Benefits für Mitarbeiter*innen Sabbatjahr: Was du als Arbeitgeber*in wissen musst
Ein Sabbatjahr übt auf viele Arbeitnehmer*innen eine große Faszination aus. Schließlich ist das Thema Work-Life-Balance wichtig und es kann spannend sein, einen längerfristigen Tapetenwechsel zu haben. Was du als Arbeitgeber*in wissen musst.
- 28.06.2022
- Katharina Bonn
Wenn du dich noch nie mit Mitarbeiter*innen über ein Sabbatical, deutsch Sabbatjahr, abgestimmt hast, gibt es sicherlich viele Fragen. Zunächst einmal ist es interessant zu wissen, wie Sabbat genau definiert wird. Und gibt es eigentlich verschiedene Modelle? Wie steht es um die Versicherung? Wir versorgen dich mit Antworten auf deine dringendsten Fragen und können dir jetzt schon einmal verraten, dass du als Arbeitgeber*in ebenfalls von einem Sabbatical profitieren kannst.
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Was ist ein Sabbatjahr?
Hast du die Sabbat-Bedeutung schon einmal hinterfragt? Unter einem Sabbatjahr, bzw. dem englischen Begriff Sabbatical, versteht man ganz allgemein eine Freistellung vom Arbeiten. “Sabbat” ist ein hebräisches Wort, das übersetzt “innehalten” bedeutet. Außerdem steht Sabbat für ein Gebot in der Tora. Dieses steht im direkten Zusammenhang mit der Übersetzung von “sabat”. Es besagt, dass Weinberge und Felder in einem Turnus von sieben Jahren “ruhen” sollen. Konkret bedeutet das: Sind sieben Jahre vergangen, darf auf diesen weder neues Saatgut verteilt noch andere Arbeiten verrichtet werden – die Natur bekommt also eine Auszeit, um sich zu erholen.
Welche Sabbatical-Modelle gibt es?
Um diese Frage beantworten zu können, ist es zunächst wichtig, sich über die unterschiedliche Dauer eines Sabbats im Klaren zu werden. Wie die Bezeichnung schon sagt, handelt es sich bei einem Sabbatjahr um eine einjährige Auszeit vom Berufsleben. Genauso gut kann jedoch auch ein “Kurz-Sabbatical” genommen werden, das in der Regel von einem Monat bis zu besagtem Sabbatjahr andauert.
Die Bestimmungen zum Sabbatjahr / der Auszeit variieren übrigens von Bundesland zu Bundesland. Trotzdem kann allgemein zwischen den folgenden Sabbatical-Modellen unterschieden werden, die auch das Thema Sabbatical-Krankenversicherung beeinflussen:
- Bis zu einem Monat Sonderurlaub genehmigen
Eine verhältnismäßig einfache Art und Weise, ein kurzes Sabbatical zu nehmen, ist ein einmonatiger Sonderurlaub. Deine Mitarbeiter*innen sind für den genannten Zeitraum freigestellt, werden jedoch nicht vergütet. So entstehen dir als Arbeitgeber*in für die Zeit keine Personalkosten ohne Gegenleistung und dein*e Mitarbeiter*in genießt den Vorteil, während des Sonderurlaubs versichert zu sein. Ein längerer Sonderurlaub ist nicht möglich, ohne dass die Tätigkeit als unterbrochen gilt und der Versicherungsschutz entfällt.
Eine weitere Option: Deine Angestellten können nach Absprache und Möglichkeit ihre Urlaubstage mit dem Sonderurlaub verbinden, um eine längere Zeit freizubekommen. - Mitarbeiter*innen unbezahlt freistellen
Du kannst deine Angestellten auch länger als den eben genannten einen Monat unbezahlt freistellen. Dabei könnt ihr den Zeitraum der Freistellung selbst bestimmen. Im Unterschied zum einmonatigen Sonderurlaub ist es in diesem Fall jedoch so, dass der/die Mitarbeiter*in die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung nach den vier Wochen selbst bezahlen muss. Gleiches gilt für die Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung. Bei den beiden letzteren ist das Zahlen von Beiträgen jedoch freiwillig. Verzichten Mitarbeiter*innen hierauf, müssen sie jedoch bedenken, dass sich dies auf die Höhe der Rente auswirkt. - Vermindertes Gehalt bei voller Stundenzahl auszahlen
Eine Methode, um die Auszeit anzusparen, ist, bei gleichbleibender Stundenzahl weniger Gehalt ausgezahlt zu bekommen. Die Differenz erhalten Mitarbeiter*innen dann während ihres Sabbaticals. Der Vorteil für deine Angestellten: Das Angestelltenverhältnis bleibt bestehen. Gleiches gilt demnach auch für den Versicherungsschutz, auch, wenn das Sabbatical länger als einen Monat andauert.
- Zeitwertguthaben festlegen
Auch bei diesem Sabbat-Modell mit einem Lebensarbeitszeitkonto können Mitarbeiter*innen Arbeitszeit ansparen. Darüber hinaus können aber auch Bonuszahlungen, Urlaubstage außerhalb des Mindestanspruchs, die nicht verwendet wurden, sowie Weihnachtsgeld auf das Konto “fließen”. Die Voraussetzung für dieses Modell ist demnach, dass es in einem Unternehmen überhaupt solche Benefits gibt.
Sollte dies für dein Unternehmen zutreffen und solltest du Sabbaticals anbieten wollen, sind Zusatzvereinbarungen zum Lebensarbeitszeitkonto wichtig. Diese betreffen unter anderem den Fall, dass es zu einer Insolvenz kommen sollte. Unternehmen können sich hierfür mit Contractual Trust Arrangements absichern. Außerdem findet eine Trennung zwischen deinem Vermögen als Unternehmer*in und dem der Angestellten auf dem Lebensarbeitszeitkonto statt. Geht ein*e Mitarbeiter*in ins Sabbatical, ist er/sie zum einen weiterhin versichert und bekommt zum anderen ein Gehalt ausgezahlt, das sich nicht nur aus den monetären Boni zusammensetzt, sondern auch aus dem weiteren genannten Wertguthaben. - Vereinbarung über Arbeitszeitguthaben treffen
Schließlich gibt es noch die Variante, dass Mitarbeiter*innen Überstunden ansparen, die während des Sabbaticals abgebaut werden können. Das überschüssige Gehalt wird ausgezahlt, wenn die Auszeit angetreten wird. Dieses Sabbatical-Modell kann nur angewendet werden, wenn die Arbeitszeit mit einem entsprechenden Konto festgehalten wird. Dies ist bei der Vertrauensarbeitszeit nicht möglich. Außerdem bietet sich eine Anhäufung des Arbeitszeitguthabens eher für kürzere Auszeiten an. Aufgrund der Fortzahlung des Gehaltes sind Arbeitnehmer*innen auch bei diesem Modell weiterhin versichert.
Haben Mitarbeiter*innen einen Anspruch auf ein Sabbatical?
Als Arbeitgeber*in ist diese Frage sicherlich eine der dringendsten. Tatsächlich können sich Arbeitnehmer*innen in einigen Ländern für das Sabbatjahr auf einen gesetzlichen Anspruch berufen. Dies gilt für Deutschland in der Form jedoch nicht. Es gibt allerdings Gesetze im Bereich des öffentlichen Dienstes, für Lehrer*innen und Beamt*innen, die eine geplante Auszeit zumindest einfacher machen.
Wie wir an den verschiedenen Sabbatical-Modellen gesehen haben, besteht jedoch auch für Arbeitnehmer*innen in anderen Branchen die Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu nehmen, falls Arbeitgeber*innen dem zustimmen und die Voraussetzungen erfüllt werden können.
Was spricht aus Sicht von Arbeitgeber*innen für oder gegen ein Sabbatical?
Unter Umständen ist es für große Unternehmen einfacher, Sabbatjahre zu genehmigen als für kleinere. Für sie kann es leichter sein, Mitarbeiter*innen für eine Zeit zu ersetzen. Doch egal, wie groß dein Unternehmen auch ist: Natürlich erfordert das Genehmigen einer Auszeit beidseitige Abstimmung, einen Planungsaufwand und Offenheit.
Wenn dir diese Aspekte gerade Stirnrunzeln bereiten, können wir dir jedoch eines versichern: Mitarbeiter*innen ein Sabbatical zu ermöglichen, birgt auch eine Vielzahl von Vorteilen.
- Work-Life-Balance fördern
Eine gesunde Work-Life-Balance wird für viele Arbeitnehmer*innen immer wichtiger. Dies hat auch für dich als Unternehmer*in Vorteile, denn du unterstützt deine Mitarbeiter*innen dabei, sich zu entfalten und durch eine längere Auszeit neue Kraft zu schöpfen. So kehren sie unter Umständen mit neuer Energie und Motivation an den Arbeitsplatz zurück, wovon dein Unternehmen natürlich auch profitiert. - Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern
Gerade weil die Balance zwischen Arbeiten und Privatleben immer wichtiger wird – ebenso wie die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz – macht es dein Unternehmen attraktiver und stärkt dessen Reputation, wenn du Perspektiven für eine berufliche Auszeit schaffst. - Bindung von Mitarbeiter*innen stärken
Arbeitgeberinnen, die ihren Mitarbeiter*innen eine Auszeit ermöglichen, stärken auch deren Bindung ans Unternehmen. Dies sorgt neben dem bereits erwähnten Aspekt der Motivation auch für ein gutes Arbeitsklima.
Welche Fragen werden bei der Verhandlung um ein Sabbatical besprochen?
Wenn es darum geht, den Antrag auf eine Auszeit mit Mitarbeiter*innen zu besprechen, kannst du dich mit folgenden Fragen darauf vorbereiten:
- Ist eine Auszeit bei deiner Unternehmensgröße möglich und wenn ja, mit welchem Modell kann diese am besten realisiert werden?
- Ab wann möchte ein*e Mitarbeiter*in das Sabbatjahr / die Auszeit beginnen?
- Wie lange möchte er oder sie ins Sabbatical gehen?
- Wie soll der Wiedereinstieg in den Beruf gestaltet werden?
- Welche Regelungen sind für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens getroffen?
- Je nach Modell: Wie sieht der Versicherungsschutz und die Fortzahlung der sozialen Leistungen aus?
Arbeitsunfälle im Sabbatjahr: Gibt es so etwas?
Apropos wichtige Fragen: Was passiert eigentlich, wenn Mitarbeiter*innen während des Sabbaticals einen Unfall haben? Die Antwort: Das kommt ganz darauf an. Nehmen wir einmal an, dass deine Mitarbeiter*in ins Unternehmen kommt, weil ein berufliches Gespräch ansteht und verletzt sich in diesem Zuge. In dem Fall handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der von der Versicherung getragen wird. Geschieht der Unfall jedoch, während Mitarbeiter*innen auf Reisen sind, handelt es nicht um einen Arbeitsunfall. In diesem Beitrag erfährst du mehr zum Thema Arbeitsunfälle im Unternehmen.
Die Deutsche Mittelstandsschutz für Arbeiten am Puls der Zeit
Die Deutsche Mittelstandsschutz unterstützt dich gerne bei allen Fragen für einen gesunden, sicheren Arbeitsalltag am Puls der Zeit. Besonders die psychische Belastung durch Überarbeitung ist ein hochaktuelles Thema. Für das Entgegenwirken ist eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung nicht nur empfehlenswert, sondern verpflichtend. Kontaktiere uns gerne, wenn du mehr über Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz im Unternehmen erfahren möchtest.
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