Selbstständig und schwanger Mutterschutz Selbstständige: Petition an den Bundestag

Als Arbeitgeber*in beschäftigst du dich mit der Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft und dem Mutterschutzgesetz. Schwangere Selbstständige haben hingegen nicht dieselben Ansprüche wie Angestellte. Genau darum geht es in einer aktuellen Petition zum Mutterschutzgesetz.

  • 28.07.2022
  • Katharina Bonn

Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit im Leben der werdenden Eltern und geht mit verschiedensten Fragen einher. Im Fokus steht dabei das Wohl der Mutter und des Kindes. Das gilt auch für den Arbeitsplatz – zumindest bei Schwangeren, die angestellt sind. Als Basis für die Schutzmaßnahmen rund um den Arbeitsplatz von schwangeren Mitarbeiter*innen dient das Mutterschutzgesetz, das im Jahr 1952 erlassen wurde. Dieses greift allerdings nicht für Selbstständige. Das kann diverse Folgen haben, die wir in diesem Beitrag näher beleuchten, und hat zu einer aktuellen Petition an den Bundestag geführt. Sehen wir uns das Mutterschutzgesetz im ersten Schritt einmal etwas genauer an.

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Welche Funktion hat das Mutterschutzgesetz?

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dient der Mutterschutz dazu, die Gesundheit während der Schwangerschaft und Stillzeit zu gewährleisten sowie jegliche Benachteiligungen zu unterbinden.

Ebenso soll der Mutterschutz dafür sorgen, dass Frauen ihrem Beruf weiterhin nachgehen können, sofern dies verantwortet werden kann. Basis dafür ist die bereits erwähnte Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft, zu der du als Arbeitgeber*in verpflichtet bist. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Arbeitsplätze im Unternehmen umfassen. Der Schutz besteht auch gegen eine nicht berechtigte Kündigung während der Schwangerschaft.

Mutterschutz: Wie lange er andauert und wie es um das Thema Mutterschutz und Gehalt steht, kannst du in diesem Beitrag nachlesen. Hier erfährst du, was du rund um die Schwangerschaft und Elternzeit wissen musst. Kommen wir nun zu einer wichtigen Frage.

Was besagt das Mutterschutzgesetz in Bezug auf Selbstständige?

Der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums führt auf, welche Berufsgruppen vom Mutterschutzgesetz ausgenommen sind. So gelten für Soldatinnen, Beamtinnen und Richterinnen beispielsweise Sonderregelungen. Auch Adoptivmütter können nicht vom Mutterschutzgesetz profitieren.

Gleiches gilt für Hausfrauen und Selbstständige. Doch warum ist das so? Der Grund ist, dass sie sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden. Demnach unterliegen sie nach dem Leitfaden auch keinen weisungsgebundenen Handlungen im Rahmen einer Arbeitsorganisation. Es gibt keine Arbeitgeber*innen, die der Fürsorgepflicht nachkommen müssen. Diese besteht im Angestelltenverhältnis gegenüber schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen.

Selbstständig und schwanger zu sein, kann eine große finanzielle Belastung mit sich bringen. © Shutterstock, Lysenko Andrii
Selbstständige Frauen können es sich im schlimmsten Fall wortwörtlich nicht leisten, vor und nach der Geburt nicht zu arbeiten. © Shutterstock, Lysenko Andrii

Was ist an der Regelung problematisch?

Selbstständig arbeitende Frauen sollten ebensowenig kurz vor und nach der Geburt arbeiten müssen wie Mitarbeiter*innen im Angestelltenverhältnis. Eine Geburt, und auch die Zeit danach, ist physisch und psychisch fordernd. Entscheiden sie sich jedoch dafür, nicht zu arbeiten, kann dies einen Verdienstausfall bis hin zur existenziellen Gefährdung des Geschäfts bedeuten. Dadurch sind selbstständige Frauen unter Umständen gezwungen, direkt wieder arbeiten zu gehen. Besonders problematisch ist das bei Frauen, die eine selbstständige, körperliche Arbeit, wie einen Handwerksberuf, ausüben.

Mutterschutzgeld: Wie viel fehlt Selbstständigen?

Das Mutterschaftsgeld setzt sich aus maximal 13 Euro pro Tag von der gesetzlichen Krankenkasse und der Differenz zum Durchschnitts-Nettolohn einer Arbeitnehmerin zusammen. Wie du als Arbeitgeber*in weißt, sind Arbeitnehmer*innen im Angestelltenverhältnis immer automatisch auch gesetzlich versichert.

Selbstständige müssen nicht gesetzlich versichert sein, es ist eine freiwillige Entscheidung. Doch selbst wenn dies der Fall ist, können selbstständige Frauen nicht mehr als 13 Euro pro Tag in Anspruch nehmen – eine Summe, die so gering ist, dass davon natürlich keinerlei Unkosten gedeckt werden können. Dabei handelt es sich dann auch nicht um Mutterschutzgeld, sondern um ein Krankengeld, das im Rahmen der Mutterschutzfrist bei Anspruch ausgezahlt wird. Unter anderem aus diesen Gründen wurde die Petition gestartet, die wir uns gleich etwas genauer ansehen werden.

Wann wird eine Petition im Bundestag diskutiert?

Zu den Grundrechten unserer Verfassung gehört, dass jede*r eine Petition zu jeglichen Themen beim Deutschen Bundestag einreichen kann. Bei einer Petition handelt es sich allgemein um ein Anliegen in Form einer Beschwerde oder Bitte. Diese Anliegen werden im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt. Eine Petition kann sowohl postalisch als auch online eingereicht werden. Das Entscheidende ist lediglich, dass dies nicht mündlich geschieht. Die Antragsteller*innen nennt man übrigens Petent*innen.

Für eine Petition können Unterschriften gesammelt werden. Allerdings ist es für die Bearbeitung der Anfrage unerheblich, wie viele dabei zusammenkommen. Trotzdem ist oftmals die Rede von der 50.000-Unterschriften-Marke. Wird eine Petition im Zeitraum von vier Wochen 50.000 Mal unterzeichnet, erhalten Petent*innen die Möglichkeit einer regelmäßigen Anhörung bei der öffentlichen Sitzung des Ausschusses. Für die Petition, in der es in diesem Beitrag geht, wurde angegeben, dass bis zur Mitzeichnungsfrist am 13.07.2022 sage und schreibe 111.794 Menschen online unterzeichnet haben.

Krankenversicherung, betriebliche Absicherung, Mutterschutz: Das sind nur drei Bereiche, um die es in der Petition geht. © Shutterstock, Dmytro Zinkevych
Die Petition zum Mutterschutzgesetz fordert Veränderungen in verschiedenen Bereichen. © Shutterstock, Dmytro Zinkevych

Was fordert die Petition zum Mutterschutzgesetz konkret?

Wir haben die Problematik für schwangere Selbstständige bereits angesprochen. Nun kommen wir dazu, was in besagter Petition 133680 ganz konkret gefordert wird. Sie wird in verschiedene Bereiche unterteilt:

  • Bedeutung des Schutzes für schwangere Selbstständige:
    Das ungeborene Kind muss geschützt werden. Gleichzeitig soll Kinderarmut durch die Sicherung des Arbeitsplatzes verhindert sowie soziale Gerechtigkeit und gleiche Chancen für alle gefördert werden. Weitere wichtige Faktoren sind laut Petition die wirtschaftliche Teilhabe und der Schutz des Klimas durch die Sicherung von Fachkräften im Energie- und Bausektor.
  • Krankenversicherung
    Die Petition fordert, dass es keine Karenzzeiten für Schwangere geben soll. Treten Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft auf, soll Krankentagegeld ab Tag eins der Krankschreibung erhalten werden. Außerdem soll es möglich sein, das Unternehmen “geringfügig” und “formell” weiterzuführen, auch wenn die Betroffene krankgeschrieben ist. Weiterhin muss laut Petition anerkannt werden, dass Arbeiten am Schreibtisch in körperlichen Berufen kein Einkommen einbringen. Außerdem wird verlangt, dass es keine Abzüge beim Krankengeld gibt. Dieses, so besagt es die Petition, ist auf Basis der gezahlten Beiträge zu bemessen, nicht anhand des Einkommens, das fehlt.
  • Mutterschutz
    Auch Selbstständige sollen gesetzlichen Mutterschutz erhalten, der voll bezahlt wird.
  • betriebliche Absicherung
    Es wird gefordert, dass auch schwangere Selbstständige Ausgleichszahlungen erhalten, für die aufgrund ihres Arbeitsplatzes ein Beschäftigungsverbot gilt. Außerdem soll es ein System geben, das es ermöglicht, Betriebshelfer*innen ohne bürokratische Aufwände und Kosten hinzuzuziehen. Ist dies in Unternehmen oder bei freiberuflich Arbeitenden nicht umsetzbar, soll finanzielle Hilfe greifen.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das betriebliche Vermögen nicht angetastet werden darf. Notfalltöpfe sollen Insolvenzen verhindern. Neben dem Basisschutz, der gesetzlich ist, soll es auch eine private Versicherung gegen Ausfälle im Betrieb geben.
  • Elterngeld
    Das Elterngeld soll so reformiert werden, dass die Umstände der betroffenen selbstständigen Elternteile individuell evaluiert werden. Vorherige Verluste, die durch die Schwangerschaft entstanden sind, sollen außerdem hinzuverdient werden können, ohne, dass Abzüge fällig werden.

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Noch bevor eine Mitarbeiterin dir mitteilt, dass sie schwanger ist, benötigst du eine Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft für alle Arbeitsplätze. Wir unterstützen dich gerne bei allen Maßnahmen, die du benötigst, um rechtssicheren Arbeitsschutz gewährleisten zu können.

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Beitragsbild: © Shutterstock, Krakenimages.com

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