Ersparnis pro Jahr 5.500 €
Unsere Lösung spart teure Vor-Ort-Termine – und ermöglicht nach DGUV V2 digitale Gefährdungsbeurteilungen, speziell für risikoarme Betriebe mit Büroarbeitsplätzen.
Zeitersparnis 50 %
Dank Vorlagen, automatisierter Maßnahmenkatalogen und zentraler Verwaltung halbieren Sie den Aufwand für Erstellung, Pflege und Nachweisführung.
Revisionssicher 100 %
Alle Gefährdungsbeurteilungen sind dokumentiert, versioniert und jederzeit nachweisbar – bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde.
Keine Sorge vor der Berufsgenossenschaft.
Mit unserer Lösung sind fehlende oder lückenhafte Gefährdungsbeurteilungen – und die damit verbundenen Bußgelder – Vergangenheit.
- Revisionssichere Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG & DGUV
- Automatisierte Vorlagen: Für Bildschirmarbeitsplätze, Home-Office, Mutterschutz u. v. m.
- Beratung durch erfahrene Fachkräfte
- Arbeitsplätze
- Psychische Belastungen
- Mutterschutz
Zugang zur digitalen Webplattform Smart Campus Lizenz
2,49 € / Mitarbeiter im Monat
Keine unnötigen Fixkosten: Abrechnung von optionalen Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand
- Pflichtunterweisungen (E-Learning) für Rechtskonforme und geprüfte Schulungen
- Online Gefährdungsbeurteilungen inklusive rechtssicherer Vorlagen, Risikobewertung und Maßnahmenkatalog – z. B. für: Bildschirmarbeitsplätze, Mutterschutz, Psychische Belastung
- Jetzt Anfragen
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie Pflicht?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzlich vorgeschriebene Analyse aller Gefahren am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen Gefahren systematisch ermitteln, bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und die Ergebnisse dokumentieren (§ 5 ArbSchG). Ohne Nachweis drohen Bußgelder, im Ernstfall sogar Haftung der Geschäftsführung.
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Welche Vorteile bietet die digitale Gefährdungsbeurteilung?
Digitale Lösungen ersetzen Papier und Excel durch ein zentrales, revisionssicheres System. Sie sparen bis zu 50 % Zeit und Kosten, erinnern automatisch an Aktualisierungen und bieten fertige Vorlagen und Maßnahmenkataloge. So werden Prozesse effizienter, transparenter und rechtssicher. Unsere Plattform erfüllt alle Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den DGUV-Vorschriften und weiteren Verordnungen. Durch integrierte Technische Regeln (ASR, TRBS, TRGS) profitieren Unternehmen von der sogenannten „Vermutungswirkung“: Wer diese Regeln einhält, gilt rechtlich als konform.
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Für welche Unternehmen eignet sich die Plattform?
Die Lösung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie an Konzerne. Besonders geeignet ist sie für risikoarme Betriebe (z. B. Büroarbeitsplätze) nach DGUV Vorschrift 2, aber auch komplexe Strukturen lassen sich flexibel abbilden.
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Muss ich für die Nutzung Fachwissen haben?
Nein. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Dank Vorlagen, Maßnahmenkatalogen und automatischen Erinnerungen können auch Personen ohne tiefes Arbeitsschutz-Fachwissen rechtskonforme Beurteilungen erstellen.
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Können Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit integriert werden?
Ja. Interne oder externe Expert*innen können in der Plattform mitarbeiten, Maßnahmen freigeben und Nachweise beisteuern. Auf Wunsch stellen wir eine externe Fachkraft oder einen Betriebsarzt bereit – auch für ASA-Sitzungen, Remote oder vor Ort.
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Welche Unterstützung bietet die Deutsche Mittelstandsschutz zusätzlich?
Neben der Software stellen wir Ihnen erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zur Verfügung. Wir unterstützen bei Betriebsbegehungen, Behördenkontakten, ASA-Sitzungen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit audit- und prüfsicher ist.