Betriebliche Altersvorsorge Pflicht Betriebliche Altersversorgung: Das müssen Arbeitgebende dazu wissen

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen sich für die Zukunft abzusichern. Auch Arbeitgeber*innen haben viele Vorteile aber auch Pflichten bei der Betriebsrente. Informiere dich jetzt hier rund um die betriebliche Altersvorsorge.

  • 07.06.2024
  • Gero Appel

Eine betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Form der Absicherungen für Arbeitnehmer*innen. Als Arbeitgeber*in hast du die Möglichkeit, deinen Mitarbeitenden diese zusätzliche Leistung anzubieten, um deine Attraktivität als Arbeitgeber*in zu steigern und deine Mitarbeiter*innen langfristig zu binden. Wir zeigen dir in diesem Beitrag alles Wichtige zum betrieblichen Rentenplan und was du Arbeitgeber*in beachten solltest.

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Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Absicherungsstrategie, die du deinen Mitarbeitenden anbieten kannst, um ihnen eine zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestand zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine langfristige Sparmaßnahme, bei der sowohl du als Arbeitgeber*in als auch deine Arbeitnehmenden Beiträge leisten. Die betriebliche Altersvorsorge kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse. Das Ziel ist es, deinen Arbeitnehmenden eine finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht?

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmenden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Dies betrifft Auszubildende, Teilzeitkräfte, Minijobber, befristet und unbefristet Beschäftigte sowie Geschäftsführer*innen. Für den bAV-Anspruch heißt das konkret: Als Arbeitgeber*in musst du es deinen Mitarbeiter*innen ermöglichen, einen Teil ihres unversteuerten Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge aufzuwenden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Solltest du dieser Pflicht nicht nachkommen, kannst du abgestraft werden und der oder die betroffenen Angestellten haben Anspruch auf Schadensersatz.

Welche Ansprüche hat die bAV an Arbeitgeber*innen?

Gemäß dem Betriebsrentengesetz bist du als Arbeitgeber*in verpflichtet, deinen Arbeitnehmenden einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren. Wenn du möchtest, darfst du diesen Zuschuss auch noch überschreiten. Diese Regelung gilt aber ausschließlich dann, wenn die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse läuft. Was diese einzelnen Begriffe bedeuten, erklären wir weiter unten im Beitrag.

Zudem haben Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, was bedeutet, dass sie Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln können. Dies ermöglicht es deinen Mitarbeitenden, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig für ihre Zukunft vorzusorgen. Dabei kannst du als Unternehmen den Durchführungsweg, wie zum Beispiel Direktversicherung oder Pensionskasse, selbst festlegen.

Zusätzlich dazu legst du als Unternehmer*in fest, über welche Versicherungsgesellschaft die bAV laufen soll und bestimmst die Vertragskonditionen sowie eventuelle Zusatzleistungen. Falls du keinen speziellen Durchführungsweg vorgibst, dürfen Angestellte eine betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung vorschlagen. Letztendlich wird der gewählte Weg in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in festgehalten.

Über all diese Informationen und Möglichkeiten musst du außerdem deine Mitarbeiter*innen aufklären, ihnen ihre Optionen erklären und ihnen die das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge unterbreiten.

Ein älterer Mann, der an einem Laptop recherchiert. © Adobe Stock, Robert Kneschke
Die betriebliche Altersvorsorge ist in mehreren Gesetzen fest verankert. © Adobe Stock, Robert Kneschke

Was ist die gesetzliche Grundlage der bAV?

Die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, die die Rahmenbedingungen für die bAV festlegen:

  • das Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
  • das Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • das Einkommenssteuergesetz

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Die vermögenswirksamen Leistungen sind ebenfalls eine Form der finanziellen Unterstützung, die du deinen Arbeitnehmenden zugutekommen lassen musst. Geregelt sind diese Leistungen im sogenannten “Fünften Vermögensbildungsgesetz”. In vielen Fällen werden die vermögenswirksamen Leistungen direkt in der betrieblichen Altersvorsorge abgehandelt, es besteht aber auch die Möglichkeit, sie in einem Bausparvertrag oder Sparplan anzulegen. Die genaue Höhe der Leistungen variieren und sind von der Höhe des Gehalts, sowie staatlichen Zulagen und Förderungen abhängig.

Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

Die Entgeltumwandlung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dir und deinen Mitarbeitenden, bei der ein Teil der Bruttobezüge deiner Angestellten zukünftig in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Dieser umgewandelte Teil der Bruttobezüge wird als Beitrag in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt.

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung ist aber begrenzt: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei, wovon bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei sind. Im Jahr 2024 bedeutet das, dass bis zu 3.624 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind, und weitere 3.624 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Diese Obergrenze gilt bundesweit für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis. Eine Entgeltumwandlung ist nur möglich, wenn ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

Worauf sollten Arbeitgebende bei der Betriebsrente achten?

Bei der Auswahl einer betrieblichen Altersvorsorge solltest du als Arbeitgeber*in verschiedene Faktoren berücksichtigen. Zunächst ist es wichtig, die Bedürfnisse deiner Mitarbeiter*innen zu analysieren und eine Betriebsrente anzubieten, der ihren individuellen Anforderungen entspricht. Als Arbeitgeber*in solltest du auch die vorhin erwähnten Kosten des Rentenplans berücksichtigen und sicherstellen, dass sie finanziell tragbar sind.

Des Weiteren ist es ratsam, einen kompetenten Versicherungspartner oder Finanzberater einzubeziehen, um bei der Auswahl und Verwaltung der Altersvorsorge zu unterstützen. Erfahrene Experten können dabei helfen, die richtige Anlagestrategie zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Betriebsrente den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Eine Frau berät ein älteres Ehepaar. © Adobe Stock, Robert Kneschke
Als Arbeitgeber*in kannst du die betriebliche Altersvorsorge auf insgesamt 5 Arten umsetzen. © Adobe Stock, Robert Kneschke

Wie kannst du die bAV umsetzen?

Als Arbeitgeber*in hast du insgesamt fünf Möglichkeiten, die Altersvorsorge im Unternehmen umzusetzen. Diese klassischen Wege sind:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse

Im Folgenden erläutern wir diese Wege noch einmal im Detail:

Direktzusagen

Bei der Direktzusage handelt es sich um die am häufigsten gewählte Methode zur Altersvorsorge. Dabei sicherst du deinen Mitarbeitenden fest zu, eine festgelegte Leistung im Falle eines Versorgungsfalls zu erbringen. Das umfasst Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Du kannst dich bei dieser Direktzusage auch zusätzlich über das Fondsdepot einer Versicherung zusätzlich absichern, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren. In jedem Fall musst du eine Direktzusage aber über den Pensions-Sicherungs-Verein absichern, damit deine Mitarbeitenden im Insolvenzfalls geschützt sind.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse wird ein eigener Leistungsplan erstellt, der die genauen Leistungen im Versorgungsfall festlegt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Bei der Unterstützungskasse handelt es sich rechtlich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Dadurch unterliegt sie nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz und genießt daher Kapitalanlagefreiheit. Du kannst also die finanzierten Leistungen frei investieren, sei es in Kapitalmärkte oder ein dein eigenes Unternehmen. Du kannst diese Zuwendungen aber auch für eine Rückdeckungsversicherung verwenden, um das Finanzierungsrisiko gering zu halten.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind insolvenzsicherungspflichtige Einrichtungen, unabhängig von der Art des Versorgungsversprechens. Sie gewähren Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen, aber nur Aktiengesellschaft oder Pensionsfondsverein können einen Pensionsfonds betreiben. Als Arbeitgeber*in haftest du subsidiär für Versorgungsansprüche, wenn keine reinen Beiträge an den Pensionsfonds gezahlt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Betriebsgenehmigung von Pensionsfonds.

Im Kapitaldeckungsverfahren decken sie Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebenenversorgung ab. Im Vergleich zu Direktversicherungen oder Pensionskassen haben Pensionsfonds größere Anlagefreiheiten, unterliegen jedoch jährlichen Aufsichtsüberprüfungen bezüglich ihrer Anlagepolitik. Die spezifischen Regelungen zur Anlageregulierung und Aufsicht sind in verschiedenen Verordnungen festgelegt.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt du für deine Angestellten selbst eine betriebliche Rentenversicherung ab. Dabei bist du Versicherungsnehmer, während deine Angestellten die versicherten Personen sind. Du trägst die Verantwortung, durch Beitragszahlungen sicherzustellen, dass deine Mitarbeitenden im Versorgungsfall festgelegte Leistung erhalten. Zudem musst du den Anmelde- und Anzeigepflichten gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz und den Versicherungsbedingungen nachkommen.

Die Versicherungsbeiträge können durch Entgeltumwandlung und/oder Arbeitgeberbeiträge finanziert werden. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuerfrei bespart werden. Bis zu 4 Prozent dieser Grenze sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Pensionskasse

Gemäß des Betriebsrentengesetz handelt es sich bei der Pensionskasse um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die für deine Mitarbeitenden oder deren Hinterbliebene die betriebliche Altersversorgung durchführt und den Rechtsanspruch auf die Leistungen sicherstellt. Die Mitarbeitenden werden dabei selbst zu den Versicherungsnehmenden bei der Pensionskasse und sind dort oft gleichzeitig Mitglied. Durch Beitragszahlungen von dir als Arbeitgeber*in wird sichergestellt, dass die zugesagten Versorgungsleistungen erfüllt werden können.

Man unterscheidet bei den Pensionskassen unter

  • Betriebs- oder Firmenpensionskassen (für Mitarbeitende im Unternehmen)
  • Konzernpensionskassen (für Mitarbeitende mehrerer Unternehmen, die im Konzernverbund stehen)
  • Gruppenpensionskassen (für Mitarbeitende mehrerer selbständiger Unternehmen ohne einheitliche Leitung, z. B. einer gesamten Branche)
  • Tarifvertragskassen (für Tarifvertragsparteien)

Darüber hinaus kannst du auch andere Formen der Altersvorsorge anbieten, wie zum Beispiel eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung. Diese Leistungen können dazu beitragen, die Attraktivität deines Unternehmens zu steigern und die Mitarbeiterbindung zu fördern.

2 Kollegen lassen sich beraten. © Adobe Stock, contrastwerkstatt
Die betriebliche Altersvorsorge erhöht auch schon bei jungen Mitarbeiter*innen die Zufriedenheit und Bindung zum Unternehmen. © Adobe Stock, contrastwerkstatt

Welche Vor- und Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung hat für dich sowohl Vor- als auch Nachteile. Einer der Hauptvorteile ist deine Attraktivität als Arbeitgeber*in. Durch die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge kannst du in deinem Unternehmen die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit erhöhen. Außerdem kannst du als Arbeitgeber*in von steuerlichen Vorteilen profitieren, da Beiträge zu Betriebsrenten in der Regel steuerlich absetzbar sind.

Trotz ihrer Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge auch Nachteile, die du sorgfältig abwiegen solltest. Die Verwaltung einer betrieblichen Altersvorsorge kann komplex sein und zusätzliche Kosten verursachen. Es besteht auch das Risiko von Verlusten aufgrund von Investitionen, die nicht den gewünschten Ertrag bringen. Die Rentenbeiträge werden in der Regel in verschiedene Anlageklassen investiert, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Immobilien. Als Arbeitgeber*in solltest du daher sorgfältig abwägen, ob die Einführung einer Betriebsrente für dein Unternehmen geeignet ist.

Wie kann man die Kosten für die betriebliche Altersvorsorge berechnen?

Die Berechnung der Kosten einer Betriebsrente kann komplex sein, da du verschiedene Faktoren berücksichtigen musst. Dazu gehören die Höhe der Beiträge, die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die Laufzeit des Rentenplans und die erwartete Rendite der Investitionen. Es ist ratsam, einen Finanzberater oder Versicherungsexperten hinzuzuziehen, um bei der Berechnung der Kosten zu helfen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Kostenermittlung ist die Verwaltungsgebühr. Diese Gebühr wird in der Regel vom Versicherungsunternehmen oder der Pensionskasse erhoben, um die Verwaltung der Betriebsrente zu decken. Du solltest also die Verwaltungsgebühr sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie angemessen ist.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Darauf solltest du vorher achten

Wenn du als Arbeitgeber*in eine betriebliche Altersvorsorge kündigen möchtest, solltest du verschiedene Aspekte berücksichtigen. Zunächst solltest du die rechtlichen Anforderungen überprüfen und sicherstellen, dass du den Mitarbeiter*innen angemessene Mitteilungsfristen einräumst. Es ist auch wichtig, die Auszahlungsoptionen für die Mitarbeitenden zu klären und sicherzustellen, dass diese angemessen informiert werden.

Des Weiteren solltest du die Auswirkungen einer Kündigung auf die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit berücksichtigen. Eine Betriebsrente kann ein wichtiges Instrument sein, um Mitarbeiter*innen zu halten und ihre Loyalität zum Unternehmen zu stärken. Daher ist es ratsam, alternative Lösungen zu prüfen, bevor ein Rentenplan gekündigt wird.

Eine Frau berät zwei ihrer Mitarbeitenden. © Adobe Stock, Jeanette Dietl
Du solltest unter anderem früh anfangen, deine Mitarbeitenden über ihre Optionen aufzuklären, um eine reibungslose Verwaltung zu gewährleisten. © Adobe Stock, Jeanette Dietl

Tipps für die effektive Verwaltung einer Betriebsrente

Die effektive Verwaltung eines betrieblichen Altersvorsorge erfordert sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung. Hier sind einige Tipps, die du als Arbeitgeber*in beachten sollten:

  1. Regelmäßige Überprüfung der Anlagestrategie:
    Es ist wichtig, die Anlagestrategie regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Zielen der Betriebsrente entspricht. Eine ausgewogene Mischung aus verschiedenen Anlageklassen kann das Risiko streuen und den Ertrag maximieren.
  2. Kommunikation mit deinen Mitarbeitenden:
    Du solltest regelmäßig mit deinen Mitarbeiter*innen über die betriebliche Altersvorsorge kommunizieren und sie über aktuelle Entwicklungen informieren. Das schafft Transparenz und Vertrauen im Unternehmen.
  3. Schulung der Mitarbeitenden:
    Den Mitarbeiter*innen Schulungen und Informationen zum Thema betriebliche Altersversorgung anzubieten steigert deren Verständnis und Wertschätzung für die Betriebsrente.
  4. Regelmäßige Überprüfung der Kosten:
    Du solltest die Kosten des Rentenplans regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie angemessen sind. Eine hohe Verwaltungsgebühr kann die Rentabilität des Rentenplans beeinträchtigen.

Zusammengefasst sei gesagt: Nur durch eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung kannst du sicherstellen, dass die betriebliche Altersvorsorge langfristig erfolgreich ist und deinen Mitarbeiter*innen die gewünschte finanzielle Sicherheit im Ruhestand bietet.

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Beitragsbild: © Adobe Stock, Charlize D/peopleimages.com

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