BFSG 2025 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 müssen die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Unternehmen umgesetzt werden. Für wen die neuen Regelungen gelten und welche Anforderungen bei der Umsetzung zu beachten sind, erfährst du hier.
- 31.01.2025
- Gina Boldt
Unsere Welt wird zunehmend digitaler. Die Nutzung digitaler Produkte und Dienstleistungen spielt in unserem privaten sowie beruflichen Alltag eine immer größere Rolle. Damit alle Menschen – unabhängig von ihrem Alter und ihren individuellen Einschränkungen – gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können, ist es essenziell, dass die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind. Nur so können alle die Vorteile der digitalen Welt ohne Hindernisse nutzen. Aus diesem Grund greift ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsststärkungsgesetz, das zahlreiche Unternehmen verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt sicherzustellen, dass ihre Angebote für Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen barrierefrei zugänglich sind.
Doch für welche Unternehmen gelten diese Regelungen konkret und welche Anforderungen sind bei der Umsetzung für dein Unternehmen zu beachten? In diesem Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein und erläutern, was du als Unternehmen und Anbieter*in digitaler Produkte und Dienstleistungen wissen musst, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und gleichzeitig ein inklusives und barrierefreies Erlebnis für deine Nutzer*innen zu gewährleisten.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
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Was heißt barrierefrei?
Der Begriff „barrierefrei” ist in § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”
Die Barrierefreiheit geht also über physische Zugänge zu Gebäuden und Verkehrsmitteln hinaus und umfasst auch den Zugang zu Kommunikation und digitalen Inhalten. Sie sorgt dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos an Informationen und sozialen Interaktionen teilhaben können. Dafür braucht es nicht nur Rampen an Eingängen, sondern unter anderem auch Dolmetscher, Untertitel, barrierefreie Websites und eine verständliche Kommunikation.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) folgt dieser Definition in verkürzter Form und wendet sie auf den gesetzesspezifischen Anwendungsbereich an. In § 3 Abs. 1 BFSG heißt es wie folgt:
„Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.”
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt die EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act / EAA) in nationales Recht. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten. Ab diesem Zeitpunkt müssen diese für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen, wie unter anderem körperliche, visuelle und kognitive Beeinträchtigungen. Das Gesetz fordert von den Verantwortlichen, dass sie ihre Angebote kontinuierlich und aktiv so gestalten, dass sie für niemanden Barrieren darstellen. Als Unternehmen musst du dich auf diese Änderungen vorbereiten und deine Angebote entsprechend anpassen – sowohl um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden als auch deinen Beitrag zur digitalen Inklusion zu leisten.
Welchen Zweck verfolgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Ziel des BFSG ist es, die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft voranzubringen, in der alle Menschen – unabhängig von den persönlichen Einschränkungen, des Alters und individuellen Fähigkeiten – ihr Leben selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei von Diskriminierungen führen können. Eine solche Gesellschaft muss allen Menschen die gleiche Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben bieten. Dies schließt den vollständigen Zugang zu digitalen Angeboten für alle Nutzer*innen ein – unabhängig davon, ob sie körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben, im Alter mit technischen Herausforderungen konfrontiert sind oder nur geringe Erfahrung mit digitalen Produkten und Dienstleistungen besitzen.
Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?
Das BFSG ist eine bedeutende gesetzliche Regelung, die die Zugänglichkeit zu deinen digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle – auch für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – verbessern soll. Die durch das Gesetz betroffenen Unternehmen stehen in der Pflicht, die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung ihrer Angebote umzusetzen und so eine umfassende Teilhabe der Nutzer*innen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Im Folgenden findest du eine Auswahl der Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen.
Welche Produkte fallen unter das BFSG?
Für die Hersteller*innen, Importeur*innen und Händler*innen unter anderem folgender Produkte gilt das BFSG:
- Computer, Tablets, Notebooks, Router und Betriebssysteme
- Smartphones
- E-Book-Reader
- Automaten für Bankgeschäfte, Zahlungsvorgänge, Fahrkarten und Check-in
Welche Dienstleistungen betrifft das BFSG?
Auch Anbieter*innen verschiedener digitaler Dienstleistungen stehen ab dem 28. Juni 2025 in der Pflicht, die Vorgaben des BFSG umzusetzen. Das BFSG betrifft unter anderem folgende Dienstleistungen:
- Bankdienstleistungen
- Telefon- und Messenger-Dienste
- Mobile Dienstleistungen im Bereich des überregionalen Personenverkehrs
- E-Books
- Personenbeförderungsdienste
- Elektronischer Geschäftsverkehr (z. B. Onlineshops, Tools zur Terminbuchung)
Welche Ausnahmen gelten bei der Umsetzungspflicht der Barrierefreiheit?
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die die zuvor genannten Produkte herstellen oder die aufgeführten Dienstleistungen anbieten. Für die Hersteller*innen der gelisteten Produkte gilt das Gesetz unabhängig von der Unternehmensgröße. Einzige Ausnahme bilden Kleinstunternehmen, die die genannten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Tools zur Terminbuchung, anbieten. Diese sind von der Umsetzung der Barrierefreiheit ausgenommen.
Es empfiehlt sich allerdings für diese Unternehmen, die Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen, um ihren Kund*innen einen freien Zugang zu ermöglichen. Zur Erinnerung: Ein Kleinstunternehmen ist definiert als eines, das weniger als 10 Mitarbeiter*innen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielt. Es ist wichtig, dass du dir als Kleinstunternehmer*in bewusst bist, dass du schnell in die Verpflichtung genommen werden kannst, wenn du Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, wie etwa Online-Terminbuchung, anbietest und dein Unternehmen um zusätzliche Arbeitnehmer*innen wächst.
Welche Pflichten müssen Unternehmen im Rahmen des BFSG erfüllen?
Ab dem 28. Juni 2025 dürfen die gelisteten Produkte nur noch auf den Markt gebracht werden, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt sind:
- Erfüllen der vorgegebenen Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Durchlaufen des Konformitätsbewertungsverfahren
- Erstellen einer technischen Dokumentation
- Anbringen einer CE-Kennzeichnung
- Aufweisen einer EU-Konformitätserklärung
Händler*innen und Importeur*innen dieser Produkte haben ab diesem Zeitpunkt zu gewährleisten, dass sie ausschließlich Produkte vertreiben, die diesen Vorgaben entsprechen.
Hinzu kommt, dass die gelisteten Dienstleistungen von deinem Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 nur noch angeboten werden dürfen, wenn sie die nachstehenden Vorgaben erfüllen:
- Die Dienstleistungen müssen den vorgegebenen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
- Dein Unternehmen muss deine Kund*innen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in barrierefreier Form darüber in Kenntnis setzen, auf welche Weise die Dienstleistung barrierefrei ist und welche Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt sind. Darüber hinaus müssen den Nutzer*innen Informationen, wie zum Beispiel die Beschreibung der Dienstleistung und die Erklärung ihrer Funktionsweise, bereitstehen.
Welche Anforderungen müssen deine Produkte und Dienstleistungen für die Barrierefreiheit erfüllen?
Die konkreten Anforderungen an die einzelnen betroffenen Produkte und Dienstleistungen sind in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) geregelt. Je nachdem, zu welcher Branche dein Unternehmen gehört und welche Produkte und Dienstleistungen du anbietest, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.
Die im Folgenden genannten Anforderungen sind nur ein Teil der gesetzlichen Vorgaben für deine Produkte und Dienstleistungen. Die Verordnung enthält zudem weitere allgemeine und zusätzliche Regelungen wie branchenspezifische Vorgaben, zum Beispiel für Selbstbedienungsterminals oder Telekommunikationsdienste. Die exakten Anforderungen kannst du in der BFSGV nachlesen.
Welchen Anforderungen unterliegen Produkte?
Wer ein Produkt, wie zum Beispiel einen Laptop oder ein Smartphone nutzt, sollte keinerlei Einschränkungen dabei hinnehmen müssen. Um dies zu erreichen, richtet das BFSGV unter anderem folgende Anforderungen an barrierefreie Produkte:
- Nutzungsinformationen der Produkte und Informationen zur Barrierefreiheitsfunktion müssen über mehrere sensorische Kanäle zugänglich sein, beispielsweise durch eine Vorlesefunktion. Dies gilt auch für Informationen auf Verpackungen und Anleitungen.
- Dein Unternehmen sollte besonders für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit sicherstellen, dass die Anleitungen sowie die Informationen zur Nutzung und zur Barrierefreiheitsfunktion wahrnehmbar und verständlich präsentiert sind. Dies erreichst du insbesondere mit einer gut lesbaren Schriftgröße und -form, einem entsprechenden Kontrast sowie genügend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen. Wenn möglich, sollten diese Informationen auch direkt auf dem Produkt angegeben werden.
- Es sollte gewährleistet sein, dass die Informationen zu den Barrierefreiheitsfunktionen und Anleitungen in Formaten vorliegen, die auch von assistiven Technologien, wie zum Beispiel Screenreadern oder Vergrößerungssoftwares, genutzt werden können.
- Für nicht-textuelle Inhalte ist es wichtig, dass alternative Darstellungen angeboten werden.
- Bei Verpackungen sollten alle relevanten Informationen, wie etwa Anweisungen zum Öffnen und Entsorgen, klar und verständlich sowie, wenn möglich, direkt auf der Verpackung angegeben sein.
- Dein Produkt und seine Benutzungsoberfläche müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen sie ohne Probleme nutzen, wahrnehmen, verstehen und steuern können. Dafür muss dein Unternehmen sicherstellen, dass die Kommunikation, Bedienung etc. über mehrere Sinneskanäle möglich sind und dass du entsprechende Alternativen anbietest. Visuelle Elemente, Lautstärke, Geschwindigkeit und Audiofunktionen sollten anpassbar sein. Biete Alternativen zur feinmotorischen Bedienung, taktil erkennbare Bedienelemente an und vermeide Steuerungen, die viel Kraft erfordern. Zudem sollten sie mit assistiven Technologien kompatibel sein.
Welche Anforderungen werden an Dienstleistungen gestellt?
In der BFSGV werden die Anforderungen an Dienstleistungen vorgegeben. Die zuvor gelisteten digitalen Dienstleistungen unterliegen ähnlichen Anforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit wie die betroffenen Produkte. Deine digitalen Dienstleistungen müssen beispielsweise diese Anforderungen erfüllen:
- Dein Unternehmen steht in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal zugänglich, verständlich und auffindbar sind.
- Die Informationen sollten in Formaten vorliegen, die auch die Nutzung von assistiven Technologien, wie zum Beispiel Screenreader, ermöglichen.
- Auch hier sind alternative Darstellungsformen für nicht-textuelle Inhalte, gute Lesbarkeit mit anpassbarer Schriftgröße, Kontrast und Abständen gefordert.
- Vorhandene Unterstützungsdienste wie Helpdesks oder Call Center müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich und mit assistiven Technologien kompatibel sein.
Welche Vorteile hat es für dein Unternehmen, die Barrierefreiheit umzusetzen?
Die Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit bietet deinem Unternehmen zahlreiche Vorteile, die weit über die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und gesellschaftlichen Interessen hinausgehen. Zudem stellt sie eine strategische Entscheidung für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg dar.
Hier einige der wichtigsten Vorteile für Unternehmen, die die Umsetzung der Barrierefreiheit frühzeitig und aktiv angehen:
- Rechtliche Sicherheit: Mit der rechtzeitigen und genauen Umsetzung der Anforderungen des BFSG beugst du rechtliche und finanzielle Konsequenzen, wie zum Beispiel Bußgelder oder Vertriebsverbote, vor.
- Erweiterter Kundenkreis: Durch barrierefreie Angebote kann dein Unternehmen eine noch vielfältigere Zielgruppe ansprechen. Personen, die aufgrund individueller Einschränkungen nicht auf deine Angebote zugreifen konnten, erhalten nach der erfolgreichen Umsetzung einen Zugang. Dies führt zu einer potenziellen Erweiterung des Kundenstamms und einer erhöhten Reichweite für deine Produkte und Dienstleistungen.
- Verbessertes Markenimage: Unternehmen, die frühzeitig auf Inklusion und Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als sozial verantwortungsvolle Marke.
- Wettbewerbsvorteil: Durch eine zügige und umfassende Umsetzung der Regelungen zur Barrierefreiheit können sich Unternehmen als Vorreiter in ihrer Branche positionieren und sich so von Mitbewerber*innen abheben, die die Barrierefreiheit noch gar nicht oder nur zum Teil umgesetzt haben.
Du siehst, dein Unternehmen profitiert nicht nur von einer breiteren Zielgruppe, sondern stärkt so auch gleichzeitig das Markenimage und sichert sich Wettbewerbsvorteile.
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein wichtiges Anliegen, das nicht leichtfertig ignoriert oder halbherzig ausgeführt werden sollte. Erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Im Rahmen der Marktüberwachung prüfen die Bundesländer die Einhaltung der Vorgaben des BFSG. Darüber hinaus kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden, ob die Regelungen des BFSG eingehalten werden. Auch Verbraucher*innen und Verbände können im Falle eines Verstoßes die Marktüberwachungsbehörden ersuchen, die dann gegen dein Unternehmen vorgehen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben, also wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, muss dein Unternehmen unter anderem mit diesen Konsequenzen rechnen:
- Bußgeld: Verstöße gegen die Richtlinien können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
- Aufforderung zur Änderung: Kommt es in deinem Unternehmen zu Verstößen können die Behörden dich auffordern, entsprechende Änderungen vorzunehmen.
- Verbote und Rückrufe: Die Marktüberwachungsbehörde kann dir verbieten, das Produkt oder die Dienstleistung weiterhin anzubieten.
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerbende: Das kann Schadensersatzforderungen und Unterlassungsforderungen mit sich ziehen. Unter Umständen wird ein Verstoß als unlauterer Wettbewerb betrachtet und kann weitere kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben.
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Unsere Welt wird zunehmend von digitalen Lösungen geprägt. Gerade deswegen, ist es von besonderer Bedeutung sicherzustellen, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, die von dir angebotenen Dienstleistungen und Produkte uneingeschränkt nutzen zu können. In diesem Zusammenhang sind das BFSG und seine Anforderungen ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft, die niemanden ausschließt.
Wir von der Deutsche Mittelstandsschutz unterstützen dich dabei, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, insbesondere wenn es um wichtige Themen wie Arbeitssicherheit geht. Die Anforderungen an die Arbeitssicherheit entwickeln sich ständig weiter und wir glauben, dass Unternehmen durch den Einsatz moderner, digitaler Tools nicht nur effizienter arbeiten, sondern auch die gesetzlichen Anforderungen problemlos erfüllen können. Unsere Plattform SMART CAMPUS bietet genau diese Unterstützung, indem sie digitale Produkte zur Verfügung stellt, die eine gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen ermöglichen. Entdecke, wie einfach und effektiv Arbeitsschutz mit den richtigen digitalen Lösungen sein kann.
Falls du noch Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, stehen wir dir jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme und helfen dir gerne weiter, um dich bestmöglich zu unterstützen!
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