3G am Arbeitsplatz ab dem 24.11.21 Welche verschärften Corona-Regeln gelten jetzt?

Die Corona-Zahlen haben einen neuen Rekordwert in Deutschland erreicht. Als Folge dessen hat die amtierende Regierung nun Verschärfungen am Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Alle wichtigen Details und welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten, erfährst du hier.

  • 19.11.2021
  • Vivien Hahn

Der Bundestag hat am 18.11.2021 das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diesem wurde am 19.11.2021 einstimmig von dem Bundesrat zugestimmt. Mit diesem Gesetz sollen bundesweit Verschärfungen der Corona-Maßnahmen durchgeführt werden. Neue Regeln gibt es sowohl für das öffentliche Leben, als auch für Unternehmen. 

Was bedeuten 2G, 3G und die neuen 2G-/3G-Plus-Regeln aber genau? Welche Maßnahmen musst du als Unternehmer beachten? Wie sehen die aktuellen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern aus? In diesem Beitrag wirst du jetzt aktuell informiert. 

Das erfährst du in diesem Beitrag:

Was bedeutet die 2G-Regel? 

Die 2G-Regel steht für “geimpft oder genesen”. Hierbei haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen oder Veranstaltungen. Als Nachweis dient entweder ein gültiges Impfzertifikat oder ein Genesenenzertifikat. Unternehmen haben die Möglichkeit sich eigenständig für 2G zu entscheiden. Wichtig ist dies besonders im Bereich der Gastronomie oder für Veranstaltungen.

Alle Unternehmen, die sich für die 2G-Option entscheiden, dürfen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu ihrem Betrieb ermöglichen. Mit dieser Option fallen dann innerhalb des Unternehmens alle Abstandsregeln. Arbeitsplätze und Räumlichkeiten können wieder mit voller Auslastung genutzt werden. 

Was beschreibt die 3G-Regel? 

Die 3G-Regel steht für “geimpft, genesen oder getestet”. Wer noch nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden) oder in bestimmten Fällen sogar einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorm Betreten von Innenräumen oder Veranstaltungen vorlegen. Dies gilt schon seit dem 23. August 2021. 

Ab sofort gilt die 3G-Regel bundesweit in Bussen, Bahnen und auf Inlandsflügen. Gleiches auch für alle Arbeitsplätze in deinem Unternehmen. 

Die 3G-Regel  tritt in Deutschland in vielen Bereichen in Kraft.  © Shutterstock, Bihlmayer Fotografie
Die 3G-Regel wird in vielen Bereichen eingesetzt. Auch für Unternehmen gelten nun die 3G-Maßnahmen. © Shutterstock, Bihlmayer Fotografie

3G am Arbeitsplatz und die reaktivierte Homeoffice-Pflicht

Auch am Arbeitsplatz kommen auf Ungeimpfte verschärfte Regeln zu. Ab dem 24.11.21 tritt am Arbeitsplatz die  3G-Regel bundesweit in Kraft, das bedeutet, nur wer geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Arbeitgeber müssen die Einhaltung täglich kontrollieren und sollen mindestens zweimal pro Woche ihren Mitarbeitern eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. 

Einmal pro Woche dürfen sich alle Bürger zudem kostenlos in Bürgerzentren testen lassen. Für weitere Tests könnten auf Arbeitnehmer Kosten zukommen. Weigern sich Beschäftigte, die 3G-Regel einzuhalten, müssen Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitenden zu ermöglichen, beispielsweise im Homeoffice.

Die 3G-Regel gilt auch für von Arbeitgeber organisierte Transporte von Beschäftigten zu oder von der Arbeitsstätte. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, Antigen-Tests 24 Stunden.

Die zum 1. Juli aufgehobene Pflicht zum Homeoffice tritt wieder in Kraft. Alle Arbeitgeber müssen diese Möglichkeit erneut anbieten, alle Tätigkeiten, die im Homeoffice durchführbar sind, dort auszuüben. Dies gilt überall dort, wo keine zwingenden Gründe dagegen sprechen. 

Hier kannst du alles Wichtige über den Arbeitsschutz im Homeoffice nachlesen. 

Wie unterscheiden sich 2G- und 3G-Plus zu 2G/3G? 

Zusätzlich zu den bekannten 2G und 3G Konzepten, wurden weitere Ausweitungen dieser Regeln entwickelt. Die sogenannten 2G-Plus und 3G-Plus-Regeln.

2G-Plus bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen müssen. Dies kann je nach Bundesland auf unterschiedliche Bereiche bezogen werden. 

3G-Plus bedeutet, dass Getestete dann entweder einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden zurückliegt oder einen 24 Stunden alten PCR-Test vorweisen müssen. 

2G ab Hospitalisierungsinzidenz von 3

Wenn die Inzidenz in einem Bundesland über drei steigt, wird der Zugang zum Beispiel zu Freizeitangeboten, Kultureinrichtungen, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Hotels auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Ausnahmen sind dennoch möglich.

Bihlmayer Fotografie
Die rasant steigenden Corona-Zahlen in Deutschland führen zu verschärften Maßnahmen innerhalb der Bundesländer. © Shutterstock Bihlmayer Fotografie

Welche Corona-Regeln gelten jetzt in den Bundesländern? (Stand 23.12.2021)

In Folge der steigenden Corona-Zahlen und belasteten Intensivstationen verschärfen einige Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen. Was gilt nun in welchem Bundesland? Hier eine aktuelle Übersicht. 

Bundesweit gelten ab dem 28.12.2021 folgende Maßnahmen:

Private Treffen (drinnen und draußen):
Geimpfte und Genesene: max 10 Personen
mit Ungeimpften: eigener Haushalt und maximal 2 Personen eines weiteren Haushalts mit außnahme von Kindern unter 14 Jahren.

2G oder 2G Plus gelten weiterhin in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie dem Einzelhandel. Ausgenommen bleiben Läden des täglichen Bedarfs.

Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Tanzveranstaltungen verboten.

Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Baden-Württemberg

2G in Kraft

In Baden-Württemberg tritt ab Mittwoch den 23.11.21 die sogenannte Corona-Alarmstufe mit dem 2G-Prinzip in Kraft. Das bedeutet, ungeimpften Menschen wird die Teilnahme am öffentlichen Leben erschwert. Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Volksfeste und viele weitere Bereiche gestatten Ungeimpften und Getesteten keinen Zutritt.  Ausnahmen gelten für öffentliche Verkehrsmittel, Religionsveranstaltungen sowie für Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Lieferangebote. 

Bayern

2G in Kraft, seit dem 11.11.21 landesweiter Katastrophenfall ausgerufen

In Bayern gilt seit dem 24.11.21 die 2G-Regel im öffentlichen Leben nach der Krankenhaus-Ampel. Aktuell (Stand 30.11.21) gilt die Stufe Rot, da mehr als 600 Covid-Patienten auf der Intensivstation liegen. Bei der Ampel-Stufe Rot gilt:

  • Maximal fünf ungeimpfte Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten zählen dabei nicht mit.
  • 2G plus: Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art (Zoos, Bäder und Seilbahnen). In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz > 1000 gelten stärkere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Unter einer Inzidenz von 1000 dürfen Restaurants bis 22 Uhr geöffnet bleiben.
  • Clubs, Kneipen und Discos werden bis zum 15.12.21 geschlossen
  • Weihnachtsmärkte finden nicht statt
  • Die Maskenpflicht an den bayrischen Schulen wurde verlängert

An den meisten Hochschulen, in Bibliotheken und Archiven gilt 3G. Ungeimpfte benötigen für den Zugang weiterhin einen negativen Schnelltest. Körpernahe Dienstleistungen fallen alle unter die 3G-Plus Regel. Kunden müssen dort also neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch einen negativen PCR-Test vorlegen. 

Berlin

2G in Kraft

Auch in Berlin gilt für viele Bereiche die 2G-Regelung. Nur noch Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zu:

  • Restaurants, Kinos, Theatern, Museen, Galerien
  • Freizeiteinrichtungen wie Saunen, Thermen
  • Vergnügungsstätten wie zum Beispiel Spielhallen 
  • Geschlossene Räume in Freizeitparks oder Zoos
  • Den meisten Geschäften, außer Geschäfte für die Grundversorgung (Supermärkte, Drogerien oder Apotheken)
  • In den Schulen gilt für alle Jahrgänge eine Präsenzpflicht mit einhergehender Maskenpflicht

Auch für den Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 

Brandenburg

2G in Kraft

Auch in Brandenburg gelten flächendeckend die 2G-Bestimmungen. Die 2G-Regelung gilt hier für folgende Bereiche:

  • Einzelhandel, außer Geschäfte für die Grundversorgung
  • Gastronomie, Diskotheken, Clubs
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
  • Spielbanken, Spielhallen
  • Freizeitbäder, Saunen
  • Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
  • Kontaktsport wie Fußball oder Volleyball in Sporthallen
  • Hotels und Pensionen
  • Weihnachtsmärkte müssen schließen

Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit insgesamt bis zu fünf Menschen treffen.

Die 3G-Regelung umfasst in Brandenburg folgende Bereiche:

  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser, auf Campingplätzen und Charterbooten 
  • Volksfeste
  • Alle übrigen Sportarten in geschlossenen Räumen

Bremen

In Bremen und Bremerhaven gilt aktuell die Warnstufe 2, also die 2G-Regelung für drinnen wie auch draußen

In Bremen und Bremerhaven gilt ein dreistufiges Warnmodell. Ausschlaggebend für die Warnstufen ist die Hospitalisierungs-Inzidenz.

  • Warnstufe 0: Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern
  • Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel in Innenräumen „zahlreicher Einrichtungen“
  • Warnstufe 2 können Veranstalter sich auch für ein 2G-Modell entscheiden

Hamburg

2G-Regelung gilt jetzt flächendeckend. Die neue Verordnung ist am 29.11. in Kraft getreten

Hamburg weitet das 2G-Modell ab Samstag weiter aus. Ungeimpfte dürfen dann weder Restaurants, noch Bars oder Clubs betreten. Für etliche Bereiche wurde das 3G-Modell gestrichen und mit dem 2G-Modell ersetzt. 

2G umfasst unter anderem:

  • Restaurants, Bars, Clubs
  • Theater, Kinos
  • körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen) 
  • Sport in geschlossenen Räumen, Fitnessstudios, Schwimmbäder
  • Freizeitchöre, Orchester
  • Weihnachtsmärkte mit gastronomischen Angebot
  • Private Veranstaltung (Hochzeiten etc.)

Bis zu 10 Personen dürfen sich private treffen, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre. Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen. Noch gelten in Hamburg keine weiteren Verschärfungen im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel.

Hessen

Es gilt jetzt flächendeckend 2G

Die neue Schutzverordnung soll zunächst bis zum 23. Dezember in Hessen gelten.

  • 2G-Plus-Optionsmodell für die Gastronomie, ansonsten 2G
  • 3G und Maskenpflicht für Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr 
  • 3G-Regel für Arbeitsplätze vor Ort
  • 3G-Regel und Präsenzunterricht für alle Klassen
  • Für Sport im Innenbereich gilt die 2G-Regel
  • 2G-Pflicht im Innenbereich Kulturstätten, Museen und Gedenkstätten
  • 2G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen. Für Kunden gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen medizinische Dienstleistungen und Friseure
  • Einzelhandel Maskenpflicht und Abstandsregel
  • Clubs und Discotheken: Innen 2G, Außen 3G

Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen maximal 10 Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein. 

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 25.11.21 gilt landesweit die Stufe 3 „Orange“

Für alle Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern gilt die 2G-Regel, sobald die landeseigene Corona-Warnampel die dritte Warnstufe (Orange) erreicht ist. 

  • Wo bisher die 2G-Regel galt, gilt jetzt 2G-plus. Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um Einrichtungen nutzen zu können. Das gilt für Innenbereiche wie auch Sport- und anderen Außenveranstaltungen.
  • Schließung von Clubs und Discotheken
  • Für Weihnachtsmärkte gilt die 2G-Regelung

Die 2G-Option gilt seit längerem schon für Restaurants, Kneipen und Veranstaltungen. Dort haben Besitzer selber die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ein 2G oder 3G Betrieb sein wollen. 

Niedersachsen

Warnstufe 2 ist erreicht. Ab dem 1.12. 21 gilt landesweit 2G-Plus

Folgende verschärften 2G-Plus Regelungen gelten ab Mittwoch in folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen in Innenbereichen bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe
  • Körpernahen Dienstleistungen wie Friseure
  • Weihnachtsmärkten
  • Erlaubt sind nur zertifizierte Schnelltests (Apotheken oder Testzentren)
  • Selbsttests etwa am Arbeitsplatz oder im Verein sind unter Aufsicht durchzuführen und müssen durch die kontrollierende Person bestätigt werden
  • 2G-Plus gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wenn sie Clubs, Diskotheken und Bars besuchen
  • FFP2-Maskenpflicht in allen Innenbereichen, OP-Masken reichen nicht mehr, bei Kindern unter 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen
  • Private Treffen in Innenbereichen ist auf bis zu 15 Personen begrenzt, wenn kein 2G-Plus-Nachweis vorliegt
  • Private Treffen unter freiem Himmel ist auf bis zu 15 Personen ohne 2G begrenzt

Nordrhein-Westfalen

Flächendeckend für den Freizeitbereich gilt ab dem 1.12.2021 die 2G-Regel

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kommunen jeweils strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits für Weihnachtsmärkte 2G-Regeln verhängt. Innerhalb sensibler Bereiche gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel.

Die 2G-Regel gilt unter anderem hier:

  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
  • Konzerte, Aufführungen, Lesungen
  • Theater, Kinos
  • Tierparks, Zoos, Freizeitparks
  • Spielhallen, Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen und Ähnliches
  • Besuch von Sportveranstaltungen
  • Weihnachtsmärkte, Volksfeste und Ähnliches
  • Bildungsangebote
  • Veranstaltungen in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Körpernahe Dienstleistungen (Massage/Physio)
  • Betriebskantinen, Schulmensen, Hochschulmensen
  • Gastronomie – außer bei der Abholung
  • touristische Übernachtungen in Hotel etc. und Busreisen
  • Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen

3G-Regel gilt unter anderem:

  • Bahnen und Linien-Busse
  • Bildungsangebote und -Veranstaltungen
  • Angebote der politischen Bildung und der Selbsthilfe, Integrationskurse
  • Hochschulbibliotheken und -mensen
  • Bibliotheken
  • Messen, Kongresse, firmeninterne Veranstaltungen
  • Sitzungen kommunaler Gremien, Parteien und Vereinen
  • Beerdigungen, standesamtliche Trauungen
  • Friseurbesuchen

Rheinland-Pfalz

2G als Pflicht nach Infektionslage – Verschärfung ab der ersten Dezemberwoche geplant

In Rheinland-Pfalz besagt die 2G-plus-Regel derzeit, dass neben Geimpften und Genesenen auch eine begrenzte Zahl ungeimpfter Menschen zu Veranstaltungen zugelassen wird. Diese Zahl wird weiter reduziert, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Drinnen wie draußen gilt die lückenlose Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Derzeit ist die Landesregierung in der Beratung zur Verschärfung der landesweiten Regelung. Maßstab ist die Hospitalisierungsinzidenz, klettert der Wret über 6, tritt die 2GPlus in allen Bereichen in Kraft.

Saarland

Neue Regelung ab Donnerstag, den 3.12.21 im Gespräch

Derzeit diskutiert die Landeregierung aufgrund der hohen Inzidenzahlen über Verschärfungen der momentan noch bestehende 3G-Regelung.

2G-Regel ist geplant unter anderem für:

  • Freizeitparks, bei kulturellen Betätigungen in Gruppen, bei der Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb,
  • Tanzschulen
  • Außengastronomie.
  • Einzelhandel, ausgenommen Geschäfte die der Grundversorgung dienen.

2G-Plus ist geplant unter anderem für:

  • Innenbereich der Gastronomie
  • Hotellerie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Freizeiteinrichtungen wie Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und Saunen
  • Sportliche Betätigung in Innenräumen
  • Kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen

Sachsen

 Flächendeckende 2G-Regelungen in Kraft

Seit dem 22. November herrscht in Sachsen umfassend die 2G-Regelung und gilt bis einschließlich 12. Dezember 2021.
Aufgrund der zu hohen Zahlen der Corona-Patienten auf Normalstationen tritt außerdem die sogenannte Überlastungsstufe in Kraft. 

Damit greift die 2G-Regel für:

  • Einzelhandel (ausgenommen Supermärkte & Drogerien und Geschäfte für den Grundbedarf)
  • Restaurants, Kneipen, Diskotheken
  • Sauna, Sport in Innenbereichen
  • Friseure

Veranstalter von Freizeit und Kulturveranstaltungen können zusätzlich auf 2G-Plus umschwenken und Tests von Geimpften und Genesenen verlangen. In gefährdeten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen soll es eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene geben. Im öffentlichen Nahverkehr ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht

Sachsen-Anhalt

Ab dem 25.11. bis zum 15.12.21 gelten diese Regeln:

  • 2G in Gastronomie, Sport, Tourismus und Kultur
  • 2G-Plus für Diskotheken, Clubs und Chöre
  • 3G auf Weihnachtsmärkten
  • 3G für Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen
  • 3G am Arbeitsplatz
  • 3G in Bus und Bahn
  • Schulen bleiben geöffnet, aber die Präsenzpflicht an Schulen ist aufgehoben, wenn es erkrankte Personen im Haushalt gibt oder eine Vorerkrankung vorliegt. Auf Antrag können diese Schüler dann ins Homeschooling gehen.

Schleswig-Holstein

2G als Pflicht ab 22.11.2021 

In Schleswig-Holstein wird es ab Montag einen Wechsel zum 2G-Modell in Innenbereichen, Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Betrieben für Dienstleistungen mit Körperkontakt geben.  Ausnahmen gelten für Friseure sowie medizinische und pflegerische Angebote. 

Private Zusammenkünfte sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske tragen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, bei beruflichen Veranstaltungen und für Jugendliche 3G.

Thüringen

 Weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens 

Am Dienstag hat das Land die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen.

  • Weihnachtsmärkte und Volksfeste werden verboten
  • Clubs, Bars und Diskotheken müssen schließen
  • Schließung von Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen
  • 2G-Plus Fitnessstudios und ähnliche Freizeitsport-Angebote in Innenräumen
  • 2G-Plus gilt für kulturelle Veranstaltungen, wenn mehr als 50 Personen teilnehmen
  • 2G gilt für Gaststätten und Restaurants, Bewirtung nur noch in Innenräumen, Speerstunde 22 Uhr
  • 2G bei touristischen Reisen, Hotels und anderen Beherbungsbetriebe 
  • 3G gilt für nicht-touristische Übernachtungen
  • 2G im Einzelhandel (Ausnahmen: Lebensmittel, Getränke, Tierbedarf, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Zeitungsverkauf, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende, Brennstoffhandel)
In Deutschland wurden Impfstoffe gegen COVID-19 für Menschen ab 12 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Booster-Impfung jetzt für alle ab 18 Jahren. © Shutterstock peterschreiber.media

Wie ist die aktuelle Impfquote in Deutschland und den einzelnen Bundesländern? 

In Deutschland sind, Stand 19.11.21, bisher mindestens 56,4 Millionen Personen vollständig geimpft. Bremen ist mit 79,5 % Geimpften, gemessen am Bevölkerungsanteil, das Bundesland mit den meist geimpften Personen. Darauf folgen das Saarland mit 74,3 % und Hamburg mit 73,4 %. Sachsen hat die geringste Impfquote aller Bundesländer mit 57,6 %.

Wer sich tagesaktuell über die einzelnen Impfquoten der Bundesländer und dem aktuellen Impfstatus in Deutschland informieren möchte, findet auf dem COVID-19 Impfdashboard weitere Informationen. 

Die Deutsche Mittelstandsschutz hilft dir bei allen Fragen weiter 

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Beitragsbild: Shutterstock, M. Schuppich

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