In Zukunft einfach sicher Mit transparenten Monatspreisen
Wir bieten rechtssichere Lösungen und individuelle Beratung für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für Unternehmen jeder Größe aus einer Hand. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zu unseren Dienstleistungen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.
- Telefonische Beratung
- 30 EUR/30 min
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung eines Betriebsarztes
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung einer Fachkraft für Elektrosicherheit
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Software zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Gefährdungsbeurteilung vor Ort
- Eine Gefährdungsbeurteilung muss seit dem 01.01.1974 min. einmal pro Jahr durchgeführt werden
- Digitale Teilnahme von Betriebsarzt und FaSi an einer ASA
- Der Arbeitsschutzausschuss muss ab zwanzig Vollzeitmitarbeitern mindestens vierteljährlich eine ASA-Sitzung durchführen
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
- Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
- Theoretische Ausbildung von Brandschutzhelfern
- x
- Theoretische Ausbildung von medizinischen Ersthelfern
- x
- Telefonische Beratung
- 5 Stunden p.a. inkl.
- 30 EUR/30 min
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung eines Betriebsarztes
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung einer Fachkraft für Elektrosicherheit
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Software zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Gefährdungsbeurteilung vor Ort
- optional
- Eine Gefährdungsbeurteilung muss seit dem 01.01.1974 min. einmal pro Jahr durchgeführt werden
- Digitale Teilnahme von Betriebsarzt und FaSi an einer ASA
- optional
- Der Arbeitsschutzausschuss muss ab zwanzig Vollzeitmitarbeitern mindestens vierteljährlich eine ASA-Sitzung durchführen
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
- Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
- Theoretische Ausbildung von Brandschutzhelfern
- x
- Theoretische Ausbildung von medizinischen Ersthelfern
- x
- Telefonische Beratung
- 10 Stunden p.a. inkl.
- 30 EUR/30 min
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung eines Betriebsarztes
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Bestellung einer Fachkraft für Elektrosicherheit
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Software zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzlich vorgeschrieben im ASiG § 1 Grundsatz
- Gefährdungsbeurteilung vor Ort
- optional
- Eine Gefährdungsbeurteilung muss seit dem 01.01.1974 min. einmal pro Jahr durchgeführt werden
- Digitale Teilnahme von Betriebsarzt und FaSi an einer ASA
- optional
- Der Arbeitsschutzausschuss muss ab zwanzig Vollzeitmitarbeitern mindestens vierteljährlich eine ASA-Sitzung durchführen
- Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
- Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
- Theoretische Ausbildung von Brandschutzhelfern
- x
- Theoretische Ausbildung von medizinischen Ersthelfern
- x