Bildungsurlaub online Bildungsurlaub beantragen: Darauf musst du als Arbeitgeber*in achten
Bildungsurlaub bietet Arbeitnehmer*innen eine tolle Möglichkeit, sich außerhalb des Unternehmens weiterzubilden, ohne eigene Urlaubstage aufzuwenden. Doch davor gibt es einiges zu planen und zu besprechen. Worauf du als Arbeitgeber*in vor der Bewilligung eines Bildungsurlaubs achten solltest, erfährst du hier.
- 21.05.2024
- Gero Appel
In diesem Beitrag behandeln wir welche gesetzlichen Anforderungen du als Arbeitgeber*in beachten musst, wenn es um den Bildungsurlaub deiner Mitarbeitenden geht. Wir klären, welche Verantwortlichkeiten du hast, um die Bildungsrechte deiner Mitarbeitenden zu respektieren und zu unterstützen. Wie du den Bildungsurlaub optimal nutzen kannst, um die Entwicklung deiner Mitarbeiter*innen zu fördern und gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen.
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Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub, in anderen Bundesländern auch als „Bildungszeit“, „Bildungsfreistellung“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt, ist eine besondere Form des Urlaubs, der zusätzlich auf den vertraglich zugesicherten Urlaub angerechnet wird. Doch Achtung – du oder deine Mitarbeitenden können jetzt nicht einfach zusätzlich Urlaub machen und sich an den Strand legen.
Bildungsurlaub gilt, wie der Name bereits sagt, der beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Dabei erhalten Arbeitnehmer*innen bei voller Lohnfortzahlung die Möglichkeit, sich gezielt in von ihnen gewählten Kompetenzbereichen fort- oder weiterzubilden Ihre vertraglich zustehenden Urlaubstage müssen sie dabei jedoch nicht einsetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Betriebsurlaub?
Der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Betriebsurlaub liegt in ihrer grundlegenden Zielsetzung und Nutzung. Während Bildungsurlaub darauf abzielt, Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung zu bieten, ist Betriebsurlaub in erster Linie eine zeitlich begrenzte Schließung des Betriebs, in der deine Arbeitnehmenden eine Pause von ihrer Arbeit nehmen können. Betriebsurlaub dient oft auch der innerbetrieblichen Planung und Wartung.
Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in Anspruch genommen zu werden. Betriebsurlaub hingegen kann von dir als Arbeitgeber*in je nach den betrieblichen Anforderungen und Vereinbarungen frei festgelegt werden. Außerdem “verbraucht” der Betriebsurlaub die vertraglich festgelegten Urlaubstage, Bildungsurlaub verfügt stattdessen über ein eigenes unabhängiges Urlaubstage-Budget.
Wie sind die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen für Bildungsurlaub?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden in einem deutschen Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub. Bayern und Sachsen sind aktuell die einzigen Bundesländer, die ihren Arbeitnehmer*innen keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub einräumen. Die Bundesländer, die den Anspruch einräumen, unterscheiden dabei zwischen fünf Tagen jährlich oder zehn Tagen auf zwei Kalenderjahre. Das Saarland hat sogar 6 Tage pro Jahr.
Doch deine Mitarbeiter*innen können nicht einfach irgendetwas als Bildungsurlaub betiteln. Die geplante Fortbildungsmaßnahme und/oder dessen Anbieter müssen gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (kurz: AWbG) als Bildungsurlaub anerkannt sein. Einige Bundesländer verbinden die Anerkennung mit einer Relevanz für den Beruf des Arbeitnehmenden. Regelmäßig anerkannt werden beispielsweise:
- Sprachkurse,
- IT-Fortbildungen und
- Rhetorik-Kurse.
Bildungsurlaub für Teilzeitkräfte
Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub – allerdings in reduziertem Maße. Das liegt daran, dass der Anspruch von fünf Tagen nur für Beschäftigte gilt, die auch fünf Tage die Woche arbeiten. Der Anspruch verringert sich jedoch entsprechend, wenn die Arbeitnehmer*innen weniger Tage pro Woche arbeiten. Arbeitet jemand beispielsweise nur an 3 Wochentagen, hat er oder sie einen Anspruch auf drei Tage Bildungszeit.
Wechselt die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, wird der individuelle Anspruch auf Bildungsurlaub im Verhältnis der wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden zur Regelarbeitszeit bei Vollbeschäftigten neu ermittelt.
Auch Beamte und Beamtinnen, Auszubildende oder Studierende haben abweichende Ansprüche auf Bildungsurlaub. Beamte und Beamtinnen haben größtenteils vollen Anspruch, müssen sich aber nach den jeweiligen Regeln ihres Bundeslands richten. Für Azubis und Studierende weicht die Regelung noch weiter ab. In Nordrhein-Westfalen und Hessen wird Bildungsurlaub beispielsweise nur dann gewährt, wenn es sich um eine politische Weiterbildung handelt. In Thüringen wird Azubis grundsätzlich nur 3 Tage Bildungsurlaub gewährt.
Welche gesetzlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten müssen Arbeitgebende beim Bildungsurlaub beachten?
Es gelten spezifische gesetzliche Anforderungen und Verantwortlichkeiten für dich als Arbeitgeber*in, die darauf abzielen, die Bildungsrechte deiner Arbeitnehmenden zu schützen sowie die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu unterstützen. Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende ihre Rechte auf Bildungsurlaub wahrnehmen können und der Bildungsprozess reibungslos verläuft, ist die Einhaltung dieser Vorschriften entscheidend. Im Folgenden haben wir die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten für dich als Arbeitgeber*in im Zusammenhang mit Bildungsurlaub aufgeführt:
- Informationspflicht:
Als Arbeitgeber*in bist du verpflichtet, deine Arbeitnehmenden über ihre Rechte auf Bildungsurlaub gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Dazu gehören die Bereitstellung von Informationen über die Dauer des Bildungsurlaubs, die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Verfahren zur Beantragung. - Freistellungsgewährung:
Arbeitnehmer*innen, die für einen Bildungsurlaub berechtigt sind, muss die Freistellung von der Arbeit gewährt werden. Dies bedeutet, dass sie während des Bildungsurlaubs weiterhin ihr Gehalt erhalten und keine Nachteile in Bezug auf ihre Beschäftigung oder Vergütung erleiden dürfen. - Anerkennung von Bildungsmaßnahmen:
Bildungsmaßnahmen, die von staatlich anerkannten Institutionen oder gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften als Bildungsurlaub anerkannt sind, musst du unterstützen und anerkennen. Du solltest die Teilnahme deiner Arbeitnehmer*innen an solchen Maßnahmen fördern und ermöglichen. - Flexibilität bei der Arbeitsplanung:
Du solltest in der Planung flexibel sein und deinen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit bieten, ihren Bildungsurlaub in den Arbeitsplan zu integrieren. Dies kann bedeuten, dass Arbeitszeiten angepasst oder Urlaubszeiten gewährt werden, um die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen zu ermöglichen. - Vertraulichkeit und Diskretion:
Du solltest die Vertraulichkeit der Bildungsaktivitäten deiner Mitarbeiter*innen respektieren und sensible Informationen über Bildungsmaßnahmen vertraulich behandeln. Dabei geht es z. B. um die Vermeidung von Diskriminierung oder Benachteiligung von Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer Teilnahme an Bildungsurlauben. - Dokumentation und Nachweisführung:
In den meisten Bundesländern bist du verpflichtet, Dokumente oder Nachweise über die Teilnahme deiner Mitarbeiter*innen an Bildungsmaßnahmen zu führen und auf Anfrage vorzulegen. Dies kann die Bestätigung der Teilnahme, Schulungsbescheinigungen oder andere relevante Unterlagen umfassen.
Bildungsurlaub online: Geht das?
Die Corona-Pandemie und die verstärkte Arbeit im Homeoffice haben viele Arbeitnehmer*innen erstmals mit Online-Arbeitstechniken wie Digital-Konferenzen und Online-Meetings vertraut gemacht. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob Online-Bildungsurlaube eine Option sind. Interessanterweise scheint das Interesse sowohl von Veranstaltern als auch von Seminarsuchenden groß zu sein. Einige Bundesländer haben bereits aktuelle Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.
Veranstalter, insbesondere im Bereich der Sprachschulen, sind bereits gut darauf vorbereitet und bieten Online-Sitzungen an, die auch vermehrt von Arbeitnehmer*innen in Anspruch genommen werden.
Allerdings steht dem die Tradition des Bildungsurlaubs als intensiv-kompaktes Lernkonzept gegenüber, das online nur bedingt reproduzierbar ist. Die Bildungsurlaubsgesetze der Länder sehen bisher keine explizite Akzeptanz von Online-Bildungsurlauben vor. Hamburg und Berlin beispielsweise geben an, dass Online-Bildungsurlaube bisher nicht anerkannt sind und auch nicht anerkennungsfähig sind. Jedoch besteht die Möglichkeit, abweichende freiwillige Vereinbarungen mit Arbeitgeber*innen zu treffen, um einen Online-Kurs zu akzeptieren und den Bildungsurlaubsanspruch entsprechend anzutreten.
Hat der Online-Bildungsurlaub also Zukunft?
Die Antwort auf die Frage, ob der Bildungsurlaub sich für digitale Lernformen öffnet, hängt davon ab, ob die Bundesländer digitale Seminare künftig anerkennen. Eine interessante Überlegung ist, ob hierfür Gesetzesänderungen erforderlich sind. Die konsequente Nichterwähnung von Online-Seminaren in den Gesetzestexten könnte darauf hinweisen, dass sie nicht explizit ausgeschlossen sind. In diesem Fall könnten lediglich Inhalt und Dauer als Anerkennungskriterien dienen, die sich auch auf Online-Seminare beziehen lassen.
Wie sieht der Arbeitsschutz während des Bildungsurlaubs aus?
Während des Bildungsurlaubs ist der Arbeitsschutz ein wichtiger Aspekt, der sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen betrifft. Obwohl sich die Mitarbeitenden außerhalb des normalen Arbeitsumfelds befinden, müssen dennoch angemessene Maßnahmen getroffen werden, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Als Arbeitgeber*in hast du die Verantwortung sicherzustellen, dass die Bildungsangebote, an denen deine Mitarbeitenden teilnehmen, den geltenden Arbeitsschutzstandards entsprechen. Dies kann die Überprüfung der Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen des Bildungsanbieters sowie die Klärung von Fragen zur Haftung und Versicherung abdecken. Ansonsten gilt der oder die Mitarbeiter*in in allen weiteren Belangen als im Urlaub.
Wie kannst du als Arbeitgeber*in den Bildungsurlaub deiner Mitarbeitenden nutzen?
Ein Bildungsurlaub ist zwar in erster Linie für Arbeitnehmer*innen gedacht, hat aber auch für dich als Arbeitgeber*in einige Vorteile. Diese sähen folgendermaßen aus:
- Förderung der Weiterbildung: Motivierst und unterstützt du deine Mitarbeitenden bei einem Bildungsurlaub, investierst du nicht nur in ihre berufliche Entwicklung. Auch die Arbeitszufriedenheit und –motivation wird sich langfristig erhöhen und die Mitarbeiterbindung stärken.
- Fachkräfteentwicklung: Du kannst einen Wunsch auf Bildungsurlaub dazu nutzen, das Fachwissen deiner Mitarbeitenden in neuen Bereichen zu fördern. Damit verbessert du das interne Know-How und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens.
- Imagegewinn als attraktiver Arbeitgeber*in: Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen dazu ermutigen Bildungsurlaub zu nehmen, werden oft als attraktiver wahrgenommen. Es zeigt, dass du dich um das Wohlergehen und die Entwicklung deiner Mitarbeitenden kümmerst und kann dir in Zukunft helfen, qualifizierte Fachkräfte an dein Unternehmen zu binden.
- Innovationsförderung: Durch die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen während des Bildungsurlaubs können Mitarbeitende neue Perspektiven gewinnen, kreative Lösungen entwickeln und innovative Ideen in dein Unternehmen einbringen und es somit verbessern.
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