Gleichberechtigung in der Arbeitswelt Warum Gleichstellungsbeauftragte so wichtig sind
Auch 2021 ist eine Gleichstellung von Männern und Frauen im Beruf immer noch nicht erreicht. Unter anderem deshalb sind Gleichstellungsbeauftragte so wichtig. Bei uns erfährst du mehr über ihre Aufgaben und wann eine Gleichstellungsbeauftragte für dein Unternehmen verpflichtend ist.
- 12.08.2021
- Katharina Bonn
Gibt es in deinem Unternehmen eine Gleichstellungsbeauftragte? Es gibt eine Reihe verschiedener Betriebsbeauftragte, die in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies sind beispielsweise die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, wenn von der Beschäftigung deiner Mitarbeiter ein Risiko für ihre Gesundheit und Arbeitssicherheit ausgeht. In diesem Beitrag möchten wir die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und die damit verbundene Relevanz für dein Unternehmen näher beleuchten. Fangen wir doch einfach mit der gesetzlichen Grundlage für die Ernennung von Gleichstellungsbeauftragten an.
Das erfährst du in diesem Beitrag:
Unsere Leistungen Erstklassige Absicherung ab 69,- EUR mtl.
- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- Dauerhafte Preisgarantie
Wie ist die Rechtsgrundlage bezüglich Gleichstellungsbeauftragten?
Die Ernennung einer Gleichstellungsbeauftragten ist in bestimmten Fällen mehr als nur eine Handlungsempfehlung. Die folgenden Gesetze spielen dabei und auch bei der Gleichberechtigung im Allgemeinen eine entscheidende Rolle.
Was beinhaltet das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)?
Das erklärte Ziel des Bundesgleichstellungsgesetzes ist, wie der Name vermuten lässt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt behandelt werden. Ganz konkret geht es darum, dass insbesondere Frauen nicht strukturell benachteiligt werden. Darüber hinaus nennt das Gesetz das Ziel, das Familienleben, eventuelle Pflegearbeiten und das Berufsleben von Frauen und Männern besser miteinander zu vereinbaren. Genauso beinhaltet das Bundesgleichstellungsgesetz übrigens die Berücksichtigung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Allerdings bezieht sich das Gesetz lediglich auf die Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die entweder in der Bundesverwaltung tätig sind oder aber in “den Unternehmen und Gerichten des Bundes”. Wie sieht es mit dem Landesgleichstellungsgesetz aus?
Was wird im Landesgleichstellungsgesetz geregelt?
Das Landesgleichstellungsgesetz unterscheidet sich prinzipiell gar nicht so sehr von dem beschriebenen Bundesgleichstellungsgesetz, denn in beiden Gesetzen geht es sowohl um die Gleichstellung von Männern und Frauen als auch um die von Menschen mit Behinderung. Der Geltungsbereich des Gesetzes umfasst unter anderem öffentliche Schulen, Universitäten, Gerichte, die Sparkassen und die Verwaltungen des Landes. Womit wir gleich beim richtigen Stichwort sind: Im Gegensatz zum BGleiG werden die Gesetzesinhalte im Landesgleichstellungsgesetz nämlich auf Länderebene umgesetzt. Es gibt also von Bundesland zu Bundesland Unterschiede in der Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
Darüber hinaus gibt es auch noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dessen Zielsetzung ist, dass kein Mensch aufgrund seiner ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder Religion benachteiligt werden darf. All diese Faktoren dürfen keine Rolle spielen, wenn jemand sich beispielsweise um einen Job bewirbt, wenn es um Bildungsmöglichkeiten, den Lohn oder auch um eine Kündigung geht, denn das wäre unerlaubte Diskriminierung im Arbeitsrecht. Vereinbarungen, die mit dem Arbeitsverhältnis einhergehen und gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG nicht wirksam. In Bezug auf die Betriebsbeauftragte für Gleichstellung bedeutet dies, dass einer Frau kein Nachteil daraus entstehen darf, dass sie weiblichen Geschlechts ist – was uns direkt zur nächsten Frage führt.
Wer kann Gleichstellungsbeauftragte werden?
An der Frage und auch an der Art und Weise, wie dieser Beitrag formuliert ist, hast du sicher schon bemerkt, dass wir die ganze Zeit von einer Gleichstellungsbeauftragten sprechen. Das ist kein Zufall, denn das Gleichstellungsgesetz § 19 BGleiG besagt, dass diese Position von einer Frau bekleidet werden soll. Gleiches besagen in der Regel auch die Landesgleichstellungsgesetze der Bundesländer. Der Grund dafür hängt stark mit der Notwendigkeit der Position an sich zusammen, und zwar damit, dass Frauen strukturell immer noch Benachteiligung in der Arbeitswelt erfahren. Die Gleichstellungsbeauftragte eines Unternehmens kann dabei unter den Mitarbeiterinnen des Unternehmens für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Wahlberechtigt sind nur die Arbeitnehmerinnen.
Wer muss eine Gleichstellungsbeauftragte einsetzen?
Im Bundesgleichstellungsgesetz ist festgehalten, dass es in Dienststellen, in denen für gewöhnlich mindestens 100 Mitarbeiter tätig sind, eine Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Stellvertreterin geben muss. Wie bereits beschrieben, gilt das Bundesgleichstellungsgesetz jedoch nur für die Bundesverwaltung sowie Unternehmen und Gerichte, die zum Bund gehören. Wie sieht es also in der Privatwirtschaft aus? Hier gibt es tatsächliche keine gesetzliche Regelung, die zu der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. In einigen großen Unternehmen finden sich trotzdem Gleichstellungsbeauftragte – was die Sensibilität des Themas beweist und dass dieses in den Unternehmen angekommen ist. Denn immer mehr Arbeitgeber oder Führungskräfte kommen aus der jungen Generation, die nicht mehr mit alten Traditionen und Geschlechterrollen aufgewachsen sind. Der Blick in die Zukunft stimmt also zuversichtlich, dass wir hoffentlich irgendwann keine Diskussionen mehr über Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen führen müssen.
Was ist die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten?
Gleichstellungsbeauftragte haben eine Vielzahl wichtiger Aufgaben im Unternehmen:
- Sie tragen dazu bei, einen sogenannten Gleichstellungsplan für eine Dienststelle zu erstellen.
- In Unternehmen, in denen das Bundesgleichstellungsgesetz greift, überprüfen sie, ob das Gesetz sowie die Zielsetzungen des Gleichstellungsplanes umgesetzt werden.
- Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit des Berufs- und Familienlebens ein.
- Eine weitere Aufgabe ist die Förderung des Schutzes vor sexueller Belästigung und Diskriminierung im Unternehmen.
- Wenn Vorschriften, das Bundesgleichstellungsgesetz oder Vereinbarungen nicht eingehalten werden, meldet die Gleichstellungsbeauftragte dies der Dienststelle.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich von der Gleichstellungsbeauftragten bei Fragen zur Gleichberechtigung oder der Vereinbarkeit ihres Jobs mit der Familie beraten lassen.
Diese Vorgaben können auch für Unternehmen der freien Wirtschaft als Leitlinie übernommen werden. Damit gehen sie einen fairen Weg im Sinne der Gleichberechtigung und Gleichstellung in der Arbeitswelt.
Sind Gleichstellungsbeauftragte zu einer Weiterbildung verpflichtet?
Laut §10 des Bundesgleichstellungsgesetzes haben Gleichstellungsbeauftragte sowie auch ihre Vertreterinnen das Recht, sich am Anfang ihrer Amtszeit, aber auch währenddessen, fortzubilden. Im Bundesgleichstellungsgesetz werden in Bezug auf eine Fortbildung vor allem die Themen Gleichstellungsrecht, Haushalts-, Personalvertretungs- und Organisationsrecht sowie das Recht des öffentlichen Dienstes genannt.
Gleichstellung am Arbeitsmarkt: Was hat es mit dem Gender Pay Gap auf sich?
Wenn man die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz betrachtet, kommt man um einen wichtigen Aspekt nicht herum: Eine faire Bezahlung, die für Männer und Frauen auf einem gleichen Niveau ist. Leider sind wir auch in Deutschland noch weit davon entfernt, Mitarbeiter beider Geschlechter gleich gut zu bezahlen. Der Begriff Lohnlücke oder auch Gender Pay Gap beschreibt diesen Zustand. Dabei muss zwischen dem sogenannten bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap unterschieden werden. Während der unbereinigte Gender Pay Gap den durchschnittlichen Verdienst aller Arbeitnehmer und -nehmerinnen vergleicht, gibt der bereinigte Gender Pay Gap an, wie viel weniger Frauen in der gleichen Position und mit den gleichen Qualifikationen wie ihre männlichen Kollegen verdienen.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes besagen, dass Frauen 2019 ganze 19 % weniger verdienten als Männer. Dabei handelt es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap. Beim Vergleich mit anderen europäischen Ländern aus dem Jahr 2018 schnitt Deutschland mit damals noch 20 % schlecht ab. Der europäische Durchschnitt des unbereinigten Gender Pay Gaps lag in dem Jahr nämlich bei 15 %. Das einzige Land mit einem höheren Wert als Deutschland war Estland mit 22 %.
Die Ursache für den großen Unterschied in der Bezahlung von Arbeitnehmern und -nehmerinnen ist dabei struktureller Natur. Frauen arbeiten oft in Berufen, die weniger gut bezahlt werden und werden leider noch selten als Führungskraft eingestellt. Noch deutlicher wird die fehlende Gleichberechtigung, wenn man den bereinigten Gender Pay Gap betrachtet. Dieser wird nur alle vier Jahre berechnet und gibt für das Jahr 2018 einen Unterschied von 6 % zwischen Männern und Frauen an. 2014 lag der Wert ebenfalls bei 6 %.
Was hat es mit dem Entgeldtransparenzgesetz auf sich?
Im Zusammenhang mit der oftmals fehlenden Gleichberechtigung in der Bezahlung ist das Entgeldtransparenzgesetz besonders wichtig. Es besagt klar, dass Arbeitnehmer und -nehmerinnen für die gleiche beziehungsweise eine gleichwertige Tätigkeit auch gleich bezahlt werden müssen. Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte elementare Bestandteile des Gesetzes:
- Für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gibt es einen individuellen Auskunftsanspruch.
- Das Gesetz fordert private Arbeitgeber auf, die Gehaltsstrukturen einer Überprüfung zu unterziehen. Dies gilt für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Für jene Unternehmen gibt es zudem eine Pflicht, über die vorherrschende Entgeltgleichheit und Gleichstellung der Mitarbeiter Bericht zu erstatten.
Gleichberechtigung sollte eine Selbstverständlichkeit sein
Wir finden: Es sollte gar keine Frage, sondern eine Tatsache sein, dass Frauen und Männer im Jahr 2021 gleichberechtigte Akteure auf dem Arbeitsmarkt sind. Das ist nicht nur fair und richtig, sondern trägt auch zu einem guten Betriebsklima und zu einer Unternehmenskultur bei, für die sich alle gerne einsetzen. Wenn du Fragen zur Gleichstellungsbeauftragten oder einem anderen Betriebsbeauftragten hast, stehen wir von der Deutschen Mittelstandsschutz dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern
- Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
- 100% Preisgarantie
Beitragsbild: © Shutterstock, fizkes