Für Gründer Das eigene Unternehmen gründen – der Weg ist das Ziel

Du hast eine tolle Geschäftsidee, die du seit langem umsetzen willst? Außerdem träumst du von Unabhängigkeit und möchtest in Zukunft dein eigener Chef*in zu sein? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du bei einer Unternehmensgründung bedenken und beachten solltest.

  • 18.02.2022
  • Vivien Hahn

Der eigene kleine Laden, ein eigenes Online-Business oder doch die Basis für das nächste Imperium à la Amazon gründen? Viele träumen davon, sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen. Ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist für manche jedoch ungreifbar. Häufig ist dieser Schritt mit vielen Fragezeichen und Risiken oder auch Ängsten verbunden. Wir erklären dir, wie aus deiner Idee ein Unternehmen wird und welche Schritte du im Dschungel der Bürokratie umsetzen musst, bevor du die Tür zu deinem Geschäft öffnen kannst.

Eines lässt sich schon vorab sagen: Wer sich dafür entscheidet, selber ein Unternehmen zu gründen, dem sollte bewusst sein, dass man ein Unternehmen nicht an einem Tag gründet. Auch ein Businessplan ist nicht innerhalb von 48 Stunden fertig. Je nachdem, wie lange die Idee schon besteht, kann eine Unternehmensgründung von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren andauern. Aber keine Sorge, je besser du vorbereitet bist, umso erfolgversprechender ist das Ergebnis. Wie heißt es so schön? Der Weg ist das Ziel.

Das erfährst du in diesem Beitrag:

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Wer kann ein Unternehmen gründen?

Grundsätzlich kann in Deutschland jede volljährige Person ein Unternehmen gründen. Dabei ist es egal, ob du ein Einzelunternehmen oder aber ein Unternehmen mit mehreren im Team gründest. Aufgrund der Niederlassungs- und Gewerbefreiheit können EU-Bürger sich dabei in Deutschland genauso einfach selbständig machen wie Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Je nachdem, was für ein Unternehmen du gründen möchtest, können fachliche Qualifikationen eine Rolle spielen, etwa wenn für eine Geschäftseröffnung in einem bestimmten Handwerk ein Meisterbrief nötig ist oder du dich beispielsweise mit einer eigenen Arztpraxis selbständig machen willst.

Neben den fachlichen Voraussetzungen solltest du außerdem einige persönliche Eigenschaften mitbringen, um dein Unternehmen erfolgreich zu gründen und später dann auch verantwortungsvoll zu führen. Du wirst einen großen Teil deiner Zeit in den Aufbau deines Unternehmens investieren und musst eventuell bereit sein, Einbußen in deiner Freizeit hinzunehmen. Aber wie sagte Konfuzius schon: “Wähle einen Job, den du liebst und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten”.

Eine Unternehmensgründung erfordert Zeit und Planung. Ansonsten kann es leicht passieren, dass du auf einige Herausforderungen nicht vorbereitet bist. Du wirst sicher auch viel Neues dazulernen und deine eigenen Erfahrungen, Erfolge wie auch Fehler,  machen müssen.

Auf einen Blick: Diese Unternehmens- und Rechtsformen gibt es.
Eine der grundlegendsten Fragen bei der Unternehmensgründung: Welche Unternehmens- und Rechtsform soll gewählt werden?

Was muss ich bei einer Unternehmensgründung beachten?

Einzelunternehmen oder Teamgründung?

Grundsätzlich hast du die Wahl, ein eigenes Unternehmen alleine zu gründen oder dir aber mit einer Teamgründung die Arbeit und den Erfolg zu teilen. Ein Einzelunternehmen bietet dir dabei die größtmögliche Freiheit, da alle Entscheidungen dir selbst überlassen sind. Dennoch kann sich auch die Wahl zu einer Teamgründung lohnen. Nicht nur die Arbeit, auch die finanzielle Belastung und Haftung wird geteilt. Häufig verfügen zwei oder mehr Personen auch über mehr Eigenkapital, was eingebracht werden kann. Du solltest dir deine Partner jedoch immer gut und überlegt aussuchen. Vertrauen ist hierbei essenziell. Und sollten sich die Wege dennoch trennen, ist es ratsam, sich vorher gemeinsam rechtlich mit einem Gesellschaftervertrag abzusichern.

Ein Einzelunternehmen kann interessant sein, wenn du dich zum Beispiel vorerst nebenberuflich selbstständig machen möchtest, oder deine Geschäftsidee alleine auf die Beine stellen willst. Du bist in dem Fall dabei komplett frei in deinen Entscheidungen und musst auf niemanden Rücksicht nehmen. Bedenke aber, dass du dann auch alleine haftest, wenn es zu Ansprüchen kommt.

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Die Wahl der Gesellschaftsform hat für dich eine große Bedeutung. Von ihr hängen verschiedene Kosten, Haftungsformen oder Besteuerungen ab. Jede Form hat ihre Vor- und Nachteile und sollte immer individuell angepasst werden.

Grundsätzlich wird in diesen Gesellschaftsformen unterschieden:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • Partnerschaftsgesellschaft

Die genannten Gesellschaftsformen unterscheiden sich hinsichtlich der Haftung und Besteuerung. Da dies für dich als Gründer*in eine direkte finanzielle Auswirkung haben kann, ist es wichtig, sich die Wahl der Unternehmensform vorher genau zu überlegen.

Vorab kannst du dir vielleicht folgende Fragen stellen:

  • Soll die persönliche Haftung eingeschränkt werden?
  • Wie viele Personen wollen ein Unternehmen gründen?
  • Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Kann das Kapital alleine aufgebracht werden?
  • Passt die Rechtsform zur Betriebsgröße?

1. Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer*in hast du, wie gesagt, viele Freiheiten. Du kannst sowohl als Freiberufler*in als auch mit einem Kleingewerbe oder als sogenannter Kaufmann tätig sein. Ein Kaufmann als Einzelunternehmer*in im Sinne des Handelsgesetzbuches unterliegt strengeren Buchhaltungspflichten und ist zur Bilanzierung verpflichtet.

Kleingewerbe werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und nicht das Handelsgesetzbuch (HGB). Auch als Freiberufler*in musst du deine Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden.

Die Bezeichnung Kaufmann/-frau existiert für Personen, die im Handelsregister eingetragen sind. Grundsätzlich zählt jede*r als Kaufmann bzw. Kauffrau, der oder die ein Handelsgewerbe betreibt. Bei einem eingetragene*n Kaufmann/-frau kann es sich immer nur um eine Person handeln. Sobald mehrere Kaufleute gemeinsam gründen, wird aus der Bezeichnung “e.K” eine Offene Handelsgesellschaft.

In allen Fällen trägst du die Gewinne und Verluste selbst und benötigst im einfachsten Fall als Einzelunternehmer*in erstmal kein Stammkapital.

Die Wahl der Gründungsform ist eine elementare Frage. © Shutterstock, ASDF_MEDIA
Alleine oder im Team: Wie möchtest du dein Unternehmen gründen? © Shutterstock, ASDF_MEDIA

2. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Um diese Form der Gesellschaft gründen zu können, werden mindestens zwei natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter*innen benötigt. Alle Gesellschafter*innen haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen, denn bei Personengesellschaften stehen immer die beteiligten Gesellschafter*innen im Fokus.

Zur Unternehmensgründung stehen dir die Rechtsform Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Gbr), Kommanditgesellschaft (KG) oder Mischformen (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG u.s.w.) zur Verfügung.

  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    Wenn mehrere Personen gemeinsam ein kleingewerbliches oder freiberufliches Unternehmen gründen wollen, bilden sie meistens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    Für OHGs sind mindestens zwei Gesellschafter*innen, die beide gleichzeitig als Geschäftsführer*in fungieren und mit ihrem privaten Vermögen haften, notwendig.
  • Kommanditgesellschaft (KG)
    Die Kommanditgesellschaft besteht mindestens aus zwei Gesellschafter*innen, dem Komplementär und der/dem Kommanditisten. Im Gegensatz zu der OHG haften nicht alle Gesellschafter*innen einer KG mit ihrem vollen privaten Vermögen.

    Bei einer KG tritt mindestens eine Person als persönlich haftender Komplementär mit Geschäftsführungsbefugnis und mindestens eine andere Person als Kommanditist ohne Geschäftsführungsbefugnis auf. Diese Gesellschaftsform wird gerne von Familienunternehmen gewählt, in denen eine oder zwei Personen die volle Haftung, dafür aber auch die Geschäftsführung übernehmen. Die übrigen Familienmitglieder sind Kommanditisten.

3. Kapitalgesellschaften (GmbH & UG)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Zur Gründung sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig und eine Kapitaleinlage, welche je nach Gesellschaftsform zwischen 1 Euro und 50.000 Euro variiert.

Die UG stellt keine eigene Rechtsform dar, sie ist lediglich eine Unterform der GmbH. Deshalb findet das Recht der GmbH auch auf die UG (haftungsbeschränkt) Anwendung.

Eine GmbH kann allein oder mit mehreren Gesellschafter*innen gegründet werden. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Die GmbH ist so beliebt als Gesellschaftsform, weil die Haftung der Gesellschafter*innen auf die Höhe ihres eingebrachten Geschäftsanteils beschränkt ist. Ein Rückgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter*innen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Wichtig bei Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass diese handelsregisterpflichtig sind. Außerdem müssen sie eine doppelte Buchhaltung vorlegen und Jahresabschlüsse erstellen, welche in elektronischer Form beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Relevant für Kapitalgesellschaften sind neben der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer auch die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer.

4. Partnerschaftsgesellschaften

Die Partnerschaft ist eine relativ neue Gesellschaftsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen können. Alle Partner haften als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft und alle sind in der Regel zur Geschäftsführung berechtigt. Es gibt hier allerdings eine Besonderheit gegenüber der Haftung bei anderen Rechtsformen: Wenn ein einzelner Partner aufgrund eines beruflichen Fehlers durch die Bearbeitung eines Auftrages einen Schaden verursacht, ist er auch alleine zur Haftung der Partnergesellschaft verpflichtet.

Für die Partnerschaft ist ein Partnerschaftsregister eingeführt worden, welches bei den Amtsgerichten weitestgehend nach den für Handelsregister üblichen Vorschriften geführt wird.

Die Wahl des Unternehmensnamens sollte wohlüberlegt sein. © Shutterstock, StratfordProductions
Eine Entscheidung fürs (Berufs-)leben: der Name deines Unternehmens. © Shutterstock, StratfordProductions

Den passenden Namen für dein Unternehmen festlegen

Den Namen für deine Firma solltest du dir besonders gut überlegen. Durch einen Blick ins Handelsregister kannst du prüfen, welche Namen du nicht mehr benutzen darfst, weil sie schon vergeben sind. Hast du deinen Firmennamen gefunden, solltest du dir die dazugehörigen Domains sichern und diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Wichtig zu beachten ist, dass es in Abhängigkeit deiner gewählten Gesellschaftsform auch Regeln bei der Bestimmung des Namens gibt.

  • Im Firmenname der GbR müssen mindestens die Namen von zwei Gesellschafter*innen enthalten sein.
  • Im Firmenname der OHG muss der Nachname eines Gesellschafters angegeben sein.
  • Freiberufler müssen den Nachnamen im Firmenname angeben.
  • Kleingewerbetreibende müssen den Vor- und Nachnamen im Firmennamen angeben.

Genügend Kapital zum Start in die Selbstständigkeit parat haben

Eine Firma zu gründen, geht immer mit einem gewissen Maß an Kapitaleinsatz einher. Wenn du dir nicht schon ein Grundkapital angespart hast, ist es notwendig im Voraus Kredite und mögliche Investoren zu sichern.

Kapitalgeber können unter anderen sein:

Fremdkapital:

  • Kredite von der Bank
  • Private Investoren

Eigenkapital:

  • Venture Kapital-Gesellschaften
  • Business Angels
  • Familie, Freunde
  • Eigenes Vermögen
Genügend Kapital zu haben, ist für die Unternehmensgründung essentiell. © Shutterstock, Lee Charlie
Über die Kosten für eine Unternehmensgründung sollte man sich vorher im Klaren sein. © Shutterstock, Lee Charlie

Wie viel kostet es, ein eigenes Unternehmen zu gründen?

Im Rahmen einer Unternehmensgründung werden verschiedene Kosten auf dich zukommen. Unter anderem sind das die Gründungskosten, Investitionskosten sowie die variablen und fixen Kosten, die du bei deiner Budgetplanung miteinbeziehen solltest. In deinem Businessplan sollte der Finanzplan eine wichtige Rolle einnehmen.

Die Kosten für eine Unternehmensgründung variieren je nach gewählter Gesellschaftsform. Unabhängig davon ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft in Deutschland Pflicht. Je nach Art der Gesellschaft sind das Anmelden eines Gewerbes, die Eintragung ins Handelsregister bzw. die Beantragung einer Betriebsnummer unbedingt erforderlich. Die Erstellung der jährlichen Einnahmen- und Überschussrechnung ist rechtzeitig und vollständig von dir beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Wenn du also eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du das Finanzamt informieren. Dafür füllst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus und übermittelst ihn am besten elektronisch (z. B. über das Webportal ELSTER) an dein zuständiges Finanzamt.

Unter dem Begriff „Unternehmensgründungskosten“ werden alle Aufwendungen subsumiert, die du aufbringen musst, um dein Unternehmen offiziell zu starten und es auf eine rechtliche Basis zu stellen.

Zu den Gründungskosten gehören:

  • Gebühren für Behörden (Gewerbeanmeldung, Kontoführung)
  • Gerichts- und Notarkosten
    Provisionen
  • Versicherungsbeiträge
  • Kosten für Immobilien
  • Kosten für Personal
  • Investitionskosten
  • Produktionskosten

Administrativen Kosten einer Firmengründung abhängig von der Rechtsform.

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaft:
    Beide Rechtsformen kommen ohne den Eintrag ins Handelsregister aus und somit auch meist ohne Notar. Für die Gründungskosten bedeutet das, dass diese häufig bei unter 200 Euro liegen.
  • Kapitalgesellschaft (GmbH):
    Bei der Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital von 25.000 Euro vorausgesetzt. Hinzu kommen dann die Ausgaben für die Gewerbeanmeldung und den Eintrag ins Handelsregister. Diese betragen um die 600–1400 Euro, je nachdem, ob mit einem Musterprotokoll oder mit Satzung gegründet wird.
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
    Pro Person kostet es 100 Euro, sich in das Partnerschaftsregister eintragen zu lassen. Zudem fallen noch Kosten für die notarielle Beglaubigung der Partnergesellschaft an, die ab 130 Euro losgehen.

Nicht zu vergessen sind die Kosten für gewerbliche Schutzrechte

  • Patent: ab 390 Euro
  • Gebrauchsmuster: ab 30 Euro
  • Marke: ab 290 Euro
  • eingetragenes Design: ab 60 Euro
Von der Planung bis zur Anmeldung: Diese Schritte musst du für eine erfolgreiche Unternehmensgründung befolgen. © Shutterstock, fizkes
Eine gute Strukturierung ist das A und O auf deinem Weg zur Unternehmsgründung. © Shutterstock, fizkes

In 4 Schritten zum eigenen Unternehmen 

Oft ist eine innovative Idee die Grundlage für ein Start-up. Für die Realisierung braucht es aber zielgerichtetes Vorgehen und viel Durchhaltevermögen. Lass dich dennoch nicht entmutigen, mit der richtigen Idee und einer guten Planung ist auch eine Unternehmensgründung gut zu bewältigen. Mit den richtigen Schritten hast du deine Firma im Handumdrehen gegründet!

Schritt 1: Die Planungsphase

Die Planungsphase ist eigentlich der wichtigste, spannendste und vielleicht auch der schwierigste Teil deiner Unternehmensgründung. Denn zuallererst solltest du ganz genau wissen, was du vorhast und erreichen willst. Diese Phase kann mit einigen Höhen und Tiefen verbunden sein, wenn es darum geht, was wirklich realistisch für dich umsetzbar ist oder eben nicht. Hier feilst du an deiner Idee, prüfst und veränderst sie, bis sie perfekt ist.

Innerhalb der Planungsphase solltest du dir zum Beispiel einige wichtige Fragen stellen:

  • Willst du haupt- oder nebenberuflich gründen?
  • Wie lässt sich dein Vorhaben finanzieren? Hast du bereits Eigenkapital?
  • Wie gut ist deine Geschäftsidee?
  • Wodurch zeichnet sich dein Produkt aus?
  • Möchtest du alleine starten oder lieber Partner*innen an Bord holen?
  • Brauchst du Mitarbeiter*innen zu Anfang?
  • Welchen Internetauftritt benötigst du?
  • Willst du deine Marke schützen?

Der Businessplan

Der Businessplan ist essenziell für die Ausarbeitung deines Unternehmens. Dort beschreibst du nicht nur, was du machen möchtest, sondern auch, wie du dies tust und womit du deine Ziele erreichst. Am besten arbeitest du hier schon alles im Detail aus. Denn dein Businessplan dient auch dazu, potenzielle Investoren oder Banken zu überzeugen, dir einen Kredit zu geben.

Zu einem vollständigen Businessplan gehört auch ein gründlich angelegter Finanzplan. Dieser beurteilt, wie viel Geld du am Anfang in dein Unternehmen investieren musst, wie sich die Umsätze und Gewinne entwickeln, wie es um deine Liquidität bestellt ist und was die größten Kostenfaktoren sind.

Grundsätzlich gilt bei dem Finanzplan: Sei lieber etwas vorsichtiger und plane mehr Kapital ein, als zu optimistisch an die Sache heranzugehen.

Ein Businessplan enthält folgende Teile:

  • Einleitung (Executive Summary)
  • Geschäftsidee
  • Produkt/Dienstleistung
  • Markt & Wettbewerb
  • Marketing & Vertrieb
  • Unternehmen & Management
  • Erfolgs- & Finanzplanung
  • Umsetzplanung
  • Anhang

Es gibt im Internet zahlreiche Vorlagen und Tipps, wie du deinen Businessplan am sinnvollsten gestaltest. Lass dir aber ruhig Zeit bei der Ausarbeitung.

Übrigens: Ein Businessplan ist nicht verpflichtend. Du hast also die Möglichkeit, dein Unternehmen auch ohne diesen zu gründen. Er dient dir jedoch als Konzept und zur Vorlage für Geldgeber*innen, Sponsor*innen oder potenziellen Partner*innen.

Schritt 2: Namen sowie Marken prüfen und schützen

Bevor du dein Unternehmen korrekt anmelden kannst, ist es besonders wichtig, den Namen, den du dir überlegt hast, zu prüfen. Auch Marken und Patente solltest du dir vorher schützen lassen. Eine Geschäftsidee an sich lässt sich nicht schützen. Schützen lassen sich nur Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs, die mit einer Geschäftsidee verbunden sind. Du musst außerdem bei der Gründung darauf achten, keine bestehenden Schutzrechte zu verletzen. Bei einer Unternehmensgründung mit neuer Geschäftsidee sollten deshalb gewerbliche Schutzrechte angemeldet werden. Wer ein Geschäftskonzept übernimmt, wie zum Beispiel als Franchisenehmer, muss zur Firmengründung eine Lizenz des Rechte- und Markeninhabers erwerben.

Gewerbliche Schutzrechte:

  • Patent
    Mit einem Patent kann man technische Erfindungen über einen Zeitraum von 20 Jahren schützen. Die Anmeldung dauert von 2,5 bis 3 Jahren und kostet ab 390 Euro.
  • Gebrauchsmuster
    Ein Gebrauchsmuster schützt technische Erfindungen, die nicht patentwürdig sind, über 10 Jahre. Die Anmeldung dauert 3 bis 4 Monate und kostet ab 30 Euro.
  • Marke
    Mit einer Marke kann man Markennamen oder Logos schützen. Diese sind dann über 10 Jahre geschützt, können aber unbegrenzt auch verlängert werden. Eine Anmeldung dauert ungefähr 6 Monate und kostet ab 290 Euro.
  • Eingetragenes Design
    Ein eingetragenes Design schützt das Design von Produkten bis zu 25 Jahre lang. Die Anmeldung dauert 3 bis 4 Monate und kostet ab 60 Euro.

Schritt 3: Finanzierung sichern

Bevor du dein Unternehmen anmeldest, solltest du dir über deine zukünftige Finanzierung im Klaren sein. Nicht nur durch die Anmeldung kommen verschiedene Kosten auf dich zu. Auch wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen einzustellen, Verträge aufzusetzen, Geschäftsräume zu mieten und direkt mit der Produktion zu starten, ist ein vorheriges Kapital notwendig.

Schritt 4 beinhaltet die Anmeldung deines Unternehmens. © Shutterstock, Jacob Lund
Ohne Anmeldung geht nichts: Abhängig von Branche und Rechtsform erfolgt die Meldung deines Unternehmens bei unterschiedlichen Stellen. © Shutterstock, Jacob Lund

Schritt 4: Gewerbe Anmeldung, Kammerpflicht und Handelsregister

Je nach Branche, Rechtsform und anderen Rahmenbedingungen musst du als Gründer*in deine Firma bei unterschiedlichen Stellen anmelden oder deine Geschäftstätigkeit in ein Register eintragen lassen. Dies gilt nicht nur für hauptberufliche Vollzeit-Tätigkeiten, sondern für jede Existenzgründung. Also auch, wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht, ein Kleingewerbe betreibt oder als Freiberufler*in arbeitet.

Ob deine Anmeldung beim Gewerbeamt, IHK, Finanzamt oder dem Handelsregister stattfindet, ist abhängig von der Art der Tätigkeit und der gewählten Rechtsform deines Unternehmens.

Der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit führt dich also in die zuständige Behörde für die Gewerbeanmeldung. Sie informiert automatisch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. In der Regel erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt für den Erhalt einer Steuernummer ebenfalls automatisch bei Gewerbeanmeldung. Freiberufler*innen benötigen keine Anmeldung beim Gewerbeamt. Bei ihnen reicht ein Termin beim Finanzamt.

Je nach Art, Rechtsform und Geschäftsvolumen muss eine Unternehmensgründung auch noch ins Handelsregister eingetragen werden. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG ist der Handelsregistereintrag verpflichtend. Gleiches gilt für Personengesellschaften wie KG oder OHG. Nicht notwendig ist der Eintrag für GbRs, Freiberufler oder sogenannte Kleingewerbetreibende.

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Beitragsbild: Shutterstock, loreanto

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