten hinein. Expert*innen nennen dieses Vorkommen das Rückstrahlvermögen. Beim Arbeiten im Freien reichen also nicht nur schattenspendende Maßnahmen.
Auch Sand, Gras und Wasser reflektieren das Sonnenlicht. Je nach Sonnenstand handelt es sich dabei um mehr oder weniger UV-Strahlung, aber geschützt ist man keineswegs. Auch unter Wasser folgen einem die UV-Strahlen bis zu einem Meter tief.
Wie vorher schon erwähnt helfen auch Wolkendecken nur bedingt. Je nach Wolkendichte werden 5-70 % der UV-Strahlen abgedeckt. Hinter Glas ist man zwar zu einem Teil sicher, die UV-B-Strahlen durchdringen nicht einmal Fensterglas. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Sonnenbrandes. Die UV-A-Strahlen hingegen passieren Glas fast ohne Verlust. Eine zu hohe Aussetzung kann dabei zu Hautalterung oder Krebserregung führen.
In welchen Branchen braucht es Sonnenschutz?
Besonders Unternehmen, deren Mitarbeitende regelmäßig im Freien arbeiten, müssen tätig werden. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird von „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag“ gesprochen. Auch Mitarbeiter*innen im Transportgewerbe sind davon betroffen. Zwar haben sie eine Fensterscheibe zwischen sich und der Sonne, die UV-A-Strahlen dringen aber auch da durch.
Ist dein Betrieb ein Bürounternehmen, musst du dagegen keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Ein UV-Filter in Form einer UV-Schutzfolie an den Fenstern ist nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir, dass du dich bei deinen Mitarbeitenden erkundest, ob sie sich im Sommer von der Sonne gestört fühlen.
Ist der Sonnenschutz Teil der Gefährdungsbeurteilung?
Laut der DGUV Vorschrift Sonnenschutz bist du als Arbeitgeber*in dazu angehalten, die Prüfung sämtlicher Sonnenschutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Das gilt besonders für Betriebe, dessen Mitarbeitende regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter UV-Bestrahlung ausgesetzt sind. Welche Schutzmaßnahmen das genau sind, dazu kommen wir gleich.
Müssen Arbeitgeber*innen Sonnenschutz zur Verfügung stellen?
Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten geeignete Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes werden zudem deine Grundpflichten als Arbeitgebende genannt. Demnach bist du verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden betrifft. Beim Arbeiten im Freien kann sich das auf eine geeignete Kopfbedeckung, hautabdeckende, luftige Kleidung oder ein UV-Shirt handeln.
Zudem haben deine Mitarbeiter*innen laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge seit dem 18. Juli 2019 einen Anspruch auf Sonnenschutz. Dazu zählt zwar das Informieren über den Einsatz von Sonnenschutzcreme, UV-Schutzcremes sind jedoch immer als ergänzende Maßnahme zu betrachten, um nicht von der Kleidung bedeckte Körperstellen zu schützen. Ist kein ausreichender Schutz durch technische und organisatorische Maßnahmen möglich, sind die UV-Schutzmittel von dir als Arbeitgeber*in zur Verfügung zu stellen.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es für die Arbeit im Freien?
Die für deinen Betrieb anfallenden UV-Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Es wird zwischen drei Maßnahmen unterschieden, dabei gilt: technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang gegenüber personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Welche Maßnahmen du in deinem Unternehmen durchführen musst, hängt von deinem Betrieb ab. Hier eine mögliche Auswahl verschiedener Schutzmaßnahmen:
Technische Maßnahmen
- UV-absorbierende Abdeckungen wie UV-Schutzfolien,
- Überdachungen für ständige Arbeitsplätze im Freien,
- Verwendung von Sonnensegeln und Sonnenschirmen,
- Sonnengeschützte Unterstellmöglichkeiten z. B. für Pausenzeiten während der Mittagshitze,
- Verwendung von UV-absorbierenden Fenstern bei betrieblichen genutzten Fahrzeugen, wie Gabelstapler, Bagger oder Bussen.
Organisatorische Maßnahmen
- Direkte Sonne meiden, besonders zwischen 11 und 15 Uhr,
- wenn möglich, Schatten zum Arbeiten aufsuchen,
- Außenarbeiten mit der Sonnenbewegung planen, damit im Schatten gearbeitet werden kann,
- Expositionsdauer gering halten, z. B. durch einen früheren Arbeitsbeginn,
- bei hohem UV-Index (>6) auf Überstunden verzichten,
- im Rotationsprinzip arbeiten, um die UV-Belastung auf mehrere Mitarbeitende zu verteilen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Das Tragen geeigneter, körperbedeckender Kleidung samt Kopfbedeckung, je nach Arbeitsumfeld entsprechende Schutzausrüstung,
- die Benutzung von Sonnenschutzcremes mit einem geeigneten Lichtschutzfaktor,
- das Tragen einer Sonnenschutzbrille mit gewerblich zugelassenem Sonnenschutzfilter nach der DIN EN 172.
Richtige Anwendung von UV-Schutzcreme
UV-Schutzmittel verringern das Eindringen potenziell schädlicher UV-Strahlen in die Haut. Das gilt jedoch nur, wenn eine angemessene Schutzcreme mit ausreichend Lichtschutzfaktor verwendet wird und das Auftragen korrekt ausgeführt wird. Das Sonnenschutzmittel darf dabei durchaus großzügig auf der freien Haut aufgetragen werden. Der auf der Flasche angegebene Lichtschutzfaktor wirkt nämlich nur, wenn ausreichende Sonnenschutzcreme genutzt wird. Also lieber mehr als weniger.
Auch die Wahl des Sonnenschutzmittels ist ein entscheidender Faktor. Hier die drei wichtigsten Eigenschaften eines guten UV-Schutzmittels:
- Lichtschutzfaktor mindestens 30, eher 50,
- Schutz vor UV-A- und UV-B-Strahlung,
- möglichst ohne Duftstoffe.
Vorsorgeuntersuchungen durch Betriebs*ärztinnen
Wenn du oder deine Mitarbeiter*innen spezielle Fragen dazu haben, wie ihr euch bei eurer Tätigkeit am Besten vor Sonneneinstrahlung schützen könnt, ist ein Besuch bei eurem Betriebsarzt oder eurer Betriebsärztin ratsam. Auch im Sonderfall, dass jemand im Betrieb spezielle Medikamente benötigt, die sich nicht mit UV-Strahlung vertragen, oder eine Allergie gegen die Inhaltsstoffe der Sonnenschutzmittel vorliegt, können Betriebsärzt*innen als erste Ansprechperson dienen.
Und auch, wenn du und alle Mitarbeiter*innen in deinem Unternehmen sich gut vor der Sonne schützen, bleibt es wichtig, auf eventuell auftretende Hautveränderungen zu achten. Hautkrebs entsteht nämlich bevorzugt an Körperstellen die regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind. Zu Beginn sehen diese Frühzeichen harmlos aus und verursachen auch keine Schmerzen. Dadurch sind die Symptome für den Laien schlecht festzustellen.
Du und deine Mitarbeitenden sollten vorrangig auf nicht abheilende, raue, gerötete Flecken, Hornkrusten oder Blutungen an exponierten Hautstellen achten. Diese, sowie sich verändernde Leberflecke, sind ein erstes Indiz und sollten umgehend von Betriebsärzt*innen untersucht werden. Eine regelmäßige Kontrolle ist deshalb ratsam. Hautkrebs, der im Frühstadium erkannt wird, ist meist gut behandelbar. Ab dem 35. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zudem die Kosten einer Vorsorgeuntersuchung einmal alle zwei Jahre.
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