Auf den ersten Blick scheint es simpel: Wer sich am Arbeitsplatz verletzt hat, hat einen Arbeitsunfall erlitten und die Berufsgenossenschaft kommt für die anfallenden Kosten auf. Auf den zweiten Blick ist das Ganze schon etwas komplizierter, denn ein Unfall ist nicht immer gleich ein Arbeitsunfall.