Für Auszubildende markiert der 1. August oder der 1. Februar den Beginn eines neuen Lebensabschnittes: den Start ins Berufsleben. Dabei kommen auf dich als Arbeitgeber*in verschiedene Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. Hier erfährst du, was es zu beachten gilt.
Als Arbeitgeber*in hast du vielleicht selbst schon einmal eine Auszubildendenstelle ausgeschrieben. Für minderjährige Auszubildende gelten mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings besondere Regelungen. Bei uns erfährst du mehr.